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Wer ist eigentlich für die korrektheit des Fahrzeuges verantwortlich?

Themenstarteram 18. September 2014 um 19:34

So mal folgende Frage..

Ich hab mich vor 4 Jahren eine gebrauchte SkyTeam Skimini (Monkey Replika) gekauft. War mit der insgesamt jetzt schon 2x beim TüV der hatte nie etwas zu beanstanden. Jetzt war die Kette inklusive des Ritzels und Kettenrades verschlissen, alles erneuert und siehe da ich hatte vorne MEHR Zähne drauf als erlaubt ist. Bin ich somit die ganzen 4 Jahre illegal gefahren? Am Ende mit erloschener Betriebserlaubniss? Ich hab ja das Ritzel nicht drauf gemacht, sondern der Vorgänger. Also muss ich jedesmal wenn ich ein Fahrzeug kaufe es komplett in alle Einzelteile zerlegen bevor ich es fahre? Wenn nicht mal der TÜV das nachkontrolliert, woher will ich als Laie denn da auf der sicheren Seite sein?

Beste Antwort im Thema

Gertrud B. ist Hausfrau und Mutter und hat natürlich schon aufgrund der Sorge um ihre 2 Kinder die üblichen und übrigens auch vorgeschriebenen Tests am Fahrzeug regelmäßig vorgenommen.

Neben dem Test der Beleuchtungseinrichtungen sowie der Kontrolle von Öl und Wasser hat Gertrud B. auch immer wieder den Reifendruck und die Lauffläche der Reifen kontrolliert. Dabei ist ihr natürlich schon direkt nach Kauf aufgefallen, dass die Bereifung nicht der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Bereifung entspricht.

Gertud B. ist daher zum Verkäufer gefahren und hat diesen auf den Mangel hingewiesen. Als der Verkäufer davon nichts mehr wissen wollte, hat Getrud B. das vorsorglich mitgeführte Saugrohr F48 ihres Candy Hoover ausgepackt und als Meinungsverstärker verwendet. Gertrud B. sieht nun eine Klage wegen schwerer Körperverletzung auf sich zukommen. Aber sie war auf Seite 1 der Bildzeitung und der Verkäufer war vom Saugrohr F48 so beeindruckt, das er freiwillig nach dem Abheilen seiner Verletzungen die Kosten für einen Satz neue Reifen übernommen hat.

Natürlich hat Gertrud B. die Bedienungsanleitung ihres Fahrzeugs studiert. Als Frau darf sie das und hat daher auch den Mangel bei den Dimensionen der Bereifung sofort erkannt. Ebenfalls lesenswert, da - außer Getrud B. - vielen scheinbar unbekannt: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php :)

Grüße, Martin

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Für die Korrektheit des Fahrzeuges sind grundsätzlich Fahrzeughalter und Fahrzeugführer verantwortlich. Diese Verantwortung können sie auch nicht delegieren.

Zitat:

Original geschrieben von Karkadam

Bin ich somit die ganzen 4 Jahre illegal gefahren? Am Ende mit erloschener Betriebserlaubniss?

Ja, definitiv. Da gibt es nichts zu beschönigen.

Wirklich problematisch wäre es geworden, wenn du einen Unfall verursacht hättest und ein Unfallsachverständiger das Fahrzeug genauer untersucht hätte.

Der jenige der das Fahrzeug fährt ist dafür zuständig, dass alles passt.

Zitat:

StVO - § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1) ...Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, ... vorschriftsmäßig sind...

verantwortlich sind also der fahrer, ferner der halter...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

StVO - § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1) ...Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, ... vorschriftsmäßig sind...

verantwortlich sind also der fahrer, ferner der halter...

Jouh !! der Fahrer hat den Halter frühzeitig darauf hinzuweisen, dass am Fzg was ungenügend ist und der Halter hat das dann auf seine Kosten zu reparieren ! ...und wenn es nicht verkehrssicher ist, muss der Fahrer das fahren verweigern und unterlassen. Da gibt es keine Ausrede !! Erst recht nicht wenn Fahrer und Halter identisch sind !! :D

kbw ;)

Zitat:

Original geschrieben von Karkadam

Also muss ich jedesmal wenn ich ein Fahrzeug kaufe es komplett in alle Einzelteile zerlegen bevor ich es fahre? Wenn nicht mal der TÜV das nachkontrolliert, woher will ich als Laie denn da auf der sicheren Seite sein?

So ist es. Eine wirklich penible Kontrolle des Fahrzeugs wird teurer als das Fahrzeug selbst.

Das ist besonders problematisch bei eingeschränkten Fahrerlaubnisklassen, weil gleich eine Straftat nach StVG §21 im Raum steht.

