Wer zahlt bei Blitzer auf Sperrfläche

Hallo zusammen !!

Ich sage direkt im Vorfeld das es sich in diesem Beispiel um einen angenommen Fall handelt und er weder mir noch einem Bekannten passiert ist.

Bei uns im Ort stellt die Polizei den Blitzer des öfteren auf eine Sperrfläche die dazu dient eine zweispurige Kraftfahrstraße auf eine einspurige Fahrbahn zu verjüngen.
Meine Frage ist nun wer haftbar gemacht werden kann wenn man diesen Raum (also die Sperrfläche die ja bekanntlich nicht überfahren werden darf) zum Ausweichen benötigt um einen Unfall (durch Wildwechsel oder Stauende hinter der Kurve ect.) zu verhindern.
Durch so einen Blitzer dürfte ja erheblicher Schaden am Fahrzeug enstehen und ich frage mich ob man so einen Blitzer einfach so "mitten" in die Fahrbahn (auch wenn es eine Sperrfläche ist) stellen darf.

Viele Grüße
BartWux

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen !!

Ich sage direkt im Vorfeld das es sich in diesem Beispiel um einen angenommen Fall handelt und er weder mir noch einem Bekannten passiert ist.

Bei uns im Ort stellt die Polizei den Blitzer des öfteren auf eine Sperrfläche die dazu dient eine zweispurige Kraftfahrstraße auf eine einspurige Fahrbahn zu verjüngen.
Meine Frage ist nun wer haftbar gemacht werden kann wenn man diesen Raum (also die Sperrfläche die ja bekanntlich nicht überfahren werden darf) zum Ausweichen benötigt um einen Unfall (durch Wildwechsel oder Stauende hinter der Kurve ect.) zu verhindern.
Durch so einen Blitzer dürfte ja erheblicher Schaden am Fahrzeug enstehen und ich frage mich ob man so einen Blitzer einfach so "mitten" in die Fahrbahn (auch wenn es eine Sperrfläche ist) stellen darf.

Viele Grüße
BartWux

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Wie sieht es denn in dieser Situation aus ?

- DARF DER BLITZER-ASTRA DA STEHEN ??

- meiner Meinung nicht , da es sich weder um einen Defekt handelt noch es sich um ein einsatzfahrzeug handelt ( etwa polizei mit blaulicht oder so...

- MUSS DER VOLVO XC 60 FAHRER DER HEUTE GEBLITZT WURDE DIE STRAFE ZAHLEN ?

Freue mich auf eure Antworten

Gruß

Cowman

Ja, der darf das.

Hier handelt es sich um ein Zivilfahrzeug im Einsatz. Die haben eine Genehmigung dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ja, der darf das.

Hier handelt es sich um ein Zivilfahrzeug im Einsatz. Die haben eine Genehmigung dafür.

Selbst wenn dem nicht so wäre, ändert es nichts an der hoffentlich messtechnisch korrekt erfassten Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Vergehen. Da wird ggf. nichts gegeneinander aufgerechnet.

Zitat:

Original geschrieben von BartWux


Das Fahrzeuge normalerweise nichts auf der Fläche zu suchen haben steht außer Frage aber genauso wenig haben Pfosten/Schilder dort etwas zu suchen und somit bleibt die Frage ob Gleiches nicht auch für einen Blitzer gilt.

Gruß
BartWux

Es ist doch Jacke wie Hose, ob auf der Sperrfläche ein Blitzer, eine Kuh oder ein Dreirad steht.

In dem Augenblick, in dem Du innerhalb von Sekundenbruchteilen darüber entscheiden musst, ob Du deinem Vordermann hinten rein fährst oder einen Blitzer umnagelst handelst Du ohnehin rein instinktiv und wählst vermutlich das kleinere Übel.

Eine Verwarnung bekommst Du so oder so, da Du dein Fahrzeug immer so zu fahren hast, dass Du in einer Gefahrensituation anhalten kannst. Auf einer Sperrfläche hast Du mit deinem Fahrzeug nichts zu suchen, die Polizei hat höchstwahrscheinlich eine Sondergenehmigung für das Aufstellen des Blitzgerätes.
Genauere Auskünfte erteilt dir natürlich gerne das zuständige Ordnungsamt.

Für den Schaden am Vordermann wie auch am kaputten Blitzgerät springt die Haftpflicht ein, dafür ist sie da. Falls Du das Blitzgerät umnietest, bekommst Du vermutlich noch einigen Applaus von allen übrigen Verkehrsteilnehmern.

-----------

Die korrekte Antwort auf die Überschrift lautet übrigens: Jeder, der zu schnell fährt. 😉

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Sperrfläche ist keine Fahrbahn.
Ausweichen bei Wildwechsel ist Pflicht
( Schadenminderungspflicht gegenüber der Versicherung )
Da wird dann wohl ein Gericht entscheiden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Trixiemixieminze


Sperrfläche ist keine Fahrbahn.

Stimmt - tut hier aber nichts zur Sache.

Zitat:

Ausweichen bei Wildwechsel ist Pflicht
( Schadenminderungspflicht gegenüber der Versicherung )

Das ist nicht richtig, aber falsch.

Zitat:

Da wird dann wohl ein Gericht entscheiden müssen.

Was soll da ein Gericht entscheiden?

Oha, ein sechseinhalb Jahre alter Thread wurde wiedererweckt...

Stimmt, aber hier hat sich jemand mit einer neuen Frage drangehängt.

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