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Wer muss die strafe bezahlen,bei nicht ausgelesene Fahrerkarte

Themenstarteram 23. Oktober 2008 um 17:48

Hallo@alle

 

 

So dann fange ich mal an mit mein probleme,ich fahre seid 01.08.008 mit eine Fahrerkarte und es wurde in

 

September ausgelesen.Und es ist bei uns so,die Fahrerkarten auslesung macht ein Arbeitskollege.Und schickt

 

mein Chef dann die Daten.Weil unser Firmensitz ist nicht so wir arbeiten,und ich kann nicht immer 200km fahren.

 

Um die Fahrerkarte auszulesen,und ich frage immer mein kollegen.Wann er die Fahrerkarte wieder auslesen

 

möchte.Weil es gibt ein probleme,der kollege fängt früher an.Und ich muss erst später anfangen morgens.

 

Und ich kann nicht einfach sagen,das ich den LKW stehen.Weil das kann der Chef als Arbeitsverweigerung sehen,

 

und mich kündigen.Und ich bin auf den Job heutzutage angewiesen.

 

 

Gruß Atego818

 

Beste Antwort im Thema
am 23. Oktober 2008 um 23:33

also meines wissens wird das auslesen nicht als ereignis auf der karte gespeichert.

ganz davon ab, ist es so, wie steini geschrieben hat, dein chef hat für die archivierung zu sorgen, du bist nur für das bereitstellen zuständig.

ps: ist das märchen von den 28 tagen immernoch in den köpfen vieler fahrer?

nochmal zum verständnis, die karte wird NICHT nach dem auslesen und auch NICHT nach 28 tagen gelöscht...

die ältesten einträge werden überschrieben, wenn der speicherplatz der karte voll ist!!!

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Könntet Ihr bitte Eueren kleinen Privatkrieg auf einen Neben-Kriegsschauplatz (ob PN oder anderer Thread ist wumpe) auslagern?

Für Forenneulinge ist es sicher nicht besonders toll, in etlichen Bereichen immer wieder Hackereien innerhalb der Threads vorzufinden. (Das betrifft nicht nur die "hier aktiven" Kontrahenten!)

Für alte Forenuser ist es einfach nur ermüdend.

@ ConvoyBuddy

ich entschuldige mich an dieser Stelle bei dir und den anderen dafür das der Thread für etwas misbraucht wurde wofür er nicht gedacht ist.

Anbei das was auf einer Fahrerkarte drauf ist und was die Vorausetzungen sind

und wenn es jemanden Interessiert hier auch gleich noch der gesammte Buß- und Verwarngeldkatalog

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

@ ConvoyBuddy

ich entschuldige mich an dieser Stelle bei dir und den anderen dafür das der Thread für etwas misbraucht wurde wofür er nicht gedacht ist.

Anbei das was auf einer Fahrerkarte drauf ist und was die Vorausetzungen sind

Schon okay. Es betrifft ja nicht nur Euch und diesen Thread, und lagsam geht einem das auf gewisse Teile. ;)

Interessantes Dokument, obwohl es etwas nach "Babbelfisch" ;) aussieht.

(Immer noch besser als eine Fehlinterpretation eines fremdsprachlichen Originals. Bei englischen Originalen käme ich selbst ja noch ganz gut klar, aber französisch oder spanisch wäre für mich gleichbedeutend mit koreanisch.)

@ConvoyBuddy, Du liegst damit schon richtig. Das sehe ich auch so. Auch wenn das vielleicht anders scheinen mag, bin ich nicht hier um mich zu profilieren, sondern lediglich um anderen mit meinem Wissen zu helfen. Diese Wetteiferei, der falsche Ehrgeiz und die Kriege widern mich an. Allerdings scheint es auf dieser Welt keinen Raum mehr zu gegen, der frei ist von diesen Dingen.

