werden bei der Behandlung von Verkehrordnungswidrigkeiten dem Bürger Rechte beschnitten?!
Wer geblitzt wurde, hat zwar ein Recht darauf, die Rohmessdaten einzusehen. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass die Behörden nur solche Geräte nutzen, die diese Daten auch speichern.
Im November 2020 hatte das höchste deutsche Gericht entschieden, dass Fahrer und Fahrerinnen Rohdaten der Messgeräte einsehen dürfen, um bei einer Geschwindigkeitskontrolle mögliche Fehler finden zu können. Ansonsten sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Az.: 2 BvR 1616/18). Der Autoclub ADAC sprach damals von „mehr Fairness bei Bußgeldverfahren“. Die Möglichkeit, auf Rohdaten zuzugreifen, könne im Zweifel auch die Akzeptanz von Bußgeldbescheiden erhöhen.
- also nehme man lieber Geräte, die diese Daten gar nicht erst speichern und der Beschuldigte ist der Dumme
- vgl. auch das durch Androhung von Fahrtenbuch-Auflagen faktisch ausser Kraft gesetzte Zeugnisverweigerungrecht bei Verwandten ersten Grades
der Autofahrer in Deutschland ist schon einer ganz besonderen Lex ausgesetzt.....🙄
210 Antworten
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 20. Juli 2023 um 12:51:19 Uhr:
Und nochmal: was zum Teufel hat das mit der Eingangsfrage zu tun? Ihr tut hier man gerade so, als würden Myriaden von Autofahrern, die sich an bestehende Gesetze halt, massenweise in Haft genommenen werden.
Kommt mal wieder runter!
Sorry, ob massenhaft oder nicht, ist vollkommen egal. Auch im Einzelfall ist es nicht tolerabel, wenn der Staat Recht bricht, vermeintlich um Recht durchzusetzen.
Und genau darum geht's in dem Thread.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Juli 2023 um 12:52:21 Uhr:
also doch, die Behörde soll die Sache hinschmeissen? Überleg mal einen Schritt was das heißt, wenn man das zuende denkt.
Ja, die Behörde muss es dann eben hinnehmen. Punkt.
Recht hat aber auch immer mit Verantwortung zu tun. Wer Recht in Anspruch nimmt, muss dann auch die unangenehmen Folgen akzeptieren.
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 20. Juli 2023 um 12:55:10 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Juli 2023 um 12:52:21 Uhr:
also doch, die Behörde soll die Sache hinschmeissen? Überleg mal einen Schritt was das heißt, wenn man das zuende denkt.Ja, die Behörde muss es dann eben hinnehmen. Punkt.
ich nehm mal zu deine Gunsten an, dass du diesen Post ohne Nachzudenken verfasst hast, das solltest du nachholen.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Juli 2023 um 09:47:33 Uhr:
Das machen manche "Familien " sogar richtig mit System und gründen für genau diesen Zweck sogar extra Firmen,die nur dafür da sind die Haltereigenschaft des Fuhrparks zu übernehmen, oder alle Fahrzeuge laufen auf eine Person,der bei jeder Anhörung den ZVR Joker zieht.
DAS halte ich jetzt für so etwas wie eine (behördliche?) "Verschwörungstheorie "... 😁
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Juli 2023 um 12:58:05 Uhr:
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 20. Juli 2023 um 12:55:10 Uhr:
Ja, die Behörde muss es dann eben hinnehmen. Punkt.
ich nehm mal zu deine Gunsten an, dass du diesen Post ohne Nachzudenken verfasst hast, das sollltest du nachholen.
Nein, das ist sehr wohl überlegt.
Wenn eine Behörde keine rechtlich legale Handhabe hat oder ihr das zu aufwändig ist, ist das ihr Problem.
Man sollte auch bedenken das es im Sinne der Allgemeinheit ist/sein kann das Rechtsverstöße auch geahndet werden.
Es scheint ja auch öfters vorzukommen das jemand auch nur vorgibt sich nicht erinnern zu können wann, wer, wem sein Fahrzeug geliehen hat und bei gewissen Vesrtößen oder Frequenz ist es eben auch für andere relevant das der Verursacher zur Rechenschaft gezogen und evtl.damit auch erzogen wird.
Und besser ein Fahrtenbuch an der Backe als pauschal die Halterhaftung. Es geht i.d.R. nicht nur um das Recht eines Einzelnen sondern meist auch um das Recht Dritter.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 20. Juli 2023 um 12:45:45 Uhr:
Die Behörde möchte den Fall klären ? Nur zu, Zeugen befragen, ermitteln, so wie sich das gehört.
Und dann geht das Geplärre los,das die halbe Nachbarschaft das Blitzerfoto gesehen hat.
Außerdem macht die Behörde das, manche leider nicht sehr intensiv, und erst wenn das kein Erfolg bringt, wird über den Antrag auf Fahrtenbuchauflage nachgedacht.
Und das der nette Hinweis der Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage bei nicht möglicher Fahrerermittlung schon in der Anhörung zum Bußgeld steht, ist doch nicht schlecht.
Dann ist die Überraschung nicht so groß,wenn man sich in der Vereitelung des Bußgelds sonnt und auf einmal die Anhörung zur Fahrtenbuchauflage eintrudelt. Kurios,dass dann einigen mit mal einfällt, wer das Fahrzeug zum Tatzeit Punkt geführt hat. Nur ist dies dann nicht mehr von Bedeutung, da das Bußgeldverfahren bereits eingestellt ist.
