Werkstattrechnung
Schönen guten Morgen,
habe folgendes Problem mit einer Werkstatt!
Ich hab meinen Wagen zwecks Einbau von Eibach Sportfedern in eine freie KFZ-Werkstatt gebracht,vorher telefonisch eine Preis von 145€ genannt bekommen für den kompletten wechsel!
Jetzt ist es aber so das der Mechaniker die berühmte obere Schraube des Querlenkers nach 4!!!Stunden immernoch nicht gelöst bekommen hat laut Anruf der Werkstatt!Ich allso hin(Werkstatt im Nachbarort) mir das angeschaut,dem Mechaniker gesagt er soll den Kopf der Schraube flexen und den Bolzen mit der Mutter und U-Scheiben rausdrehen.
Ich bin in der Zeit selbst zum nächstgelegenen Autohaus gefahren und hab zwei neue Schrauben geholt,wieder in der Werkstatt angekommen,siehe da ein Bolzen war schon raus aber die andere Seite nur zur hälfte dann absolut fest keine Chance und ausbohren will er nicht!
Jetzt soll der ganze Achsschenkel ausgebaut werden und der Bolzen hydraulisch ausgedrückt werden(geht nur ausgebaut,da kein anderes Werkzeug vorhanden)!
Ich frag mich nur so langsam wer den ganzen Zeitaufwand bezahlen soll oder kann ich auf den vorher genannten Betrag bestehen?!
Bin ja der Werkstatt ausgeliefert da der Wagen so nicht fahrbereit ist!
Audi A4 1.8T Fontantrieb
Sorry für den langen Text wollte die Situation nur ausführlich bescheiben
MFG Ralf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von -[BF]-
Das ist mit Verlaub totaler Blödsinn.Zitat:
Original geschrieben von Knatterkarsten
Dies zählt ja auch immer für beide Seiten....
Die Werkstatte hätte dem TE vor Gericht ja auch beweisen müssen das diese Worte "nie" gefallen wären....
Daran sieht man deutlich das du doch etwas weniger Ahnung vom ganzen hast als du meinst.
Leute wer von euch hat schon wieder ausversehen die NULL gewählt???? 😁 😁 😁
Oder warum spamt -BF- (Jokers brut) hier wieder rum!!!!????
50 Antworten
Die Zeit zahlst du, wer denn sonst? Berufen kannst du dich auf gar nichts, da du gar nichts schriftliches in der Hand hast. Und selbst wenn du es schriftlich hättest, wäre der Kostenvoranschlag nur für den Wechsel aber nicht inkl. entfernen fester Schrauben, es sei da würde drin stehen das auch das entfernen fester Schrauben mit drin ist. Was kann die Werkstatt dafür das deine Schrauben fest gegammelt sind?
Hättest die besser schon ein paar Tage im vorraus mit Rostlöser eingeweicht, muss nicht helfen kann aber. Aber nu ist ja eh zu spät.
Zahlen musst du nur nicht wenn die eine Schraube raus haben wollen die man nicht raus haben muss.
Hallo,
erstmal danke für die Antwort,finde es trotzdem nicht ok!
Muss nicht auch die Werkstatt solche Eventualitäten einberechnen bevor sie mir ein Angebot macht?!
Mir wurde von der Werkstatt vorher gesagt das Audi dafür 2,5 Stunden vorgibt(ist ne freie Werkstatt,richtet sich aber nach Herstellervorgaben)jetzt sind es schon 4 und es kommen bestimmt noch min.4 Std.dazu!
Das kanns ja wohl dann auch nicht sein,ein bißchen müssen sich wohl Werkstätten auch an Aussagen halten sonst kann man sich ja den Kostenvoranschlag auch sparen,auch wenn er nur mündlich erfolgte(ist ja wohl auch ein gültiger Vertrag)!
