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Unfallverursacher meldet Schaden nicht der Versicherung

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 12:10

Hallo zusammen,

vor 14 Tahgen ist mir eine Frau beim einparken in mein parkendes Fahrzeug gefahren (supermarktparkplatz). Sie hielt es nicht für nötig, mich ausrufen zu lassen, dies übernahm ein aufmerksamer Kunde. Nach einigem hin und her, gab sie mir dann Adresse, Handynummer und Versicherung, ich machte noch Fotos mit dem Handy und gut war. Am nächsten Tag rief ich die angegebene Versicherung an und...Überraschung...das Fahrzeug war dort gar nicht bekannt. Man gab mir die Telefonnummer wo man Kennzeicher abfragen kann (Name vergessen). Hatte dann die richtige Versicherung, dort angerufen Schaden gemeldet, auf deren Rat in die Werkstatt gefahren, dort meinte man, besser einen Sachverständigen beauftragen. Nach Rücksprache mit der Vers. dies auch gemacht...Wirtschaftlicher Totalschaden, knapp 2000 Euro Reparatur.

Nun habe ich heute(nach 14 Tagen) die Versicherung angerufen um zu hören, wie weit die Sache fortgeschritten ist und bekomme zu hören...Der Schadensverursacher hat sich noch gar nicht gemeldet und solange könne man nichts tun:-(

Montag habe ich einen Anwalttermin, Heute habe ich Anzeige erstattet.

Die Versicherung meinte noch, ich muß den Zeugen finden, ansonsten sieht es eh schlecht für mich aus.

Weiß jemand, was ich noch weiter machen kann...außer der Suche nach dem Zeugen (habe heute am Supermarkt Aushänge gemacht)...

Bin echt sauer...heißt das etwa, meldet der Schuldige sich nicht bei der Versicherung, bleibe ich auf meinem Schaden sitzen...

Bin für jeden Erfahrungsbericht dankbar.

Gruß Ela

Beste Antwort im Thema

Moin!

Natürlich muss man auch den sog. Europäischen Unfallbericht unterschreiben.

 

Der wäre ja vollkommen witzlos, wenn er nicht vom Schädiger unterschrieben wäre, da ja dann der eigentliche Erklärungsgehalt "Ich, Dein Versicherungsnehmer, war an einem Unfall beteiligt und er hat sich zugetragen, wie oben angekreuzt." gerade nicht übermittelt würde.

 

Das Kreuzlein an der richtigen Stelle könnte ja schließlich jeder machen und der Versicherung des Gegners schicken!

 

Das Ausfüllen des Unfallberichts stellt kein Anerkenntnis im Sinne der AKB dar, da es nur die von den Beteiligten wiedergegebene Unfallsituation schildert.

 

Eine Obliegenheitsverletzung wäre ein Anerkenntnis im Sinne von: "Lassen Sie alles reparieren. Meine Versicherung zahlt das."

 

Der Versicherer will sich davor schützen, dass die Kundschaft, die ja in aller Regel unerfahren in solchen Sachen ist, dem Unfallgegner gegenüber Zugeständnisse macht, die zu unberechtigten Forderungen führen können.

Das ist wohl leicht nachvollziehbar. Wir wollen schließlich alle erstmal prüfen, bevor wir etwas zahlen.

Das ist bei Versicherungen nicht anders. Darüber hinaus sind Versicherungen dazu verpflichtet Zahlungen nur nach pflichtgemäß ausgeübtem  Ermessen zu leisten.

 

Das ist auch der Grund, warum vorliegend die Aussage des Sachbearbeiters nicht falsch war.

 

Solange die Kundin sich nicht gemeldet hat, kann er nicht ohne weiteres regulieren. Und auch der Satz, dass der TE beweisbelastet hinsichtlich des Hergangs ist, stimmt vollkommen.

 

Nur weil "irgendjemand" behauptet, dieses oder jenes Kennzeichen habe einen Unfall verursacht, kann keine Zahlung erfolgen.

 

Es muss ja nur beim Kennzeichen ein "Zahlendreher" passiert sein und schon ist eine ganz andere Gesellschaft zuständig.

 

Natürlich ist die Kundin zur umgehenden Meldung des Schadens verpflichtet. Verletzt sie diese Obliegenheit, verliert sie den Versicherungsschutz, wie KF-Fuzzi schon geschrieben hat.

 

Aber das dauert eben ein paar Wochen.

 

Kommt die Schadenmeldung bei der Versicherung an, obliegt ihr zunächsteinmal die rechtliche Würdigung.

 

Sie bildet auch ggf. eine Haftungsquote unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage.

 

Ist der Anspruchsteller damit nicht einverstanden, kann er sie der gerichtlichen Überprüfung unterziehen.

 

In den meisten Fällen ist das aber zum Glück nicht nötig und vorliegend scheint es ja auch eine klare Sache gewesen zu sein.

