Wer ist Anspruchstellet bei einem Verkehrsunfall?
Hallo,
Ich hatte einen Unfall, und möchte bei der gegnerischen Versicherung mein Schäden am eigenen Fahrzeug anmeldenm. Ich bin Fahrer und Eigentümer. Meine Frau ist Halterin.
Im Fragebogen der gegnerischem Versicherung steht:
Anspruchsteller, Name und Anschrift des Anspruchstellers (ggf.des Fahrzeughalters).
Muss hier der Eigentümer der Fahrer oder der Halter Ansprüche stellen?
Danke
77 Antworten
Zitat:
@born_hard schrieb am 20. Oktober 2021 um 17:09:12 Uhr:
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 20. Oktober 2021 um 16:42:44 Uhr:
Gibt es denn Fotos von den Schäden an beiden Fahrzeugen?Es gibt Fotos aber die würde ich ungerne einstellen. Lackschäden bei mir an dem Stoßfänger und beim Unfallgegner an der hinteren Tür, hintwrem Kotflügel und Schramme an Alufelge.
dadada
Doch, das kann schon hinkommen...
Der TE steht vor dem "Geschädigten" und dieser (hintere) möchte am TE (vermutlich links) vorbeiziehen, da Ihm das ausgeparke zu lange dauert (wahrscheinlich)...
Er lenkt nach links und ist schon fast am TE vorbei , da fährt dann, für den Geschädigten unerwartet, der TE rückwärts und knallt hinten rechts ins Auto... ;-)
Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. Oktober 2021 um 21:19:36 Uhr:
Wo hast Du das gefunden?Passt dann aber nicht zu den anderen Aussagen....
Ich fuhr auf der strasse, stand im stau innerorts. Im Gegenverkehr in der Linksabbiegespur bleibt ein Fahrzeug stehen, noch vor mir, an seiner Haltelinie um in ein Supermarktparkplatz abzubiegen. Geblinkt hat er nicht. Dann fährt er geradeausweiter um dann hinter mir in steilem Winkel in der Lücke auf den Parkplatz abzubiegen. Im selben Moment setze ich zurück um anderen vor mir Platz zu machen. Denn in der Zwischenzeit hat ein anderes Fahrzeug im Gegenverkehr an der Haltespur angehalten,und geblinkt.
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Wer blinkt, dem machst die Lücke frei, wer nicht blinkt, dem nicht?
Aus der Nummer kommst du nicht raus, da bleibt der überwiegende Teil an dir hängen. Die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren wurde schon erwähnt. Dass er nicht geblinkt hat, geschenkt. Was will jemand, der auf einer Abbiegespur steht? Abbiegen wäre eine denkbare Möglichkeit.
Zitat:
@germania47 schrieb am 20. Oktober 2021 um 21:57:45 Uhr:
Wäre es dann nicht zur Kollision gekommen?
Nö, dann wäre er doch schon für den Kandidaten rückwärts gefahren und der hätte dann vor ihm auf den Parkplatz fahren können.
Schau doch einfach mal nach, welcher Verstoß wie geahndet wird. Dann kommst du sicher selber zu dem Schluß, wen höchstwahrscheinlich die Hauptschuld treffen wird...
Der eine Verstoß wird mit 35€, der andere Verstoß wird mit 100€ geahndet.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Oktober 2021 um 21:59:20 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 20. Oktober 2021 um 21:57:45 Uhr:
Wäre es dann nicht zur Kollision gekommen?Nö, dann wäre er doch schon für den Kandidaten rückwärts gefahren und der hätte dann vor ihm auf den Parkplatz fahren können.
Genau, hätte er geblinkt und wäre er an seiner Haltelinie stehen geblieben, dann wäre es nicht zum Unfall gekommen. Aber er ist zunächst stehen geblieben und dann geradeaus weitergefahren um dann im steilen winkel hinter mir abzubiegen. Wenn er nicht blinkt und geradeaus weiterfährt nachdem er an der haltelinie bereits angehalten hat, denke ich mir dass er den Abbiegevorgang aufgegeben hat und geradeaus weiterfährt. Seine Haltelinie ist ja nicht umsonst da, daran muss er sich orientieren und bei dieser Linie den Radius zum abbiegen beginnen. Aber nicht geradeus weiterfahren um dann steil nach links zu ziehen.
Nur mal zur Verdeutlichung: bis 500,- € Streitwert wären für den von dir angesprochenen Anwalt bis zum Urteil in erster Instanz ca. 170,- € (netto) an Gebühren drin. Das deckt insgesamt ca. 60 Zeitminuten für die Lösung des Falls vom ersten Gespräch bis zur Unterschrift unter der Endabrechnung ab.
Neben den erheblichen Problemen des Sachverhalts, wird besonders diese wirtschaftliche Hürde nicht sinnvoll zu nehmen sein.
"Seine Haltelinie ist ja nicht umsonst da, daran muss er sich orientieren"
So wie Zufahrten Zufahrten sind und nicht dazu da, zuge"parkt" zu werden? Der Typ hat doch das einzig vernünftige gemacht, er ist hinter dir abgebogen, weil dort genügend Platz war
Hallo nochmal. Schreib doch einfach alles rein in die Meldung was Dir bekannt ist. Versicherung,Halter,Fahrer,Kennzeichen,Fahrzeug.
Beim Schaden schreibst „geschätzter Wert von mir, bin kein Fachmann“ oder Du lässt eine Werke drübergucken und schreibst: lt.Aussage Werkstattmitarbeiter…
KVA ist natürlich besser, könntest auch nachreichen.
Zum Hergang: nun kann ich es mir schon besser vorstellen wie der Ablauf war.
Leider wäre meine Einschätzung dazu auch:
Wer rückwärts fährt hat fast immer den größten Löwenanteil an der Arschkarte.
Nicht selten sogar 100 %
Zitat:
@Pauliese schrieb am 21. Oktober 2021 um 09:12:02 Uhr:
Hallo nochmal. Schreib doch einfach alles rein in die Meldung was Dir bekannt ist. Versicherung,Halter,Fahrer,Kennzeichen,Fahrzeug.
Beim Schaden schreibst „geschätzter Wert von mir, bin kein Fachmann“ oder Du lässt eine Werke drübergucken und schreibst: lt.Aussage Werkstattmitarbeiter…
KVA ist natürlich besser, könntest auch nachreichen.Zum Hergang: nun kann ich es mir schon besser vorstellen wie der Ablauf war.
Leider wäre meine Einschätzung dazu auch:
Wer rückwärts fährt hat fast immer den größten Löwenanteil an der Arschkarte.
Nicht selten sogar 100 %
So siehts aus, und so werde ich es machen. Die Frage ist nur noch ob ich die Dashcam Aufnahme beilegen soll, damit ich die Haftungsqu0te von 100% Schuld auf 70% Schuld drücken kann. Allerdings riskiere ich damit Datenschutzverletzungen die mir vorgeworfen werden könnten.