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Wer muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachweisen?

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 18:53

Besteht die Möglichkeit das ich wenn ich geblitzt wurde behaupte es läge kein Tempolimit vor?

Beste Antwort im Thema

Klar, behaupten kannst Du das....

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Zitat:

@Huas schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:02:19 Uhr:

Nehmen wir mal an ich fahre zu schnell und werde geblitzt. Jetzt ist die Frage ob ich sagen kann es gab kein Tempolimit. Wer muss jetzt nachweisen das ein Tempolimit bestand ich oder der Austeller des Bussgeldbescheids?

Wenn Du behauptest, es gäbe kein Tempolimit, dann fährst Du zu unachtsam und hast das xx-km-Schild übersehen.

<EndeMeinerBehauptung>

@Mods, das sollte kein neuer Tempolimit-Thread werden.;)

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 03. Okt. 2020 um 21:47:13 Uhr:

.

Es kam danach kein weiterer Brief mehr.

Ob das so stimmt? Sollte da nicht ein Schreiben kommen, daß das Verfahren eingestellt wurde?

Zitat:

@nogel schrieb am 4. Oktober 2020 um 10:51:49 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 03. Okt. 2020 um 21:47:13 Uhr:

.

Es kam danach kein weiterer Brief mehr.

Ob das so stimmt? Sollte da nicht ein Schreiben kommen, daß das Verfahren eingestellt wurde?

Diese Peinlichkeit ersparen sich die Behörden. Sie wissen ja, dass die Verjährungsfrist ihr übriges tut und solche Fehltritte dann in den Archiven verschwinden.:D

Zitat:

@Flinx1960 schrieb am 4. Oktober 2020 um 10:37:57 Uhr:

Wenn Du behauptest, es gäbe kein Tempolimit, dann fährst Du zu unachtsam und hast das xx-km-Schild übersehen.

Selbst wenn man als Fahrer ein Schild übersieht, wird das derzeit gültige Tempolimit ja trotzdem im Display angezeigt.

Somit müsste man schon ziemlich unaufmerksam unterwegs sein. Stellt sich die Frage, ob in solch einem Zustand das Taxi nicht die bessere Wahl gewesen wäre…

Gruß,

SUV-Fahrer

Bei meinem Auto wird kein Tempolimit im Display angezeigt, wie bei geschätzt 95 % aller anderen Autos auch.

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Oktober 2020 um 14:56:22 Uhr:

Bei meinem Auto wird kein Tempolimit im Display angezeigt, wie bei geschätzt 95 % aller anderen Autos auch.

Einmal das und selbst im Navi stimmen sie nicht immer zu 100%. ;)

Auf der A40 werden immer wieder Fahrzeuge zu unrecht geblitzt. Die Schilderbrücke zeigt z.B. 100KMH an, der Blitzer geht bei 80 schon los. Unstimmigkeiten zwischwn Geschwindigkeitsreglung und Geschwindigkeitsmessung sind immer wieder vorhanden. Hätte sich keiner beschwert, hätten alle zahlen müssen, weil es keiner kontrolliert hätte. Wenn sich einige beschweren, werden direkt alle fehlerhaften Verfahren eingestellt, und bereits gezahlte Bußgelder zurückgezahlt.

Ebenso kann es passieren, dass ein Verkehrszeichen umgedreht, oder verdeckt wird, und nicht mehr zu lesen ist. Wenn der TE nun sagt, dass dort kein TL war hätte es mehrere treffen müssen, und auch mehrere identische Einwände. Im Zweifelsfall sollte man umdrehen, und die Strecke noch ein mal abfahren.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:08:16 Uhr:

Beweispflichtig ist die Bußgeldbehörde. Die bezieht sich dann auf das entsprechende Mess-Protokoll. Da steht z.B. drin, dass vor dem Messen die Örtlichkeiten incl. Schilder überprüft wurden.

Ich fänd‘s clever, wenn es da eine Qualitätskontrolle gäbe. Z. B. 5% aller Messprotokolle werden von einer externen Stelle zeitnah auditiert.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 4. Oktober 2020 um 15:46:45 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:08:16 Uhr:

Beweispflichtig ist die Bußgeldbehörde. Die bezieht sich dann auf das entsprechende Mess-Protokoll. Da steht z.B. drin, dass vor dem Messen die Örtlichkeiten incl. Schilder überprüft wurden.

