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werden bei der Behandlung von Verkehrordnungswidrigkeiten dem Bürger Rechte beschnitten?!

Themenstarteram 17. Juli 2023 um 13:09

Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender „Rohmessdaten“ bei Geschwindigkeitsmessung - Pressemitteilung

Wer geblitzt wurde, hat zwar ein Recht darauf, die Rohmessdaten einzusehen. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass die Behörden nur solche Geräte nutzen, die diese Daten auch speichern.

Im November 2020 hatte das höchste deutsche Gericht entschieden, dass Fahrer und Fahrerinnen Rohdaten der Messgeräte einsehen dürfen, um bei einer Geschwindigkeitskontrolle mögliche Fehler finden zu können. Ansonsten sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Az.: 2 BvR 1616/18). Der Autoclub ADAC sprach damals von „mehr Fairness bei Bußgeldverfahren“. Die Möglichkeit, auf Rohdaten zuzugreifen, könne im Zweifel auch die Akzeptanz von Bußgeldbescheiden erhöhen.

- also nehme man lieber Geräte, die diese Daten gar nicht erst speichern und der Beschuldigte ist der Dumme

- vgl. auch das durch Androhung von Fahrtenbuch-Auflagen faktisch ausser Kraft gesetzte Zeugnisverweigerungrecht bei Verwandten ersten Grades

der Autofahrer in Deutschland ist schon einer ganz besonderen Lex ausgesetzt.....:rolleyes:

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210 Antworten

Und wie lautet jetzt deine Frage?

Themenstarteram 17. Juli 2023 um 13:26

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 17. Juli 2023 um 15:20:43 Uhr:

Und wie lautet jetzt deine Frage?

warum werden bei der Behandlung von Verkehrordnungswidrigkeiten dem Bürger Rechte beschnitten ?!

und muss ein neues Thema immer eine Frage sein ?!

Zitat:

@Yaeger schrieb am 17. Juli 2023 um 15:26:46 Uhr:

 

und muss ein neues Thema immer eine Frage sein ?!

laut Forenregeln : JA

Threads, die ausschließlich zur Provokation oder ohne konkrete Frage geöffnet wurden, werden kommentarlos gelöscht.

Themenstarteram 17. Juli 2023 um 13:39

Danke für den Hinweis, habe das in den NUB wohl übersehen, aber den Titel jetzt geändert

Frage also:

warum wird dem Beschuldigten die Beweisführung beschnitten oder wie im fall der Fahrtenbuchauflage bei Nicht-Nennung eines Verwandten ersten Grades die Wahrnehmung des Zeugnisverweigerungsrechtes mit einer Sanktion belegt ?!

Zitat:

@Yaeger schrieb am 17. Juli 2023 um 15:26:46 Uhr:

warum werden bei der Behandlung von Verkehrordnungswidrigkeiten dem Bürger Rechte beschnitten ?!

werden sie laut Urteilsbegründung nicht.

Aus 2 BvR 1616/18 lässt sich nicht das Recht ableiten das Rohmessdaten vorliegen müssen sondern lediglich das bei Vorliegen von Rohmessdaten diese zugänglich gemacht werden müssen.

Etwas anderes konnte der Kläger nicht hinreichend darlegen.

Es steht Dir natürlich frei eene weitere diesbezügliche Verfassungsbeschwerde zu eröffnen, mit einer hoffentlich besseren Begründung.

Themenstarteram 17. Juli 2023 um 13:58

Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 17. Juli 2023 um 15:54:01 Uhr:

 

Aus 2 BvR 1616/18 lässt sich nicht das Recht ableiten das Rohmessdaten vorliegen müssen sondern lediglich das bei Vorliegen von Rohmessdaten diese zugänglich gemacht werden müssen.

- richtig

das ist im Umkehrschluss aber quasi die Steilvorlage dazu, lieber nur noch solche Geräte zu verwenden, die keine Rohmessdaten speichern.....

in allen anderen Lebensbereichen werden im Übermaß Daten erhoben und gespeichert - nur hier nicht ?!

