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Wer zahlt bei Blitzer auf Sperrfläche

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 12:27

Hallo zusammen !!

Ich sage direkt im Vorfeld das es sich in diesem Beispiel um einen angenommen Fall handelt und er weder mir noch einem Bekannten passiert ist.

Bei uns im Ort stellt die Polizei den Blitzer des öfteren auf eine Sperrfläche die dazu dient eine zweispurige Kraftfahrstraße auf eine einspurige Fahrbahn zu verjüngen.

Meine Frage ist nun wer haftbar gemacht werden kann wenn man diesen Raum (also die Sperrfläche die ja bekanntlich nicht überfahren werden darf) zum Ausweichen benötigt um einen Unfall (durch Wildwechsel oder Stauende hinter der Kurve ect.) zu verhindern.

Durch so einen Blitzer dürfte ja erheblicher Schaden am Fahrzeug enstehen und ich frage mich ob man so einen Blitzer einfach so "mitten" in die Fahrbahn (auch wenn es eine Sperrfläche ist) stellen darf.

Viele Grüße

BartWux

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. Juni 2006 um 12:27

Hallo zusammen !!

Ich sage direkt im Vorfeld das es sich in diesem Beispiel um einen angenommen Fall handelt und er weder mir noch einem Bekannten passiert ist.

Bei uns im Ort stellt die Polizei den Blitzer des öfteren auf eine Sperrfläche die dazu dient eine zweispurige Kraftfahrstraße auf eine einspurige Fahrbahn zu verjüngen.

Meine Frage ist nun wer haftbar gemacht werden kann wenn man diesen Raum (also die Sperrfläche die ja bekanntlich nicht überfahren werden darf) zum Ausweichen benötigt um einen Unfall (durch Wildwechsel oder Stauende hinter der Kurve ect.) zu verhindern.

Durch so einen Blitzer dürfte ja erheblicher Schaden am Fahrzeug enstehen und ich frage mich ob man so einen Blitzer einfach so "mitten" in die Fahrbahn (auch wenn es eine Sperrfläche ist) stellen darf.

Viele Grüße

BartWux

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am 26. Juni 2006 um 18:10

Naja, ist alles ein wenig "konstruiert" :-)

Gibt es einen "Verursacher" für notwendiges Ausweichen, zahlt dieser, ansonsten man selbst den Fotoapparat.

Übrigens werden in Ortschaften KEINE Warndreiecke aufgestellt.

am 26. Juni 2006 um 18:51

Erstens hat keiner von Ortschaften geredet - es soll ja auch Gehwege ausserhalb von Ortschaften geben - und zweitens gehören auch in Ortschaften Warndreiecke - kann sonst teuer werden.

am 26. Juni 2006 um 21:18

Zitat:

Original geschrieben von MI-MK

Übrigens werden in Ortschaften KEINE Warndreiecke aufgestellt.

Das stimmt, sie werden normalerweise nicht aufgestellt obwohl mans müsste.

Ciao!

am 26. Juni 2006 um 22:28

Zitat:

in Ortschaften KEINE Warndreiecke

hab ich grad nochmal recherchiert: 50 Schritte :-)

ich mußte aber noch nie eines aufstellen...

am 27. Juni 2006 um 6:32

Du hättest auch müssen, du hast immer nur Glück gehabt (wie andere auch die es nicht tun) das man dir deshalb nicht noch was zwischen die Hörner gegeben hat. Sooo schlecht sind die Grünen dann nämlich doch nicht. ;)

Ciao!

Im Sinne der Überschrift:

Der Geblitzte! :D

Ist doch super fair ein Radargerät deutlich sichtbar aufzustellen.

Ansonsten:

Wer sein fahrzeug nicht beherrscht und von der Fahrbahn abkommt (hier: auf die Sperrfläche),

haftet für den dadurch entstehenden Schaden

alleine schon aufgrund der Betriebsgefahr des Autos.

am 27. Juni 2006 um 10:10

aha. davon dass es selbstverständlich sein sollte die gefahr für alle so gering wie nur möglich zu halten redet irgendwie keiner. und komische metallkästen irgendwo aufm asphalt aufzustellen gehört da mal sicher nich mit zu.

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

aha. davon dass es selbstverständlich sein sollte die gefahr für alle so gering wie nur möglich zu halten redet irgendwie keiner. und komische metallkästen irgendwo aufm asphalt aufzustellen gehört da mal sicher nich mit zu.

Was impliziert Dir das Wort Sperrfläche?

Die richtige Antwort lautet:

Da hat kein Auto etwas verloren.

Steht der Blitzer auf dem Fussgängerweg,

so gehört Dein Auto da genauso wenig hin

wie auf die Sperrfläche.

Du kannst auch Vorgarten, Graben und alle anderen Flächen mit der Eigenschaft "nicht Fahrbahn" nehmen.

Sollte jedem FS-Inhaber klar sein ...

Soll ja auch Spezialisten geben,

die in Häuser krachen

und sich dann über die Gefährdung des Strassenverkehrs

durch das Bauwerk beschweren.

