Werkstätten wollen alte Reifen nicht aufziehen - Reifenmafia?
In meinem Keller hatte ich lange Zeit Reifen eingelagert, die mittlerweils 20 Jahre alt sind, aber kaum abgefahren und auch keine Risse o.ä. haben.
Diese wollte ich nun aufziehen lassen - die Werkstatt weigert sich aber. Der "Reifenfachmann" erklärt dazu ganz erbost, es sei verboten, so alte Reifen zu fahren, damit bekäme man auch keine HU-Plakette und würde einen Strafzettel riskieren. Und die Reifen könnten ja schon beim Aufblasen "platzen", oder auf der Autobahn usw. Er als Werkstatt sei in der Haftung.
Stimmt alles nicht - Nachfrage bei Fachleuten (DEKRA, ADAC) ergibt, dass es _keine_ Begrenzung des Alters von Reifen gibt (Ausnahme Anhänger). Und dass Reifen seit längerem einen Stahlgürtel haben, der das "Platzen" erschwert, dürfte auch bekannt sein ;-)
Und die Haftung für solche Arbeiten hat grundsätzlich der Halter - jedenfalls wenn er die Reifen oder andere Teile selbst mitbrachte.
Was ist also der Grund für solches Verhalten?
Man sollte ja meinen, dass die Werkstätten an dem Umziehen verdienen.
Und andere Werkstätten machen es ebenso.
Offenbar gibt es da eine richtige Absprache - und die glauben, am Ende besser zu Fahren, wenn man die Kunden täuscht - durch den Verkauf von mehr Neureifen?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Was kann man gegen diese "Reifenmafia" unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Ob erlaubt,verboten oder oder oder, ich würde mir niemlas 20 jahre alte reifen montieren lassen!!
117 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
sorry aber du drehst es dir auch nur so hin wie es dir grad passt oder?
Nö.
Bezieh mich auf deine "Fakten"
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
aha, wen ich also mit 10 km/h über einen bahnübergang fahre und mir die ölwanne aufreise und der nachfolgende verkehr drauf ausrutscht dann bin ich wegen nicht angepasstem fahrverhalten (gibts sowas den?) dran? seeeeeehr merkwürdig!
Was ist daran merkwürdig?
Wenn bei 10km/h die Ölwanne aufreißt, dann war entweder das Fahrzeug nicht zulässig oder der Bahnübergang war nicht in Ordnung, hier haftet denn aber die Bahn (glaube ich, bin mir aber nicht sicher, wer haftungstechnich verantwortlich für Bahnübergänge ist).
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
da brauch ich nicht chemie studiert zu haben um eine scheiss pelle die ich auch mal gefahren bin (siehe n paar postings weiter vorne) zu erkennen die keinerlei grip mehr hat...🙄
Hier ging's aber um neue ungefahrene Reifen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
du begreifst es immernoch net oder? schau dir mal die links von edition an...ok der adac is auch nur n abzockverein und die reifenhersteller haben eh keine ahnung und wollen nur reifen verkaufen...was für beweise willst du den haben...fragen wir so. den offensichtliche TATSACHENB ignorierst du ja!
Und was steht da?
Man soll Reifen nicht länger als 10 Jahre nutzen, inwieweit sich die Eigenschaften von Reifen ändern, die viele Jahre GELAGERT wurden steht da nix. Es staht da nur, dass Reifen die Älter als 5 Jahre alt sind, nicht als neu verkauft werden dürfen...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
neeeee du hasts echt net kapiert...ob der reifen ok ist oder nicht WIRD NICHT DURCH SEINE profiltiefe definiert!!!
Du begreifst es nicht.
Die Qualität eines Reifens ist bestimmt durch die Summe seiner Eigenschaften. Da ist das Alter nur einer von vielen Punkten. Und es gibt wie gesagt keine gesetzliche Vorgabe, was das Alter angeht. Auch Versicherungen können sich darüber nicht hinwegsetzen. Sollte allerdings durch ein Gutachten festgestellt werden, dass es an den alten Reifen lag (Risse, Brüche im Gewebe durch das Alter), dann KANN (muss aber nicht unbedingt) man in Regress genommen werden...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ok das darfst mir ankreiden. hab ich falsch geschrieben...deine versicherung zahlt die haftpflichschäden aber kommt mit regress, 20 jahre alte reifen SIND grob fahrlässig UND deine kaso geht flöten. ist das jetzt für die verständlich? ich glaub zwar nicht das du das jetzt gerallt hast aber egl. ich habs versucht.