Nein, dem Bürger werden keine Rechte beschnitten, sofern sich die Maßnahmen der Ermittlungs - und Verfolgungsbehörden auf dem Boden geltenden Rechtes bewegen.

Davon darf und muss man zunächst sicher ausgehen.

Festzustellen ist auch, dass derjenige, der Unrecht begeht (auch wenn er es subjektiv für eine Lappalie hält oder für gerechtfertigt) , damit rechnen muss, dass Maßnahmen der Behörden folgen, die letztlich seine Rechte beschneiden.

Insofern: Alles schön, auch wenn man es nicht so sieht ! - als Betroffener. Und genau für diesen Zweck gibt es den Rechtsweg, den man dann beschreiten kann, um alles zu klären, auch die Billigkeit der getroffenen Maßnahmen.

Den Behörden zu unterstellen, dass sie technische Hilfsmittel einsetzen, um keine Daten zu schaffen, die man dann nicht mehr einsehen kann, ist schlichtweg fasch!! Bestes Beispiel ist die Geschwindigkeitsmessung mittels Laser, die Aufzeichnung ist vergänglich durch die Erstellung einer neuen Messung. Allerdings wird das abgelesene Ergebnis protokolliert, und dieses Protokoll ist eine Datensammlung, die faktisch als Urkunde einer technischen Aufzeichnung gleichgesetzt werden kann. - und wird!!

Gruß Peter

Themenstarteram 17. Juli 2023 um 14:17

Zitat:

@womopedda schrieb am 17. Juli 2023 um 16:06:33 Uhr:

Nein, dem Bürger werden keine Rechte beschnitten, sofern sich die Maßnahmen der Ermittlungs - und Verfolgungsbehörden auf dem Boden geltenden Rechtes bewegen.

Davon darf und muss man zunächst sicher ausgehen.

Festzustellen ist auch, dass derjenige, der Unrecht begeht (auch wenn er es subjektiv für eine Lappalie hält oder für gerechtfertigt) , damit rechnen muss, dass Maßnahmen der Behörden folgen, die letztlich seine Rechte beschneiden.

Insofern: Alles schön, auch wenn man es nicht so sieht ! - als Betroffener. Und genau für diesen Zweck gibt es den Rechtsweg, den man dann beschreiten kann, um alles zu klären, auch die Billigkeit der getroffenen Maßnahmen.

.....

bei Zweifeln an der Messung wird ohne die Rohmessdaten der Rechtsweg verkürzt - der Anspruch auf die Rohmessdaten wurde durch das BVG auch bestätigt - werden diese erst gar nicht gespeichert, ist es aber auch ok; etwas widersprüchlich erscheint das schon und könnte bei der Beschaffung der Geräte ja durchaus ab sofort ein "Verkaufsargument" werden;

und die (indirekte) Sanktionierung, wenn man sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend macht gibt es m.W. auch nur beim Thema Verkehrsordnungswidrigkeiten;

Du verwechselst hier etwas. Du hast lediglich das Recht, alle Informationen, die in deinem Fall vorliegen, einzusehen. Existieren also Rohdaten, kannst du sie einsehen, wenn nicht, dann eben nicht. Ist im Endeffekt dasselbe wie mit einem Foto. Wurde eines gemacht, darfst du es auch einsehen, aber es gibt keinen Anspruch darauf, dass immer ein Foto gemacht wird.

Viel wichtiger ist doch für den Fahrer die Kehrseite des ganzen: ohne Rohdaten oder ohne Foto ist die Messung weniger wert, d.h. bei einem fundierten Widerspruch dürfte es schwieriger für die Behörden sein zu beweisen, dass du entweder der Fahrer warst (Foto) oder tatsächlich zu schnell (Rohdaten).

Themenstarteram 17. Juli 2023 um 15:16

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 17. Juli 2023 um 17:10:35 Uhr:

....

