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Wie bei diesem Schaden vorgehen???

Themenstarteram 9. Juni 2009 um 14:58

Hallo und guten Tag,

 

mir ist vorhin eine Dame in der Stadt gegen mein Auto gefahren. Sie wollte abbiegen und hat mich übersehen. Gut, dass der Schaden meines Erachtens nicht sehr groß zu sein scheint.

 

Wie würdet Ihr vorgehen? Habe ich ein Anrecht auf einen Gutachter, ohne auf den Kosten, oder einen Teil davon sitzen zu bleiben? Wie hoch schätzt Ihr denn wohl den Schaden? Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen, die Unfallgeg als 01 eingestuft und mit 35Euro verwarnt.

 

Was ich an Schäden entdecken kann ist folgendes:

  • Kotflügel ist verbeult
  • Stoßstange kleiner Riss und Farbe ab
  • Kuststoffleiste Stoßstange verkratzt
  • Blinker Glas oben defekt

 

Habe mal Bilder angefügt.

 

Img-0348
Img-0349
Img-0350
+1
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Wie findet man einen entsprechenden Gutachter? Worauf muß man achten?

Das ist das Problem. Die Sachverständigen haben leider nicht auf der Stirn eintätowiert "Guter, nicht so guter, nicht so ganz guter Sachverständiger" Ist ein wenig auch Glückssache wenn man noch nie mit sowas zu tun gehabt hat und noch keinen eigenen Gutachter hat.

Da spricht er mir aber aus  der Seele, der gute Frank!

Hier entsteht gerne mal der Eindruck, dass der selbst ausgewählte Sachverständdige automatisch zu mehr Geld in der Tasche führt.

 

Das ist -mit Verlaub- Unsinn.

Der gute Sachverständige unterscheidet sich vom schlechten lediglich dadurch, dass seine Schätzung des Schadens näher an der Realität ist.

 

Schätzt er zu wenig, fällt es bei der Reparatur auf. Er muss ggf. ein Nachtragsgutachten machen und sich dumme Fragen gefallen lassen. Das mag die Kundschaft nicht.

 

Schätzt er zuviel, fällt es bei der Gutachtenprüfung auf, der Ärger ist vorprogrammiert und das Geld für den Geschädigten erstmal in weiter Ferne.

 

Macht er seinen Job gut, bekommt der Geschädigte seinen Scheck und die Akte ist geschlossen...

 

Entweder weder man kennt einen, der´s kann oder man braucht Glück. Aber das ist bei der Wahl des Anwalts ja auch nicht anders.

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

 

 

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Damit kannst Du ganz entspannt zum Gutachter gehen. Das ist kein Bagatellschaden, im Gegenteil, bei dem Wagen kratzt Du schon am wirtschaftlichen Totalschaden... Das sind 2000+X € allein von dem was man von aussen sieht... Aber erstmal schön die gegnerische Versicherung informieren und Schadennummer abholen, damit der Gutachten weiss wem er das zukommen lassen soll...

Hi,

wenn man den Schaden fachgerecht beseitigt dürfte der deutlich über der Grenze liegen bei der ein Kostenvoranschlag reichen würde. (ca. 750-1000€)

Also muß ein Gutachten erstellt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich mal bei der Gegnerischen Versicherung anrufen und nachfragen ab welchem Schadenwert die ein Gutachten wollen. Laß dir aber keinen Gutachter der Versicherung aufschwatzen. Such dir einen eigenen oder frag bei deiner Werkstatt nach die haben oft welche an der Hand.

Gruß Tobias

Den Ausführungen von Cl25 kann man sich hier nur anschließen. :)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 9. Juni 2009 um 15:27

Habe soeben bei der Versicherung angerufen. Die Dame am Telefon sagte mir, dass die selber einen Gutachter vorbeischicken wollen, der von der Dekra kommt. Auf meinen Hinweis, dass ich doch Anspruch auf einen eigenen hätte, entgegnete sie mir, dass sie trotzdem einen vorbeischicken würden, da das Fahrzeug schon alt ist. (Aber in einem TOP Zustand).

Heißt das jetzt, dass ich keinen Gutachter wählen darf? Wie soll ich mich am Telefon verhalten, wenn der Gutachter einen Termin mit mir abmachen möchte? Die gegnerische Versicherung ist übrigens die Gothar.

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Heißt das jetzt, dass ich keinen Gutachter wählen darf? Wie soll ich mich am Telefon verhalten, wenn der Gutachter einen Termin mit mir abmachen möchte? Die gegnerische Versicherung ist übrigens die Gothar.

Du sagst dem Grünkittel, dass du selber einen Sachverständigen beauftragst und seine Dienste nicht benötigst.

 

Aus die Maus und fertig. 

 

Selbstverständlich kannst du dir den Sachverständigen selber aussuchen.

 

Gruß

 

Delle

am 9. Juni 2009 um 15:37

Wie die Dame schon sagte. Natürlich darf die Versicherung "auch" einen Gutachter vorbeischicken.

Nur hast du bei einem unverschuldetem Haftpflichtschaden das Recht "selbst" einen Gutachter den Schaden bewerten zu lassen. Und das solltest du tun.