Einer meiner Arbeitskollegen hat mein Gespräch mit der Werkstatt mitgehört da ich aus dem Büro über Lautsprecher das Gespräch führte(is so irgendwie bequemer)als die Werkstatt detaillierte Angaben machte 1,45 Std.für die Vorderachse und 0,45 min. für die Hinterachse waren die Aussagen der Werkstatt!
Bin gerne bereit auch 180€ zu zahlen aber irgendwo is dann meine Geduld auch zu Ende,Auto sollte Donnerstag fertig sein jetzt wird es mindestens Montagabend!
Und ich soll zahlen bis ich schwarz werde oder wie,drucke die Scheine auch nicht selber!
MFG Ralf
Zitat:
Original geschrieben von rolfralf
Hallo,
erstmal danke für die Antwort,finde es trotzdem nicht ok!
Muss nicht auch die Werkstatt solche Eventualitäten einberechnen bevor sie mir ein Angebot macht?!
Mir wurde von der Werkstatt vorher gesagt das Audi dafür 2,5 Stunden vorgibt(ist ne freie Werkstatt,richtet sich aber nach Herstellervorgaben)jetzt sind es schon 4 und es kommen bestimmt noch min.4 Std.dazu!
Das kanns ja wohl dann auch nicht sein,ein bißchen müssen sich wohl Werkstätten auch an Aussagen halten sonst kann man sich ja den Kostenvoranschlag auch sparen,auch wenn er nur mündlich erfolgte(ist ja wohl auch ein gültiger Vertrag)!Einer meiner Arbeitskollegen hat mein Gespräch mit der Werkstatt mitgehört da ich aus dem Büro über Lautsprecher das Gespräch führte(is so irgendwie bequemer)als die Werkstatt detaillierte Angaben machte 1,45 Std.für die Vorderachse und 0,45 min. für die Hinterachse waren die Aussagen der Werkstatt!
Bin gerne bereit auch 180€ zu zahlen aber irgendwo is dann meine Geduld auch zu Ende,Auto sollte Donnerstag fertig sein jetzt wird es mindestens Montagabend!
Und ich soll zahlen bis ich schwarz werde oder wie,drucke die Scheine auch nicht selber!MFG Ralf
Mag zwar richtig sein das Audi eine Zeitvorgabe von 2.5 Stunden gibt.Lese aber dazu auch den Reparaturleitfaden von Audi durch.
Da steht ganz einfach drinne geschrieben das die Mutter gelöst wird und die lange Schraube raus.
Wie bei dir und vielen anderen sitzt die Schraube so fest drin nach Jahren das ein einfaches Ausschlagen der Schraube garnicht möglich ist wie sich der Audi Leitaden es sich vorstellt.
Die Praxis und die Theorie ist da ein grosser Unterschied.
In meiner 9jährigen Zeit bei Audi war die Schraube stehts ein Lotteriespiel,mal einfach raus bis hin zum Ausbau des ganzen Achsschenkels und dann unter die Presse.
Stelle dir einfach mal vor,du fährst mit den Taxi von A nach B,kurzester Weg 20km.Leider ist eine Umleitung und es sind 30km.
Auch hier wirst du die 30km zahlen und nicht die theoritischen 20km.
Den Mehraufwand wegen der festen Schraube wirst du wohl zahlen müßen.
Ansonsten gehe einfach mal zum Anwalt und lass dich da Beraten, bevor dir die Werkstatt eine Saftige Rechnung Aufbrummt, bzw. Warte ab was bei herauskommt, dann kannste dich immer noch Beraten lassen!
Wenn du aber nichts Schriftlich hast ist wohl eh schon der Zug Abgefahren, zu deinem Nachteil, da du keine Beweise hast, ausser das Gespräch am Telefon!
als die Werkstatt dich angrufen hat, warum hast du denn nicht gesagt, dass sie sofort stoppen sollen,
weil es sonst zu teuer wird.
Hättest ja dann immernoch zu Audi fahren können, damit die die Schraube lösen, oder selber lösen können.
Die Werkstatt hat dich ja informiert. Das kommt halt manchmal vor, dass sich eine Schraube nicht nach Herstellervorgaben lösen lässt und einfach fest sitzt.