Die VO (EWG) 3821/85 ist mit Anlagen ziemlich groß. Deshalb habe ich einfach die Struktur der Fahrerkarte heraus kopiert und die zwei Teile zusammengesetzt. Die Speicherstelle für den letzten Kartendownload habe ich rot umrandet. Das sollte jeder erkennen. Wer das nicht glauben mag, sucht sich die VO (EWG) 3821/85. In der Anlage 2 Nr. 4.1 wird der Zweifelnde dann sehen, dass ich das aus dem Original kopiert habe. Damit sehe ich die Diskussion darüber, ob das letzte Downloaddatum gespeichert wird oder nicht, als beendet an.

Wie das Datum auf die Karte kommt muss hier, glaube ich, nicht besprochen werden. Wenn überhaupt, passt das in einem eigenen Thread. Der wäre aber a) sehr fachbezogen und b) würde hier gar nicht reinpassen, da es sich um reine IT handelt. Es müsste die Funktionalität von Mikrocontrollern/-chips, Lesegeräten, sowie Programmiertechniken und weiteres besprochen werden. Das gehört wohl eher in ein IT-Forum.

Bedingt durch die Begrenzungen dieses Boards war die Struktur-Auflistung recht "mickrig".

Ich habe den markierten Bereich mal vergrössert ...

Hallo,

ich habe mir Anfang August 2011 ein eigenes Kartenlesegerät angeschafft (73,05 € mit Versand), und beim ersten auslesen der Fahrerkarte konnte ich die Daten bis Oktober 2010 zurück lesen. Also mehr als 28 Tage gespeichert auf der Karte.

Gruß

am 3. März 2015 um 17:55

Hallo Leute,

Ich hoffe ich bin hier richtig, denn Ich habe ein Anliegen bezüglich des Auslesens der Fahrzeugeinheit, bzw. der Nichteinhaltung der 90 Tage Frist.

Ich befinde mich zur Zeit in folgender verzwickten Position:

Meine Firma hat 3 LKWs, 2 für den Fernverkehr ins europäische und nichteuropäische Ausland ( Viehtransporter ) und 1 für den innerdeutschen Nah- bzw Fernverkehr ( Fleischtransporter / Kühlkörper ).

Seit ich bei meiner Firma beschäftigt bin, wurden lediglich die beiden Viehtransporter regelmäßig ausgelesen.

Ich bin für das Auslesen der Fahrerkarten und Fahrzeugeinheiten quasi über Nacht ohne richtige Einweisung verantwortlich gemacht worden und kenne mich daher mit der Materie nicht all zu gut aus. Eine von mir vorgeschlagene Schulung für die richtige Handhabung wurde mit einem Kopfschütteln abgelehnt und so wurde mir gesagt, dass lediglich die beiden Viehtransporter ausgelesen werden müssen, der Kühlkoffer wäre eh nur Werksverkehr.

Am vergangenen Wochenende war unser Kühlkoffer nun im angrenzenden EU-Ausland unterwegs und so kam es, wie sollte es auch anders sein, zu einer Kontrolle.

Bei der Kontrolle wurde nun festgestellt, dass die Fahrzeugeinheit nicht ausgelesen wurde ( wurde sie meines Wissens auch von seiten der Firma noch nie ).

Das offizielle Schreiben dazu liegt noch beim Chef, daher kann ich die Paragraphen nicht nennen welche uns in einem Schreiben als Verstöße zugesandt wurden.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber der betreffende LKW ist bereits seit ca. 1,5 bis 2 Jahre in Gebrauch.

Auf was müssen sich mein Chef als Geschäftsführer und ich als "Verantwortlicher" jetzt gefasst machen?

Ehrlich gesagt bekomme ich da ganz schön weiche Knie wenn ich folgendes in diesem Thread lese:

Zitat:

@roadheini schrieb am 27. Oktober 2008 um 16:58:36 Uhr:

4. entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 nicht sicherstellt, dass die Daten des Fahrzeugspeichers übertragen und gespeichert werden,

Pro Fahrzeug je 24 Std.- Zeitraum 750€

5. entgegen § 2 Abs. 5 Satz 1 oder 2 nicht sicherstellt, dass die dort genannten Daten kopiert werden,

je 24 Std. - Zeitraum 750€

Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp bzw. ein paar Infos geben, wie ich mich bzw. die Firma sich ohne Rechtsbeistand verhalten soll.

vielen Dank im Vorsaus.

