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Werkstattbindung bei Vollkasko

Kia Ceed CD

Hallo,
Bei der Kasko gibt's doch die Option "Werkstattbindung" mit der man zwar günstigeren Beitrag bekommt, aber eben, bei Kaskoschäden, in vorgeschriebene Werkstätten fahren muss.
Könnte man diese Option bedenkenlos wählen, oder erlischt durch die Rep. in der Markenfremden Werkstatt die Garantie?
Gruß jaro

Beste Antwort im Thema

Ich würde es lassen. Hatte vor Jahren einen Wildunfall und wurde durch Werkstattbindung in eine markenfremde Werkstatt geschickt. Nur Ärger mit denen nach Fertigstellung des Autos. Nie wieder.

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Hier Mal eine Info dazu von der VHV, wieso man die Werkstätten nicht genannt bekommt:
Kann mir die vhv im vorfeld Partnerwerkstätten in meiner nähe nennen?
Die VHV Werkstattbindung ist mit einem Nachlass auf die Kaskoprämie verbunden. Diesen Nachlass können wir anbieten, weil wir mit den Werkstätten Sonderkonditionen vereinbart haben. Aus kartellrecht­lichen Gründen ist dafür allerdings eine Steuerung durch die VHV notwendig. Wenden Sie sich direkt an die Partnerwerkstatt – und dieses Risiko sehen wir, wenn wir die Partnerwerkstätten nennen, gilt der Fall als nicht gesteuert. Die Werkstatt ist dann leider nicht an die Sonderkonditionen gebunden. In diesem Fall stehen Ihnen die zusätzlichen Serviceleistungen nicht zu und die um 300 Euro erhöhte Selbstbeteiligung wird fällig.Darüber hinaus berücksichtigen wir bei der Auftragsvergabe die aktuelle Auslastung der Partnerbetriebe, um eine möglichst schnelle Reparatur Ihres Kaskoschadens zu gewährleisten.

Das mit der Huck24 kann ich z.B. nicht bestätigen. Ich hatte letztes Jahr einen Steinschlag bei dem ich auf TK die Frontscheibe tauschen ließ. Ich konnte mir jede CarGlas etc. Werkstatt im Umkreis aussuchen, die Sache war in 5min telefonisch geregelt und es wurde anstandslos übernommen.

Hab gerade mal bei der HUK in die AGB geschaut, man muss in eine von der HUK genannten Werkstatt reparieren lassen, daher ist klar, wenn man in eine andere Werkstatt geht wird nicht geleistet. Ist ja auch der Deal.

Aber ein Punkt ist mir aufgefallen. Für den Fall, dass das Fahrzeug nicht repariert werden soll, berechnet sich die Schadenssumme auf die Kosten der Reparatur einer Partnerwerkstatt. Also ist ein Gutachter schon mal raus aus der Nummer, der z.B. die Kosten einer Reparatur in der Vertragswerkstatt zu Grunde legt. Also erhält man bei der fiktiven Abrechnung vermutlich weniger Geld ausbezahlt und die Ankaufangebote müsste man sich dann auch selbst suchen.

Das wäre mir neu das der Gutachter raus wäre. Aber was weiß ich schon, der einen Dekra Mann und Gutachter als Nachbar hat.
Ich verstehe das Grundproblem und die Diskussion hier nicht. Ich bin auch bei der huk.
Habe da vorher angerufen, welche huk Vertragswerkstatt in Frage kommt. Das war bei mir die beste Werkstatt für lackieren, Instandsetzung, Oldtimer Restauration und Tuning hier im Umkreis. Deren Sitz ist nur 60m Luftlinie von meinem kia Händler entfernt, mit dem die auch Zusammenarbeiten.
Da habe ich Werkstattbindung gewählt, weil die Werkstatt ist auf jeden Fall besser als die KIA Werkstatt und haben alle Gewerke in einer Hand. 96% Kundenzufriedenheit sagt alles.
Also, weniger hier völlig sinnlose theoretische was wäre wann Szenarios ins Spiel bringen, sondern bei der Versicherung anrufen und sich die Vertragswerkstätten nennen lassen und dann entscheiden was einem lieber ist.
Bei mir war es gar keine Frage. Ich habe die wesentlich qualifiziertere Werkstatt als Vertragswerkstatt und spare noch Geld.
Die kennen auch mein Auto schon, da ich dort alle Umbauten machen lassen habe. Man duzt sich inzwischen. Da habe ich null Bedenken was Reparaturen angeht. Die hätte ich eher bei meiner Kia Werkstatt.
Eine Vertragswerkstatt muss also nicht immer die schlechtere Wahl sein.
Bei der huk konnte ICH mir sogar eine von drei Vertragswerkstätten aussuchen. Man muss nur fragen. Das ging alles problemlos am Telefon..
'Ok, dann trage ich jetzt die Werkstatt xy hier als ihre Vertragswerkstatt ein' das wars.
Der funfact ist ja auch, das die Kia Werkstatt bestimmte Leistungen, wie Lackieren, Richtbank, usw eh an andere Werkstätten abgeben.

