Wer ist Unfallverursacher? Wie vorgehen?

Hallo,

meine Frau hatte heute einen kleinen Unfall. Laut den Aussagen der Beamten ist nicht ganz klar, wer der Unfallverursacher ist.

Meine Frau fuhr hinter einem Fahrschulfahrzeug, das sehr langsam unterwegs war (gefühlte 20km/h bei zugelassenen 50km/h). Sie konnte sehr weit geradeaus sehen, es gab keinen Gegenverkehr oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Sie entschied sich den Fahrschulwagen zu überholen.
Meine Frau war soweit, dass Sie fast wieder in Ihre Spur einscheren konnte, als von einer Ausfahrt auf der linken Seite (Dort ist ein Hof eines Geschäfts, wo mehrere Parkplätze sind) ein Fahrzeug soweit in die Straße rein fuhr, dass es eine Kollision gab.

Unser Fahrzeug wurde ab Mitte der Fahrertür bis zum hinteren Radlauf geschliffen. Im gegnerischen Fahrzeug ist die vordere Stoßstange links abgeschliffen.

Die Aussagen der Beamten geben leider keinen Hinweis darauf, wer denn nun Unfallverursacher ist. Erst einmal sollen die Beamten gesagt haben, dass es so aussieht, als ob meine Frau die Unfallverursacherin ist. Danach sollen diese gesagt haben, dass es auf dieser Strecke grundsätzlich nicht verboten ist zu überholen und, dass es nachvollziehbar ist, weil ein langsames Fahrschulfahrzeug unterwegs war. Dann sollen die Beamten auch gesagt haben, dass das Fahrzeug des Gegners nicht hätte in die Straße reinfahren dürfen, solange man sich nicht sicher ist, ob es frei ist.

Das sind alles widersprüchliche Aussagen der Beamten, wo ich einfach nicht entnehmen kann, wer denn nun Unfallverursacher ist.

Wie ist eure Meinung dazu?

Ich habe es bei meiner Versicherung gemeldet, die haben alles aufgenommen und gesagt, dass ich bei der gegnerischen Versicherung anrufen soll, damit diese den Schaden regulieren. Also scheinen die davon aus zu gehen, dass der Gegner Schuld an dem Unfall ist.

Geht das denn nicht erst dann, wenn klar ist, wer denn Unfallverursacher ist?
Also ich kann doch jetzt nicht einfach zum Gutachter und ein Gutachten erstellen lassen, wo noch garnicht klar ist, wer denn nun Unfallverursacher ist. Wer übernimmt dann diese Kosten?

Ich weiß im Moment einfach nicht, wie ich vorgehen soll

danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


(...)

Uhm, nöh ...

§ 10 STVO
Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Der aus der Einfahrt kommende Wagen ist wohl kaum dem zu überblickendem Gegenverkehr zuzurechnen.

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Würde ich auch empfehlen - es macht ja wirklich keinen Sinn wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt zu rennen, aber hier liegt m.E. durchaus eine etwas knifflige Situation vor, die eine juristisch fundierte Einschätzung und Begründung erfordert. Mein Gefühl sagt auch, dass eher der andere Schuld ist, aber ich sehe durchaus die Gefahr dass man hier Angriffspunkte in der Argumentation lässt, wenn man die Sache selbst angeht.

Daher würde ich in diesem Fall einem Anwalt die genaue Situation schildern und ihm dann auch die Argumentation gegenüber der Versicherung überlassen. Klar riskiert man auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben, aber ich sehe das größere Risiko darin Schuld zugesprochen zu bekommen, wenn man es ohne Anwalt versucht.

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Unschuldig ist deine Frau bei diesem Unfall nicht, mit viel Glück bekommt sie eine Teilschuld ausgesprochen.

Der Unfallgegner kam aus einer Grundstücksausfahrt gefahren.

Somit gilt für ihn § 10 StVO:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Die Regelung ist insoweit eindeutig.

Sodann gilt das Vorfahrtsrecht auf der Vorfahrtstrasse generell über die gesamte Strassenbreite.

Zigfach von diversen Gerichten so entschieden worden, man kann insoweit schon von gefestigter Rechtsprechung reden.

Beipielhaft sei hier das Urteil des OLG Köln vom 07.12.2010 genannt (Az.: 4 U 9/09).