Zitat:

@belikemike schrieb am 3. März 2015 um 18:55:21 Uhr:

Hallo Leute,

Bei der Kontrolle wurde nun festgestellt, dass die Fahrzeugeinheit nicht ausgelesen wurde ( wurde sie meines Wissens auch von seiten der Firma noch

nie )

Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp bzw. ein paar Infos geben, wie ich mich bzw. die Firma sich ohne Rechtsbeistand verhalten soll.

vielen Dank im Vorsaus.

Wie wollt ihr denn ohne Rechtsbeistand aus der " Scheiße " wieder rauskommen ?

Wenn du als Verantwortlicher für das auslesen zuständig bist , dann mußt du auch

wissen , das alle LKW ausgelesen werden müssen .

Zitat:

@belikemike schrieb am 3. März 2015 um 18:55:21 Uhr:

Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp bzw. ein paar Infos geben, wie ich mich bzw. die Firma sich ohne Rechtsbeistand verhalten soll.

Hier solltest du bzw. deine Firma unbedingt einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Ohne einen solchen besteht die Gefahr, daß ihr noch mehr Probleme bekommt, als ihr ohnehin schon habt, besonders angesichts der Tatsache, daß in der Firma niemand wirklich Kenntnisse betreffend der aktuellen Gesetzeslage besitzt.

am 4. März 2015 um 10:21

Hab dir eine PN geschrieben.

am 4. März 2015 um 10:58

Zitat:

so wurde mir gesagt, dass lediglich die beiden Viehtransporter ausgelesen werden müssen, der Kühlkoffer wäre eh nur Werksverkehr.

das wurde dir gesagt aber die Frage ist doch auch, ist das Fahrzeug auch zum Werkverkehr gemeldet???

Was auch noch interessant wäre.... war die Kontrolle in Deutschland oder

Zitat:

im angrenzenden EU-Ausland

Wenn du wirklich "Verantwortlicher" bist, dann musst du persöhnlich angeschrieben werden bezüglich des Verstoßvorwurfes. Solange nur dein Chef was bekommt, bist du raus.

am 4. März 2015 um 16:28

Also bisher kam lediglich ein Schreiben vom Landratsamt in welchem die Verstöße aufgelistet wurden.

Ich habe es leider immer noch nicht komplett lesen, sondern lediglich einen sehr kurzen Blick darauf werfen können. Adressiert wurde das Schreiben jedoch definitiv an meinen Chef und es wurde um eine Stellungnahme und den Namen des Verantwortlichen in der Sache gebeten... Ich bin gespannt wie sich das weiter entwickelt, aber ich glaube bei dieser Sache kommen wir wohl nicht glimpflich davon.

am 5. März 2015 um 6:59

Dein Chef könnte in diesem Anhörungsbogen dich natürlich als Verantwortlichen benennen. Das würde aber auch wieder voraussetzen, das du z.B. als Verkehrsleiter bei euch tätig bist.

Aber trotzdem wäre dein Chef nicht raus aus dem Thema, denn er hat trotzdem eine Aufsichtspflicht.

Deshalb die Frage..... was genau ist deine Hauptaufgabe bei euch.

am 5. März 2015 um 8:50

Meine Hauptaufgaben sind eigentlich das Erstellen von Verkaufskalkulationen unserer Fleischverkäufe, BIO-, QS- und Rindfleischdokumentierung, Leergutbuchhaltung. Das Kartenlesegerät befindet sich eben an meinem Arbeitsplatz womit ich die Fahrerkarten auslese.

Einen Verkehrsleiter in diesem Sinne gibt es bei uns eigentlich nicht, diesen Schuh müsste sich der Chef selbst anziehen, immerhin plant er auch die Touren der Fahrer und regelt alles Weitere rund um die Fahrzeuge.

Die Kontrolle unseres LKWs war nebenbei doch nicht im EU-Ausland, sondern in Deutschland, soviel konnte ich bisher in Erfahrung bringen.

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