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kein TÜV = Schuld beim Unfall?

Themenstarteram 25. November 2005 um 16:50

Hallo.

Ich muss heute Abend mit einem Fahrzeug, dass 1,5 Monate keinen TÜV mehr hat, 200km durch Schnee und Eis fahren. Heisst das automatisch, dass ich bei einem fremdverschuldeten Unfall auf jeden Fall Schuld bekomme?

Danke für schnelle Antworten!

Beste Antwort im Thema

Prinzipiell ist eine Fahrt mit fälliger HU ("abgelaufenen TÜV" gibt es nicht) genau wie jede andere Fahrt.

Ich weiss nicht, was für Stereotype hier in den Köpfen herrschen, aber ein Auto mit überschrittenem Prüfintervall muss nicht zwangsläufig eine 20 Jahre alte Rostlaube mit kaputten Bremsen sein, sondern kann auch ein fast neuer 3-Jahreswagen sein.

Zudem hat jemand, der einen Unfall auf Grund eines technischen Defektes baut, immer die gleichen Probleme, egal ob er vor einer Woche zur HU musste oder noch 1,5 Jahre hat. Höchstens wenn man dem Fahrer nachweise kann (z.B. durch einen HU-Prüfbericht), dass er von dem Defekt wusste, könnte man ihm wohl Fahrlässigkeit nachweisen (das gilt aber für beide).

Diese Sicherheitsrisiko-Hexenjagd und das sich selbst Produzieren, in dem man jeden angreift, dem man mangelndes Sicherheitsbewusstsein vorwerfen könnte, nervt hier im Sicherheitsbereich ungemein.

Wenn man schon so päpstlich auftreten will, hätte es auch gereicht, ihn väterlich zu ermahnen, den versäumten Termin baldmöglichst nachzuholen. Die Panikmache jedoch ist vollkommen unbegründet.

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Hi,

deine Fragen sollten anders lauten, ganz ehrlich......

Grüße

Schreddi

Nö TÜV hat mit Schuld oder Unschuld wenig zu tun, wenn dann würde deine Versicherung vielleicht mucken weil sie meinen irgendwas ist am Auto nicht ok aber das müssen sie erstmal beweisen. Allerdings kostet es ab 2-3 Monaten kein TÜV meine ich 25 Euro bei der Polizei.

kommt auch immer drauf an, warum kein TÜV, einfach vergessen oder TÜV net bestanden wg. XXX Mangel und dann kommt es drauf an ob der Mangel was mit dem Unfall zu tun haben könnte

sind halt meist Argumente um die es geht, wenn die Sache vor Gericht landet

Es gibt keine generelle Regel, die lautet "TÜV abgelaufen = immer Teilschuld bei einem Unfall".

Aber: Sollte es zu einem Unfall kommen, der durch einen technischen Mangel (z.B. Bremsenversagen, verschlissene Bremsen, ausgeschlagene Lenkung...) mit verursacht wird, dann könnte man schon in Schwierigkeiten kommen, weil die HU-Frist überschritten ist.

Gegenfrage: Warum hat der Wagen keine gültige HU?

Stimmt, aber wer mit offensichtlichen Mängeln unterwegs ist, bekommt auch bei gültiger Plakette Probleme.

Themenstarteram 25. November 2005 um 18:08

Es ist nicht mein Fahrzeug, sondern das meines Vaters und wird von meinem Bruder benutzt. Eine Vorfuehrung zur HU hat noch nicht statt gefunden, offensichtliche Maengel kann ich (als Laie) allerdings nicht erkennen.

Dass ich die Frage hier stellen musste, erfuellt mich nicht gerade mit Stolz, ist ja klar. Aber manchmal gehen halt Teile am Auto kaputt, die man nicht so schnell ersetzen kann. Und wenn es dann fuer einen Mietwagen schon zu spaet ist, muss man halt auf andere Alternativen zurueckgreifen.

Solange keine Mängel am Fahrzeug sind, die den Unfall herbeigeführt haben könnten, passiert nichts.

am 25. November 2005 um 18:15

Zitat:

Solange keine Mängel am Fahrzeug sind, die den Unfall herbeigeführt haben könnten, passiert nichts.