Nochmals, WO steht das?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
auch hier gilt: ein 2mm sommerreifen im winter IS FAHRLÄSSIG! aber die diskusion hatten wir schon...SOMMERREIFEN IM WINTER SIND GROB FAHRLÄSSIG!
http://www.versicherungen-blog.net/2007/12/13/sommerreifen-im-winter/http://www.winterreifenpflicht.de/?Gerichtsurteile
ich zitiere:
Fahren mit Sommerreifen im Winter (Wintersport)Wer im Winter in einem hochgelegenen Wintersportort mit Sommerreifen sowie auf dem Hinterrad für die Reifenart nicht zugelassenen Schneeketten ins Rutschen gerät und einen Unfall erleidet, hat den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. Kommt das Fahrzeug bei Winterglätte ins Rutschen und verunfallt hierbei, so hat der Versicherungsnehmer gegen seine Kaskoversicherung keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 3 U 186/02
ich lese da was von GROB FAHRLÄSSIG! aber beweise interesieren dich ja net...
Verpass ich gerade was?
Es schreibst du im Winter, dann im Schnee und jetzt kommst du mit Wintersport.
Im Winter ist es wurscht, ob mit Sommer- oder Winterreifen. Erst bei Schnee und Eis handelt man grob fahrlässig, wenn man mit Sommerschlappen unterwegs ist.
Und auch hier gilt die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6mm (ob bei Winterreifen wirklich sinnvoll, sei mal dahingestellt).
ich brauch jetzt langsam echt n schnaps...am besten n doppelten. so lern und lese resistent war schon lange keiner mehr..
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Nö.
Bezieh mich auf deine "Fakten"
AUF WELCHE! ich hab dir links, urteile gepostet, zuvor wurde eine stellungnahme des adac´s UND der der reifenhersteller gepostet und was kommt von dir?
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Was ist daran merkwürdig?Wenn bei 10km/h die Ölwanne aufreißt, dann war entweder das Fahrzeug nicht zulässig oder der Bahnübergang war nicht in Ordnung, hier haftet denn aber die Bahn (glaube ich, bin mir aber nicht sicher, wer haftungstechnich verantwortlich für Bahnübergänge ist).
woher willst du wissen das das fahrzeug nicht zulässig ist?
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Und was steht da?
Man soll Reifen nicht länger als 10 Jahre nutzen, inwieweit sich die Eigenschaften von Reifen ändern, die viele Jahre GELAGERT wurden steht da nix. Es staht da nur, dass Reifen die Älter als 5 Jahre alt sind, nicht als neu verkauft werden dürfen...
dann komm doch du mal mit deinen fakten daher. WO steht das 20 jahre alte gelagerte reifen gut sind...da bin ich mal gespannt aber es wird ja nix kommen...
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Du begreifst es nicht.
Die Qualität eines Reifens ist bestimmt durch die Summe seiner Eigenschaften.
der erste sinnvolle satz von dir...respekt!
Zitat:
Da ist das Alter nur einer von vielen Punkten. Und es gibt wie gesagt keine gesetzliche Vorgabe, was das Alter angeht. Auch Versicherungen können sich darüber nicht hinwegsetzen.
doch können sie, dürfen sie, und tun sie auch.
Zitat:
Sollte allerdings durch ein Gutachten festgestellt werden, dass es an den alten Reifen lag (Risse, Brüche im Gewebe durch das Alter), dann KANN (muss aber nicht unbedingt) man in Regress genommen werden...
nicht kann sondern zu 100% WIRD!
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Nochmals, WO steht das?
ich gebs auf....
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
richtig lesen. da steht wintersportort! es kann auch "kirmesort", "kaff hinter oberunterhintergau" stehen...Zitat:
Verpass ich gerade was?
Es schreibst du im Winter, dann im Schnee und jetzt kommst du mit Wintersport.
was an dem urteil hast du nicht verstanden?Zitat:
Im Winter ist es wurscht, ob mit Sommer- oder Winterreifen. Erst bei Schnee und Eis handelt man grob fahrlässig, wenn man mit Sommerschlappen unterwegs ist.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
...deine versicherung zahlt die haftpflichschäden aber kommt mit regress, 20 jahre alte reifen SIND grob fahrlässig UND deine kaso geht flöten. ist das jetzt für die verständlich? ich glaub zwar nicht das du das jetzt gerallt hast aber egl. ich habs versucht.
Das ist Schmarrn
Die Botschaft diverser Urteile ist doch immer wieder:
Der Halter ist verantwortlich.
