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Wer kennt sich noch mit DDR-Recht aus? Verkehrsunfall mit 3 Schwerstverletzten, welche ...

Themenstarteram 18. Oktober 2015 um 17:29

... rechtlichen Konsequenzen hätte der am Steuer des Unfallfahrzeuges sitzende Unfallverursacher tragen dürfen? Der Unfallverursacher war selbst nicht Halter des Fahrzeuges; Alkohol war nicht im Spiel, Leichtsinn wie mangelnde Konzentration auf das Fahrgeschehen hingegen schon. Fremdfahrzeuge waren nicht in den Unfall verwickelt.

Beste Antwort im Thema

Leute, bleibt mal aufm Boden! Es ist eine Erinnerung an einen vergangenen Gefallen, für den es jetzt Gelegenheit zur Gegenleistung gibt. Wer's böse formulieren will, kann auch sagen: moralischer Druck.

Wenn jetzt hier schon über Straftatbestände gelabert wird, frage ich mich gerade, in welchen Bundesländern die Herbstferien begonnen haben.

Meine Güte.

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Was hat der jetzige Schlaganfall mit dem Unfall vor mindestens 25 Jahren zu tun?

Egal welches Recht, da gibt es keinen Rechtsanspruch. Man könnte dem Schweiger bzw. Helfer ja die Vereitelung einer Verfolgung einer Straftat vorwerfen.

Merkwürdige Denkungsart.

Offensichtlich sind ja auch alle Ansprüche daraus, falls es überhaupt welche gibt, verjährt, es sei denn, man beweist mir das Gegenteil.

nach 25 jahren ist der schlaganfall ausgelost worden? das bekommen nichteinmal us anwalte gestrickt.

dein verwanter sollte mal besser in seinem directen umfeld der letzten zwei jahre suchen, ernahrung, umgang, ehefrau, und arbeit.

rudiger

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 19. Oktober 2015 um 13:35:42 Uhr:

Danke für den überwiegenden Teil der bisherigen Reaktionen; es geht nur darum, den damaligen Unfallverursacher zur Übernahme größerer Verantwortung zu bewegen, da ein verwandtschaftlich sehr nahe stehender Angehöriger, (zum Unfallzeitpunkt Fahrzeuginsasse), nun aufgrund eines Schlaganfalles mit halbseitiger Volllähmung nun ins Pflegeheim kommt. Jener nun halbseitig vollgelähmte damalige Fahrzeuginsasse war es aber, der den damaligen Unfallverursacher vor ernsten gerichtlichen Strafmaßnahmen bewahrt hat. Da soltle doch wohl die Einforderung einer etwas größeren Verantwortungsübernahme ob der nunmaligen Lage das damaligen Fahrgastes gerechtfertigt sein?

Zitat:

@Rudiger schrieb am 19. Oktober 2015 um 14:07:38 Uhr:

nach 25 jahren ist der schlaganfall ausgelost worden? das bekommen nichteinmal us anwalte gestrickt.

dein verwanter sollte mal besser in seinem directen umfeld der letzten zwei jahre suchen, ernahrung, umgang, ehefrau, und arbeit.

rudiger

Darum geht's doch gar nicht. Er will dem Kollegen einfach mal aufzeigen was ihm damals geblüht hätte und so seiner Bitte nach Unterstützung Nachdruck verleihen.

Gruß Metalhead

Man könnte dies auch Erpressung nennen.

Und wer hat die Untersuchung der damaligen Straftat, um mal den Unfall mit allen Konsequenzen so zu nennen, vereitelt?

der war vor 25 jahren gesund, einige blaue pflecken, moglicherweise bruche, aber kein schlaganfall oder herzinfakt. der fisched nach mitleid und $$$.

weil ich vor 50 jahren apfel gegessen habe aus nachbarsgarten, die schei$$erei bekommen habe, ist der nachbar nicht fur mein ubergewicht verantwortlich. :)

rudiger

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Oktober 2015 um 14:11:52 Uhr:

Zitat:

@Rudiger schrieb am 19. Oktober 2015 um 14:07:38 Uhr:

nach 25 jahren ist der schlaganfall ausgelost worden? das bekommen nichteinmal us anwalte gestrickt.

dein verwanter sollte mal besser in seinem directen umfeld der letzten zwei jahre suchen, ernahrung, umgang, ehefrau, und arbeit.

rudiger

Darum geht's doch gar nicht. Er will dem Kollegen einfach mal aufzeigen was ihm damals geblüht hätte und so seiner Bitte nach Unterstützung Nachdruck verleihen.

