Werkstattrechnung
Schönen guten Morgen,
habe folgendes Problem mit einer Werkstatt!
Ich hab meinen Wagen zwecks Einbau von Eibach Sportfedern in eine freie KFZ-Werkstatt gebracht,vorher telefonisch eine Preis von 145€ genannt bekommen für den kompletten wechsel!
Jetzt ist es aber so das der Mechaniker die berühmte obere Schraube des Querlenkers nach 4!!!Stunden immernoch nicht gelöst bekommen hat laut Anruf der Werkstatt!Ich allso hin(Werkstatt im Nachbarort) mir das angeschaut,dem Mechaniker gesagt er soll den Kopf der Schraube flexen und den Bolzen mit der Mutter und U-Scheiben rausdrehen.
Ich bin in der Zeit selbst zum nächstgelegenen Autohaus gefahren und hab zwei neue Schrauben geholt,wieder in der Werkstatt angekommen,siehe da ein Bolzen war schon raus aber die andere Seite nur zur hälfte dann absolut fest keine Chance und ausbohren will er nicht!
Jetzt soll der ganze Achsschenkel ausgebaut werden und der Bolzen hydraulisch ausgedrückt werden(geht nur ausgebaut,da kein anderes Werkzeug vorhanden)!
Ich frag mich nur so langsam wer den ganzen Zeitaufwand bezahlen soll oder kann ich auf den vorher genannten Betrag bestehen?!
Bin ja der Werkstatt ausgeliefert da der Wagen so nicht fahrbereit ist!
Audi A4 1.8T Fontantrieb
Sorry für den langen Text wollte die Situation nur ausführlich bescheiben
MFG Ralf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von -[BF]-
Das ist mit Verlaub totaler Blödsinn.Zitat:
Original geschrieben von Knatterkarsten
Dies zählt ja auch immer für beide Seiten....
Die Werkstatte hätte dem TE vor Gericht ja auch beweisen müssen das diese Worte "nie" gefallen wären....
Daran sieht man deutlich das du doch etwas weniger Ahnung vom ganzen hast als du meinst.
Leute wer von euch hat schon wieder ausversehen die NULL gewählt???? 😁 😁 😁
Oder warum spamt -BF- (Jokers brut) hier wieder rum!!!!????
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rolfralf
Einer meiner Arbeitskollegen hat mein Gespräch mit der Werkstatt mitgehört da ich aus dem Büro über Lautsprecher das Gespräch führte(is so irgendwie bequemer)als die Werkstatt detaillierte Angaben machte 1,45 Std.für die Vorderachse und 0,45 min. für die Hinterachse waren die Aussagen der Werkstatt!MFG Ralf
Wenn du die Werkstatt nicht darüber informiert hast, dass dein Kollege mithört, kannst Du damit nix anfangen. Vielleicht gibts es ja schon wieder Änderungen aber hier eine kleine PDF
http://www.nuernberger-schluender.de/rechtsprechung/Mithoeren.pdf
Gruß
S.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe,
ich werd mich morgen mit der Werkstatt in verbindung setzten und mit denen über das finanzielle reden.
Hoffe das wir eine einigung erzielen können.....Danke für den Tip mit den Eiern hab meine zufällig grad im Schrank gefunden werd sie morgen auch mit in die Schrauberhöhle nehmen🙂
Danke nochmals an alle
MFG Ralf
Zitat:
Original geschrieben von -[BF]-
Nette Theorien Knatterkarsten...
Also wer der Meinung ist das
BGBsei eine nette Theorie, mit dem brauch man nicht weiter Diskutieren!!!!
Das Bürgerliche Gesetz Buch ist eben genau für solche Fälle gedacht....
Wenn jeder einfach mal eben so trotz (mündlich/schriftlich) Kostenvoranschlag die Preise erhöhen/bestimmen darf, wären:
A: Kostenvoranschläge ja föllig Unnütz
B: Der Käufer/Endverbraucher wäre völlig Schutzlos
und C: Hast du anscheinend einfach keine Ahnung und deswegen sinnlos.
Gründe ne Firma, nimm mal ne richtige Rechtsberatung und lass dir die Augen öffnen!!!!!
Knatterkarsten, schon mal an die Beweislast gedacht?
...is ja schön das es hier immer weiter ins juristische abdriftet.
Aber ein nicht nachweisbarer (weil mündlich ausgegebeber) Kostenvoranschlag ist in der Praxis (!!!) keinen Pfifferling wert.
BGB hin, BGB her: Problem ist hier doch erstmal im Zweifel beweisen zu können, was zuvor vereinbart wurde.
na und hat denn der TE nun mit der Werke gesprochen? Hallo?
Zitat:
Original geschrieben von Puma_King
Knatterkarsten, schon mal an die Beweislast gedacht?...is ja schön das es hier immer weiter ins juristische abdriftet.