Ich fänd‘s clever, wenn es da eine Qualitätskontrolle gäbe. Z. B. 5% aller Messprotokolle werden von einer externen Stelle zeitnah auditiert.

Das passiert ja...im Prinziep... Zunächsteinmal muss jede Anlage, also das Produkt von der PTB (Physikalische Bundesanstat) zugelassen werden. Das ist ein sehr aufwändiger Prozess da immer die Geasmtheit der Anlage geprüft werden muss, also alle Komponenten im Zusammenhang (Kamera, Radar/Laser/Induktionssensoren usw, und die Software) Und die Zertifizierung gibt es nur für die Geprüfte Zusammenstellung. Möchte man also ein neues Kameramodell einsetzen muss neu zertifiziert werden. Wenn eine Anlage in Betrieb genommen wird muss ein Beamter des Eichamtes die Eichung durchführen... und diese Eichung muss in festgelegten Zeitabständen wiederholt werden, ebenso bei jeder Änderung z.B. auch wenn die Piezosensoren in der Fahrbahn ausgetauscht wurden. Und dazu kommen dann die Prüfungen die das Gericht anordnet weil Jemand gegen eine Anzeige vorgeht und behauptet das etwas nicht stimmt. Die Messprotokolle und die Rohdaten der Messung müssen ebenfalls vorhanden sein (Kürzlich hat ein Gericht Messungen für ungültig erklärt weil die Rohdaten nicht vorlagen/vorgelegt werden konnten und dem Beschuldigten die Prüfung nicht möglich war)

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:06:09 Uhr:

Das Entfernen der Beschilderung ist sinnlos, da die Standorte und die Werte katalogisiert sind.

Selbst wenn die Standorte und Werte katalogisiert sind ändert es nichts daran, daß kein Schild auf ein Tempolimit den Verkehrsteilnehmer informiert.

Wie soll Er das also wissen.

Gibt genug Leute die solche Schilder abschrauben (wozu auch immer). Woher soll Ich nun also wissen was hier gilt ?!

Zitat:

@stero111 schrieb am 4. Oktober 2020 um 16:06:20 Uhr:

 

Das passiert ja...im Prinzip ...

Das ist prinzipiell auch sehr beruhigend (nicht, dass ich mich aufregen würde ;)).

Was das Bedienpersonal mit der Anlage macht bleibt aber weitgehend im Dunkeln, z. B. Sachkunde, Sorgfalt, ob die Eichung noch gültig ist, usw, nicht, dass ich etwas unterstellen wollte.

Schlamperei kommt eher zufällig heraus und Ansprüche auf Rückzahlung zu Unrecht erhobener Strafgelder gibt es nicht einmal. Für die Betreiber eine komfortable Situation.

Ob die Eichung gültig ist, bekommt man im Verfahren doch raus.

Ist doch das erste was ein Anwalt bei Akteneinsicht mit anfordert.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Oktober 2020 um 16:13:09 Uhr:

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:06:09 Uhr:

Das Entfernen der Beschilderung ist sinnlos, da die Standorte und die Werte katalogisiert sind.

Selbst wenn die Standorte und Werte katalogisiert sind ändert es nichts daran, daß kein Schild auf ein Tempolimit den Verkehrsteilnehmer informiert.

Wie soll Er das also wissen.

Gibt genug Leute die solche Schilder abschrauben (wozu auch immer). Woher soll Ich nun also wissen was hier gilt ?!

Dies ist aber der zweite Schritt des Fahrers. Es obliegt ihm dann zu beweisen, dass er besagtes Tempolimit nicht einhalten konnte, weil es nicht durch ein Verkehrsschild angezeigt wurde.

Wobei ich schon sehr sicher bin, dass, bei solch einer haarsträubenden Behauptung die zuständige Straßenmeisterei rausgeschickt wird dies zu prüfen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Oktober 2020 um 16:13:09 Uhr:

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:06:09 Uhr:

Das Entfernen der Beschilderung ist sinnlos, da die Standorte und die Werte katalogisiert sind.

