Werkstattbindung wird aufgehoben durch die EU

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen
ab Juni 2010 ändert die EU die Wettbewerbbestimmungen im Autohandel bzw.Werkstätten.Garantiebindungen von Neuwagen müssen wohl in Zukunft neu gestaltet werden und es kommt zu mehr Wettbewerb in den Werkstätten.
Die Garantiebindung der Markenhersteller fällt endlich weg,die bei einem Neu-und Gebrauchtwagen vorschreibt das man sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt bzw.Niederlassung warten muss.
Endlich muss man dazu sagen entsteht mehr Wettbewerb,was sich auch bei den Preisen in den Vertragswerkstätten niederschlagen dürfte,die müssen sich endlich dem Wettbewerb stellen und können sich nicht mehr auf Ihre Garantiebestimmungen stützen und so den Kunden nicht mehr zwingen in eine Vertragswerkstatt zugehen,wenn Sie denn zu teuer wäre.
Mehr Wettbewerk tut der Branche ganz gut,die überzogenen Stundenlöhne der Vertragswerkstätten haben meiner Meinung nach ab Juni ein Ende....🙂🙂🙂Daumen Hoch für die EU für diese Entscheidung

Gruss Uwe

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen
ab Juni 2010 ändert die EU die Wettbewerbbestimmungen im Autohandel bzw.Werkstätten.Garantiebindungen von Neuwagen müssen wohl in Zukunft neu gestaltet werden und es kommt zu mehr Wettbewerb in den Werkstätten.
Die Garantiebindung der Markenhersteller fällt endlich weg,die bei einem Neu-und Gebrauchtwagen vorschreibt das man sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt bzw.Niederlassung warten muss.
Endlich muss man dazu sagen entsteht mehr Wettbewerb,was sich auch bei den Preisen in den Vertragswerkstätten niederschlagen dürfte,die müssen sich endlich dem Wettbewerb stellen und können sich nicht mehr auf Ihre Garantiebestimmungen stützen und so den Kunden nicht mehr zwingen in eine Vertragswerkstatt zugehen,wenn Sie denn zu teuer wäre.
Mehr Wettbewerk tut der Branche ganz gut,die überzogenen Stundenlöhne der Vertragswerkstätten haben meiner Meinung nach ab Juni ein Ende....🙂🙂🙂Daumen Hoch für die EU für diese Entscheidung

Gruss Uwe

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Zitat:

Original geschrieben von tigu


Wie auch immer, Konkurrenz belebt das Geschäft. Aus Sicht des Kunden werden die Preise der MB-Werkstätte sicher runter gehen müssen und dass freut halt die jenigen Kunden (wie z.B. mich), die Ihr Fahrzeug doch lieber gerne zu einer MB-Werkstatt zur Inspektion/Reparatur bringen wollen/müssen.

Nichts gegen freie Werkstätte, gibt mit Sicherheit saugute drunter. Die muss man über die Jahre aber erstmal durch Selbstversuche herausfinden, oder jemand gibt einem eine Empfehlung. Wir hier in der "kleinen" CH haben halt nicht die gleichen Möglichkeiten wie Ihr in D, da bleibt eigentlich nur der Gang zu MB 🙁

Appropos Werkstatt Empfehlung: Suche in Umgebung PLZ 79618 (Rheinfelden/Baden) oder PLZ 79639 (Grenzach Wyhlen)...

So ein Selbstversuch habe ich schon vor 20J hinter mir, hinterher hat mich das ganze damals 1800DM bei der NL gekostet weil mein lieber Landsmann nicht das richtige Werkzeug gehabt hat. 😁  

Habs erst die Tage gesehen. Spezialwerkzeug von MB nicht da aber dem Kunden natürlich nichts gesagt weil man den Auftrag haben will. Das gebastel und gemache an dem Wagen sah grausam aus, der Kunde erfährt das sicher nicht...

Also wer will nicht gerne Geld sparen😉 aber ich wäre mir nie sicher, ob die freien Werkstätten über das
nötige Know how verfügen was bei Vertragswerkstätten (OK die bauen auchmal Mist) doch vorhanden ist.
Die Fahrzeughersteller werden es diesen Werkstätten mit Sicherheit nicht zukommen lassen😉
Und wie schon erwähnt, Kulanz kann man dann auch vergessen und das mit Recht.

Ich finde diese Regelung für uns Kunden sehr förderlich. Aber: Der Großteil ist wie schon mehrfach hier geschrieben, seit Jahren gültig (ich glaube das heißt "Gruppenfreistellunssverordnung"😉. Wurde mir von der eigentlich ganz passablen A.T.U-Werklstatt hier in Wien erklärtt: Kein Garantieverlust duch Wartung bei markenfremden oder freien Werkstätten, wenn nach Herstellervorgaben gearbeitet wird.