Zum Glück gibt es bei dieser Straftat keine Mindeststrafe. Wenn Du also vom seriösen Händler etwas werksmäßig illegales (Produktionsfehler) kaufst ohne es auch nur ahnen zu können und damit aus dem Werkstor heraus, den Freunden und Helfern in die Arme fährst, kann ein Richter von jeglicher Strafe absehen.

Wer aber schon zigtausende Kilometer gefahren ist, der hätte auch selbst bemerken können, wenn die Kiste z.B. schneller läuft als erlaubt. Und damit ist er voll verantwortlich.

Themenstarteram 7. April 2015 um 0:15

Ich muss das Thema jetzt nochmal aufrollen.. Gertrud B. ist Hausfrau und Mutter von 2 Kindern, sie ist weder Automechanikerin noch TÜV Prüferin und kauft bei einem Autohändler ein privat PKW mit neuem TÜV. Sie fährt so 1 Jahr und 8 Monate bis sie mal in eine Verkehrskontrolle kommt und der Beamte ihr sagt, die Reifen die sich auf dem Auto fährt wären unzulässig, sie müsste "BREITERE" Fahren, da es so in Ihrem Fahrzeugschein eingetragen ist. Sprich darf man also keine gebrauchten PKWs mehr kaufen? Es könnte ja bei einer Reparatur z.b. NICHT der originale Auspuff verbaut worden sein sondern ein anderer und schon erlischt die Betriebserlaubnis? Oder muss jeder nun einen TÜV Kurs absolvieren? Oder muss ich jeden gebrauchten PKW den ich kaufe zu einem TÜV VOLLGUTACHTEN bringen? Oder ist das alles nur Panikmacherei? Ich hab mal folgendes erlebt ist schon 10 Jahre her.. Ein Kumpel hat sein Wagen getunt, nach und nach immer schön alles fleissig eingetragen. Dann hat er sich am 05.08. 35mm Distanzscheiben draufgemacht und extra dafür breitere Radläufe ranschweissen lassen in einer Werkstatt die ihm auch versichert hat, so kriegt er dann alles eingetragen nichts schleift. Er wollte es am 07.08 eintragen lassen, aber ab 06.08 hatte er einen Verkehrsunfall mit Totalschaden (er war schuld) und das Ende der Geschichte? Auto war wohl 1 Woche von der Polizei beschlagnahmt und kein Mensch hat auch nur ein Wort von den Distanzscheiben gesagt. Bezahlt hatte seine Versicherung den Schaden am gegenerischen Auto. Ich finde die Aussage, man selbst ist dafür verantwortlich recht heikel. Klar wenn ich jetzt wissentlich etwas ranschraube an mein Auto wo ich weis es ist nicht erlaubt oder ok so, dann ist es ja was anderes. Aber wenn ich ein Auto kaufe... weis ich doch nicht was der oder die Vorbesitzer mit dem Wagen schon alles gemacht haben. Kann doch nicht sein das ich das Ding zum Hersteller abschleppen lassen muss und bis auf die letzte Schraube demontieren lassen muss... Und warum darf überhaupt ein in Deutschland zugeassener Autohändler einen Wagen mit einer erloschenen Betriebserlaubnis verkaufen? Klar "wir hier" sind jetzt Schrauber, aber was macht die alleinerziehende Mutter für die ein Luftfilter schon ein Fremdwort ist und um sicher zu gehen extra noch mehr Geld aus gibt und bei einem Autohändler kauft?

Themenstarteram 7. April 2015 um 0:19

Zitat:

@tomS schrieb am 19. September 2014 um 10:39:57 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von Karkadam

Also muss ich jedesmal wenn ich ein Fahrzeug kaufe es komplett in alle Einzelteile zerlegen bevor ich es fahre? Wenn nicht mal der TÜV das nachkontrolliert, woher will ich als Laie denn da auf der sicheren Seite sein?

So ist es. Eine wirklich penible Kontrolle des Fahrzeugs wird teurer als das Fahrzeug selbst.

Das ist besonders problematisch bei eingeschränkten Fahrerlaubnisklassen, weil gleich eine Straftat nach StVG §21 im Raum steht.

Zum Glück gibt es bei dieser Straftat keine Mindeststrafe. Wenn Du also vom seriösen Händler etwas werksmäßig illegales (Produktionsfehler) kaufst ohne es auch nur ahnen zu können und damit aus dem Werkstor heraus, den Freunden und Helfern in die Arme fährst, kann ein Richter von jeglicher Strafe absehen.

Wer aber schon zigtausende Kilometer gefahren ist, der hätte auch selbst bemerken können, wenn die Kiste z.B. schneller läuft als erlaubt. Und damit ist er voll verantwortlich.

