Werkstatt hat mich betrogen – Lebensgefahr – wie soll es weiter gehen?

Hallo!

Ich versuche es, so kurz wie möglich zu machen. (Nachtrag: hat nicht geklappt)

Die Überprüfung stand bevor, und ich wusste, dass es Sachen gab, die getauscht werden mussten.
Ich habe damit gerechnet, dass einiges tauschen sein wird. Deshalb ging ich zu einer Werkstatt, um das Pickerl (Überprüfung in Ö) machen zu lassen. Nicht mit dem Ziel es zu bekommen, sondern mit dem Ziel, eine Diagnose zu bekomme, damit ich alle Teile bestellen könnte. Und dann eben wieder hinzugehen.

Da hieß es in dieser Werkstatt, das Öl sollte getauscht werden, sowie der Ölfilter und zwei Querlenkeraufhängungen. Da das auch eine Werkstatt ist, und nicht nur eine Prüfstelle, sagte ich ok. Über die Bremsen - die bei mir nur schlecht gehen (also die hinteren + die Handbremse, oder eines der beiden) fiel komischerweise kein Wort.

Komme ich am nächsten morgen um das Auto abzuholen, mich trifft der Schlag: Fast 1000€ ohne MwSt. (ich hatte mit ca. 350 gerechnet)

Anscheinend war ein Querlenker bei den Arbeiten gebrochen, der koste angeblich noch einmal 220 und dann die Aufhängung für dieser Querlenker noch mal was weiß ich wie viel. Plus die Arbeit.

Ich musste zahlen denn sie hatten meine Schlüssel und meinen Fahrzeugschein. Wäre ich gegangen, hätten sie das Auto wohl aus dem Hof abschleppen lassen. Das wären noch mal 500€ gewesen.

Bei der Heimfahrt zog das Auto plötzlich nach rechts. Das Lenkrad ist schief montiert. In den Kurven fuhr es sich, als würde es gerade aus fahren. Über Schlaglöchern fuhr (fährt) es sich extrem instabil. Ein Freund - der das Auto schon oft fuhr - fuhr das Auto noch mal, er meinte das Heck fühlt sich an, als würde es stimmen. Das hatte ich ihm nicht erzählt, dasselbe Gefühl hatte ich aber auch. Die Kontrollleuchte für die Bremsen geht jetzt ständig an, seitdem das Auto dort war. (beim Bremsen)

Offensichtlich wurde nur gepfuscht. Dann habe ich bei der Firma angerufen, wo die Werkstatt die Teile bestellt hat. Keine 170€ kostet der Querlenker inklusive Querlenkeraufhängung. Diese kostet alleine ca. 20€. Bei der Werkstatt hieß es, der Querlenker hätte 220 gekostet, plus die Aufhängung. Wo das Geld verschwunden ist, weiß ich nicht. "Bearbeitungsgebühren" oder doch etwa Express Versand per Helikopter vom einen Block zum Anderen?

Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie ich vorgehen soll. Ich will, dass das ganze wieder gerichtet wird + die Hälfte des Geldes zurück. Selbst wenn die Arbeit korrekt ausgeführt worden wäre, wäre dies einfach viel zu teuer. Ich wollte auch gar keinen Querlenker kaufen. Die hätten mich ja anrufen können. "Ja aber dann hätten Sie die Überprüfung nicht geschafft", Naja, aber ich hätte es ja wohl anders machen lassen können !
Das Auto wurde mir total verdreckt zurückgegeben, mit Öl-Spuren an Schalthebel und Lenkrad.

Beim ÖAMTC sagte man mir, die Spur etc. wären falsch eingestellt. Die Werkstatt will es mir jetzt wieder umsonst richten. Das reicht mir aber nicht, es war alles zu teuer. Ich habe ohne Mwst. bezahlt, damit es etwas billiger ist. Kein Nachweis also. Öl wurde mir um 90€ verrechnet, statt 60 wie ausgemacht. Wahrscheinlich aber sowieso das Billigste. Ich wollte das Blatt vom Herren der Werkstatt, wo stand, was gemacht wurde, und wie viel das kostete. "Nein das kann ich Ihnen leider nicht geben, aber was die Arbeit betrifft, können Sie uns vertrauen, da wurde alles korrekt gemacht" Kann ja jeder sagen…

ABER: Bremswerte haben sie anscheinend gefälscht. Habe einen Test sowohl davor als auch danach gemacht. Beim ÖAMTC sagte man mir, ich soll zu den Behörden gehen, dem wird die Zulassung abgenommen.