Warum klärt man soetwas wie die Kosten eigentlich nicht mit der Werkstatt, sondern mit dem Forum?
MFG
Danke für eure Antworten,
warum ich mich mit meiner Frage ans Forum wende.....ganz einfach ich wollte hören welche Meinung andere User zu dieser Sache haben und schonmal eine ähnliche Situation erlebt haben!
Vieleicht hätte mir eine der Antworten ja ein zusätzliches Argument gegenüber der Werkstatt geben können!
Dachte ein Forum wär dazu da Fragen zu beantworten!
Naja vieleicht kann ich mich mit der Werkstatt irgendwie einigen,mal schauen was die Montag sagen.
PS:Wie sollte ich den mit einem halbausgeschlagenem Querlenkerbolzen zu einer anderen Werkstatt kommen?!
MFG Ralf
mein Beitrag war etwas provokativ geschrieben,
was ich damit sagen will ist, dass die Werkstatt aus meiner Sicht nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn sich ein Teil nicht so lösen lässt, wie vorgegeben.
Ich denke ihr solltet euch gemeinsam einigen, das wird schon gehen, sprich die Werkstatt etwas auf dich zukommen und du etwas auf die Werkstatt.
Diese ist sicherlich auch an einem ev. Folgeauftrag interessiert und wird dich auch in Zukunft gerne wiedersehen wollen.
MFG
Ich weiß nicht was es da zu einigen gibt, du bekommst die Rechnung und wirst sie zahlen. Oder dein Auto bleibt wo es ist. Wenn es dir nicht passt kannst du zum Anwalt gehen, die Beratung kostet in der Regel 200€. Und der wird dir letztendlich genau das selbe sagen.
So etwas vorher einkalkulieren ist ein Ding der Unmöglichkeit. Bei dem einen gehen alle so raus, beim anderen klemmt eine, beim nächsten klemmen vier Schrauben.
Sei lieber froh das es eine freie Werkstatt war und nicht Audi. Bei Audi kostet dich die Stunde sicherlich gut doppelt so viel. Und wirklich schneller wären die auch nicht.
Soooo mal halb lang hier....
N paar fakten zu Verträgen und Kostenvoranschl¨gen:
Muß ein gültiger Vertrag immer schriftlich abgefaßt sein?Antwort: Leider nein! Nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem maßgebenden
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herrscht kein grundsätzlicher Formzwang für den rechtswirksamen Abschluß
von Verträgen. Die allermeisten Verträge können deshalb in mündlicher Form geschlossen werden.
Es ist dabei alles als Vereinbarung/Vertragsinhalt erlaubt, was nicht gegen die guten Sitten oder ein
anderes gesetzliches Verbot (Strafrecht!) verstößt.
Lediglich besonders gefährliche Verträge müssen einer bestimmten Form genügen.
In welcher Form entfalten Angebote/Kostenvoranschläge Rechtswirkungen?Das Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) schreibt keine Form vor. Auch mündliche (telefonische)
Aussagen können daher Angebote/Kostenvoranschläge darstellen und rechtliche Wirkungen
nach sich ziehen. Deshalb sollte man mit vorschnellen Aussagen vorsichtig sein.
Ist der mündliche Kostenvoranschlag verbindlich?Wenn Sie einen Kostenvoranschlag verlangen, sollten Sie sich im Klaren sein, dass diese Kalkulation in der Regel unverbindlich ist. Die Kosten, die letztendlich auf Sie zukommen, können durchaus höher sein, als der Betrag, der im Kostenvoranschlag kalkuliert war. Andererseits darf die Rechnung auch nicht in astronomische Höhen klettern. Müsste sich ein Unternehmer nicht an den Kostenvoranschlag halten, wäre dieser wertlos. Als Faustformel gilt daher:
Kostensteigerungen von 10 bis 15 Prozent sind grundsätzlich zulässig, der Auftraggeber hat den erhöhten Preis zu zahlen. Abzustellen ist dabei auf den Gesamtwert, die Überschreitung einzelner Positionen ist ohne Belang. Je teurer die Reparatur, desto geringer ist innerhalb dieses Rahmens die Abweichung, die die Gerichte tolerieren.
