Wer ist Unfallverursacher? Wie vorgehen?
Hallo,
meine Frau hatte heute einen kleinen Unfall. Laut den Aussagen der Beamten ist nicht ganz klar, wer der Unfallverursacher ist.
Meine Frau fuhr hinter einem Fahrschulfahrzeug, das sehr langsam unterwegs war (gefühlte 20km/h bei zugelassenen 50km/h). Sie konnte sehr weit geradeaus sehen, es gab keinen Gegenverkehr oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Sie entschied sich den Fahrschulwagen zu überholen.
Meine Frau war soweit, dass Sie fast wieder in Ihre Spur einscheren konnte, als von einer Ausfahrt auf der linken Seite (Dort ist ein Hof eines Geschäfts, wo mehrere Parkplätze sind) ein Fahrzeug soweit in die Straße rein fuhr, dass es eine Kollision gab.
Unser Fahrzeug wurde ab Mitte der Fahrertür bis zum hinteren Radlauf geschliffen. Im gegnerischen Fahrzeug ist die vordere Stoßstange links abgeschliffen.
Die Aussagen der Beamten geben leider keinen Hinweis darauf, wer denn nun Unfallverursacher ist. Erst einmal sollen die Beamten gesagt haben, dass es so aussieht, als ob meine Frau die Unfallverursacherin ist. Danach sollen diese gesagt haben, dass es auf dieser Strecke grundsätzlich nicht verboten ist zu überholen und, dass es nachvollziehbar ist, weil ein langsames Fahrschulfahrzeug unterwegs war. Dann sollen die Beamten auch gesagt haben, dass das Fahrzeug des Gegners nicht hätte in die Straße reinfahren dürfen, solange man sich nicht sicher ist, ob es frei ist.
Das sind alles widersprüchliche Aussagen der Beamten, wo ich einfach nicht entnehmen kann, wer denn nun Unfallverursacher ist.
Wie ist eure Meinung dazu?
Ich habe es bei meiner Versicherung gemeldet, die haben alles aufgenommen und gesagt, dass ich bei der gegnerischen Versicherung anrufen soll, damit diese den Schaden regulieren. Also scheinen die davon aus zu gehen, dass der Gegner Schuld an dem Unfall ist.
Geht das denn nicht erst dann, wenn klar ist, wer denn Unfallverursacher ist?
Also ich kann doch jetzt nicht einfach zum Gutachter und ein Gutachten erstellen lassen, wo noch garnicht klar ist, wer denn nun Unfallverursacher ist. Wer übernimmt dann diese Kosten?
Ich weiß im Moment einfach nicht, wie ich vorgehen soll
danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
(...)
Uhm, nöh ...
§ 10 STVO
Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Der aus der Einfahrt kommende Wagen ist wohl kaum dem zu überblickendem Gegenverkehr zuzurechnen.
35 Antworten
Hallo,
ich bin kein Kfz-Sachverständiger, aber das Gutachten würde ich so nicht akzeptieren, zumindest nicht auf Haftpflichtbasis; auf Kaskobasis wäre das evtl. was anderes.
Nun hat dein eigener Sachverständiger dieses Gutachten erstellt, weshalb ich den zunächst mit dem Unverständnis konfrontieren würde.
Vielleicht gibt ja auch mal einer der Sachverständigen hier im Forum seine fachmännische Meinung ab.
Liebe Grüße
Herbert
Die vordere Tür hat oberhalb ja auch noch einen Sekundärschaden. Die hätte ich schon neu aufgeschrieben.
Die hintere Tür wird man wohl Instandsetzen können.
Aber eine Einschätzung nach den Lichbildern ist schon problematisch. Am besten kann man sowas Beurteilen, wenn man es selber gesehen hat.
Wie ist denn die Türkonstruktion des Fahrzeugs? Bei einigen Fahrzeugen (z.B. Golf V) lässt sich das Türaußenblech tauschen, je nachdem wie es im inneren der Tür aussieht müsste so ggf. nicht die komplette Tür getauscht werden und trotzdem wäre kein Spachteln nötig.
vg, Johannes
Hallo,
ich nochmal ;D.
