Wer von euch...

Audi A3

...fährt tagsüber mit Nebelscheinwerfer durch die Gegend?

Wenn ja --> wieso?
Wenn nein --> wieso?

🙂

32 Antworten

Es ist erlaubt die NSW bei Sichtweiten von unter 100m nicht 50m sondern 100m zu benutzen, danach ist es verboten und wird mit 10€ geahndet.

Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR

Quelle: www.bussgeldkataloge.de

Und es ist damit verboten grundsätzlich mit NSW zu fahren.

Gruss
A3|Delphin

Zitat:

Original geschrieben von A3_delphin


Es ist erlaubt die NSW bei Sichtweiten von unter 100m nicht 50m sondern 100m zu benutzen, danach ist es verboten und wird mit 10€ geahndet.

Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR

Quelle: www.bussgeldkataloge.de

Und es ist damit verboten grundsätzlich mit NSW zu fahren.

Gruss
A3|Delphin

hat keiner bestritten^^

soviel dazu wobei dein erster punkt im bussgeldkatalog nicht zu finden ist. jedenfalls hab ich ihn nciht gefunden. O_o

@gassel
du musst schon besonders tief in deinem auto sitzen damit dich nebelscheinwerfer die innner schürze unten angebracht sind blenden. wenn du nachgerüstete nebelscheinwerfer meinst musst du das dazu sagen.ich geh mal davon aus das hier 95% vom werk welche haben und die blenden nunmal nicht. das dann zu pauschalisieren und alle in einen topf werfen ist etwas sehr engstirnig von dir.
mfg yoy

Das mit den 50m bezog sich auf die NSL (Nebelschlußleuchte). Und das ist unabänderlich korrekt. (Viele verwechseln dies aber leider.)
Da hast du vermutlich nur nicht korrekt gelesen. 😉

Und die von dir zitierten 100m Sichtweite für die NSW (Nebelscheinwerfer) sind eine Auslegung des vorliegenden Gesetzestextes für eben diesen Bußgeldkatalog.
Natürlich ist es gut möglich, daß die Polizei dies als Richwert nimmt um die fehlerhafte NSW Nutzung zu ahnden, aber in der Realität wird dieser Verstoß (wegen Geringfügigkeit) eigentlich nicht geahndet. Die eingenommenen Gelder decken nicht mal ansatzweise den Arbeitsaufwand und die Kosten die damit zusammenhängen.
Deshalb wird höchstens von der Polizei eine "kleine Verwarnung" ausgesprochen. (Wenn sie überhaupt eine Fahrzeug und Führerscheinkontrolle durchführt.)

Aber das ist wieder ein anderer Schuh...

Es wird eben auch meist nur verwarnt, weil es im Normalfall nicht blendet.

Die Nutzung bei besten Sichtverhältnissen (kein Regen o.ä.) wird allerdings etwas schärfer behandelt.

Sobald es feucht ist wird dir im Normalfall kein Polizist die eingeschalteten NSW zum Verhängnis werden lassen.

Ich bin der Meinung D sollte Ö folgen und die NSW als Tagfahrlicht zulassen, schon hätte man das Problem (fast) nicht mehr. Nur uninformierte würden sich dann noch über die "Mit-NSW-Fahrer" aufregen.

edit: @yoy: danke, genau das meine ich. 🙂 (ist ja auch alles nicht böse gemeint, solch einen denkanstoß braucht der menschliche verstand eben manchmal)

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