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Wer kennt sich noch mit DDR-Recht aus? Verkehrsunfall mit 3 Schwerstverletzten, welche ...

Themenstarteram 18. Oktober 2015 um 17:29

... rechtlichen Konsequenzen hätte der am Steuer des Unfallfahrzeuges sitzende Unfallverursacher tragen dürfen? Der Unfallverursacher war selbst nicht Halter des Fahrzeuges; Alkohol war nicht im Spiel, Leichtsinn wie mangelnde Konzentration auf das Fahrgeschehen hingegen schon. Fremdfahrzeuge waren nicht in den Unfall verwickelt.

Beste Antwort im Thema

Leute, bleibt mal aufm Boden! Es ist eine Erinnerung an einen vergangenen Gefallen, für den es jetzt Gelegenheit zur Gegenleistung gibt. Wer's böse formulieren will, kann auch sagen: moralischer Druck.

Wenn jetzt hier schon über Straftatbestände gelabert wird, frage ich mich gerade, in welchen Bundesländern die Herbstferien begonnen haben.

Meine Güte.

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:34:45 Uhr:

Darauf aufbauend soll dieser Unfallverursacher daran erinnert werden, dass er dem jetzt pflegebedürftigen Verwandten des TE einen erheblichen Gefallen schuldet, ...

Dennoch stehen beide Ereignisse in keinerlei kausalen Zusammenhang.

Wie schon von anderen erwähnt, gäbe es hier maximal eine moralische Verpflichtung (wenn überhaupt).

Wenn an die Moral appelliert wird, dann weil sich beide möglicherweise gut kennen, sich nahe standen oder dergleichen. Dann hilft man heute in der jetzt eingetretenen schwierigen Zeit ohnehin aus freien Stücken.

Tut dies der damals schuldige Fahrer nicht, würde er es - egal ob mit oder Unfall damals - auch heute nicht in Betracht ziehen.

Der Hinweis auf die damalige Schuld ist also völlig Fehl am Platze.

Ich habe als 15-jähriger einem Mitschüler nach einem schweren Radunfall Erste Hilfe geleistet. Er steht quasi in meiner Schuld. Wieviel Geld kann ich von ihm verlangen, wenn ich mit 89 ins Altersheim muss?

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:59:07 Uhr:

Dennoch stehen beide Ereignisse in keinerlei kausalen Zusammenhang.

Wie schon von anderen erwähnt, gäbe es hier maximal eine moralische Verpflichtung (wenn überhaupt).

Wenn an die Moral appelliert wird, dann weil sich beide möglicherweise gut kennen, sich nahe standen oder dergleichen.

Du, das sehe ich ganz genauso.

Nach dem, was ich hier gelesen und verstanden habe, geht es um eine moralische Sache. Die der TE aber mit einem bestimmten Argument unterfüttern will: "Mein Vater [oder wer auch immer] hat dir damals x Jahre Knast erspart, jetzt kannst du was für ihn tun, wir brauchen Hilfe."

Diese möglichen x Jahre Knast, das ist das, was er original von uns erfragt hat. Strafrechtliche Konsequenzen der fahrlässigen Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls oder der mehrfachen schweren Körperverletzung oder was auch immer (ich bin juristischer Laie) nach DDR-Recht.

Dass es hier leider keiner weiß, ist inzwischen auch klar.

 

am 19. Oktober 2015 um 16:33

Ok um das Thema abzuschließen hier die Antwort, die der TE eigentlich wollte, was auch immer er damit macht:

§ 118. Fahrlässige Körperverletzung. (1) Wer fahrlässig die Gesundheit eines Menschen schädigt, wird von einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zur Verantwortung gezogen oder mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft.

(2) In schweren Fällen wird der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Ein schwerer Fall liegt vor, wenn

1. eine schwere Schädigung der Gesundheit eines anderen Menschen verursacht wird oder eine Vielzahl von Menschen verletzt werden;

2. die fahrlässige Körperverletzung auf einer rücksichtslosen Verletzung von Bestimmungen zum Schutze von Leben und Gesundheit der Menschen beruht oder der Täter seine. Sorgfaltspflichten im gesellschaftlichen Zusammenleben in besonders verantwortungsloser Weise verletzt.

Durch Gesetz vom 14. Dezember 1988 wurde dem § 118 folgender Absatz angefügt:

"(3) Die Verfolgung tritt auf Antrag des Geschädigten ein."

Quelle: http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm

Danke! Das sollte erschöpfend sein.