Was könnte man der Frau des TE vorwerfen?

Allenfalls ein Verstoss gegen § 5 Absatz 3 StVO - Überholen bei unklarer Verkehrslage.

Nach Schilderung des TE (gerade ausgebaute Strasse, übersichtlicher Strassenverlauf) eher nicht ersichtlich (ohne die genauen Strassenverhältnisse jetzt zu kennen bzw. gesehen zu haben).

Davon abgesehen würde dies sowieso allenfalls zu einer Mithaftung führen, da die Unfallursache eindeutig der Unfallgegner gesetzt hat.

Zitat:

Original geschrieben von alps58


...
ahhhhhhh ich gehe zum anwalt, das ist einfach viel zuviel für mich

Gute Entscheidung.

Wünsche viel Erfolg.

Laß uns bitte wissen, wenn es was Neues gibt.

ich danke euch allen für eure tips.

ich habe eben in der wache angerufen und gefragt, weil ich wahrscheinlich sonst kein auge zu bekommen hätte. da habe ich einen recht kompetenten beamten erwischt, der nochmal in die akte reingesehen hat.

seine meinung war, dass er laut den daten aus der akte auch der meinung ist, dass meine frau eigentlich die ordnungsnummer 02 hätte bekommen müssen und, dass wir wahrscheinlich ein bußgeld zahlen müssen, wogegen wir in jedem fall einspruch einlegen sollen.
er hat auch gesehen, dass dort zeugen angegeben waren, die bisher nicht vernommen werden konnten und diese sehr wichtig seien, damit bestätigt werden kann, dass der andere fahrer nicht auf die fahrbahn geachtet hat und zu spät zum stehen gekommen ist und nicht bereits stand, als unser fahrzeug am überholen war.

der andere fahrer soll angegeben haben, dass er bereits stand und meine frau erst dann überholen wollte und er somit keine schuld hat (weshalb er wahrscheinlich auch die ordnungsnummer 02 hat). was natürlich totaler schwachsinn ist, allein wenn man das schadenbild an unserem fahrzeug betrachtet, sieht man deutlich, dass das der andere wagen während der fahrt in unser fahrzeug gefahren sein muss, weil es sonst einen schaden über die gesamte länge gehabt haben müsste.

achso und er sagte noch, dass meine frau eventuell auch eine teilschuld hat, weil sie überholt hat, aber irgendwo hätte erahnen müssen, dass aus der ausfahrt eventuell jemand kommt. er sagte die überholsituation war nicht berschaubar

naja, ein antwalt ist jetzt pflicht. ich hoffe die beiden zeugen haben keine probleme mit der erinnerung ;D

euch vielen dank

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Zitat:

Original geschrieben von alps58


[

Das lässt mich jetzt aber überlegen. Meine Frau ist in der Unfallmitteilung unter Ord.-Nr. 01 angegeben. Oben steht: Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt, da Bußgeldtatbestand.

Also ist in den Augen der Beamten meine Frau die (Haupt-)Unfallverursacherin? Da kann doch was nicht stimmen.

Ich vermute, dass die Polizei hier von einem Überholen bei unklarer Verkehrslage ausgeht. Für mich fälschlicherweise und deswegen würde ich einen Anwalt konsultieren.

Meiner Meinung liegt hier ein Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr vor und deine Frau ist für mich aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht Schuld an dem Unfall.

Wurde hier auch schon richtigerweise erwähnt - § 10 StVO

Vorfahrt, wobei hier aber ein solcher Fall nicht vorliegt, gilt für die ganze Straße. Das gilt analog auch bei diesem Fall. Biege ich von einem Grundstück auf eine Straße ein, muss ich die komplette Straße im Blick haben und nicht nur die Spur auf die ich einbiege.
Ob diese verkehrsrechtliche Würdigung hinterher auch in einem zivilen Prozess eins zu eins übernommen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Uups. Ich war zu langsam.
Wurde ja jetzt auch schon gesagt, während ich schrieb.

Man, Man Man, ist der Irrglaube noch immer nicht ausgeräumt:

Die Polizei kann die Ordnungsnummern frei den Unfallbeteiligten zuordnen. Es muss nicht zwingend der Hauptunfallverursache zwingend die ON 01 bekommen. Er kann auch bei zig Beteiligten die letzte zu vergebene ON bekommen!

