Wer zahlt die Rechnung?
Wer zahlt die Rechnung????
Ein Bekannter brachte sein Fahrzeug (TDI 1.6, 105PS) zur Werkstatt um den „Abgasskandal“
zu beseitigen. Er wartete gleich vor Ort, da es ja schnell geht, so die Werkstatt.
Nach einer ganzen Weile kommt der Werkstattchef und sagt Ihn, seine Fahrerseitenscheibe geht
nicht mehr hoch, der Bowdenzug sei gerissen…..
Wer kommt nun für den Schaden auf und muss die Rechnung bezahlen?
Die Werkstatt sagt, es wäre bei Ihm auch passiert und er müsste bezahlen.
Aber was sucht der Monteur an der Fahrerscheibe, dies gehört bestimmt nicht zum Abgasskandal, Scheibe hoch und runterfahren……
Wie ist nun die Rechtslage, kann einer helfen?
Wünsche noch einen schönen Sonntag
Beste Antwort im Thema
Mit 100%iger Sicherheit wäre dir beim nächsten öffnen der Seitenscheibe genau das gleiche passiert! Wieso jetzt die Werkstatt dafür aufkommen sollte, kann ich nicht wirklich nachvollziehen! 🙄
Anderes Beispiel, der Schrauber startet den Wagen, weil er ihn vom Hof in die Halle fahren will. Beim starten springt die Steuerkette über, Motor Totalschaden. Glaubst du ernsthaft, dass die Werkstatt dir jetzt kostenlos einen neuen Motor einbaut? 😕
Offensichtlich bin ich hier aber der einzige der die Meinung vertritt, dass du selbst für den Schaden aufkommen wirst.
34 Antworten
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 8. Januar 2017 um 14:52:59 Uhr:
Mit 100%iger Sicherheit wäre dir beim nächsten öffnen der Seitenscheibe genau das gleiche passiert! Wieso jetzt die Werkstatt dafür aufkommen sollte, kann ich nicht wirklich nachvollziehen! 🙄Anderes Beispiel, der Schrauber startet den Wagen, weil er ihn vom Hof in die Halle fahren will. Beim starten springt die Steuerkette über, Motor Totalschaden. Glaubst du ernsthaft, dass die Werkstatt dir jetzt kostenlos einen neuen Motor einbaut? 😕
Offensichtlich bin ich hier aber der einzige der die Meinung vertritt, dass du selbst für den Schaden aufkommen wirst.
Exakt so ist es.
Wenn die Werkstatt bei einem Reparaturauftrag Teile demontieren muss um an das defekte Teil dran zu kommen, und der Mechaniker die demontierten teile beschädigt durch unsachgemäße Handhabung zb. runter schmeißen oder ähnliches, dann muss die Werkstatt den Schaden übernehmen.
Klar, ebenso wenn du vom Hof fährst nach der Autowäsche und dein Radio nicht
mehr geht! Da laufe ich auch nicht zum Anwalt, vieles wird vermischt ohne eine Zusammenhang zu haben
Zitat:
@VW_Golf3GTI schrieb am 9. Januar 2017 um 23:16:32 Uhr:
[.....]Exakt so ist es.
Wenn die Werkstatt bei einem Reparaturauftrag Teile demontieren muss um an das defekte Teil dran zu kommen, und der Mechaniker die demontierten teile beschädigt durch unsachgemäße Handhabung zb. runter schmeißen oder ähnliches, dann muss die Werkstatt den Schaden übernehmen.
Ist das herunterfahren einer Seitenscheibe eine "unsachgemäße Handhabung"? 😕
Exakt so wünscht du dir es vielleicht, die Realität sieht aber anders aus.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 10. Januar 2017 um 11:07:54 Uhr:
Zitat:
@VW_Golf3GTI schrieb am 9. Januar 2017 um 23:16:32 Uhr:
[.....]Exakt so ist es.
Wenn die Werkstatt bei einem Reparaturauftrag Teile demontieren muss um an das defekte Teil dran zu kommen, und der Mechaniker die demontierten teile beschädigt durch unsachgemäße Handhabung zb. runter schmeißen oder ähnliches, dann muss die Werkstatt den Schaden übernehmen.
Ist das herunterfahren einer Seitenscheibe eine "unsachgemäße Handhabung"? 😕
Exakt so wünscht du dir es vielleicht, die Realität sieht aber anders aus.
Ich glaub du hast mich falsch verstanden 😉
Natürlich ist das herunterfahren der Seitescheibe keine unsachgemäße Handhabung.
Wenn zb. die Seitenscheibe ausgetauscht werden muss, und der Mechaniker die Türverkleidung beschädigt oder verunreinigt, dann ist bei der demontage ein unsachgemäße Handhabung entstanden, den beides wäre vermeidbar.
Dann muss die Werkstatt die Seitenverkleidung ersetzten.