Werksangehörige Weniger Steuern auf Werks-Jahres
hi das ist doch mal ne gute nachricht oder?
http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...rks-jahreswagen-1569131.html
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Snoubort
Definitv nicht vergleichbar:Bei der 1%-Regelung geht es um eine grobe Abschätzung der laufenden Kosten, dieser Wert liegt immer unterhalb den tatsächlichen Kosten, gerade weil die Betriebskosten in den letzeten Jahren im Schnitt deutlich gestiegen sind.
Mein Gerechtigkeitsgefühl (auch wenn ich hier Nutznieser bin) würde hier sogar eine höhere Berechnung akzeptieren.Das aber ein Werksangehöriger etwas versteuern muss, was jeder andere auch bekommt (ich rede hier von ca. 10-15%) war nicht nachvollziehbar und schlichtweg nicht fair!
Die tatsächlichen Kosten setzen sich aus den Abschreibungen und den Betriebskosten bestehend aus den Kosten für Treibstoff, Versicherung, Reparaturen und KFZ-Steuer zusammen.
Wenn man ein Auto hat, das ursprünglich als Neuwagen recht teuer war und man keine Abschreibung hat, z.B. weil das Auto bereits abgeschrieben ist, werden die laufenden Kosten regelmäßig unter dem Wert des Privatanteils liegen. Es erfolgt dann die sogenannte Kostendeckelung, wonach der Privatanteil maximal so hoch sein darf wie die Kosten. Im Ergebnis wirkt sich das Auto dann überhaupt nicht steuermindernd aus und man hat die Kosten für das Auto zu tragen, ohne eine Steuerersparnis geltend machen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von Snoubort
Definitv nicht vergleichbar:Bei der 1%-Regelung geht es um eine grobe Abschätzung der laufenden Kosten, dieser Wert liegt immer unterhalb den tatsächlichen Kosten, gerade weil die Betriebskosten in den letzeten Jahren im Schnitt deutlich gestiegen sind.
Mein Gerechtigkeitsgefühl (auch wenn ich hier Nutznieser bin) würde hier sogar eine höhere Berechnung akzeptieren.
Das kann man nicht verallgemeinern. Ich habe einen 10 Jahre alten Mercedes C 200, der nur noch rund 6-7000 Euro wert ist und fahre meist nur 5000-7000 km pro Jahr. In dem Falle sind die 1 % deutlich höher als die tatsächlichen Kosten. Daher bekomme ich meist noch von der Firma Geld zurück. (Mir werden die 1 % gleich vom Lohn abgezogen.)
Ich meine das Urteil macht ja Sinn das ist unstreitig ...
Nur mit der 1%-Methode hat das nichts zu tun, weil es um zwei (steuerrechtlich) komplett verschiedene Dinge geht, für die beide "zufällig" in der Berechnungskette der Bruttolistenpreis auftaucht ... Das Urteil besagt ja nicht: "Ersetze überall im Einkommensteuergesetz den Begriff -Bruttolistenpreis- durch den -tatsächlichen Marktpreis-" ...
Von daher macht euch keine Hoffnung ... aber in der Einkommensteuererklärung versuchen kann mans ja *g*
Zitat:
Original geschrieben von RobinCC
Ich meine das Urteil macht ja Sinn das ist unstreitig ...Nur mit der 1%-Methode hat das nichts zu tun, weil es um zwei (steuerrechtlich) komplett verschiedene Dinge geht, für die beide "zufällig" in der Berechnungskette der Bruttolistenpreis auftaucht ... Das Urteil besagt ja nicht: "Ersetze überall im Einkommensteuergesetz den Begriff -Bruttolistenpreis- durch den -tatsächlichen Marktpreis-" ...
Von daher macht euch keine Hoffnung ... aber in der Einkommensteuererklärung versuchen kann mans ja *g*
Du möchtest wohl das letzte Wort haben? 😉
Aus meiner 25-Jährigen Erfahrung im Umgang mit dem deutschen Steuerrecht wiederhole ich, dass es sehr wohl berechtigte Hoffnung gibt, dass auch hinsichtlich der 1%-Regelung zukünftig der tatsächliche Wert und nicht mehr der Bruttolistenneupreis angesetzt wird.