 

@TE: Die Sache lässt sich am einfachsten dadurch beschleunigen, dass alle Informationen, die Dir zugänglich sind, auch der Versicherung vorgelegt werden.

 

Die besten Fotos nützen nichts, wenn sie bei Dir auf dem Rechner und nicht bei dem zuständigen Sachbearbeiter sind.

 

Ich würde sie möglichst sofort an die Versicherung mailen, da damit die Sache ziemlich leicht geklärt sein dürfte.

Gruß

Hafi

 

 

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von elacgn1202

Bin echt sauer...heißt das etwa, meldet der Schuldige sich nicht bei der Versicherung, bleibe ich auf meinem Schaden sitzen...

Bin für jeden Erfahrungsbericht dankbar.

Gruß Ela

Nein, an deinem Fahrzeug ist ja ein Schaden vorhanden, dieser kann aufgrund Spuren mit dem Fahrzeug des Beschuldigten verglichen werden.

Was die Versicherung erst mal zu dir meint bezüglich des Zeugen ist irrelevant, was zählt ist dein Schaden und der daraus zurückverfolgende Unfallverlauf, und was die Beschuldigte zu Protokoll gibt.

Klar ist es von Vorteil wenn du den Zeugen noch findest.

Aber da du eh zu einem Anwalt gehst (dazu würde ich dir in diesem Fall eh raten) kann dieser dir die genauere Vorgehensweise erklären.

Zitat:

Original geschrieben von elacgn1202

 

Die Versicherung meinte noch, ich muß den Zeugen finden, ansonsten sieht es eh schlecht für mich aus.

Ob es schlecht für dich aussieht oder nicht, entscheidet nicht die Versicherung, sondern im Zweifel ein Gericht.

Wenn sich z.B. die Verursacherin den Vorgang korrekt schildert, brauchts keinen Zeugen.

Vielleicht tut sie es jetzt noch nicht, aber vor Gericht haben die meissten dann doch Hemmungen, ne Falschaussage zu begehen. Ausserdem kann u.U. durch das Schadensbild der Unfallhergang rekonstruiert werden.

Jedenfalls ist es richtig, dass du nen anwalt einschaltest.

Du musst bedenken, dass die Versicherung nicht deine Interessen vertritt, sondern ihre eigenen. Also nicht alles glauben, was die erzählen!

 

PS: Wieso Anzeige??

 

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 12:27

Zitat:

Nein, an deinem Fahrzeug ist ja ein Schaden vorhanden, dieser kann aufgrund Spuren mit dem Fahrzeug des Beschuldigten verglichen werden.

Was die Versicherung erst mal zu dir meint bezüglich des Zeugen ist irrelevant, was zählt ist dein Schaden und der daraus zurückverfolgende Unfallverlauf, und was die Beschuldigte zu Protokoll gibt.

Die Beschuldigte sagt leider gar nichts...das ist ja mein Problem.

Sie reagiert nicht auf Schreiben der Versicherung auch nicht auf Anrufe:-(

Und O-Ton der Versicherung...Ich muß Beweisen das ihr VN mir bzw meinem Auto den Schaden zugefügt hat.

am 30. Juli 2009 um 12:34

Man sollte bei Schäden sich immer Vorort etwas Unterschreiben lassen wer Schuld ist und alles!!! Zeuge ist natürlich immer gut!!! aber kein muss Problem ist dann nur das Aussage gegen Aussage steht ist dann halt Kosten und Zeit intensiv!! in der Regel ist der Anwalt eine gute idee wenn Sie von dem ein Schreiben bekommt merkt Sie vlt das es ernst ist!!!

und das die Versicherung erstmal nichts macht ist normal die stehen erst mal hinter Ihrem VN!!!

Zitat:

Original geschrieben von elacgn1202

Und O-Ton der Versicherung...Ich muß Beweisen das ihr VN mir bzw meinem Auto den Schaden zugefügt hat.

Du hast ja jetzt eine Anzeige erstattet, jetzt erledigt die Polizei mit Hilfe eines Gutachters die weiteren Schritte wenn die Beschuldigte sich weiterhin nicht zur Sache äußert.

Da ist heutzutage vieles möglich, auch wenn die Beschuldigte das Fahrzeug schon repariert haben sollte, kann aufgrund des Lackalters einiges herausgefunden werden.

Du kannst jetzt erst mal leider nur abwarten, und weitere Schritte am Montag mit deinem Anwalt absprechen.

 

Zitat:

Man sollte bei Schäden sich immer Vorort etwas Unterschreiben lassen wer Schuld ist und alles!!!

Genau dies sollte man nicht machen, irgendetwas unterschreiben egal wer nun offentsichtlich Schuld oder nicht Schuld hat.

Der TE hat alles richtig gemacht, und sich die benötigten Daten geben lassen, sowie die gegnerische Versicherung informiert, und sogar Fotos gemacht.