Themenstarteram 20. Oktober 2015 um 16:18

Zitat:

@trouble01 schrieb am 19. Oktober 2015 um 14:14:28 Uhr:

Und wer hat die Untersuchung der damaligen Straftat, um mal den Unfall mit allen Konsequenzen so zu nennen, vereitelt?

Jene Person, die jetzt Pflegefall ist. Wurde das aus den Schilderungen nicht deutlich?

Freilich ist rein rechtlich nix mehr zu wollen, aber darum geht's auch nicht. Klar, ist eine rein moralische Frage. Nur ist nicht einzusehen, daß der, der damals das Schlammassel verursacht hat, dem stets massiv geholfen worden ist, sich nun drückt und den Job jemandem überläßt, vermutlich, weil Frau, die damals noch Kind war. Die steht vorm Nervenzusammenbruch, weil inzwischen selber eigene Familie vorhanden ist, und der Unfallverursacher schwebt in Wolkenkuckucksheim? Nein; sorry, irgendwie sind's g'rad alle stinkig auf den, außer dem Pflegefall selber, leider.

@fruchtzwerg

Danke für die Info; 3 Schwerstverletzte mit je ca. 6 bis 8-monatigem Krankenhausaufenthalt, (Schädelbasisbruch, Beckenbrüche, Steckverband etc.), (anschließend Reha), hätte also mindestens 2 Jahre Knast bedeutet?

am 20. Oktober 2015 um 16:26

Ich bin kein Jurist, aber ich denke das wäre entsprechend vor Gericht schon als schwere fahrlässige Körperverletzung verhandelt worden. Bei einer weißen Weste, also ohne Vorstrafen wäre es bestimmt auf eine Bewährungs- und vielleicht Geldstrafe hinausgelaufen. Die zwei Jahre sind ja nur das angegebene Höchstmaß. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist und kann total falsch liegen. Das ist nur meine persönliche Interpretation vom Gesetzestext.

Könnte man nicht auch sagen:

Schnee von gestern?

Ohne das schwere Schicksal außer acht zu lassen, aber Jemanden nach so langer Zeit seine früheren Missetaten vorzuwerfen, finde ich nicht gerechtfertigt. Da fällt mir der zum Geburtstag geschenkte Lottoschein ein, mit dem der Jackpot geknackt wurde. Auch hier ist der Beschenkte dem Schenker zu gar nichts verpflichtet. Wie schon erwähnt wurde, alles nur eine moralische Frage.

Es scheint, dass da auch verwandschafltiche Beziehungen untereinander eine Rolle spielen. Das wird man nicht mehr auf einen Nenner bringen können.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 20. Oktober 2015 um 18:18:55 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 19. Oktober 2015 um 14:14:28 Uhr:

Und wer hat die Untersuchung der damaligen Straftat, um mal den Unfall mit allen Konsequenzen so zu nennen, vereitelt?

Jene Person, die jetzt Pflegefall ist. Wurde das aus den Schilderungen nicht deutlich?

Mir was das schon deutlich. Also der Vereiteler bzw. Verwandte wollen dafür auch noch moralische Entschädigung. Ich wollte das nur bestätigt haben.

Tolle Moral.

am 21. Oktober 2015 um 5:25

Und trotzdem ist der Unfallverursacher nicht an der Lähmung schuld.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 21. Oktober 2015 um 07:25:15 Uhr:

Und trotzdem ist der Unfallverursacher nicht an der Lähmung schuld.

Und genau das ist der wichtige Punkt!

Aus Sicht des TE wird nach wie vor eine moralische (Mit-)Schuld dem Unfallverursacher von vor mind. 25 Jahren an dem jetzt kürzlich eingetretenem Schlaganfall unterstellt.

Druch dieses Verhalten, also die Vertuschung, was jetzt moralisch belohnt werden soll, wurden aber auch Geschädigte um Ansprüche wie Schadenersatz etc. gebracht.

Dafür ist doch wirklich ein moralisches Lob verdient.

Lob erteilt und hier bin ich jetzt draussen, da dies doch gegen meine moralischen Grundsätze verstößt.

Macht doch mal zu das Ding, bevor das ausartet ... zumal das eine moralische Diskussion ist, die nur noch ganz am Rande mit Straßenverkehr zu tun hat (der ursprüngliche Gefallen hätte auch ganz woanders liegen können und wir hätten dieselbe Diskussion ...).

Ich bin Blutspender, weiß in einem speziellen Fall auch, wer mein Blut bekommen hat - und käme trotzdem nie auf die Idee, einen Gegen-Gefallen einzufordern.

Da der TE ja seine Antworten bekommen hat, kann hier wirklich geschlossen werden.

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

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