Aber ein nicht nachweisbarer (weil mündlich ausgegebeber) Kostenvoranschlag ist in der Praxis (!!!) keinen Pfifferling wert.
BGB hin, BGB her: Problem ist hier doch erstmal im Zweifel beweisen zu können, was zuvor vereinbart wurde.
Och nun lass ihm doch seine Illusion. Er möchte halt gerne in der bunten Glitzerwelt der Theorien leben.
@Knatterkarsten mit dem BGB kenne ich mich ganz gut aus, ich weiß was da drin steht. Habe ich alles mal gelernt, und darum weiß ich auch ganz genau das man sich auf mündliche Verträge im Streitfall nicht stützen kann. Also glaub mal weiter das vor einem Richter dein Wort mehr wert ist als das der Gegenseite. Vor Gericht ist nur das von belang was du beweisen kannst. Alles andere interessiert schlicht nicht.
Hört doch mal auf,Euch gegenseitig die Köpfe einzuschlagen,im Prinzip habt Ihr ja alle Recht,..zuerst mal der Knatterkarsten,..ne mündliche Aussage zählt eben genau soviel wie ne schriftliche,..nur,..man kann sie eben nicht beweisen,das ist das Problem,also haben Puma King und ( BF ) auch Recht,das bringt doch nichts.
Schlimmer finde ich eigentlich,daß der Themenersteller ( wie so oft in diesem Forum ) um Rat fragt und sich dann plötzlich zurückzieht und nichts mehr dazu beiträgt.
Halten wir Ihm mal zu Gute,daß er heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ne Rechnung präsentiert bekommen hat,die keiner von uns haben möchte, 2,5 Stunden,..plus 8 Stunden ?,..das läppert sich,auch in einer freien Werkstatt und wer weiß,was da noch war ?
Lassen wir Ihm doch mal Zeit,sich morgen evtl. nochmal dazu zu äußern und wenn Er es nicht macht,sondern die Sache wie immer plötzlich erledigt ist,dann sollte man vielleicht eher mal darüber nachdenken,sich über die Probleme anderer Leute eben keinen Kopf zu mehr machen,..bringt ja nichts,außer Streit !
Andererseits können wir das Forum dann auch einfach in die Tonne kloppen
Zitat:
Original geschrieben von Gekko2
Hört doch mal auf,Euch gegenseitig die Köpfe einzuschlagen,im Prinzip habt Ihr ja alle Recht,..zuerst mal der Knatterkarsten,..ne mündliche Aussage zählt eben genau soviel wie ne schriftliche,..nur,..man kann sie eben nicht beweisen,das ist das Problem,also haben Puma King und ( BF ) auch Recht,das bringt doch nichts.Schlimmer finde ich eigentlich,daß der Themenersteller ( wie so oft in diesem Forum ) um Rat fragt und sich dann plötzlich zurückzieht und nichts mehr dazu beiträgt.
Halten wir Ihm mal zu Gute,daß er heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ne Rechnung präsentiert bekommen hat,die keiner von uns haben möchte, 2,5 Stunden,..plus 8 Stunden ?,..das läppert sich,auch in einer freien Werkstatt und wer weiß,was da noch war
Lassen wir Ihm doch mal Zeit,sich morgen evtl. nochmal dazu zu äußern und wenn Er es nicht macht,sondern die Sache wie immer plötzlich erledigt ist,dann sollte man vielleicht eher mal darüber nachdenken,sich über die Probleme anderer Leute eben keinen Kopf zu mehr machen,..bringt ja nichts,außer Streit !
Andererseits können wir das Forum dann auch einfach in die Tonne kloppen
ok hast Recht, weise Worte, gut so!
So ich meld mich nochmal,
hab gestern meinen Wagen abgeholt insgesamt hat der Mechaniker 14!!!Stunden gebraucht!
Rechnung war über 600€ aber da es der Werkstatt selbst etwas peinlich war haben wir uns auf 300€ geeinigt!
Allso bin ich nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen,der Mechaniker der an meinem Wagen gearbeitet hat hat bei der Einigung auch noch einen positiven Beitrag zu meinen Gunsten geleistet 🙂
Nochmals danke an alle
MFG Ralf
Und wie so oft war jegliches (mehr oder weniger pseudo) juristische Fachsimpeln umsonst...
TE, freut mich, dass du so "sauber" da rausgekommen bist. 😉
14h? OMG! Das kann einem ja auch nur peinlich sein. Die +125€ sind ok für vergammelte Schrauben.
Bei über 600€ wäre es billiger gekommen die Lenker mit den festen Schrauben in den Müll zu hauen und gegen neue zu ersetzen.