Viel wichtiger ist doch für den Fahrer die Kehrseite des ganzen: ohne Rohdaten oder ohne Foto ist die Messung weniger wert, d.h. bei einem fundierten Widerspruch dürfte es schwieriger für die Behörden sein zu beweisen, dass du entweder der Fahrer warst (Foto) oder tatsächlich zu schnell (Rohdaten).

das ist aber die Frage der Beweislast - wird eine Messung triotz nicht gespeicherter Rohdaten als anerkanntes standardisiertes Messverfahren zu den Beweisen genommen, ist auch ein fundierter Widerspruch nicht mehr möglich, bzw. mangels Beweis von Fehlern (anhand der Rohdaten) erfolglos

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 17. Juli 2023 um 17:10:35 Uhr:

Du verwechselst hier etwas. Du hast lediglich das Recht, alle Informationen, die in deinem Fall vorliegen, einzusehen. Existieren also Rohdaten, kannst du sie einsehen, wenn nicht, dann eben nicht.

Ich denke, der TE verwechselt hier gar nichts. Der Verdacht liegt doch auf der Hand, dass eine Behörde zur Vermeidung unliebsamer Verfahren doch lieber ein Gerät einsetzt, das nur ein Ergebnis auswirft, aber keine Rohdaten speichert. Und genau das verkürzt die Möglichkeiten des Betroffenen, sich zu wehren.

Die Thematik ist unter Verteidigern schon lange ein Thema, die entsprechende Literatur voll

davon. Und leider zu komplex, um sie mit den begrenzten Möglichkeiten eines Forums zu diskutieren.

 

Und zum Thema Foto: In aller Regel wird es ohne Beseisfoto nix mit der Ahndung. Deswegen fotografieren/ filmen mittlerweile auch die Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte.

Nein, dem Bürger werden keine Rechte beschnitten. Denn der Bürger hat nicht das Recht, geltende Vorschriften zu missachten. Missachtet der Bürger diese Vorschriften, so hat er das Recht, innerhalb geltender Vorschriften die Sanktionen zu vermeiden. Er hat aber nicht das Recht, die Erstellung von Vorschriften zu fordern, die ihm ermöglichen, geltende Vorschriften straffrei zu missachten.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 17. Juli 2023 um 17:18:12 Uhr:

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 17. Juli 2023 um 17:10:35 Uhr:

Du verwechselst hier etwas. Du hast lediglich das Recht, alle Informationen, die in deinem Fall vorliegen, einzusehen. Existieren also Rohdaten, kannst du sie einsehen, wenn nicht, dann eben nicht.

Ich denke, der TE verwechselt hier gar nichts. Der Verdacht liegt doch auf der Hand, dass eine Behörde zur Vermeidung unliebsamer Verfahren doch lieber ein Gerät einsetzt, das nur ein Ergebnis auswirft, aber keine Rohdaten speichert. Und genau das verkürzt die Möglichkeiten des Betroffenen, sich zu wehren.

Die Thematik ist unter Verteidigern schon lange ein Thema, die entsprechende Literatur voll

davon. Und leider zu komplex, um sie mit den begrenzten Möglichkeiten eines Forums zu diskutieren.

Und zum Thema Foto: In aller Regel wird es ohne Beseisfoto nix mit der Ahndung. Deswegen fotografieren/ filmen mittlerweile auch die Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte.

Zumal der Hersteller direkt nach der ersten Entscheidung per update die Speicherung der erhobenen Rohdaten zur Verhinderung der Nachprüfung rausprogrammiert hat ....

@twindance

Sorry, aber deinem Post liegt ein grundlegendes Fehlverständnis der straf- und Owi-prozessualen Systematik zugrunde.

Wenn du wüsstest, was für absurde Fehler, etwa durch Aufstell- u/o Bedienungsfehler, vorkommen, würdest du das eher anders sehen. So aber handeln die Behörden in der Absicht, die Überprüfung der Messung zu vereiteln.

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