@ TE:
Wende dich an die Vs des Unfallverursachers und lass dir dort eine Schadensnummer geben.
Dann den Unfallherrgang unter Angabe von Zeugen schildern und abwarten. Eure VS hat ja nun schon Kenntnis vom Unfall und wirkt bei der Regulierung mit.
Aus meiner Sicht ist ein Anwalt noch nicht notwendig.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Man, Man Man, ist der Irrglaube noch immer nicht ausgeräumt:

Die Polizei kann die Ordnungsnummern frei den Unfallbeteiligten zuordnen. Es muss nicht zwingend der Hauptunfallverursache zwingend die ON 01 bekommen. Er kann auch bei zig Beteiligten die letzte zu vergebene ON bekommen!

In aller Regel ist es jedoch so. Und wenn nicht, dann sollte vermerkt sein, dass die Vergabe der Ordnungsnummern ohne Verursacherzuweisung erfolgte. Wenn ein Unfallverursacher aus Sicht der Polizei fest steht, bekommt er die Ordnungsnummer 01 und keine andere. Bei unklarer Rechtslage ist es eben anders. Dann steht der oben zitierte Spruch auf der Unfallmitteilung oder spätestens in der Anzeige.

Zumindest kenn ich es so aus NRW.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


...
Zumindest kenn ich es so aus NRW.

Ich kenne das aus NRW auch so und habe es auch schon so erlebt.

Vordruck(e) zur Unfallmitteilung (zum Vergrößern klicken)

Hallo,

also die Sache ist soweit, dass mein Anwalt, mit der gegnerischen Versicherung (Toyota Aioi Nissay) den Schriftverkehr führt.
Der Sachverständige hat sich die Unfallmitteilung angesehen, dann die Zeugin (Fahrschullehrerin) angerufen und auf Lautsprecher geschaltet, damit wir mithören ;D.

Frage: "Wie sehen Sie die Sachlage, wer wäre nach Ihrer Meinung Schuld?"
Antwort: "Ich denke 50:50, ich meine beide haben falsch gehandelt"
Frage: "Was hat mein Klient falsch gemacht?"
Antwort: "Ich meine es wäre eine unklare Verkehrslage, da würde 'ich' nicht überholen"
Frage: "Was war unklar? War die Straße nicht gerade oder gab es Gegenverkehr?"
Antwort: "Nein, aber 'ich' würde da nicht überholen"
......

Sie hat dann auch deutlich mitgeteilt, dass meine Frau während des überholens soweit war, dass sie wieder einscheren wollte und der andere hat sie dann erwischt, als er aus der Ausfahrt gekommen ist und nicht, wie es der andere Fahrer sagt, dass er bereits draußen war.

Daraufhin hat er einen Freund bei der Polizeiwache angerufen und wollte den Beamten sprechen, der diese Unfallmitteilung gemacht hat, weil er der Ansicht war, dass das eine gewaltige Fehlentscheidung ist und er eine Korrektur möchte, auch wenn mein Anwalt in einem Gespräch mit dem Gutachter gesagt hat, dass dies nicht so wichtig sei. Er war der Meinung, dass die Ansprüche so "einfacher" durchgesetzt werden können, wenn auch die Beamten einsehen, dass Ihre Entscheidungen falsch wären. Die Beamten waren leider nicht da.

Ich habe inzwischen ein ganz gutes Gefühl und denke, dass die Sache außergerichtlich geklärt wird.

Danke euch, hätte normalerweise gewartet und den Unfallfragebogen selbst ausgefüllt. Da der andere Fahrer falsche Aussagen macht, ist es hier wirklich besser gewesen "Profis" an die Sache zu lassen.

Danke

Die polizei stellt immer noch nicht fest wer schuld ist. Die nehm nur den unfall auf das wars.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Die polizei stellt immer noch nicht fest wer schuld ist. Die nehm nur den unfall auf das wars.

Nicht ganz richtig, aber ein immer wieder kehrendes Thema. Kann das sein, dass du dich immer meldest, wenn´s um dieses These geht?😁

Bei der Unfallaufnahme legt die Polizei sich, wenn möglich fest, wer aus verkehrsrechtlicher Sicht der Verursacher ist und trifft dementsprechende Maßnahmen (Verwarngeld,Anzeige ) Das hat schon was von Schuldzuweisung - aus verkehrsrechtlicher Sicht.

