Wer ist im Recht? Händler oder ich?

Audi TT 8N

Hallo liebe TT-Gemeinde,

mit meinem Wagen haben ich leider mehr Probleme als Freude...

vor 2 Monaten habe ich meinen TTCQ 180PS BJ 05 bei einem Audi Vertragshändler inkl. einer Gebrauchtwagen Garantie "Perfect Car Pro" gekauft.

Nun ist neben vielen vorherigen Mängeln auch noch die Beleuchtung meines FIS ausgefallen und ich wollte den Wagen heute bei einem Audi Händler meines Vertrauens auf Kosten des Audi Händlers, bei dem ich den Wagen gekauft hab (400 km weit entfernt von mir) reparieren lassen. Leider weigert sich nun der weit entfernte Audi Verkäufer die Kosten für die anstehende Reparatur zu übernehmen.

Trotz der Tatsache, dass der Wagen die Gebrauchtwagen Garantie hat, fallen bei Reparatur Kosten i.H.v. 350,00 Euro an.

Nun meine Frage: Muss der Audiverkäufer nicht sowieso aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung die Kosten für die Reparatur übernehmen? Ich bin doch noch nicht mal über die 6 Monatsgrenze (Beweislastumkehr) und trotzdem will der die Reparatur nicht zahlen...

Wer ist im Recht? Kann ich meinen Anspruch gelten machen oder muss ich selber für die Kosten aufkommen?

Danke für Eure Hilfe!

Lieben Gruß, Kristian

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Yep - wie Puma_King schon schreibt, Garantie ist Garantie, und Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Als die gesetzliche Regelung mit der 24monatigen Gewährleistung kam, hat die Wirtschaft bewusst nicht die Welle gemacht, da nach 6 Monaten der Kunde eh die Beweislast führen muss, was i.d.R. ziemlich schwierig bzw. gar unmöglich ist.
Pfiffige Händler versuchen, den eigenen Geldbeutel zu schonen, indem sie Gewährleistungsfälle (deren Kosten eigentlich in voller Höhe sie übernehmen müssten), über die Garantieversicherung des Kunden abzuwickeln, und dem (dummen) Kunden so auch noch einen Eigenanteil aufzubürden.

Deshalb auf Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate bestehen.

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Zitat:

Original geschrieben von TTQuattro8N


Heißt das jetzt, dass der Audi Händler von mir verlangen kann, dass ich den Wagen 400 km weit fahre, damit er die Reparatur übernimmt?

Der Händler muss für die Kosten des Transportes aufkommen, in den meisten Fällen reicht es aus wenn du die Erlaubnis einholst den Schaden in einem Autohaus in deiner Nähe reparieren zu lassen.

In deinem Fall scheint dies problematisch zu sein, frag den Händler wie er den Wagen holen möchte 😁

Yep - wie Puma_King schon schreibt, Garantie ist Garantie, und Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Als die gesetzliche Regelung mit der 24monatigen Gewährleistung kam, hat die Wirtschaft bewusst nicht die Welle gemacht, da nach 6 Monaten der Kunde eh die Beweislast führen muss, was i.d.R. ziemlich schwierig bzw. gar unmöglich ist.
Pfiffige Händler versuchen, den eigenen Geldbeutel zu schonen, indem sie Gewährleistungsfälle (deren Kosten eigentlich in voller Höhe sie übernehmen müssten), über die Garantieversicherung des Kunden abzuwickeln, und dem (dummen) Kunden so auch noch einen Eigenanteil aufzubürden.

Deshalb auf Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate bestehen.

aber wenn ich 1 jahr garantie habe, habe ich auch das jahr und nicht nach 6 monaten praktisch pech gehabt, oder?

gruß, t.

Zitat:

Original geschrieben von fiesergeschmack


aber wenn ich 1 jahr garantie habe, habe ich auch das jahr und nicht nach 6 monaten praktisch pech gehabt, oder?

gruß, t.