Weil sicher der eine oder andere User hier jemanden kennt, der die AGB der HUK besser kennt als die HUK selbst, hänge ich eine relevanten Abschnitt nochmal hier mit ran.

Man sollte sich hierzu die Regelung für die Werkstattwahl, die fiktive Abrechung und des Sachverständigen genau durchlesen und sich nicht auf eine "kann" Aussage verlassen. Den klar "kann" die HUK, aber sie "muss" nicht.

IMG_20200120_182218.jpg

Hier passt ein guter Satz im Allgemeinen:
BGB sticht AGB.
Reinschreiben können sie alles, ob es vor Gericht stand hat ist das andere. Was du oder ich da hineininterpretieren ist sowieso vollkommen unwichtig.
Du hast ohne Werkstattbindung ausgewählt und das ist gut so. Andere mit. Nachteile gibt es bei beiden nicht, du musst das jetzt nicht wieder 20 Seiten lang madig machen wo es nichts gibt bis der Thread wieder geschlossen wird nur damit du das letzte Wort hast wie schlimm die Werkstattbindung ist. Der TE hat nach mehreren Meinungen gefragt, lasse auch andere zu Wort kommen und führe das nicht wieder in eine Endlosdiskussion wo doch eh jeder bei dem bleibt was er abgeschlossen hatte und das jeder für sich aus seinem persönlichen Grund, die hast du nun genannt und nun ist auch gut. Der TE muss dann für sich das beste raussuchen und eh selbst entscheiden. Panikmache mit fiktiven Szenarien hilft hier aber ganz sicher nicht weiter.

Am besten einfach mal im Versicherungsbereich:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html
Nach Erfahrungen suchen, dort gibt es einiges zu lesen. Aber nicht vergessen, es melden sich meist die unzufriedenen.

Es wurde auch schon mehrfach gesagt, einfach im Schadensfall den Versicherer anrufen und die Werkstatt abklären.
Bei mir war die HUK auch sehr umgänglich und war sogar gewillt lieber eine Vertragswerkstatt zu nehmen.
Im Abschleppfall war nur wichtig, dass die Entfernung angemessen bleibt (bei mir Stadt ca +5km, Land +15min).
Im Selbstfahrerfall wurde nur gefragt Vertragswerkstatt oder XY.

Zitat:

@TobiasundNadin schrieb am 20. Januar 2020 um 19:11:32 Uhr:


Hier passt ein guter Satz im Allgemeinen:
BGB sticht AGB.
Reinschreiben können sie alles, ob es vor Gericht stand hat ist das andere. Was du oder ich da hineininterpretieren ist sowieso vollkommen unwichtig.

Du hast natürlich Recht, die AGB der HUK wird sicherlich in keinster Weise juristisch geprüft sein und wird daher auch vor Gericht nicht standhalten:D

Ich kann nur auf die AGB hinweisen, was jeder einzelne daraus macht ist ja sein Ding. Man sollte sie nur mal gelesen haben, damit man dann weiß was Sache ist. Egal bei welcher Versicherung, die HUK war ja nur ein Beispiel.

Ich schrieb daher ja weiter oben, dass man sich einfach überlegen sollte, was einem wichtig ist und ob man sich das leisten will und kann.

Man könnte aber auch mal einen Denkanstoß geben, indem man sich überlegt, warum ist die Werkstattbindung eigentlich günstiger?!?

https://www.google.com/.../was-ist-kasko-select%3fhs_amp=true

Ich habe schon sehr lange die Werkstattbindung mit drin und war bis jetzt sehr zufrieden mit den Werkstätten. 2 mal Frontscheibe und 2 Wildschäden bei verschiedenen Fahrzeugen und immer gute Werkstätten. Wild bei Vertragswerkstätten und Glas bei C..glas. Sehe keinen Grund für mich die Bindung nicht mit zu nehmen. Günstiger natürlich, weil die Versicherer bei ihren Werkstätten ganz andere Konditionen bekommen, wenn sie die Kundschaft anschleppen

