Wer muss die strafe bezahlen,bei nicht ausgelesene Fahrerkarte

Hallo@alle

So dann fange ich mal an mit mein probleme,ich fahre seid 01.08.008 mit eine Fahrerkarte und es wurde in

September ausgelesen.Und es ist bei uns so,die Fahrerkarten auslesung macht ein Arbeitskollege.Und schickt

mein Chef dann die Daten.Weil unser Firmensitz ist nicht so wir arbeiten,und ich kann nicht immer 200km fahren.

Um die Fahrerkarte auszulesen,und ich frage immer mein kollegen.Wann er die Fahrerkarte wieder auslesen

möchte.Weil es gibt ein probleme,der kollege fängt früher an.Und ich muss erst später anfangen morgens.

Und ich kann nicht einfach sagen,das ich den LKW stehen.Weil das kann der Chef als Arbeitsverweigerung sehen,

und mich kündigen.Und ich bin auf den Job heutzutage angewiesen.

Gruß Atego818
 

Beste Antwort im Thema

also meines wissens wird das auslesen nicht als ereignis auf der karte gespeichert.

ganz davon ab, ist es so, wie steini geschrieben hat, dein chef hat für die archivierung zu sorgen, du bist nur für das bereitstellen zuständig.

ps: ist das märchen von den 28 tagen immernoch in den köpfen vieler fahrer?

nochmal zum verständnis, die karte wird NICHT nach dem auslesen und auch NICHT nach 28 tagen gelöscht...
die ältesten einträge werden überschrieben, wenn der speicherplatz der karte voll ist!!!

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Zitat:

Original geschrieben von DarkAndy71


ist doch schön wenn ihr in der werkstatt auch die karte nutzt nur ist diese karte nicht auf das unternehmen zugelassen dann musst auch du auslesen lassen aber besser ist es wenn du in der firmeneignen werkstatt den lkw abstellst über das wochende und dann am montag leuchtet dich das gerät an und sagt fleissig fahren ohne gültige karte weil die deppen zu faul waren die unternehmerkarte zu nehmen und dann bei der reparatur gleich des gerät mitauszulesen

andy

Das versteh ich nicht, was hat die Anzeige: Fahren ohne Karte, mit der Unternehmenskarte zu tun, mit der Karte darf nicht gefahren werden, selbst wenn die gesteckt ist und du fährst kommt die Meldung Fahren ohne Karte.

Moin,

den "dunklen Andy" verstehe ich auch nicht. Wer ist denn wann gefahren, wer hat welche Reparatur gemacht, was wurde wie und von wem ausgelesen? Eine klare Aussage oder klar formolierte Frage könnte sehr helfen.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


@MancombShepgood
Vielleicht helfen Deinem Chef die Bußgelder? Sicherlich kommen da mehrere Tatbestände zusammen, aber für's nicht auslesen kostet das pro Fahrer und 24-h-Zeitraum 750,- Euronen. [Quelle: harmonisierter Bußgeldkatalog, gilt derzeit nur in einigen Bundesländern]

Hab ich (und auch andere Fahrer von uns) doch alles schon versucht. Nützt aber irgendwie nichts. Naja, soll ja eigentlich auch nicht mein Problem sein. Ich kann jederzeit der Firma meine Fahrerkarte zum Auslesen zur Verfügung stellen, und damit ist mein Part erledigt. Nur wenn dann mal irgendwann ne Kontrolle kommt, und die Firma dann (zu Recht) ein fettes Bussgeld bezahlen muss, ist das Theater wieder gross.

In welchen Bundesländern gilt denn dieser Bußgeldkatalog? Oder gibts es im Netz vielleicht irgendwelche Tabellen zu dem Thema?

Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown


Das versteh ich nicht, was hat die Anzeige: Fahren ohne Karte, mit der Unternehmenskarte zu tun, mit der Karte darf nicht gefahren werden, selbst wenn die gesteckt ist und du fährst kommt die Meldung Fahren ohne Karte.

Er meint die Werkstattkarte.

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Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown


also um nochmal ein paar Missverstädnisse aus dem weg zu räumen die Karte speichert kein Downloaddatum.
Die Fahrerkarte beginnt nicht nach 28 Tagen sich zu überschreiben löschen oder sonst irgendwas.
Der Downloadkey kann eingestellt werden zumindest der von Siemens bzw VDO hier kann der Downloadzeitraum, und die Art der Daten, die heruntergeladen werden sollen eingestellt werden.
die fahrerkarte muss alle 28 Tage ausgelesen werden ob sie benutzt wurde oder nicht.