Daher ist der Spruch der Werkstätten "Wenn wir diese Reifen aufziehen, sind wir verantwortlich" ja auch so lächerlich.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
doch können sie, dürfen sie, und tun sie auch.Zitat:
Da ist das Alter nur einer von vielen Punkten. Und es gibt wie gesagt keine gesetzliche Vorgabe, was das Alter angeht. Auch Versicherungen können sich darüber nicht hinwegsetzen.
In den von dir geposteten Links steht das z.B. völlig anders
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
nicht kann sondern zu 100% WIRD!Zitat:
Sollte allerdings durch ein Gutachten festgestellt werden, dass es an den alten Reifen lag (Risse, Brüche im Gewebe durch das Alter), dann KANN (muss aber nicht unbedingt) man in Regress genommen werden...
Du lehnst dich da gerade
sehrweit ausm Fenster. Sicher hast du auch Belege für die Behauptung.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich brauch jetzt langsam echt n schnaps...am besten n doppelten...
Prost!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
AUF WELCHE! ich hab dir links, urteile gepostet, zuvor wurde eine stellungnahme des adac´s UND der der reifenhersteller gepostet und was kommt von dir?Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Nö.
Bezieh mich auf deine "Fakten"
Und?
Ich habe da nichts gelesen, was mit dem hier dikutierten Sachverhalt zu tun hat.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
woher willst du wissen das das fahrzeug nicht zulässig ist?Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Was ist daran merkwürdig?Wenn bei 10km/h die Ölwanne aufreißt, dann war entweder das Fahrzeug nicht zulässig oder der Bahnübergang war nicht in Ordnung, hier haftet denn aber die Bahn (glaube ich, bin mir aber nicht sicher, wer haftungstechnich verantwortlich für Bahnübergänge ist).
Es gibt eine gewisse Mindesthöhe (ja ich weiß, bestimmt durch die Höhe der Scheinwerfer).
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
dann komm doch du mal mit deinen fakten daher. WO steht das 20 jahre alte gelagerte reifen gut sind...da bin ich mal gespannt aber es wird ja nix kommen...Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Und was steht da?
Man soll Reifen nicht länger als 10 Jahre nutzen, inwieweit sich die Eigenschaften von Reifen ändern, die viele Jahre GELAGERT wurden steht da nix. Es staht da nur, dass Reifen die Älter als 5 Jahre alt sind, nicht als neu verkauft werden dürfen...
Ich habe nicht behauptet, dass ein 20 Jahre alter Reifen gut ist, sondern dass er es eventuell sein KANN.
Im Gegensatz zu dir, der OHNE Beweis behauptet, dass ein 20 Jahre alter Reifen Schrott ist.
DAS ist der Unterschied zwischen Deiner und Meiner Argumentation.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
der erste sinnvolle satz von dir...respekt!Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Du begreifst es nicht.
Die Qualität eines Reifens ist bestimmt durch die Summe seiner Eigenschaften.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
doch können sie, dürfen sie, und tun sie auch.Zitat:
Da ist das Alter nur einer von vielen Punkten. Und es gibt wie gesagt keine gesetzliche Vorgabe, was das Alter angeht. Auch Versicherungen können sich darüber nicht hinwegsetzen.
Können Sie, dürfen es aber nicht, versuchen es aber!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
nicht kann sondern zu 100% WIRD!Zitat:
Sollte allerdings durch ein Gutachten festgestellt werden, dass es an den alten Reifen lag (Risse, Brüche im Gewebe durch das Alter), dann KANN (muss aber nicht unbedingt) man in Regress genommen werden...
Weißt du? Oder Vermutest du?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich gebs auf....Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Nochmals, WO steht das?
Nochmals:
WO steht das?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
richtig lesen. da steht wintersportort! es kann auch "kirmesort", "kaff hinter oberunterhintergau" stehen...was an dem urteil hast du nicht verstanden?
Nicht Ablenken. In deinem ersten Post zum Wintereinsatz ging's um den Winter. Nicht um Schnee oder nicht um Wintersportorte.
...
Zitat:
Original geschrieben von harald76
Die Botschaft diverser Urteile ist doch immer wieder:
Der Halter ist verantwortlich.Daher ist der Spruch der Werkstätten "Wenn wir diese Reifen aufziehen, sind wir verantwortlich" ja auch so lächerlich.
dennoch ist es völlig legitim wenn der Reifenhändler den Auftrag ablehnt.....niemand kann ihn dazu zwingen diesen Auftrag anzunehmen und auszuführen.