Soll ich ihm damit wirklich drohen?

Er dachte wohl ich wollte das Auto gar nicht reparieren. Stattdessen gab es mir die Überprüfung um 1000€. Dabei wollte ich nur eine Diagnose, um das Fahrzeug fachgerecht zu reparieren.

Weiß nicht mehr weiter momentan… bin Student, da ist das Geld nicht gerade wenig. Bin für alle Tipps dankbar. Weiß nicht, ob was ich mache, das richtige ist. Möglicherweise gibt's nach dem Fall zwei Arbeitslose, aber momentan denke ich auch eher an mich als an die. Vor allem wenn es um Sicherheit geht. Morgen bringe ich der Werkstatt das Auto wieder, damit sie zumindest die Lenkung wieder richten. Aber ich lasse so ungern das Auto dort, ich traue denen nicht. 🙁

Danke für's Lesen…

Beste Antwort im Thema

Also was ich an dieser ganzen Geschichte nicht verstehe, das ist eine Sache. Und zwar Dich.

Du bezahlst die Werkstatt ohne MWST, also ohne Rechnung = Schwarzarbeit. Damit macht sich nicht nur die Werkstatt strafbar, sondern Du selbst auch.

Ohne MWST bezahlt man generell gar nicht. Und wenn man das macht, dann vertraut man dem anderen auch. Wenn kein Vertrauen da ist, dann zahlt man sicherlich nicht unter der Hand.... Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln.

Irgendwelche mündlichen Preisabsprachen haben überhaupt keine Grundlage. Du hast nichts in der Hand, also kann der Ölwechsel anstatt 60 Euro auch 90 Euro kosten. Ist doch egal, was die Werkstatt Dir gesagt hat. Hast Du irgendwas schriftlich?

Also ich kann zu der ganzen Sache nur eines sagen: Selbst Schuld! Sieh es als Lehrgeld an und lass es demnächst offiziell reparieren.

Ich lasse mir generell vom VW Autohaus für jede Reparatur einen Kostenvoranschlag machen. Sicherlich nicht für jeden Furz, aber für genelle Reparaturen schon. Dann habe ich etwas in der Hand. Nichtsdestotrotz meldet sich meine VW Werkstatt IMMER bei mir, wenn irgendwelche ausserplanmässigen Sachen hinzukommen oder eine Mehrung im Preis auftritt (egal ob mit oder ohne Kostenvoranschlag). Aber bei mir läuft auch alles offiziell und nix unter der Hand.

Und wenn Du Dich jetzt beschwerst, das Dein Auto verdreckt war... Wieso hast Du es so vom Hof geholt? Ich hätte den Wagen da stehen lassen, bis das dieser sauber gemacht worden wäre. Auch da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Also irgendwelche Sachen schwarz abwickeln und sich dann über den Preis und die ausgeführte Arbeit beschweren, das sind mir die Richtigen! Hoffentlich lernst Du für die Zukunft draus.

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Zitat:

@Leonam schrieb am 4. Februar 2015 um 17:55:44 Uhr:



Offensichtlich wurde nur gepfuscht. Dann habe ich bei der Firma angerufen, wo die Werkstatt die Teile bestellt hat. Keine 170€ kostet der Querlenker inklusive Querlenkeraufhängung. Diese kostet alleine ca. 20€. Bei der Werkstatt hieß es, der Querlenker hätte 220 gekostet, plus die Aufhängung. Wo das Geld verschwunden ist, weiß ich nicht. "Bearbeitungsgebühren" oder doch etwa Express Versand per Helikopter vom einen Block zum Anderen?

Ähm du glaubst doch nicht ernsthaft das die Werkstatt dir das Teil für denselben Preis verkauft wie sie es eingekauft hat oder? Die verdienen nicht nur an den Arbeitsstunden, sondern auch an den Teilen. Wobei du mit 50 Euro Aufschlag noch sehr sehr günstig davon gekommen bist. Die Werkstätten hier in Deutschland wo ich bisher war haben teilweise 200% draufgeschlagen (von Ölpreisen wollen wir erst gar nicht anfangen).

