Wer ist der rechtmäßige Eigentümer?

Mercedes E-Klasse W211

Sachverhalt:

Mein Bruder kauft ein Auto, die Rechnung lautet auf seinen Namen, er bezahlt diese auch. Dieses Auto stellt er seiner Freundin mit der zusammen wohnt zur Verfügung, diese läßt es auch Ihren Namen zu, bezahlt die Steuer und die Versicherung da sie es auch hauptsächlich nutzt.

Nun erfolgte die Trennung, sie rückt das Auto nicht raus und sagt er habe es Ihr geschenkt! Sie habe ja auch den Brief - ätsch!

Ist es in Deutschland so einfach Eigentum zu unterschlagen? Wie seht Ihr das?

Eine Schenkung hat nie statt gefunden!

Beste Antwort im Thema

Ist ja ein interessantes Thema, aber das der TE sich in einem Technik Forum anmeldet
nur um hier Hilfe für ein meiner Meinug nach juristisches Problem zu finden ist nicht in
Ordnung. Da gibt es mit Sicherheit andere Foren für.
Morgen kommt der Nächste, dem die Waschmaschiene von der Ex geklaut wurde😉

18 weitere Antworten
18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Kujko



Zitat:

Original geschrieben von achtklässler


Also :

Herausgabe des Fahrzeugs mit den Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 innerhalb von 10 Tagen verlangen. (Per Einschreiben/Rückschein) . Das Schreiben in Zeugengegenwart eintüten und zur Post bringen !

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist Rechtsanwalt beauftragen.

Rechnung und Quittung bereithalten.

Na da bin ich mal gespannt wie die sache ausgehen wird, und noch spannender wird sein WANN dies sein wird!
Bis das ganze, notfalls vor gericht, geklärt ist, wird das auto nichts mehr wert sein und die junge dame wird sich bis dahin an dem fahrzeug efreuen 😉

Um das "WANN" zu beschleunigen: Hat Dein Bruder/Du keinen Zweitschlüssel? 😁

Ist ja ein interessantes Thema, aber das der TE sich in einem Technik Forum anmeldet
nur um hier Hilfe für ein meiner Meinug nach juristisches Problem zu finden ist nicht in
Ordnung. Da gibt es mit Sicherheit andere Foren für.
Morgen kommt der Nächste, dem die Waschmaschiene von der Ex geklaut wurde😉

wenn du weisst wo der wagen steht, lass ihn wg verlorenen schlüssel zu dir aufladen/einschleppen ggfls über adac ;o)

im notfall bei deiner niederlassung einen drittschlüssel für dein auto machen lassen und den wagen damit wegholen ...

papiere mir rechtsbeistand einfordern ggfls "inkasso moskau" wenn normale dinge nichtmehr zur einsicht führen oder es zu verwirrt wird.... ,weiber und ihre racheausschweifungen .... tssssss.....

steve

Da hier im Forum eh keine Rechtsberatung erfolgen darf und die Antworten den TE nicht wirklich weiter bringen, mache ich hier mal dicht.

***closed***

Mcaudio
MT Moderation.

Ähnliche Themen
Ähnliche Themen