Werden wir als PHEV-Kunden gehört?

Ford Kuga DFK

Ich habe ja schon die These vertreten, dass Hersteller hier mitlesen.
Es schauen aber auch andere Medien, Fachleute und Multiplikatoren im weitesten Sinne mit rein.
Ein Beispiel:
https://www.kfz-rueckrufe.de/ford-spannt-geduldsfaden/8193/

Wir sind in einem öffentlichen Forum. Jeder kann unsere Diskussionen verfolgen.
Hilft’s? Was kommt an?

Beste Antwort im Thema

Wir haben als PHEV-Kunden zusammengefasst im Wesentlichen doch zwei Anliegen:

1. Eine auf Langfristigkeit/Langzeit-Nutzung angelegte Behebung der Mängel. Keine Wiederholung schneller, billiger Lösungen mehr (mit weiter auf Risiko und ggf. ein vierter Rückruf).
2. Eine Entschädigung für die Fahrer, die Aufwand mit Rückrufen schon hatten und nicht laden können; ebenso für diejenigen Kunden, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (mindestens bis zum Zeitpunkt vor ca. drei Wochen - Brand in Wiesbaden) bestellt haben, als die weiterhin unzureichenden Nachbesserungen und die verzögerten Lieferzeiten bekannt wurden. Letztere sind spätestens dann als Privatkunden ohne MWSt.-Abzugsmöglichkeit erheblich mit betroffen, wenn Lieferung/Übergabe erst nach dem 31.12.2020 erfolgt, u. U. auch mit einem zusätzlichen Wertverlust-Abzug durch den Händler für ein angenommenes/anzunehmendes Fahrzeug.
Eine Entschädigung in Höhe von 350.- €, egal für welche der genannten Kunden-Gruppen, reicht hierfür bei Weitem nicht aus und geht auch als Gutschrift bei Vielen fehl, u. a. bei jenen, die einen Leasing-Vertrag mit inkludierter Wartung haben.

Dies scheint aus allen bisherigen Diskussionen der kleinste gemeinsame Nenner zu sein.
Wer sich hierin unter Punkt 2. nur zum Teil wiederfindet, sei aufgerufen, sich mit den anderen solidarisch zu zeigen, wie die anderen es dann auch für ihn tun.

Falls ich hier etwas übersehen habe, bitte gerne ergänzen.
So viel fürs erste.
Ich würde dann im weiteren Verlauf eine konkretisierte Wunschliste/Forderungsliste zu 1. und 2. vorschlagen, zu der jeder beitragen kann.
Mein Vorschlag wäre, hier Stimmen zu sammeln und dies dann Ford direkt zukommen zu lassen.

Wer’s nicht probiert, hat schon verloren.

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Ich werde wohl auch an meinem Vertrag für den PHEV festhalten, auch wenn es jetzt noch dauert.
Was mich aber umtreibt ist der Gedanke, was ist, wenn Ford länger als bis Mitte 2021 braucht für die Nachbesserungen und bis der PHEV wieder verkauft werden kann - ich glaube, nur von einer Nachbesserung zu sprechen ist wohl zu wenig, das hört sich für mich eher nach umfassender Neu- oder Umkonstruktion an.
Und ich denke an all die PHEV-Fahrer, die ihr Fahrzeug schon haben oder deren Wagen auf Halde oder beim Händler steht. Wie weit werden sich die Nachbesserungen bei diesen Fahrzeugen von den neu produzierten zum Zeitpunkt X unterscheiden? Und sind diese Nachbesserungen am Ende überhaupt möglich?

Das ist für mich auch der springende Punkt. Ich stehe eigentlich noch ganz gut da, da die Produktion eingestellt wurde kurz bevor meine Bestellung eingeplant war. Ich bekomme also (hoffentlich) ein fehlerfreies Modell und erleide keine Nachteile da mit ein Leihwagen gestellt wird und die Mehrkosten für die MwSt übernommen werden.

Na herzlichen Glückwunsch

Was ist mit der Förderung? Nur Fahrzeuge, die von außen geladen werden können, werden gefördert. Vollhybrid nicht. Könnte es da Ärger geben bei bereits ausgelieferten und zugelassenen Fahrzeugen?

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Bitte nicht so einfach machen mit den Autoschmieden. Wenn man Zulieferer nimmt,dann sucht man den preisgünstigsten. Die Auswahl liegt beim Hersteller. Da wurd vollmundig von Original Ersatzteilen gesprochen. Fpr Kunden Abzocke. Das Material kommt auch von Zulieferern. Wenn Ford auch getestet haben will, es bleibt dabei, der zahlende Kunde ist der Tester!!