Zitat:

...
sondern mit dem Ziel, eine Diagnose zu bekomme, damit ich alle Teile bestellen könnte.
...
Über die Bremsen - die bei mir nur schlecht gehen (also die hinteren + die Handbremse, oder eines der beiden) fiel komischerweise kein Wort.
...

Ich hab an der Stelle schon aufgehört, dem TE zu glauben.

Selbst wenn man die Überprüfung nur macht, um eine Diagnose zu bekommen - und dem Werkstattheini die offensichtlichsten Mängel (die man selbst merkt) nicht mitteilt ... naja ...

Die ganze Geschichte erscheint mir auch höchst unglaubwürdig.
Aber selbst, wenn wir mal annehmen, dass es so stimmt: Du hast nichts in der Hand, da du den Betrag cash ohne Rechnung rübergeschoben hast. Das nennt man gemeinhin Schwarzarbeit. Und Mängel bei einer Schwarzarbeit sind nicht einklagbar. Vielleicht ist die Werkstatt wirklich so dumm und glaubt deine Drohungen.Aber beschwer dich nicht, wenn die sich quer stellen.

ich gehe davon aus, man hat dem TE gesagt, dass man die Rechnung mit dem Ausweis der Mehrwertsteuer noch zuschicken würde. Dazu ist die Werkstatt schließlich verpflichtet. War doch so, oder?

Gibt es nicht in Österreich auch KFZ-Schiedsstellen, die hier vermitteln würden?

Vielleicht mal hier erkundigen:

Kfz-Schlichtungsstelle Kärnten
Arbeiterkammer Kärnten
Konsumentenberatung
Bahnhofsplatz 3
A-9021 Klagenfurt
Tel: +43 - 463 - 5870 - 286
Fax: +43 - 463 - 5870 - 355
Email: f.walter@akktn.at

Kontakt Kfz-Schlichtungsstelle:

NÖ Arbeiterkammer
Konsumentenberatung
Windmühlgasse 28
A-1060 Wien
Ing. Werner Krisch
Tel.: 01 58883-1318

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 15:33:10 Uhr:


ich gehe davon aus, man hat dem TE gesagt, dass man die Rechnung mit dem Ausweis der Mehrwertsteuer noch zuschicken würde. Dazu ist die Werkstatt schließlich verpflichtet. War doch so, oder?

Gibt es nicht in Österreich auch KFZ-Schiedsstellen, die hier vermitteln würden?

Der genaue Wortlaut war : Zitat:

Die Werkstatt will es mir jetzt wieder umsonst richten. Das reicht mir aber nicht, es war alles zu teuer. Ich habe ohne Mwst. bezahlt, damit es etwas billiger ist. Kein Nachweis also. Öl wurde mir um 90€ verrechnet, statt 60 wie ausgemacht. Wahrscheinlich aber sowieso das Billigste. Ich wollte das Blatt vom Herren der Werkstatt, wo stand, was gemacht wurde, und wie viel das kostete. "Nein das kann ich Ihnen leider nicht geben

Zitatende

Ich kann da nix vom -Zuschicken- lesen. Und da keine Märchensteuer bezahlt wurde, gibts auch keine Rechnung. Und wo es keine Rechnung gibt, hast auch nichts zum Einklagen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. Februar 2015 um 15:39:49 Uhr:


Ich kann da nix vom -Zuschicken- lesen. Und da keine Märchensteuer bezahlt wurde, gibts auch keine Rechnung. Und wo es keine Rechnung gibt, hast auch nichts zum Einklagen.

ich kann es ja noch einmal ganz langsam schreiben (zwischen den Zeilen lesen ist nicht jedem gegeben): selbstverständlich wollte der TE eine Rechnung haben. Man hat ihn aber mit dem handschriftlichen Wisch abgespeist und vertröstet, die Rechnung würde zugeschickt. Was man aber auch nicht gemacht hat.

