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Gelbes Entfernungsschild fällt aufs Auto - Wer zahlt/hat Schuld?

Themenstarteram 17. Juli 2009 um 17:36

Hallo,

heute fiel mir innerhalb einer Ortschaft ein gelbes Ortschafts-Entfernungsschild aufs Auto, als ich um die Ecke in eine andere Straße einfuhr. Das Schild wurde heute morgen von einem LKW-Fahrer abgefahren, da die Einmündung/Kurve eng ist. Das Schild lag aufgestellt an der Hauswand und fiel, als ich dran vorbeifuhr direkt gegen das Auto ( klingt komsich, ist aber so :-) ) Drei Kratzer und eine Delle sind das Resultat....:mad:

Nun meine Frage, ob jmd von euch etwas Ähnliches erlebt hat.

Danke schonmal im Vorraus!

Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2009 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

...

2. Müsste eigentlich der Halter des LKW dafür haften, da er nach dem Schaden die Unfallstelle nicht ordentlich gesichert hat und er für den Folgeschaden haften muss, wenn jedoch Sturm geherrscht hat gilt "höhrer Gewalt", dann muss der LKW Halter nicht haften, dann siehe 1.

3. Wenn das ganze schon länger her ist, muss die Gemeinde als Eigentümer des Verkehrsschildes mit Sicherheit irgendwann haften im Sinne der Verkehssicherungspflicht, aber auch hier gilt bei Sturm siehe 1.

Was bist du denn für ein Träumer?:confused:

Es war am Morgen des hier geschehenen Unfalls oder besser Umfalls:D, somit fällt deine Version 3. raus!

Zu Fall 2: was hat der Lkw-Halter damit zu tun? Wenn überhaupt der Fahrer des Lkw. Und was ist wenn dieser dann sagt das Schild hatte er liegen lassen, weil nicht wichtig?!?

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Liegt die Frage nun darin, dass Du Wissen willst wer auch schon so ein Teil auf dem Wagen hatte?

Oder geht es eher darum, die Gemeide anzusprechen und der Ihre Pflicht zur Verkehrssicherung - die Sie offensichtlich nicht eingehalten hat - vorzuwerfen?

wenn das schild heute morgen erst umgefahren wurde, dann hat die Gemeinde meiner Meinung nach ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Die sind nicht verpflichtet, jedes Schild im Ort 24 h am Tag zu überwachen.

Themenstarteram 17. Juli 2009 um 19:53

Hey HamburgDino,

ich will nur wissen, was ich jetz tun kann, in sachen schadensersatz. polizei meinte "höhere gewalt", da das schild ja offensichtlich durch den wind umgestoßen wurde, gerade in dem moment, als ich vorbeifuhr....

@chili_con_carne

ist die straßenverkehrswacht oder so vielleicht verantwortlich? schaden wurde glaube ich gemeldet, da eine anwohnerin die adresse der spedition von dem fahrer und das kennzeichen bekam.

mfg

ich würde auch auf höhere Gewalt tippen.

Denn auch wenn das Straßenbauamt informiert war, so müssen die dennoch nicht gleich mit Blaulicht und Sirene ausrücken, um so ein Schild zu reparieren. Einige Tage sind da als Reparaturzeit schon vertretbar, denke ich.

Wäre was anderes, wenn das ein Monat lang irgendwie gefährlich rumsteht.

1. Könnte man den Schaden über die TK abwickeln. Wenn ein Verkehrsschild durch die Gegend geworfen wird vom Wind kann man von Sturm sprechen, also Vers.schutz über TK.

falls keine TK

2. Müsste eigentlich der Halter des LKW dafür haften, da er nach dem Schaden die Unfallstelle nicht ordentlich gesichert hat und er für den Folgeschaden haften muss, wenn jedoch Sturm geherrscht hat gilt "höhrer Gewalt", dann muss der LKW Halter nicht haften, dann siehe 1.

3. Wenn das ganze schon länger her ist, muss die Gemeinde als Eigentümer des Verkehrsschildes mit Sicherheit irgendwann haften im Sinne der Verkehssicherungspflicht, aber auch hier gilt bei Sturm siehe 1.

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 7:17

danke Cl25

Sturm herrschte keiner, es fing nur an zu regnen und es kam vielleicht ein kleiner windstoß mehr aber auch nicht. hab den namen der spedition und das nummernschild des LKWs.

am 18. Juli 2009 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

...