Hallo,
vielen Dank für die rege Beteiligung.
Ich habe meine bisherigen alten Kisten immer in der "Hofschmiede" reparieren lassen, daher kenne ich gute Werke in der Umgebung überhaupt nicht und weiß auch nicht wie ev. Partner Partnerwerkstätten arbeiten.
Die HuK ist ohne Bindung annähernd gleich teuer, wie die beiden Vergleichsgesellschaften mit Bindung, von daher werd ich wohl die HuK o.Bindung wählen.
Gibt's denn hier Leipziger die zufrieden mit ihrer Kia Werkstatt sind???
Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 20. Januar 2020 um 09:49:22 Uhr:


Könnte man diese Option bedenkenlos wählen,

Ist halt Geschmackssache. Manchmal ist es zufällig die Wunschwerkstatt, manchmal nicht. Genauso kann man Glück mit der Qualität der Arbeit haben - oder Pech. Ich habe die Option gewählt - spart dann doch gut Geld.

Zitat:

oder erlischt durch die Rep. in der Markenfremden Werkstatt die Garantie?


Jein. Ein genereller Verlust der Garantie ist da nicht möglich. Kia kann sich natürlich bei reparierten Teilen anstellen und die Garantie verweigern, da der Schaden durch den Unfall oder eine unsachgemäße Reparatur entstanden sei. Allerdings gilt das so weitegehend auch wenn du zu Kia in die Werkstatt fahren würdest. Musst du deinen Wagen nach einem Unfall lackieren lassen, wird sich Kia später bei der Lackgarantie so oder so anstellen. Bei Rost (im reparierten Bereich) genauso. Kia wird immer sagen es war der Unfall - da greift die Werksgarantie (mit Recht) nicht mehr.

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 20. Januar 2020 um 16:45:16 Uhr:


Hab gerade mal bei der HUK in die AGB geschaut, man muss in eine von der HUK genannten Werkstatt reparieren lassen, daher ist klar, wenn man in eine andere Werkstatt geht wird nicht geleistet. Ist ja auch der Deal.

Mit denen kann man ggf reden. M.w. lassen die mit sich reden wenn eine nicht-Partnerwerkstatt einen vergleichbaren Preis bietet. Ich glaube man kann auch die Differenz selbst zahlen. Das muss man aber vorher mit denen klären.

@Abkueko:

Ganz sicher kann man so einiges absprechen, nur ist es eben nicht sicher ob solche Sonderregeln auch wirklich durchgehen.

Wie gesagt, bei der HUK in meiner Stadt arbeiten die mit einer festen Werkstatt zusammen. Und in einem Schadensfall durfte ich nur dorthin fahren. Deshalb auch Werkstattbindung. Das sieht anders aus, wenn ich nicht der Unfallverursacher bin und die gegnerische Versicherung schon eingeräumt hat, dass sie zahlt. Dann kann ich zu jeder anderen Werkstatt fahren. Den Fall hatte ich auch schon zwei Mal. Jeder sollte aber immer vorher nochmal mit seiner Versicherung Rücksprache halten bzw. in den Vertragsunterlagen recherchieren.

Zitat:

Hallo,
vielen Dank für die rege Beteiligung.
Ich habe meine bisherigen alten Kisten immer in der "Hofschmiede" reparieren lassen, daher kenne ich gute Werke in der Umgebung überhaupt nicht und weiß auch nicht wie ev. Partner Partnerwerkstätten arbeiten.
Die HuK ist ohne Bindung annähernd gleich teuer, wie die beiden Vergleichsgesellschaften mit Bindung, von daher werd ich wohl die HuK o.Bindung wählen.
Gibt's denn hier Leipziger die zufrieden mit ihrer Kia Werkstatt sind???
Gruß jaro

Mein Kia Händler hat mir sogar angeboten mir die Differenz zwischen dem günstigeren "mit Werkstattbindung" und "Ohne Werkstattbindung" jährlich zu erstatten oder Gutscheine zu bekommen, wenn ich bei Schäden in deren Werkstatt komme.

Wie ich auch erfahren habe, haben div KIA Händler auch die 3 Jahre Service Flatrate angeboten, wenn man ohne Werkstattbindung abschließt und in die KIA Werke kommt.

Alles Verhandlungssache. Nur so als Tipp. Fragen kostet nichts.

Beauftragt man eine andere Werkstatt als die Vertragswerkstatt, dann kann der Versicherer zwischen 15 und 20% von der Rechnung der Nicht-Vertragswerkstatt abzeiehen, SELBST WENN die Kosten identisch gewesen wären. Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2014 - 122 C 6798/14

Muss halt jeder für sich selber entscheiden. Kommt halt immer auf die Werkstätten an.

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