Ich finde es dann immer nur weniger erfreulich wenn es denn dann mal zu einem Reifenplatzer kommt...der Reifenhändler schnell mal verklagt wird (man ist ja Rechtsschutzversichert) auf Schadenersatz und Rente weil er wieder besseren Wissens die Teile montiert hat....ich seh dann schon im Plädoyer eine pfiffigen Anwalts die Sätze fallen wie ''Aufklärungspflicht'' oder ''Sorgfaltspflicht'' nicht nachgekommen und ähnliches...🙄
wer es genauer wissen will kann sich die Oldtimer Markt Juli 2010 kaufen denn dort wurde genau diese Frage getestet und schlüssig beantwortet--> http://www.oldtimer-markt.de/.../pdf:OTM_inhalt.pdf
im übigen gefällt mir der Umgangston hier überhaupt nicht und wird im Wiederholungsfall auch Verwarnungen nach sich ziehen.....entweder hier geht es sachlich weiter oder Finger weg von der Tastatur🙁
mfg Andy
MT-Moderation
Noch verantwortungsbewusster wäre es ja von dem Reifenhändler gewesen wenn er die alten Dinger direkt aufgeschlitzt hätte
...nur hätte er bei unserer Rechtssprechung dann wohl noch ne Klage wegen Sachbeschädigung am Hals.
zu recht, seine persönliche meinung kann er mir nicht aufzwingen - und auch keinem anderen.
ist doch das gleiche wie mit den winterreifen. jeder meint es ist grob fährlässig damit im winter unterwegs zu sein, denn die eigenschaften verschlechtern sich ja "so sehr". das hat bisher nur noch niemand beweisen können. und nur weil es schneien "kann" heißt das snicht, dass ich einen sommerreifen nicht fahren darf.
also lassen wir das: alles was verboten ist, ist im gesetz geregelt. wenn es nicht ausgeschlossen ist, darf ich es machen, ganz gleich ob ihr es für sinnvoll haltet oder nicht.
nur weil es nicht verboten ist muss es aber noch keinen Sinn machen😛
genauso wenig ist es dem Reifenhöker verboten einen Auftrag NICHT anzunehmen....😰
jeder wie er es braucht....nur ist es immer wieder verwunderlich wie Autofahrer mit zum teil teuren Autos an genau diesem Punkt sparen aber eben 12 Airbags mitbestellt haben....das will mir nicht in den Kopf wie das zusammenpassen soll😕
mfg Andy
Zwei Fragen an den TE:
- Wie kommt es überhaupt, daß man Reifen 20 Jahre lagert? Ich meine es sind Reifen und kein Wein, der mit zunehmendem Alter besser wird.
- Jahrgang 1976, Herr Threaderöffner? Haben Sie die Reifen eventuell zur Konfirmation geschenkt bekommen, denn volljährig waren Sie noch nicht, als die Reifen produziert wurden.
Zitat:
Original geschrieben von A8raudi:
" Ich würde meines Lebens nicht mehr froh wenn durch Geiz und Profitgier Unschuldige zu Schaden kommen würden."
Dann solltest du dich wohl am besten sofort auf Streife durch deine Stadt machen, um die ganzen Karren ohne ABS, ohne Airbag, ohne Bremsassistent usw. aus dem Verkehr zu ziehen, du edler Ritter :-)(Zitat Ende)
Auf welches moderne Auto sollen die Schrottpellen denn dann bitte drauf???
Hallo
20 jahre alte schlappen da wird mir übel.
Habe heute auf den Wagen meiner Frau neue Reifen aufziehen lassen.
Die alten waren vom Profil noch ok jedoch zeigten sich deutlich spuren des Alters.
Die waren erst 6 Jahre alt.
Das Leben meiner Frau und meines Sohnes sind mir halt Wichtig.
Da sollte der Themenersteller mal drüber nachdenken.
Es könnte auch sein Kind sein was da mitfährt.
Falls es ihm wichtig ist.
in diesem Sinne
Cu
Ganz davon abgesehen das er damit beim TÜV Probleme bekommen kann.
Auch wenn es nirgends steht das Reifen nicht 20 Jahre Alt sein dürfen,
habe ich selbst schon erlebt wie ein Auto wegen "nur" 12 Jahre alten Reifen,
welche frei von Rissen waren und optisch in Schuss waren, keine Plakette bekommen hat!!
Das ist jetzt 5 Jahre her! Der Prüfer sagte damals, das er uns am liebsten mit
so alten Reifen gar nicht vom Hof fahren lassen würde aber nur wegen diesem
Mangel allein den Wagen nicht stilllegen kann.
Also für 40 Euro 4 neue Hongkong Reifen gekauft und schon gab es die Plakette.
(Der Wagen wurde eh kurze Zeit später verkauft, TÜV wurde nur wegen Verkauf neu gemacht)
MfG
Surfkiller20