Einzige Manko ist, dass die Personalien des Zeugen nicht aufgenommen wurden.

am 30. Juli 2009 um 12:38

Leider passiert es viel zu oft, daß Unfallverursacher sich bei ihrer Versicherung nicht äußern. Bleibt das so, wird der Versicherer den Schaden auch ohne Äußerung zahlen müssen. Die Dame darf sich dann auf einen Regress einstellen.

 

Wie aufschlußreich sind denn Deine Handy-Fotos? Ein paar gute Fotos sind oft sehr hilfreich und sprechen für sich (Dich). In vielen Fällen erübrigt sich damit auch eine Nachfrage beim Verursacher.

 

Auch ich denke jedoch, daß der Weg zum Anwalt nicht vermeidbar ist.

 

 

Du hast doch Fotos von beiden Autos gemacht oder ? Sieht man dort eventuell das Kennzeichen ?

Denke mal da ja schon Kontakt mit der Versicherung aufgenommen wurde, das Kennzeichen vorliegt ;)

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 13:01

Zitat:

Du hast doch Fotos von beiden Autos gemacht oder ? Sieht man dort eventuell das Kennzeichen ?

Ja, ich habe Bilder von beiden Fahrzeugen, zwar nicht optimale Qualität, aber man erkennt das Kennzeichen und den Schaden am Verursacherfahrzeug.

Ich denke, Montag bin ich schlauer und werde mich auf eine langwierige Sache einstellen müssen:-(

Ich kann es nur nicht nachvollziehen warum die Fahrein sich so verhält...wenn sie nicht versichert wäre, könnte ich es eventuell noch verstehen, aber so????

Mein Fazit ist....nichts mehr ohne Polizei und auf jeden Fall versuchen, Zeugen zu bekommen.

am 30. Juli 2009 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von elacgn1202

Und O-Ton der Versicherung...Ich muß Beweisen das ihr VN mir bzw meinem Auto den Schaden zugefügt hat.

Du hast ja jetzt eine Anzeige erstattet, jetzt erledigt die Polizei mit Hilfe eines Gutachters die weiteren Schritte wenn die Beschuldigte sich weiterhin nicht zur Sache äußert.

Da ist heutzutage vieles möglich, auch wenn die Beschuldigte das Fahrzeug schon repariert haben sollte, kann aufgrund des Lackalters einiges herausgefunden werden.

Du kannst jetzt erst mal leider nur abwarten, und weitere Schritte am Montag mit deinem Anwalt absprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Man sollte bei Schäden sich immer Vorort etwas Unterschreiben lassen wer Schuld ist und alles!!!

Genau dies sollte man nicht machen, irgendetwas unterschreiben egal wer nun offentsichtlich Schuld oder nicht Schuld hat.

Der TE hat alles richtig gemacht, und sich die benötigten Daten geben lassen, sowie die gegnerische Versicherung informiert, und sogar Fotos gemacht.

Einzige Manko ist, dass die Personalien des Zeugen nicht aufgenommen wurden.

OK und warum sollte man sich nix Unterschreiben lassen??? Würde mich mal interessieren??

Zitat:

Original geschrieben von al-capole

OK und warum sollte man sich nix Unterschreiben lassen??? Würde mich mal interessieren??

Weil die Schuldfrage von anderen geklärt wird und nicht vor Ort von den Beteiligten, die meisten Gerichte / Richter erkennen sowas eh nicht mehr an (Je nach Unfallhergang).

Und weil bei einigen Versicherungen eine solche Unterschrift als Obligenheitsverletzung angesehen wird.

am 30. Juli 2009 um 13:08

eine Obliegenheitsverletzung wenn du zugibst einen Unfallverursacht zu haben an dem du Schuld bist :confused:

mit dem Gericht kann gut möglich sein aber wenn du einen vorgefertigten Unfallbericht ausfüllst den Versicherungen selbst ausgeben ist doch das gleiche ???

Zitat:

Original geschrieben von al-capole

eine Obliegenheitsverletzung wenn du zugibst einen Unfallverursacht zu haben an dem du Schuld bist :confused:

Ja eben gerade drum, bevor nicht die eindeutige Schuld geklärt ist, hat man sowas nicht zu unterschreiben, bzw. sowas unterschreibt man wie gesagt überhaupt nicht.

http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/unfall/schuldanerkenntnis.html

und hier auch noch was:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Schuldbekenntnis.php

am 30. Juli 2009 um 13:15

Zitat:

aber wenn du einen vorgefertigten Unfallbericht ausfüllst den Versicherungen selbst ausgeben ist doch das gleiche ???

bei einem von den versicherungen ausgegebenen unfallbericht bzw. den europäischen unfallberichten gibt es kein "unterschriftenfeld",

d.h man unterschreibt keinen unfallbericht weil in der aufregung oder ner schockwirkung kann es passieren das man die schuld zugibt obwohl man möglicherweise nicht schuld am unfall ist oder evtl. nur zum teil schuld hat,oder aber man vom "unfallgegner" dazu "überredet" wird

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