Freue mich schon drauf was Dellenzaehler postet wenn er Dekra hört. :D

Gruß

Frank

Edith: Da war der Delle schon wieder schnelle(r). :D

Themenstarteram 9. Juni 2009 um 15:46

Vielen Dank für Eure Antworten. Werde dann mal einen Gutachter meiner Wahl beauftragen, in der Hoffnung nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

Was spricht denn gegen die Dekra? Tüv lasse ich dort nämlich auch immer machen. Wie findet man einen entsprechenden Gutachter? Worauf muß man achten?

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

 

Was spricht denn gegen die Dekra?

 

eigentlich alles.........:mad:

 

Wie findet man einen entsprechenden Gutachter? Worauf muß man achten?

 

Er sollte öffentlich bestellt und vereidigt und oder zertifiziert oder Mitglied in einem seriösen Berufsverband sein.

 

Auskunft erhälst du bei der IHK, der Handwerkskammer oder dem IFS oder z.B den Berufsverbänden BVSK, ZAK, VKS.

Gruß

 

Delle

am 9. Juni 2009 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Wie findet man einen entsprechenden Gutachter? Worauf muß man achten?

Das ist das Problem. Die Sachverständigen haben leider nicht auf der Stirn eintätowiert "Guter, nicht so guter, nicht so ganz guter Sachverständiger" Ist ein wenig auch Glückssache wenn man noch nie mit sowas zu tun gehabt hat und noch keinen eigenen Gutachter hat.

Bei mir hat das Bauchgefühl geholfen. Habe mit dem Sachverständigen gesprochen und hatte bei dem was er sagte ein gutes Gefühl.

Gruß

Frank, Glück gehabt mit dem Sachverständigen. ;)

 Das E*****KR********A******

 

Tschuldigung, ist so mit mir durchgegangen :D

*editiert by Delle

 

am 9. Juni 2009 um 16:17

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 Das E*****KR********A******

Tschuldigung, ist so mit mir durchgegangen :D

*editiert by Delle

Ist schon gut Delle, das du und die grünen Männchen keine Freunde mehr werden haben wir längst verstanden. :D

Gruß

Frank, der auch nicht "Überall" beliebt ist. ;) Gott sei Dank. :D

Ist das gute Recht der anderen Versicherung zusätzlich einen eigenen SV zu beauftragen der dein Auto besichtigt. Aber wenn ich bei der Gothaer versichert wäre würde ich mir jetzt Sorgen machen, ob mit meinen Beiträgen wirklich sachlich umgegangen wird. In meinen Augen ist das Geldvernichtung. Normal wartet die Versicherung erstmal ein Gutachten ab und lässt einen eigenen SV auf Plausibilität und Höhe gegenlesen. Wenn der Beanstandungen hat kann die Gesellschaft immer noch einen SV rauschschicken und ein GegenGA erstellen, normal reicht es aber das FremdGA zu korrigieren wenn der FremdGA wirklich falsch liegt mit Umfang oder Werten, nur in Ausnahmefällen muss man dafür das Auto nochmal selber in Augenschein nehmen. Aber bevor ich das Fremd GA noch nicht gesehen habe ist das reine Geldverschwendung...

In vielen Fällen ist das aber auch nur "Einschüchterungs- Taktik".

 

Der Schaden soll gesteuert werden und der erste Kontakt mit dem AS ist der wichtigste. Da kann man dann auch mal ein bisschen Pokern und dummes Zeug erzählen.......

 

Und im übrigen ist das GA der Versicherung auch nur ein Parteivortrag, genauso, wie das welches der Anspruchsteller in Auftrag gibt.

 

Wird nur immer mal ganz gern "vergessen" dem Geschädigten mitzuteilen.

 

Da wird dann so getan, als sei das Gutachten, welches von der Versicherung in Auftrag gegeben wurde "Gottes Gebot"

 

Aber die Toten werden bekanntlich nach der Schlacht gezählt.........:D

 

Und manchmal wird auch zum Rückzug geblasen, natürlich ohne Präjudiz für ähnlich gelagerte Schadenfälle..........:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Wie findet man einen entsprechenden Gutachter? Worauf muß man achten?

Das ist das Problem. Die Sachverständigen haben leider nicht auf der Stirn eintätowiert "Guter, nicht so guter, nicht so ganz guter Sachverständiger" Ist ein wenig auch Glückssache wenn man noch nie mit sowas zu tun gehabt hat und noch keinen eigenen Gutachter hat.

Da spricht er mir aber aus  der Seele, der gute Frank!

Hier entsteht gerne mal der Eindruck, dass der selbst ausgewählte Sachverständdige automatisch zu mehr Geld in der Tasche führt.

 

Das ist -mit Verlaub- Unsinn.

Der gute Sachverständige unterscheidet sich vom schlechten lediglich dadurch, dass seine Schätzung des Schadens näher an der Realität ist.

 

Schätzt er zu wenig, fällt es bei der Reparatur auf. Er muss ggf. ein Nachtragsgutachten machen und sich dumme Fragen gefallen lassen. Das mag die Kundschaft nicht.

 

Schätzt er zuviel, fällt es bei der Gutachtenprüfung auf, der Ärger ist vorprogrammiert und das Geld für den Geschädigten erstmal in weiter Ferne.

 

Macht er seinen Job gut, bekommt der Geschädigte seinen Scheck und die Akte ist geschlossen...

 

Entweder weder man kennt einen, der´s kann oder man braucht Glück. Aber das ist bei der Wahl des Anwalts ja auch nicht anders.

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

 

 

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