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Wer kennt sich noch mit DDR-Recht aus? Verkehrsunfall mit 3 Schwerstverletzten, welche ...

Themenstarteram 18. Oktober 2015 um 17:29

... rechtlichen Konsequenzen hätte der am Steuer des Unfallfahrzeuges sitzende Unfallverursacher tragen dürfen? Der Unfallverursacher war selbst nicht Halter des Fahrzeuges; Alkohol war nicht im Spiel, Leichtsinn wie mangelnde Konzentration auf das Fahrgeschehen hingegen schon. Fremdfahrzeuge waren nicht in den Unfall verwickelt.

Beste Antwort im Thema

Leute, bleibt mal aufm Boden! Es ist eine Erinnerung an einen vergangenen Gefallen, für den es jetzt Gelegenheit zur Gegenleistung gibt. Wer's böse formulieren will, kann auch sagen: moralischer Druck.

Wenn jetzt hier schon über Straftatbestände gelabert wird, frage ich mich gerade, in welchen Bundesländern die Herbstferien begonnen haben.

Meine Güte.

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20 Jahre bis lebenslänglich. :D

Wen interessiert das heute noch?

Das ist doch mittlerweile verjährt.

Ein Arbeitsbummelant ("Assi") wäre sicherlich in den Knast gekommen. Jemand, der sich sonst noch nie was zu schulden kommen lassen hat oder sogar noch "gesellschaftlich aktiv" war, wäre mit Bewährung, Geldstrafe und/oder gemeinnütziger Arbeit davongekommen, evt. noch Schmerzensgeld. Nachtrag: Ach ja, Führerscheinentzug wäre wohl auch unausweichlich gewesen.

Warum willst'e denn das heute noch wissen?

Falls die Frage strafrechtlich gemeint sein sollte, dann müsste der Unfall als Tatvorwurf schon als Mord eingestuft werden (der verjährt nicht). Zvilirechtlich - stark vereinfacht asugedrückt - wäre selbst die 10-jährige kenntnisunabhängige Verjährungsfrist durch. Irgendwelche Geldbeträge kannst Du aller Voraussicht nach abhaken. Wenn Du eine Bestrafung erreichen willst, dann müsste das - wie gesagt - Mord sein. Das dürfte aber ausscheiden, weil Du ja "nur" von schwerst Verletzten sprichst. Wenn es Dir um das Kennen der Wahrheit geht, versuch dein Glück beim BStU, die arbeiten sowas ggf. wissenschaftlich auf.

Vielleicht ist der TE aus den neuen Bundesländern und hat jetzt so einen Unfall verursacht.

Jetzt will er wissen ob er zu DDR- Zeiten besser weg gekommen wäre.

Es ist nur eine Vermutung, muss also nicht sein.

Wäre aber naheliegend, oder?

eher nicht

am 19. Oktober 2015 um 4:24

Zitat:

@torre01 schrieb am 18. Oktober 2015 um 20:10:17 Uhr:

Wen interessiert das heute noch?

Den TE !

 

 

 

 

Zitat:

@klamann15 schrieb am 18. Oktober 2015 um 22:46:15 Uhr:

Vielleicht ist der TE aus den neuen Bundesländern und hat jetzt so einen Unfall verursacht.

Jetzt will er wissen ob er zu DDR- Zeiten besser weg gekommen wäre.

Es ist nur eine Vermutung, muss also nicht sein.

Wäre aber naheliegend, oder?

Zu DDR Zeiten wäre der Unfall vielleicht gar nicht passiert weil der Trabbi gar nicht so schnell geworden wäre, dass er an der Stelle abfliegen konnte.

Andererseits wäre die Rennpappe, wenn es dann zu so einem Unfall gekommen wäre, wohl wie ein Kartenhaus zusammengefallen und hätte vielleicht schlimmere Verletzungen oder sogar Tote verursacht.

Aber hätte meine Tante Eier, dann wäre sie mein Onkel. ;)

Und die DDR ist seit 25 Jahren Geschichte. :D

Es klingt irgendwie nach einer Sauftour von "wichtigen" Personen, wobei dann ein Unfall mit unbeteiligten Fußgängern geschah und dieser vertuscht worden ist. Sowas würde in einer Demokratie niemals vorkommen ;)

Themenstarteram 19. Oktober 2015 um 11:35

Danke für den überwiegenden Teil der bisherigen Reaktionen; es geht nur darum, den damaligen Unfallverursacher zur Übernahme größerer Verantwortung zu bewegen, da ein verwandtschaftlich sehr nahe stehender Angehöriger, (zum Unfallzeitpunkt Fahrzeuginsasse), nun aufgrund eines Schlaganfalles mit halbseitiger Volllähmung nun ins Pflegeheim kommt. Jener nun halbseitig vollgelähmte damalige Fahrzeuginsasse war es aber, der den damaligen Unfallverursacher vor ernsten gerichtlichen Strafmaßnahmen bewahrt hat. Da soltle doch wohl die Einforderung einer etwas größeren Verantwortungsübernahme ob der nunmaligen Lage das damaligen Fahrgastes gerechtfertigt sein?

Das wäre aber eher eine moralische Frage, denn die DDR war ja ein Rechtsstaat und gemäß der dort geltenden Rechte wurden Strafen und Bußgelder verhandelt.

Gehts um Geld?

Um die pflegekosten.

Mal das alte urteil raussuchen, and die arztberichte.

Dann weitersprechen.

Rudiger

Richtig, das ist rein eine moralische Frage.

Dem TE geht esm, denke ich, um eine Diskussionsargument der Art "wenn X dir nicht den Arsch gerettet hätte, wärst du für deine Fahrlässigkeit damals eingefahren; jetzt ist X schwer krank und pflegebedürftig und ich erwarte von dir Dankbarkeit".

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