Was dann hinterher zivilrechtlich dabei raus kommt, steht auf einem anderen Blatt.

Hallo,

also heute habe ich vom sachverständigen das gutachten zu dem schaden erhalten.

der ermittelte schaden beträgt mit MWST etwa 3200€ bei einem ermittelten fahrzeugwert von 8100€, also ziemlich weit weg von totalschaden

Finde ich etwas wenig oder kommt mir das nur so vor?? Uns war mal eine dame an die "Stoßstange" gefahren. Reparaturkosten mit MWST 1700€. Da wurde auch die ganze Stoßstange getauscht.

Es werden keine neuen Türen verbaut, sondern der Schaden "nur" repariert. Ist das normal? Da muss sehr wahrscheinluch gespachtelt werden usw.. Das hat doch Wertminderung zur folge oder nicht (Erstzulassung 9/2004, ca. 118000km)?
Im Gutachten wurde leider keine Wertminderung berücksichtigt.
Um genau zu sein, Laut Gutachten haben folgende Punkte ein Häkchen:

?? Berechnungsblatt zum Wiederbeschaffungswert
?? Detaillierte Reparatur-Kalkulation nach dem System AUDATEX
?? 8 Fotos zur Beweissicherung

Diese Punkte haben kein Häkchen und wurden dementsprechend nicht berücksichtigt im Gutachten, nur warum wurde kein Datenblatt zur Wertminderung erstellt?

-Details zur Schadenkalkulation u. - Regulierung
-Restwertgebot(e)
-Datenblatt zur Wertminderung
-Messblätter zur Achsvermessung
-Berechnungsblatt zu den durchschnittlichen Stundenverrechnungssätzen von Werkstätten aus der Region

Bei dem Fahrzeug ist die vordere und hintere Tür verbeult und zerkratzt und ein kleiner Schaden ist am hinteren Radlauf, wie auf den bildern zu sehen ist. Der Sachverständige hat das Gutachten nur Anhand der Bilder, die er vor ort gemacht, hat ermittelt, also nur anhand der äußerlich sichtbaren Schäden. Muss der Sachverständige bei so einem Schaden keine Achvermessung usw. machen?

danke

Ich traue einem Sachverständigen, der quasi täglich Unfallfahrzeuge begutachtet.... zu, daß er anhand des Schadenbildes und des Unfallherganges einschätzen kann, ob eine Vermessung nötig ist. Bei einem reinen Streifschaden, bei dem keine sonderlichen Kräfte auf Räder, Lenkung und Fahrwerk gewirkt haben... ist das sicher eher nicht nötig.

Habe nicht alles durchgelesen... war es ein Gutachter der Versicherung? Das würde zumindest das Bestreben erklären, die Kosten für den Brotgeber so gering wie möglich zu halten. Üblicherweise hofft man wohl meist, daß nach der Regulierung durch die Versicherung und der Reparatur noch ein nettes Sümmchen übrig bleibt. Wenn der Schaden an meinem Fahrzeug vernünftig behoben wird und der Wagen danach wie vor dem Unfall ist, dann reicht mir das persönlich. Reicht denn der Betrag nicht aus, um den Schaden fachmännisch beheben zu lassen? Warum sollten neue Türen verbaut werden, wenn die alten Türen billiger instand zu setzen sind? Ein Unfallwagen ist es doch so oder so.
Stell Dir mal vor, Du müßtest den Schaden am "gegnerischen" Fahrzeug bei einem von Dir verursachten Unfall aus eigener Tasche bezahlen. Und der besteht auf fabrikneue Türen und die jeweils teuerste Reparatur in der teuersten Werkstatt an seinem 10 Jahre alten Wagen? Würdest Du dann nicht darauf plädieren, die Kosten so gering wie möglich zu halten? Wenn eine frisch lackierte Tür vom Verwerter nur die Hälfte kostet und wie ein Neuteil aussieht... was spräche dagegen?
Ich zahle auch in die Versicherung ein und würde z.Bsp. nicht gutheißen, wenn andere Versicherte die Kosten durch derartige Befindlichkeiten in die Höhe treiben.

Es wird schwer, als Nichtgutachter ein Gutachten oder den Schaden am Fahrzeug aus der Ferne zu beurteilen. Im Zweifelsfall ein Gegengutachten erstellen lassen. Kostet aber alles Zeit, Nerven und im blödesten Fall auch noch Geld.