Gut, ich bin mit meinem alten S210 320 CDI seit 4 Jahren A.T.U-Kunde und bin im Großen und Ganzen dort gut und recht günstig gefahren. (Natürlich würde ich dort außer Bremsen und Ölwechsel nicht viel machen lassen.)

Da mein altes Auto eine klassische Rostlaube ist bin ich Dauerkunde bei MB, wobei die natürlich als erstes die Kulanz schrittweise (50% Kundenanteil bis 8 Jahre, dann sowieso nix mehr) gestrichen haben und jetzt auch die Mobilo-Life-Garantieleistung verwehren. Dabei geht es für mich um Reparaturkosten in Höhe von 5.000 Euro und mehr. Ob das jetzt rechtens ist oder nciht beschäftigt schon seit längerem das Landesgericht, keine Ahnung was da rauskommt.

Interessant ist aber, auch welchen Argumentationsschienen die Garantieleistung verweigert wird: Die Wartung sei zwar offensichltich nach Wartungsplan durchgeführt worden, aber die nach dem fünften Jahr alle zwei Jahre von einem Kundendienstmitarbeiter duchzuführende Rostinspektion sei nicht gemacht worden. Und -- die ist nicht Bestandteil des Wartungsplans! Und das allerbeste kommt noch: Man kann sie nicht als Einzelleistung beziehen. Das bedeutet, dass man als Kunde trotz einer bestehenden, gültigen EU-Verordnung, die in nationales Recht umzusetzen ist und auch tatsächlich umgesetzt worden ist, eiskalt durch Vorenthaltung einer notwenigen Dienstleistung erpresst wird.

Ähnliche Methoden werden leider wohl auch in Zukunft den gewiegten Rechtsbeiständen der Hersteller helfen, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Ich bin sehr gespannt, ob die neue Regelung da irgendwas verändert.

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Zitat:

Original geschrieben von Austro-Diesel


Ich finde diese Regelung für uns Kunden sehr förderlich. Aber: Der Großteil ist wie schon mehrfach hier geschrieben, seit Jahren gültig (ich glaube das heißt "Gruppenfreistellunssverordnung"😉. Wurde mir von der eigentlich ganz passablen A.T.U-Werklstatt hier in Wien erklärtt: Kein Garantieverlust duch Wartung bei markenfremden oder freien Werkstätten, wenn nach Herstellervorgaben gearbeitet wird.

Gut, ich bin mit meinem alten S210 320 CDI seit 4 Jahren A.T.U-Kunde und bin im Großen und Ganzen dort gut und recht günstig gefahren. (Natürlich würde ich dort außer Bremsen und Ölwechsel nicht viel machen lassen.)

Da mein altes Auto eine klassische Rostlaube ist bin ich Dauerkunde bei MB, wobei die natürlich als erstes die Kulanz schrittweise (50% Kundenanteil bis 8 Jahre, dann sowieso nix mehr) gestrichen haben und jetzt auch die Mobilo-Life-Garantieleistung verwehren. Dabei geht es für mich um Reparaturkosten in Höhe von 5.000 Euro und mehr. Ob das jetzt rechtens ist oder nciht beschäftigt schon seit längerem das Landesgericht, keine Ahnung was da rauskommt.

Interessant ist aber, auch welchen Argumentationsschienen die Garantieleistung verweigert wird: Die Wartung sei zwar offensichltich nach Wartungsplan durchgeführt worden, aber die nach dem fünften Jahr alle zwei Jahre von einem Kundendienstmitarbeiter duchzuführende Rostinspektion sei nicht gemacht worden. Und -- die ist nicht Bestandteil des Wartungsplans! Und das allerbeste kommt noch: Man kann sie nicht als Einzelleistung beziehen. Das bedeutet, dass man als Kunde trotz einer bestehenden, gültigen EU-Verordnung, die in nationales Recht umzusetzen ist und auch tatsächlich umgesetzt worden ist, eiskalt durch Vorenthaltung einer notwenigen Dienstleistung erpresst wird.

Ähnliche Methoden werden leider wohl auch in Zukunft den gewiegten Rechtsbeiständen der Hersteller helfen, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Ich bin sehr gespannt, ob die neue Regelung da irgendwas verändert.

Hi, wird sie wohl nicht. Die EU hat schon sehr viel geregelt ( haben wollen!!), jedoch birgt jede Regelung auch ihre Lücken, die gerade gewiefte Firmen mit Hilfe ihrer Anwälte schnell entdecken und LEGAL unterlaufen werden. Dann fängt die EU wieder von vorne an, u.s.w.