Selbst wenn die Standorte und Werte katalogisiert sind ändert es nichts daran, daß kein Schild auf ein Tempolimit den Verkehrsteilnehmer informiert.

Wie soll Er das also wissen.

Gibt genug Leute die solche Schilder abschrauben (wozu auch immer). Woher soll Ich nun also wissen was hier gilt ?!

Wie oft passiert so etwas ?

Einem Sünder von einer Millionen ?

Desweiteren sollte im Messprotokoll stehen das vorher alles auf seine Richtigkeit geprüft wurde.

Auch wenn manch einer glaubt schlauer zu sein, andere sind in der Regel einen Schritt weiter.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 4. Oktober 2020 um 16:38:20 Uhr:

Zitat:

@stero111 schrieb am 4. Oktober 2020 um 16:06:20 Uhr:

 

Das passiert ja...im Prinzip ...

Das ist prinzipiell auch sehr beruhigend (nicht, dass ich mich aufregen würde ;)).

Was das Bedienpersonal mit der Anlage macht bleibt aber weitgehend im Dunkeln, z. B. Sachkunde, Sorgfalt, ob die Eichung noch gültig ist, usw, nicht, dass ich etwas unterstellen wollte.

Schlamperei kommt eher zufällig heraus und Ansprüche auf Rückzahlung zu Unrecht erhobener Strafgelder gibt es nicht einmal. Für die Betreiber eine komfortable Situation.

Ja.... da hast Du die grosse Schwachstelle beschrieben... und ich weiss viel zu viel darüber...

Ok, das wenn Menschen arbeiten Fehler gemacht werden ist normal... ist einfach so. Man kann das auch nicht verhindern... nur durch verschiedene Massnahmen so gering wie möglich halten. Aber, die meisten Tickets werden halt einfach bezahlt, man ärgert sich und zahlt weil wegen 15 oder 35 Euros dder Aufwand mit dem Risiko auf die Nase zu fallen???

Wirklich was erreichen kann man n ur mit Fachanwälten die sich auf die Geschwindigkeitsmessung spezialisiert haben, also auch das technische Wissen haben. Das Kostenrisiko wird halt vermieden. Tatsache ist, die Technik als solche ist zuverlässig... Und wenn Du jetzt tatsächlich schaffst einen Fehler nachzuweisen... naja, dann wird das Verfahren gegen Dich eingestellt... alle Anderen die sich nicht beschwert haben bekommen trotzdem ein Ticket.

Beispiel: Ich bin in einer 30er Zone geblitzt worden. Da ich nun mal weiss wie der Blitzerwagen aufgestellt sein muss und dokumentiert sein muss hab ich mir das mal genau angeschaut. Als ich dann Bilder gemacht habe, auch Detailbilder ist der städtische Mitarbeiter aus dem Auto gesprungen und wollte mir mein Handy wegnehmen wegen Bildrechte und so.. lief darauf hinaus das die Polizei gerufen wurde... Das Ganze ist dann vor Gericht gegangen. Das Ende vom Lied: Das Fahrzeug stand nicht korrekt, durfte so gar keine gültigen Messungen durchführen (Lt der vorgelegten Einrichtungsprotokolle) war aber alles in Ordnung, Meine Bilder und die Aussagen der Polizei haben was Anderes bewiesen, der Mitarbeiter war nicht Qualifiziert mit der Anlage zu arbeiten. Also wurde das Verfahren gegen mich eingestellt. Ich habe dann in der Verhandlung gefordert das ALLE an diesem Tage von diesem Mitarbeiter initiierten Ordnungswidrigkeiten eingestellt werden müssen weil ja bewiesener Weise fehlerhaft... Ich wurde vom Richter aufgeklärt das Jeder Einzelne der Erwischt wurde individuell Einspruch einlegen müsse. Ich habe dann gefordert das die Opfer benachrichtigt werden müssen... auch nix... kurz Die Gemeinde hat kräftig illegal kassiert. Da muss sich was ändern!!! Ach ja, das ganze hatte auch Konsequenzen für den städtischen Mitarbeiter, u.a. Urkundenfälschung und Nötigung.

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