Ford wird vor April denke ich nicht ausliefern können. Wie ihr selbst denkt, wird es einen Unterschied geben, zwischen gebauten und noch zu bauenden. Wenn die gesamte Bodengruppe neu muss und die techn. Voraussetzungen geändert werden, ist auch eine neue Zulassung erforderlich! Das dauert!
Wenn der ausgelieferte als Voll-Hybrid versteuert und versichert wird, ist das Auto nicht das Gekaufte und muss zurück genommen werden. Darum glaube ich eher an eine Lösung, die anders aussehen kann, als beim Neubau!

Zitat:

Ford wird vor April denke ich nicht ausliefern können. Wie ihr selbst denkt, wird es einen Unterschied geben, zwischen gebauten und noch zu bauenden. Wenn die gesamte Bodengruppe neu muss und die techn. Voraussetzungen geändert werden, ist auch eine neue Zulassung erforderlich! Das dauert!
Wenn der ausgelieferte als Voll-Hybrid versteuert und versichert wird, ist das Auto nicht das Gekaufte und muss zurück genommen werden. Darum glaube ich eher an eine Lösung, die anders aussehen kann, als beim Neubau!

Woran machst du fest, dass es einen Unterschied zwischen gebauten und nicht gebauten Kugas gibt ? Also so wie meiner, dann ab in die Tonne ? Wenn die das Auto zerpflücken müssen, um das Problem zu beheben, dann können die mein Auto zurück haben.
Im Übrigen sind die 350 Euro mehr als lächerlich.

Da wird nichts zerpflückt. Wenn das Auto gebaut ist, dann ist für mich klar, dass es eine Lösung geben wird,
die alle Funktionen gewährleistet. Ich denke nur, dass nich zu bauende einer anderen Lösung zugeführt wird. Wenn dein Auto nach der Reparatur nicht mehr die selben Merkmale aufweist, muss das vom Bundesamt genehmigt sein. Wenn du erkennst, dass das nicht das ist, was du bestelltest, würde ich Wandlung einfordern, was schon jetzt gehen müsste!

Hat ein Betroffener PHEV Besitzer sein Fzg schon mit Erfolg zurückgegeben (Wandlung) ?
Da zeitnah mit einer Lösung des Problems nicht zu rechnen ist, will ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Kann jemand helfen, um bei der Vorgehensweise keinen Fehler zu machen.

Das würde mich auch interessieren. Hab ihn seit April, aber ich habe ja nicht das bekommen was ich bestellt habe. Und eine Lösung scheint ja kurzfristig nicht in Sicht

Wie, nicht bekommen, was bestellt wurde? Wenn man einen Kaufvertrag unterzeichnet hat, dann stehen alle Vorteile und techn. Details im Vertrag. Wenn man das Fahrzeug übernimmt dann sind die bestellten Teile enthalten. Wenn nicht, nimmt man das Auto nicht. Wenn du ohne wenn und aber übernommen hast, wird es schwierig. Der Händler muss schon unterschreiben, was nicht vorhanden ist und nachliefern. Geht das nicht, dann gibt man das Fahrzeug zurück, besser man nimmt es nicht an. Vertrag ist Vertrag und gekauftes ist Bestandteil.

@NESSJ das Ladeverbot dürfte schon für „nicht bekommen was bestellt wurde“ qualifizieren, wenn da nicht in angemessener Zeit nacherfüllt wird. Wie lange „angemessene Zeit“ ist, ist natürlich schwer zu sagen. Und den Mangel selbst wird dank Rückruf-Schreiben niemand leugnen können, auch nicht, dass er von Anfang an vorhanden war.

Ja, dennoch muss er dann gleich stornieren, wenn er nicht auf Lösung warten will.
Wenn er um den Fehler vor Übernahme wusste, den so nicht akzeptiert, tritt man vom Kauf zurück!

Meine Frage war, ob jemand schon gewandelt hat. Ich fahre das Fzg seit Mai 2020 und habe es ausschließlich für Kurzstrecken rein elektrisch gefahren. Nun kann ich nicht mehr extern laden. Für mich was der rein elektrische Kurzstreckengebrauch alleiniger Grund gewesen das Fzg zu kaufen.

Nein. Das Nicht-Setzen einer Frist zur Nacherfüllung zu einem frühen Zeitpunkt führt nicht zu einem Ausschluss für die Zukunft.

Das wäre ja auch absurd, weil es „Kulanz“ von Seiten des Käufers unmöglich machen würde.

Aber natürlich muss eine Frist dann zu einem späteren Zeitpunkt gesetzt werden, „implizite“ Fristsetzung durch abwarten gibt es nicht.

Abgesehen davon wusste niemand vor der Übernahme von diesem Fehler, weil mit Bekanntwerden ja ein Auslieferstopp verfügt wurde.

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