2. Müsste eigentlich der Halter des LKW dafür haften, da er nach dem Schaden die Unfallstelle nicht ordentlich gesichert hat und er für den Folgeschaden haften muss, wenn jedoch Sturm geherrscht hat gilt "höhrer Gewalt", dann muss der LKW Halter nicht haften, dann siehe 1.

3. Wenn das ganze schon länger her ist, muss die Gemeinde als Eigentümer des Verkehrsschildes mit Sicherheit irgendwann haften im Sinne der Verkehssicherungspflicht, aber auch hier gilt bei Sturm siehe 1.

Was bist du denn für ein Träumer?:confused:

Es war am Morgen des hier geschehenen Unfalls oder besser Umfalls:D, somit fällt deine Version 3. raus!

Zu Fall 2: was hat der Lkw-Halter damit zu tun? Wenn überhaupt der Fahrer des Lkw. Und was ist wenn dieser dann sagt das Schild hatte er liegen lassen, weil nicht wichtig?!?

Brauche ich wohl nicht weiter drauf eingehen...

Moin,

Ich schließe mich CL25 vollkommen an.

Zum Einwand Träumer ...

Selbstverständlich KANN die Gemeinde schadensersatzpflichtig sein. Da von einem am Strassenrand rumstehenden Schild eine entsprechende Gefahr ausgeht, ist die Gemeinde in der Pflicht die Gefahr in einem zumutbaren Zeitraum zu BESEITIGEN. Das heißt in diesem Fall aber nicht viel mehr als: Schild Sichern, damit es nicht umfallen und jemanden schädigen kann. Man stelle sich vor, es wäre durch das Schild zu einem Personenschaden gekommen! Ein ganzer Tag sollte meiner Einschätzung nach hierfür ausreichend sein.

Dummerweise wird man hier, ausser irgendwer ist einsichtig, vermutlich klagen müssen, um die genaue Zuständigkeit des Schildes zum Zeitpunkt des Schadensereignisses feststellen zu dürfen.

MFG Kester

am 18. Juli 2009 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Ich schließe mich CL25 vollkommen an.

...

Selbstverständlich KANN die Gemeinde schadensersatzpflichtig sein. ...ist die Gemeinde in der Pflicht die Gefahr in einem zumutbaren Zeitraum zu BESEITIGEN. ... Ein ganzer Tag sollte meiner Einschätzung nach hierfür ausreichend sein.

...

MFG Kester

Dazu MUSS die Gemeinde doch erstmal Kenntnis vom umgefahrenen Schild haben!

In der Regel werden lediglich bei wichtigen Schildern telefonische Infos an die Gemeinde getätigt.

Bei unbedeutenden Schildern ergeht der Hinweis zum defekten Schild mit Angaben zum Verursacher schriftlich an die Gemeinde. (Hier reicht das doch wohl aus bei nem Entfernungsschild!).

Somit wird die Gemeinde (reine Spekulation) noch keine Kenntnis von ihrem Glück gehabt haben!

Und außerdem (wieder Spekulation) kann das Schild einen Fußgänger gestört haben und er hat es wieder aufgestellt!

Aber hier von Anfang an zu äußern die Gemeinde ist kostenpflichtig stelle ich nunmal ins Land der Träumerei und nicht ins wahre Leben!

Sorry, dass ich eure heile Welt aufmischen will!

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 10:14

Ist dann nicht der LKW-Fahrer für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit verantwortlich, sprich er muss das Schild so befestigen/hinstellen oder irgendwo unterbringen, dass es keinen behindert? Ein kleines Kind wäre von diesem Schild ernsthafter verletzt worden....

am 19. Juli 2009 um 13:03

Ich denke wenn jemand einen Unfall baut und ein Schild umfährt, muss er das natürlich umgehend der Polizei melden - sonst handelt es sich ja um das bekannte "unerlaubte entfernen vom Unfallort".

 

Sofern der Unfall also ordnungsgemäß gemeldet wurde ist es Aufgabe der Polizeibeamten weitere Schritte einzuleiten wie beispielsweise das informieren der Straßenmeisterei und "sichern der Unfallstelle".

am 23. Juli 2009 um 9:33

Also Haftung hat der der das Schild an eine Hauswand stellt.

Das dürfte der LKW Fahrer sein oder eventuell die Polizei die diesen Schaden aufgenommen hat.

Ein Schild ohne befestigung hinzustellen ist gefährlich und Schwachsinnig.

Das hat dann an der Hauswand auf dem Boden zu liegen.

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 9:44

Ja, denke ich nämlich auch.

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