wer verbraucht am wenigsten???
da ich umziehe brauche ich einen neuen wagen (mind.30 jahre alt). bisher war mir der verbauch egal aber nun habe ich jeden tag 80 km zu fahren. also: wer verbaucht am wenigsten, was sind eure erfahrungen?
77 Antworten
Moin,
Blöd nur Mark, das die Richter dies bereits ANDERS gesehen haben. Deine Argumentation und deine Logikkette ist juristisch gesehen schlicht und einfach falsch. Der Begriff und die Nutzung des Oldtimers sind geregelt. Du legst die Regelung nur wesentlich "weitläufiger" aus, als der Gesetzgeber es zuläßt. Grund dafür ist ganz offensichtlich, das du die Zusammenhänge und die Logik JURISTISCHER TEXTE nicht nachvollziehen kannst.
Dort steht : Dazu darfst du das Auto benutzen. Alles ANDERE was da NICHT steht ist prinzipiell verboten. SO ist die Logik deutscher juristischer TExte. Die Formulierung ist schlicht ein Zugeständnis daran, das derjenige der ein solches Auto besitzt, eben im Gegensatz zum 07er Kennzeichen, auch Fahrten kombinieren kann und darf, die nicht direkt was miteinander zu tun haben müssen.
Mark ... dein LETZTES Argument ist ja mal pillepalle und reine Rechtfertigung wenn mir nichts mehr einfällt. Die "Zurschaustellung" und Nutzung entgegen jedwelcher "Pflegeabsichten" ... widerspricht ja wieder dem Grundsatz, dabei wird das Auto ja über Gebühr verschlissen. Sei doch bitte Ehrlich ... dir ist die Sache nicht bewußt (oder egal), und die Tragweite dieser Entscheidungen ist dir auch nicht klar.
Denn dieser Argumentation zufolge könnte Ich auch sagen nur weil es nicht "ausdrücklich" verboten ist, im 1. Gang mit 50 nachts durch ein Wohngebiet zu fahren ... darf ich auch kein Strafzettel wegen Ruhestörung bekommen. Würde ich aber trotzdem bekommen *g*
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Denn dieser Argumentation zufolge könnte Ich auch sagen nur weil es nicht "ausdrücklich" verboten ist, im 1. Gang mit 50 nachts durch ein Wohngebiet zu fahren ... darf ich auch kein Strafzettel wegen Ruhestörung bekommen. Würde ich aber trotzdem bekommen *g*
MFG Kester
Dafür bekommst du eine Anzeige wegen Ruhestörung, und dass es Ruhestörung ist, entscheidet der Richter. Da Richter das schon so und so entschieden haben, ist auch klaar, dass es verboten ist.
Letzteres ist aber bei der Alltagsnutzung bisher noch nicht der Fall.
Dazu unterstellst du hier nur das ein KFZ bei Alltäglicher Nutzung über Gebühr verschlissen wird. Dies muss aber nicht zwingend der Fall sein.
Mfg. Mark
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Dort steht : Dazu darfst du das Auto benutzen. Alles ANDERE was da NICHT steht ist prinzipiell verboten.
Hi,
als "Neu-Wessi" habe ich das aber nach der Wende anders gelernt:
Im Osten war alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt war.
Im Westen ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Gruß
Stefan
auch wenn ich die grundsätzliche Einstellung von Rotherbach teile:
Es gibt ( leider!! ) keinerlei Einschränkung für die Nutzung eines Fahrzeuges mit H-Zulassung.
siehe hierzu auch mal da:
http://www.ts-assekuranzmakler.de/.../SonderheftZulassungen050307.pdf
das einzige was verboten ist ist die gewerbliche nutzung.
ABER: Der neue Gesetztestext ist gerade mal 8 Wochen alt. Das der Gesetzesgeber nicht pennt in Sachen Oldtimern, haben wir gerade erst bei der Änderung der Bestimmung zum 07´er gemerkt.