Ich kämpfe mich mühsam durch die Anlagen der VO (EWG) 3821/85 durch um herauszufinden, ob ein Downloaddatum gespeichert wird und dann kommst Du in Deinem gesammelten Unwissen und erklärst, dass es nicht so ist. In Anlage 2 Nr. 4.1 Randziffer TCS_403f wird die Struktur der Fahrerkarte aufgezeigt. Darin ist klar erkenntlich, das letzte Downloaddatum wird gespeichert.

Danke, dass Du hier Müll verbreitest!

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Darin ist klar erkenntlich, das letzte Downloaddatum wird gespeichert.

Kann ich das auch irgendwie anzeigen lassen auf dem Display ?

Bisweilen kenn' ich das von keinem Gerät. Aber so genau weiß ich das nicht. Vielleicht gibt die neue Generation von Fahrzeugeinheiten diesen Wert frei.

Es ist davon auszugehen, dass es in der Downloaddatei drin steht. Viel praktischer finde ich allerdings, was manche Firmen machen, nämlich jede Woche die Karte auslesen.

Das macht Sinn.

Ich muss immer überlegen - wann war das letzte Auslesen doch gleich ? *grübel*

Mag sein das ich das überlesen habe. Gib uns doch bitte mal nen Link dazu. Denn ich habe auch gerade deine Randziffer nicht gefunden.

🙂 😉

Vorkauen kann ich Dir das jetzt leider nicht auch noch! Du willst doch so Bescheid wissen, also wirst Du doch nicht daran scheitern die VO (EWG) 3821/85 inklusive der Anlagen zu beschaffen? Suchmaschinen helfen Dir vielleicht weiter.

Ach Chris, er spricht halt mehr mit Autos(nicht abwertend gemeint) und nur weil er was nicht bzw falsch wusste und sich dafür (fast) entschuldigt hat, bist du jetzt ein bisschen zu hart.

Dem TE seine Frage halte ich eh für Beantwortet und wenn ihr euch über Anlagen zur Technischen Umsetzung der VO (EWG) 3821/85 streiten wollt, könnt ihr ja nen eigenen Fred aufmachen😉

Nix für Ungut

Grüße
Steini

Interessanter Beitrag, dachte bisher eigentlich, daß die Firma nur die Daten vom Kontrollgerät direkt überspielen und archivieren muß. Daß die Karten ausgelesen werden müssen, kannte ich noch nicht!

Gibt es eigentlich schon durchgezogene Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften bei Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät? Teilweise heißt es nämlich, die Behörden könnte die Anzeigen der Polizei gar nicht bearbeiten.

pfisti

Zitat:

Original geschrieben von pfisti


Interessanter Beitrag, dachte bisher eigentlich, daß die Firma nur die Daten vom Kontrollgerät direkt überspielen und archivieren muß. Daß die Karten ausgelesen werden müssen, kannte ich noch nicht!

Gibt es eigentlich schon durchgezogene Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften bei Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät? Teilweise heißt es nämlich, die Behörden könnte die Anzeigen der Polizei gar nicht bearbeiten.

pfisti

Wir hatten eine Zeit, in welcher keine Bußgelder für die neuen Vorschriften definiert waren. Da war nicht klar, wie die Verstöße geahndet werden müssen. Mittlerweile gibt es aber eine Bußgeldliste und es wurde auch entschieden, dass man sich nicht aus den Folgen eines Gesetzesverstoßes winden kann, weil zu der Zeit keine Bußgelder festgesetzt waren.

Ich denke mal, das war es, was man damit gemeint hatte.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Vorkauen kann ich Dir das jetzt leider nicht auch noch! Du willst doch so Bescheid wissen, also wirst Du doch nicht daran scheitern die VO (EWG) 3821/85 inklusive der Anlagen zu beschaffen? Suchmaschinen helfen Dir vielleicht weiter.

Vielen Dank, ich sag nur man sieht sich immer zweimal. Werd jetzt bei dir immer genauer hinschauen um mich zu revangieren.

Übrigens wenn man das Downloaddatum eh nicht sichtbar machen kann ist es doch völlig irrelevant ob die Karte es speichert oder nicht. Also bleib mal schön aufm Teppich. Aber Theoretiker wie dich muss es halt auch geben sonst hätten wir keinen Spass. Und glaub mir ich weiss gut genug bescheid.

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