Gruß Metalhead

am 19. Oktober 2015 um 13:45

Ich kenne mich zwar nicht mit DDR-Recht aus, aber ich weiß, dass auf Erpressung von Sach- und Dienstleistungen im heutigen Deutschland nach StGB §253 eine Gefängnisstrafe drohen könnte. Der Schlaganfall lässt sich mit einem Unfall von vor 25 Jahren in keinster Weise in Verbindung bringen.

Es geht wohl mehr um die Frage, ob jemand, dem früher in der "Not" geholfen wurde, heute dem Helfer in dessen ganz anderen Not zur Seite zu stehen hat. Das ist eine rein moralische Frage. Ich denke, dass eine "erzwungene" Hilfe, die hier wohl irgendwie angedacht war, keinen Wert hat und das Erzwingen natürlich strafrechtliche Relevanz hätte. Da über sowas nachgedacht wird, dürfte im menschlichen Bereich das Tischtuch schon durchgeschnitten sein. Mit anderen Worten: da haben wohl beide Seiten schon ziemlich verkackt. Haken dran machen und beim sozialmedizinischen Dienst des behandelnden Kkh wegen der Organisation und Finanzierung der Pflege um Hilfe nachfragen. Dafür sind die auch zuständig.

am 19. Oktober 2015 um 14:02

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2015 um 15:55:22 Uhr:

Es geht wohl mehr um die Frage, ob jemand, dem früher in der "Not" geholfen wurde, heute dem Helfer in dessen ganz anderen Not zur Seite zu stehen hat. Das ist eine rein moralische Frage. Ich denke, dass eine "erzwungene" Hilfe, die hier wohl irgendwie angedacht war, keinen Wert hat und das Erzwingen natürlich strafrechtliche Relevanz hätte. Da über sowas nachgedacht wird, dürfte im menschlichen Bereich das Tischtuch schon durchgeschnitten sein. Mit anderen Worten: da haben wohl beide Seiten schon ziemlich verkackt. Haken dran machen und beim sozialmedizinischen Dienst des behandelnden Kkh wegen der Organisation und Finanzierung der Pflege um Hilfe nachfragen. Dafür sind die auch zuständig.

Sehe ich genauso, da hat man offensichtlich vor 25 Jahren irgendetwas gemauschelt, als man noch befreundet war und will dies jetzt als Druckmittel einsetzen, um an irgendetwas heran zu kommen. So liest sich das zumindest und das wäre verboten. Die entsprechenden Ansprechpartner sind somit die Pflegeversicherung bzw. Pflege Sozialhilfe.

Leute, bleibt mal aufm Boden! Es ist eine Erinnerung an einen vergangenen Gefallen, für den es jetzt Gelegenheit zur Gegenleistung gibt. Wer's böse formulieren will, kann auch sagen: moralischer Druck.

Wenn jetzt hier schon über Straftatbestände gelabert wird, frage ich mich gerade, in welchen Bundesländern die Herbstferien begonnen haben.

Meine Güte.

Anscheinend in Neufünfland, denn da kommt ja diese obskure Fragestellung her.

am 19. Oktober 2015 um 14:14

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:09:00 Uhr:

Leute, bleibt mal aufm Boden! Es ist eine Erinnerung an eine vergangenen Gefallen, für den es jetzt Gelegenheit zur Gegenleistung gibt. Wer's böse formulieren will, kann auch sagen: moralischer Druck.

Wenn jetzt hier schon über Straftatbestände gelabert wird, frage ich mich gerade, in welchen Bundesländern die Herbstferien begonnen haben.

Meine Güte.

Dann erkläre mir mal inwiefern die strafrechtliche Relevanz eines vor 25 Jahren verursachten Unfalls und deren potentiellen Folgen (bei Nichtunterstützung) interessant sind, wenn man jemanden an einen Gefallen erinnern will? Vielleicht denke ich zu negativ, dass ich davon ausgehe, dass man nach Druckmitteln sucht. Vielleicht hast du ja eine bessere Erklärung?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:09:00 Uhr:

Leute, bleibt mal aufm Boden! Es ist eine Erinnerung an eine vergangenen Gefallen, für den es jetzt Gelegenheit zur Gegenleistung gibt. Wer's böse formulieren will, kann auch sagen: moralischer Druck.

Wenn jetzt hier schon über Straftatbestände gelabert wird, frage ich mich gerade, in welchen Bundesländern die Herbstferien begonnen haben.