Insofern muss man davon ausgehen, daß auch die Bestimmungen zum H-Kennzeichen kein Freifahrtschein auf Ewig sind.
Denn der Gesetzgeber geht einfach mal davon aus, daß Oldtimer mit enstprechender Zulassung auch als solche genutzt werden, denn mit "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" ist sicherlich keine Alltagsnutzung gemeint.
Im Übrigen schränken die meisten Versicherungen ja auch schon die Nutztung weitesgehend ein ( Fahreralter min. 23 Jahre, mind. 4 Jahre Führerschein, vorweisbares Alltagsauto usw und für alle neunmalschlauen: ja ich weiss: es gibt Ausnahmen, es geht hier jedoch um die vorherrschenden Bestimmungen )
Meine eigene Meinung : Wer seinen Oldie als Alltagswagen nutzt degradiert seinen Wagen zur "0815 von a nach b" kutsche.
Und das ist letztendlich sicher keine "Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts", auch wenn der Gesetzesgeber das nicht ausdrücklich definiert.
In spätestens 5 Jahren wird´s so sein, da bin ich mir sicher
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Zitat:
Original geschrieben von donne
das einzige was verboten ist ist die gewerbliche nutzung.
Hi,
das steht weder in StVZO noch in FZV.
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf
Was der Deuvet dazu meint, ist zwar "nice to know", hat aber keine Gesetzeskraft.
Solange man ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen zur gewerblichen Personenbeförderung zulassen kann (jedes Jahr HU) bzw. als Mietwagen, haben wohl auch die Behörden eine andere Meinung als der Deuvet.
Gruß
Stefan
ich habe noch ein gesetzteskommentar von henschel im kopf in dem die gewerbliche nutzung für fahrzeuge mit H-Zulassung als unzulässig bschrieben wurde.
Ich weiss daß die Meinungen da auseinander gehe, weiss aber auch daß es Finanzämter gibt die Ermittlungen einleiten wegen Steuerhinterzeiehung bei gewerblicher Nutzung eines Fahrzeugs mit H-Zulassung.
Andererseits gibt es Oldievermietungen, was ja letztlich auch ein gewerbe ist.
Leider habe ich keine seriösen Quellen mehr da, die sich mit dem Thema beschäftigen
Moin,
Was ist eigentlich so schwer daran, dieses Urteil, das auch nach wie vor Gültigkeit hat, da die grundlegende Begründung ja nur "umgezogen" ist, zu akzeptieren. DORT steht "wortwörtlich" drin :
Dient ein Fahrzeug der Gewährleistung der Mobilität, widerspricht dies dem grundlegenden Gedanken der Oldtimerzulassung.
Gewährleistung der Mobilität = Alltagsnutzung.
So schwer kann das doch nun wirklich nicht sein. Der Gesetzgeber kommt euch allen soweit entgegen das er euch die AUSNAHMSWEISE Nutzung im Alltag nicht verbietet, deshalb heißt das aber noch lange nicht, das dies die Hauptnutzung des Fahrzeuges sein darf.
Fährt ein Auto mit H-Kennzeichen 12.000 km im Jahr, davon 1500 km zum Erhalt (Werkstatt, Wartung etc.pp.), 2500 km zu Veranstaltungen und 8000 km zur Arbeit ... widerspricht dies der Zulassungsordnung. Fährst du dagegen 1500 km zum Erhalt, 7500 km zu Veranstaltungen und 3000 km zum Einkaufen und zur Arbeit entspricht dies der VORWIEGENDEN kulturellen Nutzung, denn 75% sind hier Veranstaltungen oder dienen dem Erhalt. Das wäre in Ordnung, da es dem SINN des Kennzeichens dient.