Daher wendet er sich jetzt mit dem Wisch als Beweis an die Schiedsstelle, damit man ihm endlich die Rechnung zukommen lässt und außerdem überprüft, ob die Rechnungsaufstellung überhaupt gerechtfertigt war.

War ganz bestimmt so.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 16:20:20 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. Februar 2015 um 15:39:49 Uhr:


Ich kann da nix vom -Zuschicken- lesen. Und da keine Märchensteuer bezahlt wurde, gibts auch keine Rechnung. Und wo es keine Rechnung gibt, hast auch nichts zum Einklagen.
ich kann es ja noch einmal ganz langsam schreiben (zwischen den Zeilen lesen ist nicht jedem gegeben): selbstverständlich wollte der TE eine Rechnung haben. Man hat ihn aber mit dem handschriftlichen Wisch abgespeist und vertröstet, die Rechnung würde zugeschickt. Was man aber auch nicht gemacht hat.

Daher wendet er sich jetzt mit dem Wisch als Beweis an die Schiedsstelle, damit man ihm endlich die Rechnung zukommen lässt und außerdem überprüft, ob die Rechnungsaufstellung überhaupt gerechtfertigt war.

War ganz bestimmt so.

Im Sinne von "kommst du mir krumm, kann ich das auch" ... ist ´ne Möglichkeit, die kann aber auch böse nach hinten losgehen. 50/50-Joker irgendwie.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 16:20:20 Uhr:


ich kann es ja noch einmal ganz langsam schreiben (zwischen den Zeilen lesen ist nicht jedem gegeben): selbstverständlich wollte der TE eine Rechnung haben. Man hat ihn aber mit dem handschriftlichen Wisch abgespeist und vertröstet, die Rechnung würde zugeschickt. Was man aber auch nicht gemacht hat.

Daher wendet er sich jetzt mit dem Wisch als Beweis an die Schiedsstelle, damit man ihm endlich die Rechnung zukommen lässt und außerdem überprüft, ob die Rechnungsaufstellung überhaupt gerechtfertigt war.

War ganz bestimmt so.

Keine Rechnung, aber bereits bezahlt?

Klingt alles nicht so richtig glaubwürdig. Da sollte er sich eine bessere Geschichte ausdenken, denn ansonsten geht der Schuss schnell nach hinten los und alle Beteiligten sind wegen Schwarzarbeit dran.

Und dann kommt noch hinzu, dass der TE ja gar nicht die Kohle hat, um eine richtige Rechnung zu bezahlen.

gruss

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 16:20:20 Uhr:



ich kann es ja noch einmal ganz langsam schreiben (zwischen den Zeilen lesen ist nicht jedem gegeben): selbstverständlich wollte der TE eine Rechnung haben. Man hat ihn aber mit dem handschriftlichen Wisch abgespeist und vertröstet, die Rechnung würde zugeschickt. Was man aber auch nicht gemacht hat.

Ist wirklich nicht jedem gegeben. Und auch ich schreib es mal ganz langsam: Er hat keine Mwst bezahlt. Damit bekommt er auch keine Rechnung. Wenn er eine Rechnung bekäme, müsste diese auch über die Bücher laufen. Und damit müsste auch die MWst bezahlt werden. da der Kunde aber keine gezahlt hat, müsste nun die Werkstatt dafür aufkommen. Und das wird sie kaum tun.

Um es kurz zu machen: keine MWst- keine Rechnung.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. Februar 2015 um 16:42:21 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 16:20:20 Uhr:



ich kann es ja noch einmal ganz langsam schreiben (zwischen den Zeilen lesen ist nicht jedem gegeben): selbstverständlich wollte der TE eine Rechnung haben. Man hat ihn aber mit dem handschriftlichen Wisch abgespeist und vertröstet, die Rechnung würde zugeschickt. Was man aber auch nicht gemacht hat.
Ist wirklich nicht jedem gegeben. Und auch ich schreib es mal ganz langsam: Er hat keine Mwst bezahlt. Damit bekommt er auch keine Rechnung. Wenn er eine Rechnung bekäme, müsste diese auch über die Bücher laufen. Und damit müsste auch die MWst bezahlt werden. da der Kunde aber keine gezahlt hat, müsste nun die Werkstatt dafür aufkommen. Und das wird sie kaum tun.
Um es kurz zu machen: keine MWst- keine Rechnung.