Zitat:
Original geschrieben von Puma_King
Knatterkarsten, schon mal an die Beweislast gedacht?...is ja schön das es hier immer weiter ins juristische abdriftet.
Aber ein nicht nachweisbarer (weil mündlich ausgegebeber) Kostenvoranschlag ist in der Praxis (!!!) keinen Pfifferling wert.
BGB hin, BGB her: Problem ist hier doch erstmal im Zweifel beweisen zu können, was zuvor vereinbart wurde.
Natürlich....
Dies zählt ja auch immer für beide Seiten....
Die Werkstatte hätte dem TE vor Gericht ja auch beweisen müssen das diese Worte "nie" gefallen wären....
In dem Fall würde das Gericht/Anwalt vergleiche mit anderen freien Werkstätten beantragen....
Ich kenne mich im diesem Bereich so weit aus da ich in der Firma meines Vaters (Trockenbau) die Angebote und eben auch Kostenvoranschläge geschrieben habe...
Dort kam es auch 1-2 mal im Jahr zu "Sonderfällen" und danach haben wir eine Komplette Rechtberatung von unserem Hausanwalt in Anspruch genommen um eben solche Streitfälle zu vermeiden....
Und das beste ist eben immer das offene Gespräch mit Auftraggeber/Auftragnehmer zu führen und sich möglichst positiv für beide Seiten zu einigen....
So wie der TE es ja auch gemacht hat....
Das war auch Kern meiner ersten Aussage, das er eben nicht allein auf allen Kosten sitzen bleibt...
Und nach Aussage von anderen hier, hätte er ja alles zahlen müssen. Dies wolte ich nur durch meine gesammelte Erfahrung wiederlegen... Frei von Theorie, Illusion oder sonstigem Wunschdenken....
In diesem Sinne,
schöne Woche noch und der Rest kann ja
ganz artig und unwissend weiterhin jede Rechnung bezahlen die Ihm präsentiert wird....
Zitat:
Original geschrieben von Ghosting
Ansonsten gehe einfach mal zum Anwalt und lass dich da Beraten, bevor dir die Werkstatt eine Saftige Rechnung Aufbrummt, bzw. Warte ab was bei herauskommt, dann kannste dich immer noch Beraten lassen!Wenn du aber nichts Schriftlich hast ist wohl eh schon der Zug Abgefahren, zu deinem Nachteil, da du keine Beweise hast, ausser das Gespräch am Telefon!
Solche Typen sind immer die Besten. Gleich mal zum Anwalt. Toll. Ihr solltet Euch mal selbständig machen und dann viele solche Kunden haben. Dann könnt ihr gleich wieder abschliessen. Was kann denn die Werkstatt dafür, dass die Schraube festgerostet ist? Sollen die für Dich umsonst arbeiten? Solche mündlichen Aussagen, was es ung. kostet, beziehen sich doch immer darauf, dass nichts dazwischen oder hinzu kommt. Also bleibt mal auf dem Teppich. Wenn Du mit dem Taxi im Stau stehst, zahlst Du auch mehr. Das ist einfach so und wird auch immer so sein.
Zitat:
Original geschrieben von rolfralf
Danke für eure Antworten,warum ich mich mit meiner Frage ans Forum wende.....ganz einfach ich wollte hören welche Meinung andere User zu dieser Sache haben und schonmal eine ähnliche Situation erlebt haben!
Vieleicht hätte mir eine der Antworten ja ein zusätzliches Argument gegenüber der Werkstatt geben können!
Dachte ein Forum wär dazu da Fragen zu beantworten!
Naja vieleicht kann ich mich mit der Werkstatt irgendwie einigen,mal schauen was die Montag sagen.PS:Wie sollte ich den mit einem halbausgeschlagenem Querlenkerbolzen zu einer anderen Werkstatt kommen?!
MFG Ralf
Nein, das wolltest Du nicht. Du wolltest Rat, wie Du um die Bezahlung des Mehraufwandes kommst. Meinungen hast Du ja bekommen, nur waren Sie nicht nach Deinem Geschmack.
Hey Alexb,
keiner hat dem TE geraten, geh sofort zum Anwalt.....
In fast jeder Antwort ging es um eine Einigung für beide Seiten...
Es wurden Fehler auf beiden Seiten gemacht und diese wurden letzten Endes ja auch eingesehen...
Klar ist es ärgerlich für die Firma aber ebenso für den Kunden...bin der letzte der gelich zum Anwalt geht bzw. damit droht aber es gibt so viele schwarze Schafe unter den Werkstätten die einfach den "Ahnungslosen" Kunden abzocken wollen....
Ich finde hier ist es zu einem positiven Ende für beide Seiten gekommen und wenn dem TE das Forum dazu verholfen hat finde ich es umso besser...denn dazu meldet man sich ja hier an...
Hilfe geben und bekommen... 😉