Viel Glück.

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Ich traue einem Sachverständigen, der quasi täglich Unfallfahrzeuge begutachtet.... zu, daß er anhand des Schadenbildes und des Unfallherganges einschätzen kann, ob eine Vermessung nötig ist. Bei einem reinen Streifschaden, bei dem keine sonderlichen Kräfte auf Räder, Lenkung und Fahrwerk gewirkt haben... ist das sicher eher nicht nötig.

Habe nicht alles durchgelesen... war es ein Gutachter der Versicherung? Das würde zumindest das Bestreben erklären, die Kosten für den Brotgeber so gering wie möglich zu halten. Üblicherweise hofft man wohl meist, daß nach der Regulierung durch die Versicherung und der Reparatur noch ein nettes Sümmchen übrig bleibt. Wenn der Schaden an meinem Fahrzeug vernünftig behoben wird und der Wagen danach wie vor dem Unfall ist, dann reicht mir das persönlich. Reicht denn der Betrag nicht aus, um den Schaden fachmännisch beheben zu lassen? Warum sollten neue Türen verbaut werden, wenn die alten Türen billiger instand zu setzen sind? Ein Unfallwagen ist es doch so oder so.
Stell Dir mal vor, Du müßtest den Schaden am "gegnerischen" Fahrzeug bei einem von Dir verursachten Unfall aus eigener Tasche bezahlen. Und der besteht auf fabrikneue Türen und die jeweils teuerste Reparatur in der teuersten Werkstatt an seinem 10 Jahre alten Wagen? Würdest Du dann nicht darauf plädieren, die Kosten so gering wie möglich zu halten? Wenn eine frisch lackierte Tür vom Verwerter nur die Hälfte kostet und wie ein Neuteil aussieht... was spräche dagegen?
Ich zahle auch in die Versicherung ein und würde z.Bsp. nicht gutheißen, wenn andere Versicherte die Kosten durch derartige Befindlichkeiten in die Höhe treiben.

Es wird schwer, als Nichtgutachter ein Gutachten oder den Schaden am Fahrzeug aus der Ferne zu beurteilen. Im Zweifelsfall ein Gegengutachten erstellen lassen. Kostet aber alles Zeit, Nerven und im blödesten Fall auch noch Geld.

Viel Glück.

Den Sachverständigen habe ich selbst "gegoogelt". Also keiner von der gegnerischen Versicherung. Die gegnerische Versicherung wollte, als ich am Telefon den Schaden mitteilte, nur ein Kostenvoranschlag haben.

Mein Händler, wo ich den KVA machen wollte, hat aber gesagt, dass könnte ganz schnell ein Totalschaden werden und ein Gutachten wäre hier angebracht.

Also der Schaden wird sicherlich nach der "fachmännischen" Reparatur genausogut aussehen, wie wenn eine neue Tür reinkommt, aber
bei der reparierten Tür wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gespachtelt und vor dem Unfall war meine Tür nicht gespachtelt.

Beim Verkauf des Fahrzeugs muss ich angegeben, dass es einen Unfallschaden hat, was ein Argument ist, den Preis des Fahrzeugs runter zu drücken.
Bei einer ausgewechselten Tür kann keiner von einem reparierten "Schaden" reden, sondern von einer neuen Tür.

Es ist für mich in Ordnung, dass es nun so gemacht wird. In anderen Fällen wäre es aber sehr nachvollziehbar, wenn ein Geschädigter eine neue Tür möchte, vorallem dann, wenn das Fahrzeug nur wenige Jahre alt ist. Weil nicht nur der Wert im Auge eines potentiellen Käufers gemindert wird sondern auch im Auge des Besitzers.

Und es sollte auch erwähnt werden, dass viele Sachverständiger usw. solche Dinge total anders beurteilen. Es sollte meiner Meinung nach eine geregelte Norm geben, wo sich bei der Schadensregulierung alle Sachverständigen, Kfz Werkstätten und Händler grob dran halten müssten.

Hallo,

Bei dem Alter und KM-Stand besteht kein Anspruch auf WM.

Ich halte eine Instandsetzung der Türen aber nicht für gut. Spreche darüber mal bitte mit der Fa., die den Wagen reparieren soll.

Gruß Rainer

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