Herrschaftszeiten, du schnallst es wirklich nicht, Gleiterfahrer, oder? 😁

Was Kai R. meint: Selbst WENN der TE keine MwSt bezahlt hat ... er KÖNNTE jetzt ja (wahrheitswidrig) behaupten, dass man ihm die Rechnung noch schicken wollte ... in welcher Höhe ist ja erstmal unerheblich.

Der soll offenbar behaupten: Ich habe den Betrag XYZ aufgrund eines Schmierzettels bezahlt, weil man mir die Rechnung noch nachreichen wollte ...

woher soll er denn wissen, ob in seinem bezahlten Betrag die MWSt. enthalten war, wenn er keine Rechnung bekommen hat? Manche Werkstätten haben auch kein Interesse daran, eine Rechnung zu schreiben.

Ich habe mit der Werkstatt geredet und das, was falsch gemacht wurde, wird selbstverständlich kostenlos repariert / wieder gerichtet. Aber selbst da: Es ist viel zu viel Geld für was es ist, und es war ohne mein Einverständnis!

Die Werkstatt hat verstanden, dass ich es ernst meine (man zittert am Telefon, hält lange Monologe und versucht sich (ohne Erfolg) rechtzufertigen) und gibt mir morgen eine Rechnung (die ich gar nicht gefragt habe, aber die wissen, dass da etwas auf sie zukommt, und versuchen sich nun abzusichern).

Somit sind eure 2 letzten Seiten an Kommentaren im Grunde überflüssig. Und Dinge wie "Wenn du es dir nicht leisten kannst, fahr mit Öffis!" könnt ihr euch sparen. Wenn ihr wollt, könnt ihr gerne das dreifache für eine Reparatur zahlen, ich bin leider zu klug um dies zu tun.

Jetzt weiß ich nicht genau, wie es weitergehen soll. Kann ich denn die Rechnung "ablehnen"? Immerhin wurden Teile ohne mein Einverständnis bestellt und montiert.

An den Schlaumeier der meinte, woher ich wüsste, wo er die Teile bestellt hat, und dass das keine Werkstatt verraten würde: Tja er hat es mir aber verraten, und ich habe dort angerufen und mich erkundigt, als ob ich interessiert wäre.

Er hat mir sogar Teile verrechnet die schon bei diesem Querlenker dabei sind.

Natürlich habe ich noch immer vieles nicht in der Hand, ob ich das brauche…? Ich habe Bremswerte von vorher und nachher, und die reichen für eine Überprüfung nicht aus. Die Werte der Werkstatt sind frei erfunden. Ein Anruf bei den Behörden und die Zulassung sind sie vorerst mal los.

Ich lass mich ungerne verarschen und mach bei solchen Leuten gerne kurzen Prozess.

nimm erst die Rechnung und geh dann damit zur Schiedsstelle und lass sie prüfen.

Der einzige strittige Punkt ist doch am Ende der gebrochene Querlenker.
Aber selbst dort könnte man einen Auftrag erkennen, wenn du denen sagst, bringen Sie die Ausnahmen in Ordnung.
Alles andere hast du zweifelsfrei beauftragt und auch zu bezahlen.
Dass dabei 350€ zu wenig kalkuliert sind, liegt übrigens auf der Hand. Dass Werkstätten Ersatzteile nicht zum Einkaufspreis berechnen ist normal und auch rechtens.
Ob die 1000€ nun in voller Höhe berechtigt sind ... da kann man sicher streiten. Aber beim nächsten mal lass dir schlicht und einfach einen Kostenvoranschlag machen.

gruss

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 17:03:45 Uhr:


nimm erst die Rechnung und geh dann damit zur Schiedsstelle und lass sie prüfen.

Danke, was macht so eine Schiedsstelle genau? Sie nehmen dann die Rechnung und untersuchen Sie dann irgendwie? Denn die Teile, die er mir für viel mehr berechnet hat, inklusive Sachen, die gar nicht montiert wurden, kann er bis dahin ja einfach streichen, und einfach die Kosten der Arbeitsstunden erhöhen.

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