So isses - näheres sagen Dir die Garantiebestimmungen (z.B. über Quote der Garantieentschädigung im zeitlichen Verlauf)

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Aufpassen muss man wenn man eine Garantie mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hat. Der Händler versucht gerne innerhalb der ersten 6 Monate, das über die Garantie abzuwickeln damit er Kosten spart.
Das ist natürlich quatsch, er muss die Kosten der Mängelbeseitigung komplett alleine tragen!

Zitat:

Original geschrieben von Oetker


Aufpassen muss man wenn man eine Garantie mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hat. Der Händler versucht gerne innerhalb der ersten 6 Monate, das über die Garantie abzuwickeln damit er Kosten spart.

Kann er ja, dewegen wird bei einem Gebrauchtwagenkauf bei einem Händler in nahezu allen Fällen die Gebrauchtwagengarantie mitverkauft, dies wird gemacht damit der Verkäufer nicht alle Kosten der Gewährleistungspflicht übernehmen muss.

Oder glaubt wirklich jemand dies wird seit der neuen Regelung der Sachmängelhaftung zum Wohle des Kunden gemacht ? 😉

Aber Kosten welche nicht in der Garantie enthalten sind, und sei es nur die Selbstbeteiligung, trägt der Verkäufer während der Gewährleistungspflicht und wenn es sich um ein Gewährleistungsfall handelt.
Dem Verkäufer muss dies natürlich mitgeteilt werden, und nicht selbstständig die Reparatur in einem anderen Autohaus veranlassen, dann kann der Verkäufer tatsächlich die Kosten verweigern, da dem Verkäufer das Recht zur Mängelbeseitigung in einem Gewährleistungsfall zusteht.

Ob er dies dann unbedingt selbst reparieren möchte, oder sich einverstanden erklärt, dass ein anderes Autohaus dies instand setzt, muss vorher mit dem Verkäufer abgeklärt werden.

Hey Leute,

vielen Dank für die tollen Antworten. Jetzt fühle ich mich schon mal ein bisschen sicherer... ich werde direkt mal schauen, ob ich mich beim ADAC beraten lassen kann!

@Star-TT: genau, das war ich mit dem Golf! Nicht schlecht, dass Du Dir das merken konntest....

Lieben Gruß, Kristian

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von Oetker


Aufpassen muss man wenn man eine Garantie mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hat. Der Händler versucht gerne innerhalb der ersten 6 Monate, das über die Garantie abzuwickeln damit er Kosten spart.
Kann er ja, dewegen wird bei einem Gebrauchtwagenkauf bei einem Händler in nahezu allen Fällen die Gebrauchtwagengarantie mitverkauft, dies wird gemacht damit der Verkäufer nicht alle Kosten der Gewährleistungspflicht übernehmen muss.
Oder glaubt wirklich jemand dies wird seit der neuen Regelung der Sachmängelhaftung zum Wohle des Kunden gemacht ? 😉

Aber Kosten welche nicht in der Garantie enthalten sind, und sei es nur die Selbstbeteiligung, trägt der Verkäufer während der Gewährleistungspflicht und wenn es sich um ein Gewährleistungsfall handelt.
Dem Verkäufer muss dies natürlich mitgeteilt werden, und nicht selbstständig die Reparatur in einem anderen Autohaus veranlassen, dann kann der Verkäufer tatsächlich die Kosten verweigern, da dem Verkäufer das Recht zur Mängelbeseitigung in einem Gewährleistungsfall zusteht.

Ob er dies dann unbedingt selbst reparieren möchte, oder sich einverstanden erklärt, dass ein anderes Autohaus dies instand setzt, muss vorher mit dem Verkäufer abgeklärt werden.

Darum ja der Hinweis auf die Selbstbeteiligung, die dem Kunden nicht selten versucht wird in Rechnung zu stellen..

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