Mutige Steuerberater setzen sowieso schon solange es die 1%-Regelung gibt, die tatsächlichen Anschaffungskosten an. Die Betriebsprüfer des Finanzamtes haben die Preislisten nicht im Kopf und sind fast immer zu träge, um die tatsächlichen Preise zu ermitteln. Problematisch ist es nur, wenn die Rechnung, die in der Buchhaltung liegt, die Rabatte offen ausweist. Dann hat man eben nur die Bestellungsbestätigung, aus der der Endpreis hervorgeht, zur Hand. Die wird meist akzeptiert als Nachweis der Anschaffungskosten und schon hat man ein Problem weniger.
Alles weitere beim guten Steuerberater, der mehr darstellt als einen besseren Buchhalter.
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Da ich selbst bei dem Verein arbeite, der tagtäglich das Steuerrecht korrekt umsetzen muss, kann ich mich lediglich nur wiederholen, dass das genannte Urteil nicht analog auf die 1%-Methode angewandt werden kann ...
Dass es "mutige" Steuerberater gibt, die sowieso die tatsächlichen Kosten ansetzen, glaube ich dir gerne .... Soweit diese das allerdings -absichtlich- (mit Wissen und Wollen) machen, ist das Steuerhinterziehung und gerade keine rühmlich Umgehung des geltenden Rechts ...
Aber du hast natürlich Recht, dass es Kollegen gibt, die da nicht genau hinschauen ... auch weil manche von Autos keine Ahnung haben und nicht wissen, dass bei z.B. einem ML500 ein Bruttolistenpreis von 35.000 € nicht richtig sein kann ... Für solche Fälle stehen aber jedem grundsätzlich die DAT/Schwacke-Listen der letzten Jahre zur Verfügung ... man muss halt nur reinschauen^^
Soviel dazu 😉
Hallo,
stimme hier Snoubort voll und ganz zu. Es gibt ´zig Mitarbeiter anderer Firmen, egal welche Branche, die kommen immer in Vörzüge des Firmenangehörigengeschäfts und müssen diese "Vorteile" nicht versteuern, z.B. bei WMF, Märklin, Einzelhandelsketten, usw..
Wegen der 1%-Regelung gehen die Meinungen halt auseinander, näher möchte ich mich dazu hier nicht äußern.
Ich versuche es noch einmal zu erklären:
Es soll nicht das Urteil analog auf die 1%-Regelung angewendet werden, sondern die Argumentation, die dem Urteil zum Werksangehörigenrabatt zugrunde liegt, soll auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der 1%-Regelung Berücksichtigung finden. Das ist zwar spitzfindig aber durchaus mit Erfolgsaussichten verbunden. Dass Du das als Finanzbeamter nicht wahrhaben willst, ist wohl Ausdruck Deiner Staatsdienerschaft. Das muss wohl so sein, weil man die Hand, die einen füttert pflegen sollte.
Ich habe in den vergangenen 25 Jahren auf beiden Seiten gearbeitet und kann mich damit in die Mentalitäten beider Lager sehr gut hereindenken.
Zu den Voraussetzungen, wann eine Steuerhinterziehung vorliegt, wollen wir jetzt aber nicht auch noch fachsimpeln. Auch da werden wir die Dinge wohl unterschiedlich definieren.
Naja zu unterstellen, man würde nur pro-fiskalisch denken, ist jetzt auch nicht wirklich fair ... Schließlich bin ich dazu da, die richtige Steuer zu ermitteln ... Und da sollte eigentlich jeder vollkommen neutral Sachverhalte zunächst beurteilen können ...
Wenn ich meine eigene Steuererklärung abgebe, versuche ich ja schließlich auch das Maximum rauszuholen *g*
Daher gönne ich jedem, dass er genau die Steuern zahlen soll, was gesetzlich richtig ist ... Sollte der Staat aufgrund irgendwelcher falscher Auslegungen seiner eigenen Gesetze zuviel Steuern gefordert haben und sieht ein Richter das ebenso (wie bei dem jetzigen Urteil), bin ich daher der letzte, der sich beschweren würde 😉
Aber AAAHHHH ich schreie gleich ... Es ist Weihnachten und ich bin gerade wieder voll auf der Arbeit ... also wünsche ich jetzt allen ein Frohes Fest 🙂
Gruß
Robin
Prima, dann sind wir ja gar nicht mehr so weit voneinander entfernt.
Auch ich wünsche ein Frohes Fest und alles Gute für das neue Jahr.
Grüße Holger