@achtklässler
du scheinst ja sehr viel vertrauen in EU Regelungen zu haben, aber an die Garantiebedingungen der Anschlussgarantie kommen sie definitiv nicht ran. Die Regelung ist bei fast jeder Automarke dieselbe und eben so formuliert, dass du legal an die Markenwerkstatt gebunden bist. Wenn man sich die Preise bei den freien Werkstätten ansieht ( teilweise sind sie auch TEURER ) kann man das gut vestehen. Wer verliert schon gerne Kunden. Ausserdem ist sie eine freiwillige Leistung, die für die sichere Bedienung des Fahrzeuges nicht notwendig ist. Auf gut Deutsch gesagt: entweder ich erkenne die Bedingungen an, wie sie sind, oder ich lasse es bleiben.

@hellmi
Ein guter Freund von mir betreibt eine freie Werkstatt einer Franchise Kette und bietet Service für alle Fahrzeuge an. Diagnosegeräte sind in vollem Umfang vorhanden, so dass Auslesen, resetten und was sonst so nötig ist, alles gemacht werden kann.
Nur, an Originalsoftware von MB kommt er nicht ran und preiswerter ist der auch nicht.

Level

das ganze ist doch wirklich nichts neues.
ich weiß noch genau als ich vor jahren probleme mit meinem 270er hatte, die mercedes werkstatt wollte die gebrauchtwagengarantie nicht annehmen, da ich die inspektionen bei einer freien werkstatt gemacht habe.
zuerst wurde komplett abgelehnt, nach einem einspruch meinerseits wurde dann gesagt, ich solle eine rechnung vorbei bringen, in denen der wortlaut "inspektion nach herstellervorgaben erledigt" stand.
man bestand auf diesen wortlaut!

also kurz in die werkstatt, rechnung auf den speziellen wortlaut modifiziert, bei mercedes vorgezeigt und alles war in ordnung.
unnötiger papierkram finde ich...

Zitat:

@hellmi
Ein guter Freund von mir betreibt eine freie Werkstatt einer Franchise Kette und bietet Service für alle Fahrzeuge an. Diagnosegeräte sind in vollem Umfang vorhanden, so dass Auslesen, resetten und was sonst so nötig ist, alles gemacht werden kann.
Nur, an Originalsoftware von MB kommt er nicht ran und preiswerter ist der auch nicht.

Level

Deshalb nehme ich Abstand von solchen Experimenten obwohl jedesmal nach der ersten durchsicht der MB-Rechnung ein Glas Wasser zu mir nehmen muß.  😁

Zitat:

Original geschrieben von level0611



Nur, an Originalsoftware von MB kommt er nicht ran und preiswerter ist der auch nicht.

Genau dass ist das kasus knaxus. Für 200-300 Euros lohnt sich dass m.M.n. nicht in eine freie Werkstatt zu gehen... vorallem wenn man nachher doch noch zum 🙂 dackeln muss, weil der Freie ein Bock geschossen hat!

@ level 0611

Das ist so nicht ganz richtig, denn die Garantie ist eine kostenpflichtige Angelegenheit, die in den Kaufpreis entweder hineingerechnet, oder oben aufgeschlagen wurde. Der EU-Ansatz spricht ausdrücklich nicht nur von Gewährleistung, sondern auch von Garantie, was immer (!) eine vermeintlich "freiwillige" Leistung ist. Wenn dafür markengebundene Werkstätten zur turnusgemäßen Wartung aufgesucht werden müssen, ist das eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und hält keiner Gerichtsverhandlung mehr stand.

@Diesel-TR:  Deshalb nehme ich Abstand von solchen Experimenten obwohl jedesmal nach der ersten durchsicht   
der MB-Rechnung ein Glas Wasser zu mir nehmen muss. 😁

Ich bevorzuge da immer meine Baldrian Tropfen😛😉

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler


@ level 0611

Das ist so nicht ganz richtig, denn die Garantie ist eine kostenpflichtige Angelegenheit, die in den Kaufpreis entweder hineingerechnet, oder oben aufgeschlagen wurde. Der EU-Ansatz spricht ausdrücklich nicht nur von Gewährleistung, sondern auch von Garantie, was immer (!) eine vermeintlich "freiwillige" Leistung ist. Wenn dafür markengebundene Werkstätten zur turnusgemäßen Wartung aufgesucht werden müssen, ist das eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und hält keiner Gerichtsverhandlung mehr stand.

