Wer ist Schuld? 100/0 oder doch 50/50?

Folgender Fall ergab sich.
Polizei war vor Ort.

Ich stelle das Unfall Geschehen einfach mal so in den Raum und frage nach eurer subjektiven Meinung.

Wer hat Schuld.?
Auto 1
Auto 2
Beider.. daher 50/50

Auto A und B befinden sich auf einen ausgewiesenen Parkplatz

Alle nötigen Informationen habe ich aufgezeichnet.
Eventuell ergibt sich die eine oder andere Frage zur Örtlichkeit, Geschwindigkeit etc... Dieses hat die Polizei aber auch nicht interessiert.

Auto 2 hat keine Einsicht rechts aufgrund parkender Autos.

Danke

Unfall
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Was soll denn der rote Punkt in Bezug auf Fahrzeug 1 symbolisieren?

Für mich sieht die Darstellung so aus als hätte der Fahrer in Auto 2 das Auto 1 von dort kommen sehen. Hat er es nicht kommen sehen dann hätte es ja auch von woanders kommen können.

@Andy3 das Auto von rechts wurde nicht gesehen, man erkennt erst ob jemand kommt, wenn man schon quasie auf der strasse ist.

Der rote symbolisiert nur den Startpunkt.. hat also nichts zu bedeuten.

@Rockville
Für mich persönlich tendiere ich auf extrem erhöhte Geschwindigkeit und weit entfernt von den zugelassenen 30km/h

Ich möchte hier nochmals betonen.
Ich möchte hier nicht lesen, was ich gerne hätte.
Ich/Wir suchen keinen schuldigen.
WIR SIND SCHULD.

Es geht mir hier drum einfach aus persönlicher Interessen zu erfahren, wie ihr das seht.

Zitat:

@yellwork schrieb am 18. Februar 2024 um 17:48:22 Uhr:


@Andy3 das Auto von rechts wurde nicht gesehen, man erkennt erst ob jemand kommt, wenn man schon quasie auf der strasse ist.

Ja, wenn die Fahrzeugschnauze schon auf der Straße ist. Hier ist Fahrzeug 2 aber schon komplett in die Straße eingebogen, also weitergefahren, nachdem die Straße weitgenug einsehbar war.

Zitat:

@yellwork schrieb am 18. Februar 2024 um 17:48:22 Uhr:


@Rockville
Für mich persönlich tendiere ich auf extrem erhöhte Geschwindigkeit und weit entfernt von den zugelassenen 30km/h

Zu dieser Einschätzung kommt man praktisch immer bei solchen Unfällen. Beim Schauen hat man ein Fahrzeug übersehen und dann war es plötzlich da. Also sagt unser Gehirn, dass Fahrzeug muss in kurzer Zeit eine weite Strecke zurückgelegt haben, also wesentlich zu schnell.

Du hast ja aber im ersten Beitrag selbst geschrieben:

Zitat:

Eventuell ergibt sich die eine oder andere Frage zur Örtlichkeit, Geschwindigkeit etc... Dieses hat die Polizei aber auch nicht interessiert.

Es wurde also nichts aufgenommen, um die Geschwindigkeit ermitteln zu können und im Nachhinein wird das wohl kaum möglich sein. Also sehe ich die Geschwindigkeitsdiskussion von Fahrzeug 1 als uninteressant.

Gruß

Uwe

Zitat:

@yellwork schrieb am 18. Februar 2024 um 17:48:22 Uhr:


Für mich persönlich tendiere ich auf extrem erhöhte Geschwindigkeit und weit entfernt von den zugelassenen 30km/h

Kann durchaus sein, lässt sich aber ohne Beweise oder Zeugen nicht belegen. Bremsspuren oder ABS-Regelspuren gibt es ja offenbar nicht, oder?

Wenn der Schaden immens wäre, könnte man den Event Data Recorder des anderen Fahrzeugs durch einen Sachverständigen auslesen lassen. Dazu wird es aber vermutlich schon zu spät sein.

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Nein, natürlich lässt sich das nicht beweisen. Das möchten wir auch garnicht oder streben einen Rechtsstreit an. Wir sind schuld.. Ende. Fertig.

Was wir aber jetzt def. angehen werden, ist das erreichen der Wandlung von den zwei öffentlichen Parkplätze ( A und B ) in Parkverbot.