Da steht eben eine WERTUNG bzw. GEWICHTUNG im Verordnungstext ... und das steht da ... ist also GELTENDES RECHT, egal wie sehr Ihr da meint, das wäre nicht definiert. Ist es ja eben DOCH, nur weil einige es nicht Wahrhaben wollen, heißt es nicht, das es da nicht steht ! Aber offenbar muss der Gesetzgeber hier erst ein VERBOT formulieren, ehe die Rechtslage als solche akzeptiert wird, anstelle froh zu sein, das es da Freiräume gibt, die man verantwortungsvoll nutzen kann.
MFG Kester
du müsstest deine quelle mal offenlegen, wo steht das? In einer Ausführungsbestimmung oder in einem Gesetzeskommentar?
Moin,
Was meinst Du denn ?! Das Urteil ist hier im Thread verlinkt ... und die Zulassungsordnung kannst du einfach ergooglen.
Gruß Kester
Diese Diskusion kann nicht zum Ziel führen, da die einen (Kester) eine Meinung vertreten und die anderen (ich) eine andere Meinung vertreten.
Aus beider Sicht haben beide Recht, welche Sicht richtig ist hat offensichtlich noch niemanden interessiert, denn sonst gäbe es dazu ja schon ein Urteil.
Also belassen wir es erst einmal dabei, und warten ab.
Mfg, Mark
@ rotherbach
ok, habe den link gefunden.
Jetzt sehe ich dort nur das Problem, daß dieses Urteil sehr einzelfallbezogen ist. Aber die Tendenz ist in diesem Urteil eindeitig gegeben, die Formulierung mit dem "kraftfahrezugtechnischen Kulturgut" so zu interpretieren daß Alltagsnutzung durch die H-Zulassung NICHT abgedeckt ist, da gebe ich dir vollkommen recht.
Hi, um wieder mal auf da Ursprungsthema zurückzukommen...
In der aktuellen Oldi-Markt ist ein hübscher Verbrauchsvergleich zwischen diversen Oldtimern und ihren aktuellen Enkeln.
Gruß Jan
und wie schneiden sie ab?
Zitat:
Original geschrieben von TDI nie
und wie schneiden sie ab?
Die alten Autos ALLE BESSER als die neuen.
Nur der neue S500 ist in der Stadt geringfügig sparsamer als der alte 280S (Vergaser, Säufer, etc...)
Allerdings im Gesamtschnitt auch nicht...
Ich weis ja, was Omas neuer Opel Vectra braucht, und der braucht in der Stadt scharf gefahren 11 Liter Super, da braucht mein alter Rekord Kombi 10, und sachte gefahren nimmt sich der Vectra 10 und mein Opel Rekord 9, und wenn man mit 100 durch fährt, braucht mein Rekord 8 und der Vectra 9, erst bei Tempo 80 relativiert sich das, da braucht der Vectra 7 und mein Rekord braucht 6,5
Das das nicht überall so ist, ist auch klaar. Der Mercedes 180b BJ 1960 braucht schon seid 1975 13 Liter in der Stadt, ein Mercedes 124 braucht als 230E 11-12.
Mfg, Mark
Mein erstes Auto, eine Citroen Dyane 6 Baujahr 3/71, hatte einen Verbrauch zwischen minimal 4,5 und maximal 5,5 Liter. Der Durchschnitt auf längere Sicht lag bei 5,2 Litern. Bei permanenter Buchführung gemessen über einen Zeitraum von 4 Jahren. Leider starb sie schon früh mit 14 Jahren wegen eines Auffahrunfalls.
Diese Dyane hatte noch den Einfachvergaser. Spätere Modelle mit Registervergaser liegen deutlich höher, da muß man schon mit einem Liter mehr rechnen.
Wenn Du also ein wirklich sparsames Auto suchst, dann ist ein Citroen 2 CV optimal. Ähnliche Werte lassen sich auch mit Fiat 500, Fiat 600, Fiat 126, Citroen Ami 6, NSU Prinz 4 und ähnlichem erreichen.