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 20. Juli 2023 um 12:59:03 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Juli 2023 um 12:58:05 Uhr:
ich nehm mal zu deine Gunsten an, dass du diesen Post ohne Nachzudenken verfasst hast, das sollltest du nachholen.
Nein, das ist sehr wohl überlegt.
Wenn eine Behörde keine rechtlich legale Handhabe hat oder ihr das zu aufwändig ist, ist das ihr Problem.
wieder so eine Verdrehung...
nein, DU bist als Halter letztlich verantwortlich, was mit deiner Möhre im Straßenverkehr passiert - wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 20. Juli 2023 um 12:58:14 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Juli 2023 um 09:47:33 Uhr:
Das machen manche "Familien " sogar richtig mit System und gründen für genau diesen Zweck sogar extra Firmen,die nur dafür da sind die Haltereigenschaft des Fuhrparks zu übernehmen, oder alle Fahrzeuge laufen auf eine Person,der bei jeder Anhörung den ZVR Joker zieht.DAS halte ich jetzt für so etwas wie eine (behördliche?) "Verschwörungstheorie "... 😁
Der LK muss nur klein genug sein,dann sieht man das offensichtlich.
Und was in kleinem funktioniert, lässt sich in der Anonymität der Masse, noch besser umsetzen.
Wäre mal interessant, bei wie vielen Anhörungsbögen das Kreuz beim ZVR gemacht wird. Ob berechtigt oder nicht ist ja egal.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Juli 2023 um 13:04:39 Uhr:
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 20. Juli 2023 um 12:59:03 Uhr:
Nein, das ist sehr wohl überlegt.
Wenn eine Behörde keine rechtlich legale Handhabe hat oder ihr das zu aufwändig ist, ist das ihr Problem.
wieder so eine Verdrehung...
nein, DU bist als Halter verantwortlich, was mit deiner Möhre im Straßenverkehr passiert.
Der, der etwas verdreht, bist Du.
Wenn der Staat mich belangen möchte, muss er mir "die Tat" nachweisen. Kann er das nicht mit legalen Mitteln, kann er mich nicht belangen.
Nicht ich bin es, der seine Unschuld beweisen muss.
So habe ich jedenfalls bisher die rechtsstaatlichen Grundsätze verstanden. Vielleicht war das naiv ...
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Juli 2023 um 13:04:39 Uhr:
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 20. Juli 2023 um 12:59:03 Uhr:
Nein, das ist sehr wohl überlegt.
Wenn eine Behörde keine rechtlich legale Handhabe hat oder ihr das zu aufwändig ist, ist das ihr Problem.
wieder so eine Verdrehung...
nein, DU bist als Halter letztlich verantwortlich, was mit deiner Möhre im Straßenverkehr passiert - wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
das gilt nur im Falle der Halterhaftung und versicherungstechnisch....
Im übrigen kommt es häufig vor dass der rechtliche Rahmen ausgeschöpft ist und Verfahren eingestellt werden müssen - das macht den Rechtsstaat erst aus;
es geht nicht um "Gewinnen und Verlieren" der Behörden oder des Beschuldigten......
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 20. Juli 2023 um 13:09:21 Uhr:
Wenn der Staat mich belangen möchte, muss er mir "die Tat" nachweisen. Kann er das nicht mit legalen Mitteln, kann er mich nicht belangen.
Macht der Staat doch auch gar nicht.
Die Fahrtenbuchauflage ist kein Bußgeld.
Wer es zu doll treibt, hat auch mal Ruckzuck eine Auflage für alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge.
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 20. Juli 2023 um 13:09:21 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Juli 2023 um 13:04:39 Uhr:
wieder so eine Verdrehung...
nein, DU bist als Halter verantwortlich, was mit deiner Möhre im Straßenverkehr passiert.Der, der etwas verdreht, bist Du.
Wenn der Staat mich belangen möchte, muss er mir "die Tat" nachweisen. Kann er das nicht mit legalen Mitteln, kann er mich nicht belangen.
Nicht ich bin es, der seine Unschuld beweisen muss.
So habe ich jedenfalls bisher die rechtsstaatlichen Grundsätze verstanden. Vielleicht war das naiv ...
es geht überhaupt nicht um eine "Tat", auch nicht um Schuld oder Verurteilung.
Seh grad... jemand war schneller.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 20. Juli 2023 um 12:59:48 Uhr:
Man sollte auch bedenken das es im Sinne der Allgemeinheit ist/sein kann das Rechtsverstöße auch geahndet werden.Es scheint ja auch öfters vorzukommen das jemand auch nur vorgibt sich nicht erinnern zu können wann, wer, wem sein Fahrzeug geliehen hat und bei gewissen Vesrtößen oder Frequenz ist es eben auch für andere relevant das der Verursacher zur Rechenschaft gezogen und evtl.damit auch erzogen wird.
Und besser ein Fahrtenbuch an der Backe als pauschal die Halterhaftung. Es geht i.d.R. nicht nur um das Recht eines Einzelnen sondern meist auch um das Recht Dritter.
Dann sollte man unserm Bundeskanzler als erstes mal ein Gedankenbuch an die Hand geben. Der ist doch der Obermeister des Vergessens🙂
Hier merken einige einfach nicht das mit zweierlei Maß gemessen wird🙁