Ich will jetzt den aktuellen Status der Angelegenheit mitteilen, für den Fall, dass es in der Zukunft Menschen gibt, die in der selben Situation sind.
Der Fall:
Meine Frau hat ein Fahrschulfahrzeug überholt, welches in einer 50er Zone mit 20-30 km/h unterwegs war. Die Straße war bis ca. 200m sehr übersichtlich (gerade Straße, aber mit groben Straßenschäden), hell (Tageslicht).
Als das Fahrzeug während des Überholvorgangs fast wieder eingeschert ist, ist seitlich aus einem Parkplatz eines Geschäfts ein Fahrzeug in die Straße eingetreten ohne zu stoppen und ist in unser Fahrzeug rein gefahren.
Die Beamten nahmen die Angelegenheit auf. Meine Frau bekam die Ordnungsnummer 1.
Hier wurde mir mitgeteilt (Forum), dass meine Frau voraussichtlich nicht die Unfallverursacherin ist. Gutachter und Anwalt wurden ebenso empfohlen.
Ich habe einen Gutachter eingesetzt. Musste erstmal nichts zahlen. Auch einen Anwalt habe ich eingeschaltet.
Der Anwalt hat die gegnerische Versicherung 2 mal angeschrieben. Bei der ersten Frist zum begleichen des Schadens kam keine Antwort.
Es wurde eine zweite und letzte Frist gesetzt, bevor man vor Gericht zieht. 2 Tage vor verstreichen der Frist hat die gegnerische Versicherung gezahlt.
Es gab kein Bußgeld von der Polizei und es wurde alles von der Versicherung gezahlt (gesamter Schaden + Anwalt + Gutachten).
(Versicherung: aioi nissay dowa life insurance of europe (TOYOTA Versicherung))
Vielen Dank für eure Hilfestellungen
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Gratulation und Danke für die Rückmeldung.
Dennoch... mit etwas mehr Weitsicht auf BEIDEN SEITEN ist sowas künftig vermeidbar. Diesmal isses gutgegangen. Aber das ist keine Garantie für die Zukunft oder gar ein Freibrief für unbedachtes Handeln oder das Ausschließen fremden Fehlverhaltens.
Ich wünsche Euch künftig stets unfallfreie Fahrt.
Nur mal nebenbei... wenn Du selbst nach rechts in eine Straße (ohne Radweg) einbiegst... tastest Du Dich dann in die Straße rein, nachdem Du von links niemanden hast kommen sehen? Und biegst Du an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung rechts ab, ohne an Dir auf Deiner entgegenkommende Fahrzeuge zu denken?
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
Gratulation und Danke für die Rückmeldung.
Dennoch... mit etwas mehr Weitsicht auf BEIDEN SEITEN ist sowas künftig vermeidbar. Diesmal isses gutgegangen. Aber das ist keine Garantie für die Zukunft oder gar ein Freibrief für unbedachtes Handeln oder das Ausschließen fremden Fehlverhaltens.
Ich wünsche Euch künftig stets unfallfreie Fahrt.Nur mal nebenbei... wenn Du selbst nach rechts in eine Straße (ohne Radweg) einbiegst... tastest Du Dich dann in die Straße rein, nachdem Du von links niemanden hast kommen sehen? Und biegst Du an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung rechts ab, ohne an Dir auf Deiner entgegenkommende Fahrzeuge zu denken?
jaaa... im straßenverkehr passen meine frau und ich seit dieser angelegenheit deutlich mehr auf.
Praktisch gesehen hast du recht, also man schaut erst nach links. viele schauen auch "nur" nach links, weil man von rechts nichts erwartet.
so ist es wahrscheinlich auch bei dem herrn gewesen.
theoretisch gesehen ist die sachlage aber so geregelt (grob), dass man nach links und rechts schauen muss und sicher sein muss, dass keine fahrzeuge kommen, wenn man in eine vorfahrtsstraße einfährt bzw. von einem grundstück in eine straße.
nach dieser angelegenheit gucke ich selbst auch immer links "und" rechts bevor ich in eine vorfahrtsstraße reinfahre. früher habe ich es oftmals "automatisch" so gemacht, dass ich nur nach links gesehen habe.