Nun in meinem Fall ist die Maschine nicht schneller gefahren sondern hat 90 km/h geschafft, mit GPS gemessen, im Schein steht 88km/h.. Nach dem ich auf das original Ritzel vorne gewechselt habe schafft sie immer noch ihre MAX 90km/h nur eben mit etwas höherer Drehzahl.

am 7. April 2015 um 0:34

Zitat:

@Karkadam schrieb am 7. April 2015 um 02:15:31 Uhr:

Oder ist das alles nur Panikmacherei?

was willst du nun hören?

wer für das fahrzeug verantwortlich ist, wurde ja bereits nebst dem zugehörigen § gepostet...

...wie das dieser entsprechende jemand nun anstellt - ist sein persönliches pech problem!

Zitat:

@Karkadam schrieb am 7. April 2015 um 02:15:31 Uhr:

Sie fährt so 1 Jahr und 8 Monate bis sie mal in eine Verkehrskontrolle kommt und der Beamte ihr sagt, die Reifen die sich auf dem Auto fährt wären unzulässig, sie müsste "BREITERE" Fahren, da es so in Ihrem Fahrzeugschein eingetragen ist. Sprich darf man also keine gebrauchten PKWs mehr kaufen?

Doch, man darf gebraucht kaufen.

Auch von unbekannten Leuten im Mondlicht per Handschlag kaufen.

Auch eine "Analphabetin", die jahrelang nicht nachlesen kann, was im Fahrzeugschein und auf den Reifen steht.

Aber auch diese Analphabeten wollen doch wie Erwachsene behandelt werden und alle Freizügigkeiten wie Führerschein usw. haben.

Dann müssen sie eben auch entsprechende Verantwortung haben!

Übrigens wird immer noch bei Strafttaten die individuelle Schuld berücksichtigt, Hausfrau <> Sachverständiger.

Gertrud B. ist Hausfrau und Mutter und hat natürlich schon aufgrund der Sorge um ihre 2 Kinder die üblichen und übrigens auch vorgeschriebenen Tests am Fahrzeug regelmäßig vorgenommen.

Neben dem Test der Beleuchtungseinrichtungen sowie der Kontrolle von Öl und Wasser hat Gertrud B. auch immer wieder den Reifendruck und die Lauffläche der Reifen kontrolliert. Dabei ist ihr natürlich schon direkt nach Kauf aufgefallen, dass die Bereifung nicht der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Bereifung entspricht.

Gertud B. ist daher zum Verkäufer gefahren und hat diesen auf den Mangel hingewiesen. Als der Verkäufer davon nichts mehr wissen wollte, hat Getrud B. das vorsorglich mitgeführte Saugrohr F48 ihres Candy Hoover ausgepackt und als Meinungsverstärker verwendet. Gertrud B. sieht nun eine Klage wegen schwerer Körperverletzung auf sich zukommen. Aber sie war auf Seite 1 der Bildzeitung und der Verkäufer war vom Saugrohr F48 so beeindruckt, das er freiwillig nach dem Abheilen seiner Verletzungen die Kosten für einen Satz neue Reifen übernommen hat.

Natürlich hat Gertrud B. die Bedienungsanleitung ihres Fahrzeugs studiert. Als Frau darf sie das und hat daher auch den Mangel bei den Dimensionen der Bereifung sofort erkannt. Ebenfalls lesenswert, da - außer Getrud B. - vielen scheinbar unbekannt: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php :)

Grüße, Martin

Zitat:

@Karkadam schrieb am 7. April 2015 um 02:15:31 Uhr:

Ich finde die Aussage, man selbst ist dafür verantwortlich recht heikel.

Wem das zu heikel ist, der sollte vom Kauf eines Kraftfahrzeuges Abstand nehmen.

Niemand wird zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges gezwungen. Im Umkehrschluß ist es selbstverständlich, daß diejenigen Zeitgenossen, die sich doch für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges entscheiden, natürlich auch die ihnen auferlegte Verantwortung zu tragen haben.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. April 2015 um 20:41:10 Uhr:

Zitat:

@Karkadam schrieb am 7. April 2015 um 02:15:31 Uhr:

Ich finde die Aussage, man selbst ist dafür verantwortlich recht heikel.

Wem das zu heikel ist, der sollte vom Kauf eines Kraftfahrzeuges Abstand nehmen.

Niemand wird zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges gezwungen. Im Umkehrschluß ist es selbstverständlich, daß diejenigen Zeitgenossen, die sich doch für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges entscheiden, natürlich auch die ihnen auferlegte Verantwortung zu tragen haben.

Das Leben ist kein Kindergeburtstag... :rolleyes:

Eben. Genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. ;)

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