Stimmt so nicht ganz.

Die Versicherung wir versuchen sich drauf zu berufen dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und somit im Starßenverkehr nix mehr zu suchen hatte.

Es steht DIR dann natürlich frei das Gegenteil zu beweisen. Viel Spass,...

Zitat:

Original geschrieben von ThePiet

Und wenn es dann fuer einen Mietwagen schon zu spaet ist, muss man halt auf andere Alternativen zurueckgreifen.

Wie sieht es da bei dir mit den Alternativen Busse und Bahnen aus?

Zitat:

Original geschrieben von ThePiet

Dass ich die Frage hier stellen musste, erfuellt mich nicht gerade mit Stolz, ist ja klar. Aber manchmal gehen halt Teile am Auto kaputt, die man nicht so schnell ersetzen kann. Und wenn es dann fuer einen Mietwagen schon zu spaet ist, muss man halt auf andere Alternativen zurueckgreifen.

Gut.

Die Eingangsfrage könnte aber auch den Verdacht nahe legen: "Die Karre hat keinen TÜV mehr, wird´s auch nicht mehr schaffen - schau´n mer mal raus bei dem Sauwetter, vielleicht findet sich jemand, der beim Kaltverformen behilflich ist - Versicherung sei Dank."

Wenn es keine offensichtlichen Mängel gibt, droht polizeilich nicht mal ein Verwarnungsgeld (erst bei mehr als 2 Monaten Überziehung 15 EUR).

Daher würde ich die Kirche im Dorf lassen und fahren.

Themenstarteram 27. November 2005 um 17:24

So, wieder zuhause, nichts passiert und das Auto faehrt immer noch super. Trotzdem nicht zur Wiederholung bzw. Nachahmung empfohlen.

 

@VW-Hawky:

Ich meine, dass sich die Vorschriften dafuer geaendert haben. Nach mehr als 2 Monaten abgelaufenem TÜV bekommt man sogar Punkte. Wen es interessiert, der kann ja mal klare Infos raussuchen.

@Drahkke:

Du bist ja mal ein ganz Schlauer... auf die Idee waere ich gar nicht gekommen...

Meinst du nicht, es gibt auch Strecken, die mit ÖVP gar nicht oder nur sehr umstaendlich zu bewaeltigen sind wie z.B. Essen-Bitburg?

Ich danke allen fuer ihre Antworten!

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von ThePiet

So, wieder zuhause, nichts passiert und das Auto faehrt immer noch super. Trotzdem nicht zur Wiederholung bzw. Nachahmung empfohlen.

Und genau so isses nämlich... *kopfschüttel*

Zitat:

Original geschrieben von ThePiet

@VW-Hawky:

Ich meine, dass sich die Vorschriften dafuer geaendert haben. Nach mehr als 2 Monaten abgelaufenem TÜV bekommt man sogar Punkte. Wen es interessiert, der kann ja mal klare Infos raussuchen.

Dass dir Hawkys Aussage gefiel, ist klar ;)

Bußgeldkatalog-Auszug

Zitat:

Original geschrieben von ThePiet

@Drahkke:

Du bist ja mal ein ganz Schlauer... auf die Idee waere ich gar nicht gekommen...

Meinst du nicht, es gibt auch Strecken, die mit ÖVP gar nicht oder nur sehr umstaendlich zu bewaeltigen sind wie z.B. Essen-Bitburg?

Ich danke allen fuer ihre Antworten!

Drahkke hat absolut recht.

Im Übrigen - 4 Stunden Zugfahrt für <40€....

Argumentenmangel?

Grüße

Schreddi

Da einem nicht erst um 17:50 Uhr einfällt, dass man gleich nach Bitburg fahren muss, könnte man ja vorher noch schnell den TÜV abnehmen lassen.

In Essen Freitags z.B. von 07:30 - 15:30 Uhr.

Wenn man vorher schon 1,5 Monate pennt, sollte auch eine besondere Anstrengung möglich sein.

Aber manche Leute zocken lieber und jammern hinterher. :mad:

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