Wer ist Schuld? 100/0 oder doch 50/50?
Folgender Fall ergab sich.
Polizei war vor Ort.
Ich stelle das Unfall Geschehen einfach mal so in den Raum und frage nach eurer subjektiven Meinung.
Wer hat Schuld.?
Auto 1
Auto 2
Beider.. daher 50/50
Auto A und B befinden sich auf einen ausgewiesenen Parkplatz
Alle nötigen Informationen habe ich aufgezeichnet.
Eventuell ergibt sich die eine oder andere Frage zur Örtlichkeit, Geschwindigkeit etc... Dieses hat die Polizei aber auch nicht interessiert.
Auto 2 hat keine Einsicht rechts aufgrund parkender Autos.
Danke
48 Antworten
Zitat:
@yellwork schrieb am 18. Februar 2024 um 15:37:49 Uhr:
Okay..
Aber auf was? Die Sicht ist nach rechts durch das parkende Auto A versperrt und nicht einsehbar.
StVO, §10:
Zitat:
§ 10
Einfahren und AnfahrenWer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 3Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@yellwork schrieb am 18. Februar 2024 um 15:42:11 Uhr:
Nachtrag.
Auto 2 befand sich schon zu 90% in Fahrtrichtung strassenseitig.
Sonst wäre der "bums" nicht vorne Fahrerseite links, sonder rechts gewesen.
Genau, Fahrzeug 2 befand sich einer Position, in 1 oder 2 Sekunden zuvor die Sicht nicht mehr versperrt und die Straße einsehbar war und ist trotzdem weitergefahren. Wäre Fahrzeug 2 eher stehen geblieben, hätte Fahrzeug 1 vermutlich noch rechtzeitig anhalten können.
Gruß
Uwe
Zitat:
@yellwork schrieb am 18. Februar 2024 um 15:42:11 Uhr:
Nachtrag.
Auto 2 befand sich schon zu 90% in Fahrtrichtung strassenseitig.
Sonst wäre der "bums" nicht vorne Fahrerseite links, sonder rechts gewesen.
Das machts ja noch schlimmer.
Auto 2 hält drauf, obwohl er Auto 1 schon sehen kann und mit Auto A und B das Hindernis auf seiner Seite war.
Fail würd ich sagen.
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Trotzdem hätte 2 abschließend sich vergewissern müssen, daß die Strecke, wie 1 fuhr, total frei wäre. Insofern eindeutig.
Auch bei dieser Gefährdungslage, dürfte eine zivile Gefährdungshaftung keine Rolle spielen, weil das Verkehrsvergehen
eindeutig zu werten ist. Ansonsten würde sich ja schuldhafte Verkehrsvergehen zumeist immer durch eine zivilrechtliche
gerichtliche Auseinandersetzung in einer auf anderer Ebene absetzen. Auch im Zivilrecht spielt die Schuldhaftigkeit und nur diese eine Rolle.
2 hat Schuld egal ob er schon auf der Straße war oder was auch immer, er hätte da er das Hindernis auf seiner Seite hatte 1 die Durchfahr gewähren müssen und hinter den parkenden Autos warten müssen.
@yellwork:
Mit welcher Begründung sollte denn 1 ein Mitverschulden treffen? Dazu müssten doch ganz konkrete Hinweise vorliegen, wie z.B. eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit, ein Abweichen vom Rechtsfahrgebot, eine Nichtreaktion aufgrund Ablenkung oder Alkoholisierung oder ähnliches. Wenn es nichts dergleichen gibt, dann kann man auch kein Mitverschulden von 1 erkennen.
Und da du schreibst, dass alle nötigen Informationen aus dem Bild hervorgehen, gibt es offenbar auch keine weiteren Hinweise, also auch kein Mitverschulden von 1.