Meine Güte.

http://www.schulferien.org/.../herbstferien_2015.html

:):):)

Da gab es wohl einfach einen Vorfall, bei dem jemand einem anderen möglicherweise Knast erspart hat.

Nun hat derjenige, der damals den Unfallverursacher nicht hat auflaufen lassen, einen Schlaganfall erlitten und ist ein Pflegefall geworden.

Nun möchte jemand denjenigen daran erinnern, dass er ja vor 25 oder 30 Jahren vor dem Gefängnis bewahrt wurde und nun Gelegenheit hätte, dem damaligen Helfer helfend zur Seite zu stehen. Eine strafrechtliche Relevanz sehe ich hier beim besten Willen nicht.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:14:38 Uhr:

Dann erkläre mir mal inwiefern die strafrechtliche Relevanz eines vor 25 Jahren verursachten Unfalls und deren potentiellen Folgen (bei Nichtunterstützung) interessant sind, wenn man jemanden an einen Gefallen erinnern will? Vielleicht denke ich zu negativ, dass ich davon ausgehe, dass man nach Druckmitteln sucht. Vielleicht hast du ja eine bessere Erklärung?

Was hier einige offenbar nicht begriffen haben, ist das Prinzip des verstehenden Lesens. Mir wurde es in der Schule beigebracht, ich erkläre euch deshalb, worum es geht.

Der TE hat in seinen zwei Postings an keiner Stelle irgendwas davon geschrieben, dass er jemandem mit strafrechtlichen Konsequenzen drohen möchte. Er hat auch nichts davon geschrieben, dass er eine Ursache für den Schlaganfall im damaligen Unfall sieht. Es geht ihm darum, die damaligen strafrechtlichen Konsequenzen zu kennen, um dem Unfallverursacher darlegen zu können, was ihm möglicherweise geblüht hätte. Darauf aufbauend soll dieser Unfallverursacher daran erinnert werden, dass er dem jetzt pflegebedürftigen Verwandten des TE einen erheblichen Gefallen schuldet, denn dieser hat ihn damals offenbar mittels einer Falschaussage vor eben diesen strafrechtlichen Konsequenzen bewahrt.

Nicht mehr und nicht weniger.

am 19. Oktober 2015 um 14:57

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:34:45 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:14:38 Uhr:

Dann erkläre mir mal inwiefern die strafrechtliche Relevanz eines vor 25 Jahren verursachten Unfalls und deren potentiellen Folgen (bei Nichtunterstützung) interessant sind, wenn man jemanden an einen Gefallen erinnern will? Vielleicht denke ich zu negativ, dass ich davon ausgehe, dass man nach Druckmitteln sucht. Vielleicht hast du ja eine bessere Erklärung?

Was hier einige offenbar nicht begriffen haben, ist das Prinzip des verstehenden Lesens. Mir wurde es in der Schule beigebracht, ich erkläre euch deshalb, worum es geht.

Der TE hat in seinen zwei Postings an keiner Stelle irgendwas davon geschrieben, dass er jemandem mit strafrechtlichen Konsequenzen drohen möchte. Er hat auch nichts davon geschrieben, dass er eine Ursache für den Schlaganfall im damaligen Unfall sieht. Es geht ihm darum, die damaligen strafrechtlichen Konsequenzen zu kennen, um dem Unfallverursacher darlegen zu können, was ihm möglicherweise geblüht hätte. Darauf aufbauend soll dieser Unfallverursacher daran erinnert werden, dass er dem jetzt pflegebedürftigen Verwandten des TE einen erheblichen Gefallen schuldet, denn dieser hat ihn damals offenbar mittels einer Falschaussage vor eben diesen strafrechtlichen Konsequenzen bewahrt.

Nicht mehr und nicht weniger.

Da haben wir offenbar unterschiedliche Auffassungen von "jemanden einen Gefallen tun". Denn das macht man meiner Auffassung nach aus eigenen Stücken. Man reitet danach nicht darauf rum, dass man jemanden diesen Gefallen getan hat. Es ist auch kein Kredit, den man irgendwann, wenn es gerade so passt, zurückfordern kann bzw. als Karte ausspielt. Ein Glück kann ich mich in der Hinsicht bei meinen Freunden sicher sein, dass dies kein Problem ist. Ab ok, ich kann keine 25 Jahre in die Zukunft blicken, wie das ausschaut, wenn man vielleicht nicht mehr gut befreundet ist oder ähnliches. Im Falle einer fortlaufenden Freundschaft wäre die Unterstützung auf jeden Fall in welcher Form auch immer sicher. Ganz ohne "Erinnerung" aka. potentieller Erpressung.

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