@achtklässler

Das ist sogar mehr als richtig. Will dich nicht angreifen, aber ich denke du verwechselst hier einiges. Ich rede nicht von Gewährleistung oder Sachmängelhaftung, sondern von GARANTIE.
Garantie ist , zumindest in Deutschland, eine FREIWILLIGE Leistung der Hersteller und jeder Garantiegeber kann völlig alleine bestimmen, zu welchen Bedingungen er diese Garantie gibt. Diese Garantien sichern die meisten Hersteller über Versicherungen ab und die Bedingungen nennt man deshalb Versicherungsbedingungen.
Und die EU oder sonst wer, kann sich dumm und dusselig diskutieren, aber bei einer freiwilligen Leistung, die auf beiderseitigem Einverständnis geschlossen wurde, da ist man dran gebunden, oder man kündigt.
Und ich setze noch einen drauf: DOCH, sie hält jeder Gerichtsverhandlung stand, weil es rechtens ist.

Übrigens mit "Garantie" im EU Sinne ist überwiegend die bei uns genannte Gewährleistung oder Sachmängelhaftung von Neuteilen gemeint. In einigen EU-Ländern gibt es nämlich die Begriffe Gewährleistung oder Sachmängelhaftung nicht, sondern dort läuft alles unter dem Begriff Garantie und bezieht sich ausschliesslich auf NEUTEILE. Und ich denke, das meint die EU mit der Neuregelung.

Übrigens, ich schliesse in 2 Monaten die MB Anschlussgarantie zu deren Bedingungen ab, einfach weil ich ein besseres Gefühl damit habe und eine andere Werkstatt als MB kommt ebenfalls nicht in Frage, da mit ein bischen Schachern günstige Preise drin sind und man sich die "Garantie" gegen Durchrostung erhält, die nur im Rahmen einer Durchsicht bei MB gemacht wird und auch das ist rechtens und wird es noch für lange Jahre bleiben.

Man, was ein langer Satz, hoffe ich habe euch nicht gelangweilt. Allzeit Gute fahrt

level

Erstens glaube ich schon, dass zwischen Gewährleistung und Garantie differenziert wird.

Und zweitens meine ich, dass es den Herstellern einfach untersagt wird, ihre Garantieversprechen an Serviceleistungen zu binden. Das kann man meines laienhaften Verständnisses nach aber nur für neue Fahrzeuge fordern, da das ja sonst einen Eingriff in "bestehende Verträge" gleichkäme, was nicht so ohne weiteres Zumutbar ist.

Schau ma amal, ich hoffe das Beste und fürchte das Schlimmste ... 😉

Mein Verfahren läuft jetzt eineinhalb Jahre und es wird erst darum gestritten, welches Gericht zuständig ist (weil Eigenimport aus D nach A) ... ich glaube, von meinem S210 ist bis zum Spruch nur noch der Zylinderkopf übrig, weil aus Aluminium ...

@ level

Die EU-Vorlage bezieht ausdrücklich die "freiwillige" Garantie mit ein (!!), da sie dem Verbrauchen einen Vorteil verspricht und dem Verkäufer ebenso einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Dieser Verbrauchervorteil darf dann nicht durch benachteiligende Bedingungen eingeschränkt werden.

Letztlich wird diese "Garantie" ja auch durch den Verbraucher in irgendeiner Form bezahlt. Entweder durch einen höheren Verkaufspreis, oder aber durch Nichtgewährung von Rabatten.

Glaub mir, ich kenne den Unterschied sehr wohl.

Muss denn Spezialwissen von den Herstellern zu den freien Werkstätten transferiet werden? Können diese auch Spezialwerkzeuge frei kaufen?
Möglicherweise werden Schulungen, auch für fremde Werstätten, zu bestimmten Gebühren angeboten.

Sicher wird man bald Ölwechsel nur noch mit Spezialwerkzeugen mit Sondersoftware ausführen können. So ist man zunächst vor Abwanderung gefeit?

Alles offen; oder wird das auch von der EU mit einem Rutsch festgelegt?

Gruß
Ulicruiser

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser


Muss denn Spezialwissen von den Herstellern zu den freien Werkstätten transferiet werden? Können diese auch Spezialwerkzeuge frei kaufen?
Möglicherweise werden Schulungen, auch für fremde Werstätten, zu bestimmten Gebühren angeboten.

Sicher wird man bald Ölwechsel nur noch mit Spezialwerkzeugen mit Sondersoftware ausführen können. So ist man zunächst vor Abwanderung gefeit?

Alles offen; oder wird das auch von der EU mit einem Rutsch festgelegt?

Gruß
Ulicruiser

Hallo Uli. Microsoft wurde auch gezwungen, seine Software entsprechend zu öffnen, um Mitbewerbern den Zugang in die Systeme zu ermöglichen. Glaub mir, wenn Milliardenstrafen drohen werden alle weich.

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