:confused:

Themenstarteram 27. Juni 2006 um 13:51

@madcruiser

Du siehst das ganze leider aus Sicht eines "Fahrschülers". Da ich selbst in der Straßenplanung tätig bin kann ich dir versichern das Sperrflächen auf Kraftfahrstraßen/Autobahnen überfahrbahr bleiben müssen. Was denkst du warum man entlang der Außenlinie keine Leitpfosten zur Verkehrsführung aufstellt oder die Fläche durch einen Bordstein aufkanntet ? (dämmert's ??)

Das Fahrzeuge normalerweise nichts auf der Fläche zu suchen haben steht außer Frage aber genauso wenig haben Pfosten/Schilder dort etwas zu suchen und somit bleibt die Frage ob Gleiches nicht auch für einen Blitzer gilt.

Gruß

BartWux

am 27. Juni 2006 um 14:20

Dan erzähl doch mal, ob Ihr die Dinger tatsächlich als Ausweichstrecke beim Unfall oder als "Seitenstreifen" plant. Warum "bestreift" die denn? Eine einfache Abgrenzung als Seitenstreifen würde doch reichen, oder? Dann wäre die Funktion ja auch klar - Notfallfahr-/-standspur....

Themenstarteram 27. Juni 2006 um 15:08

Geplant wird es als Sperrfläche da es eine Ausweichfläche laut STVO/RMS nicht gibt. Bestreift wird die Fläche da es sich bei der Sperrfläche eben um eine optische Führung (s. Bild: Verjüngung auf eine Fahrbahn mit Verzögerungsstreifen) handelt und der Straßenverlauf (normal durch Leitlinie + Leitpfosten gekennzeichnet) erkennbar sein muss.

Sperrflächen die innerhalb einer Zone liegen in der die Geschwindigkeit auf <50km/h geregelt ist dürfen zudem noch überfahrbahre Reflektornoppen gekennzeichnet werden.

Eine einfache Abgrenzung in Form einer Linie würde nicht reichen da die Sperrfläche nunmal durch die Querbalken definiert wird und eben keine Leitpfosten auf der Sperrfläche aufgestellt werden dürfen.

Gruß

BartWux

am 27. Juni 2006 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von BartWux

Das Fahrzeuge normalerweise nichts auf der Fläche zu suchen haben steht außer Frage aber genauso wenig haben Pfosten/Schilder dort etwas zu suchen

Aha. Und warum werden dann und wann Hinweisschilder für Baustellen auf Sperrflächen platziert??

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

aha. davon dass es selbstverständlich sein sollte die gefahr für alle so gering wie nur möglich zu halten redet irgendwie keiner. und komische metallkästen irgendwo aufm asphalt aufzustellen gehört da mal sicher nich mit zu.

Das wird aber immer nur von anderen verlangt, wenn alle nach diesem Gefahrengrundsatz fahren würden, wären diese Kästen gar nicht nötig.

Ciao!

am 27. Juni 2006 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel

Das wird aber immer nur von anderen verlangt, wenn alle nach diesem Gefahrengrundsatz fahren würden, wären diese Kästen gar nicht nötig.

Ciao!

achsooooo! weil sich manche falsch verhalten könnens auch eigentlich gleich alle machen... endlich hab ichs kapiert :D

am 27. Juni 2006 um 17:35

Na endlich! :D

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von BartWux

Du siehst das ganze leider aus Sicht eines "Fahrschülers". Da ich selbst in der Straßenplanung tätig bin kann ich dir versichern das Sperrflächen auf Kraftfahrstraßen/Autobahnen überfahrbahr bleiben müssen. Was denkst du warum man entlang der Außenlinie keine Leitpfosten zur Verkehrsführung aufstellt oder die Fläche durch einen Bordstein aufkanntet ?

Hier und in Folge hast Du die baulichen Anforderungen an Sperrflächen nachvollziehbar geschildert.

Dennoch bleibt es dabei:

Die Sperrfläche ist nicht zu befahren.

Kommt es zu einem Befahren der Sperrfläche,

so liegt - mit Ausnahme eines technischen Defekts - ein oder mehrere vorwerfbare Fahrfehler vor.

Immerhin ist hier weit vorher die verjüngung zwei auf eins beschildert und der kraftfahrer hat sich entsprechend zu verhalten.

Selbst bei schuldlosem Befahren (etwa technischer Defekt) würde die vom Kfz ausgehende Gefährdungshaftung ausreichen um die Haftungsfrage zu bejahen.

Ob und in wie weit von der stationären Radarfalle ebenfalls eine Gefahr ausgeht und ob diese zu einer kleinen Teilschuld führen kann, sollte hier jedenfalls zweitrangig und bestenfalls ein Nebenkriegsschauplatz für Versicherungen sein.

Der defekte Blitzer dürfte in 99,9 Prozent teurer sein als der mehr oder wenig große Blechschaden am Kfz.

Bereits ohne Einnahmeausfälle ... ;)

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