Bei größeren Abweichungen muss der Handwerker dem Kunden rechtzeitig mitteilen, dass die Abschlussrechnung den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigt. Der Kunde kann dann der Erhöhung zustimmen oder vom Vetrag zurücktreten, um einen neuen Unternehmer zu beauftragen. Allerdings hat der Kunde dann die bis dahin geleistete Arbeit zu zahlen.
Nun kannst du selber Entscheiden was du machst und lass dich nicht von den unwissenden hier beirren...
Schönes WE dann noch 😁
Soweit wurde ja alles schon gesagt. Allerdings hat die Werkstatt wohl noch nie an einem einen B6/7 Achse geschraubt, hätte sie das, hätte sie gewusst das die obere Schraube grundsätzlich schwer rausgeht. Allerdings mit Erfahrung und den bekannten Tricks zum lösen der Schraube ist es absolut unnötig den ganzen Kram auszubauen und soviel Zeit und schließlich Geld vom Kunden zu verbrennen.
Zitat:
Original geschrieben von Lucky68
Soweit wurde ja alles schon gesagt. Allerdings hat die Werkstatt wohl noch nie an einem einen B6/7 Achse geschraubt, hätte sie das, hätte sie gewusst das die obere Schraube grundsätzlich schwer rausgeht. Allerdings mit Erfahrung und den bekannten Tricks zum lösen der Schraube ist es absolut unnötig den ganzen Kram auszubauen und soviel Zeit und schließlich Geld vom Kunden zu verbrennen.
Eben und genau aus diesem Grund muss der Kunde nicht alles zahlen was Ihm an Rechnung vorgesetzt wird...
Ob er nun die Eier in der Hose hat dem Werkstattleiter das klar zu machen sei mal dahin gestellt.... 😉
Nette Theorien Knatterkarsten... mit der Realität haben die aber rein gar nichts gemeinsam.
Theoretisch kannst du Verträge mündlich machen, aber ohne was in der Hand zu haben sind diese wirklich vor Gericht absolut wertlos. Das wird dir absolut jeder Richter bestätigen. Denn vor Gericht ist nur das "wahr" was du beweisen kannst.
Und eine festgerostete Schraube ist niemals Bestandteil eines Kostenvoranschlags. Das ist IMMMER! extra. Nur wenn der Mechaniker etwas nachweisbar kaputt gemacht hat muss der Kunde das nicht zahlen. Ich glaube aber kaum das der gute Mann die letzten Jahr immer täglich Salzwasser über die Schraube gegossen hat.
Rede am Montag Morgen mit der Werkstatt,erkundige Dich nach dem Stand der Dinge,vor allem nach den Kosten,bleibe vor allem ruhig und ziehe nicht gleich die Rechtsanwaltskarte,danach gibts nämlich keine Diskussionen mehr ,wenn alles schief läuft,ich finde auch,die Werkstatt hat Dich zu informieren,wenn die Kosten exorbitant aus dem Ruder laufen und bisher hat ja niemand was zu Dir gesagt
Rede mit denen,dann bist Du schlauer,..ansonsten wünsche ich nen guten Schlaf,..wird wohl eher schwierig werden,.mein Beileid
Zitat:
Original geschrieben von Gekko2
...ich finde auch,die Werkstatt hat Dich zu informieren,wenn die Kosten exorbitant aus dem Ruder laufen
Damit liegst du auch richtig, nur muss so eine Kostenexplosion auch voraussehbar gewesen sein. Und wahrscheinlich auch noch unverhältnismäßig. Aber in dem Fall wo der Kunde den PKW nicht mal mehr bewegen kann ohne andere zu gefährden? Da hätte es eh keine Alternative mehr gegeben.