Wer zahlt die Rechnung?
Wer zahlt die Rechnung????
Ein Bekannter brachte sein Fahrzeug (TDI 1.6, 105PS) zur Werkstatt um den „Abgasskandal“
zu beseitigen. Er wartete gleich vor Ort, da es ja schnell geht, so die Werkstatt.
Nach einer ganzen Weile kommt der Werkstattchef und sagt Ihn, seine Fahrerseitenscheibe geht
nicht mehr hoch, der Bowdenzug sei gerissen…..
Wer kommt nun für den Schaden auf und muss die Rechnung bezahlen?
Die Werkstatt sagt, es wäre bei Ihm auch passiert und er müsste bezahlen.
Aber was sucht der Monteur an der Fahrerscheibe, dies gehört bestimmt nicht zum Abgasskandal, Scheibe hoch und runterfahren……
Wie ist nun die Rechtslage, kann einer helfen?
Wünsche noch einen schönen Sonntag
Beste Antwort im Thema
Mit 100%iger Sicherheit wäre dir beim nächsten öffnen der Seitenscheibe genau das gleiche passiert! Wieso jetzt die Werkstatt dafür aufkommen sollte, kann ich nicht wirklich nachvollziehen! 🙄
Anderes Beispiel, der Schrauber startet den Wagen, weil er ihn vom Hof in die Halle fahren will. Beim starten springt die Steuerkette über, Motor Totalschaden. Glaubst du ernsthaft, dass die Werkstatt dir jetzt kostenlos einen neuen Motor einbaut? 😕
Offensichtlich bin ich hier aber der einzige der die Meinung vertritt, dass du selbst für den Schaden aufkommen wirst.
34 Antworten
@GolfCR
Was kann man so nicht sagen......?
Ich wüsste nicht, was die Werkstatt "einsehen" sollte. Ein Fensterheber ist nun mal dafür da Fenster zu öffnen und zu schließen, wenn es benötigt wird und offensichtlich war es für den Schrauber nötig, die Scheibe runterzufahren. Oder meint hier jemand, der Schrauber fährt, aus welchen Gründen auch immer, die Scheibe rauf und runter, bis die Mechanik zerstört ist?
Vielleicht übernimmt zwecks Kundenbindung die Werkstatt den Arbeitslohn und der TE zahlt das Material. Einen Anspruch darauf hat er m.M. nach aber nicht.
Jubi, Doch ich teile deine Ansicht hier... Wie es rechtlich genau aussieht, wird hier keiner - außer es ist ein Experte da, der über seinen Schatten springt - abschließend klären können.
Mir persönlich ist schon einmal genau dieses Schicksal widerfahren, welches du in einem weiteren Beispiel aufgeführt hast. (Arbeite in einer Werkstatt)
Ich habe einen Wagen, welcher allerdings bereits in der Halle gestanden hat, an welchem ich einen Fensterheber repariert habe (oh man, welche symbolische Verbindung hier vorliegt), früh morgens gestartet um ihn rauszufahren... Kette ist in genau dem falschen Augenblick gesprungen... o.O
Zu meinem Bedauern hatte es meine Firma übernommen... Ich finde es dann sehr erdreistend von manchem Kunden, dann die Werkstatt verantwortlich zu machen für einen materiellen Fehler, welchen sie nicht vollursächlich beeinflussen kann.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 8. Januar 2017 um 15:17:07 Uhr:
@GolfCRWas kann man so nicht sagen......?
Ich wüsste nicht, was die Werkstatt "einsehen" sollte. Ein Fensterheber ist nun mal dafür da Fenster zu öffnen und zu schließen, wenn es benötigt wird und offensichtlich war es für den Schrauber nötig, die Scheibe runterzufahren. Oder meint hier jemand, der Schrauber fährt, aus welchen Gründen auch immer, die Scheibe rauf und runter, bis die Mechanik zerstört ist?
Vielleicht übernimmt zwecks Kundenbindung die Werkstatt den Arbeitslohn und der TE zahlt das Material. Einen Anspruch darauf hat er m.M. nach aber nicht.
Wenn jemand was an meinem Wagen kaputt macht muss er das bezahlen, ich bin gespannt was bei der Geschichte rauskommt...
Zitat:
@GolfCR schrieb am 8. Januar 2017 um 15:44:42 Uhr:
[.....]
Wenn jemand was an meinem Wagen kaputt macht muss er das bezahlen, ich bin gespannt was bei der Geschichte rauskommt...
Das wünscht du dir vielleicht, dass Leben ist aber nun mal kein Wunschkonzert und die Realität wird dich sicherlich eines Besseren belehren. 😁
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Also wenn ich dir eine Beule in die Tür trete bist du auch nicht begeistert und willst Geld bzw es repariert haben und sag jetzt nicht das es nicht das selbe ist 😛
Wenn der Fensterhebermotor überlastet wurde müsste diese im
Fehlerspeicher über VCDS auslesbar sein.
Zitat:
@vwjettax schrieb am 8. Januar 2017 um 16:08:54 Uhr:
Wenn der Fensterhebermotor überlastet wurde müsste diese im
Fehlerspeicher über VCDS auslesbar sein.
Wie kann man den überlasten?
Bitte nicht streiten meine Herren.
Ich persönlich glaube auch, der Mechaniker kann nichts dafür.
Hier kommt „Herr Reiner Zufall“ ins Spiel, 10 Minuten später und mein Bekannter wäre mit dem Wagen unterwegs und dann…… wäre es kein Thema im Forum.
Vielleicht gibt es etwa Kulanz von Seiten der Werkstatt. Daumen drücken ?
Heute wurde der Wagen aus der Werkstatt geholt.
Material übernahm der Autobesitzer und die Werkstatt übernahm den Werkstattlohn.
So ist der Stand der Dinge.
Alle sind zufrieden.
Damit kann das Thema beendet werden, sage Danke.
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 8. Januar 2017 um 12:03:17 Uhr:
Die neuen Diagnosegeräte haben auch gar keine Kabel mehr, sondern das Ganze funktioniert per BT.
Nich wirklich.
Jegliche Updates sind per Kabelverbindung zwischen Diagnosegerät und Diagnosedogle durchzuführen.
Seltsamerweise liegt den Originslgeräten dafür auch genau solch ein Kabel bei.
Würde mit dem Rechtsanwalt drohen und wenn das nicht zündet dann wirklich zum Anwalt gehen. Wenn der Fensterheber vor dem Werkstattbesuch noch funktioniert hat, dann muss die Werkstatt dafür aufkommen und wenn man als Mechaniker die Scheibe runter lässt, obwohl es gefroren hat, dann würde ich echt an deren Kompetenz zweifeln!