Das wir hier noch nicht so lange wohnen, haben wir durch unseren Unfall erfahren, daß hier schon in den letzten Jahre mindestens 10 Unfälle an/wegen den Parkplätzen/Autos entstanden sind.

Es gibt auch die Lösung eines Spiegels, so dass man, wenn man aus der Ausfahrt kommt, die Straße einsehen kann. Ich denke, dass sich die Spiegellösung auch einfacher durchsetzen lässt als der Wegfall der Parkplätze.

Gruß

Uwe

@Uwe Mettmann

Das ist auch eine sehr gute Idee.. danke

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. Februar 2024 um 18:00:42 Uhr:



Zu dieser Einschätzung kommt man praktisch immer bei solchen Unfällen. Beim Schauen hat man ein Fahrzeug übersehen und dann war es plötzlich da. Also sagt unser Gehirn, dass Fahrzeug muss in kurzer Zeit eine weite Strecke zurückgelegt haben, also wesentlich zu schnell.

Genau das ist der Punkt, den die Verursacher meist nicht checken!
Das gegnerische Auto ist die ganze Zeit da. Dadurch dass man es selbst aber nicht sieht, schleißt man darauf, dass es ja plötzlich herteleportiert wurde bzw mit erhöhter Geschwindigkeit angeschossen kam.
Dabei war man selbst zu faul Schulterblick zu machen, an der A-Säule vorbeizuschauen oder einfach die Augen aufzumachen.

@MariusG42 ich glaube, du hast meine Eingangsfred nicht richtig gelesen, einfach nicht verstanden oder willst einfach nur stunk machen.

Das muss nicht immer ein Widerspruch sein. Wenn ich beispielsweise an der Einmündung in einer 30er Zone 40 m weit schauen kann, dann weiß ich auch, dass jemand mit 30 km/h fast 5 Sekunden dafür benötigt. Sind diese 40 m frei und jemand braust nach weniger als 2 Sekunden vorbei, dann muss er erheblich zu schnell gewesen sein.

Das muss jetzt nicht auf den Fall des TE zutreffen, aber die Annahme, dass jemand nachträglich gar nicht sagen könne, der andere sei zu schnell gewesen, stimmt eben auch nicht pauschal.

Zitat:

@Rockville schrieb am 18. Februar 2024 um 21:05:37 Uhr:



Das muss jetzt nicht auf den Fall des TE zutreffen, aber die Annahme, dass jemand nachträglich gar nicht sagen könne, der andere sei zu schnell gewesen, stimmt eben auch nicht pauschal.

Ist jedoch irrelevant.
Der Unfallgegner wird sagen dass er genau so schnell gefahren ist, wie auf der Straße erlaubt.

Und man fährt ja nicht sekundenzählend im Straßenverkehr, nur um im richtigen Moment die Weg-Zeit-Rechnung parat zu haben. Ebenso ist ja bekannt, wie sehr einen nach einem Verkehrsunfall die eigenen Einschätzungen und Erinnerungen täuschen können.

Der TE hat den Eindruck dass der Unfallgegner zu schnell gefahren sei. Mehr auch nicht. Und viel zählen tut das nicht.

Ja, natürlich bleiben das ohne konkrete Beweise nur Vermutungen. Und dann wird der Anscheinsbeweis als Grundlage genommen. Daher mein Hinweis auf den Event Data Recorder, denn mit dem könnte man es genau nachweisen. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten bleiben dann aber beim TE hängen, wenn sich keine Überschreitung ergibt.

Der TE konnte den Unfallpartner gar nicht sehen.
Wenn er meint, dass er zu schnell war, muss er hellseherische Fähigkeiten haben.

Da die Hofeinfahrt ja nicht schmal sondern locker zwei Autos breit ist:

Hätte es nicht noch eine andere Möglichkeit gegeben da rauszukommen als stumpf knapp hinter den parkenden Fahrzeugen vorzuziehen?

Zitat:

@yellwork schrieb am 18. Februar 2024 um 15:37:49 Uhr:


Aber auf was? Die Sicht ist nach rechts durch das parkende Auto A versperrt und nicht einsehbar.

Ja, aber das ist das Problem von Auto 2, nicht das von Auto 1...

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