Wer ist Anspruchstellet bei einem Verkehrsunfall?
Hallo,
Ich hatte einen Unfall, und möchte bei der gegnerischen Versicherung mein Schäden am eigenen Fahrzeug anmeldenm. Ich bin Fahrer und Eigentümer. Meine Frau ist Halterin.
Im Fragebogen der gegnerischem Versicherung steht:
Anspruchsteller, Name und Anschrift des Anspruchstellers (ggf.des Fahrzeughalters).
Muss hier der Eigentümer der Fahrer oder der Halter Ansprüche stellen?
Danke
77 Antworten
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 20. Oktober 2021 um 16:42:44 Uhr:
Gibt es denn Fotos von den Schäden an beiden Fahrzeugen?
Es gibt Fotos aber die würde ich ungerne einstellen. Lackschäden bei mir an dem Stoßfänger und beim Unfallgegner an der hinteren Tür, hintwrem Kotflügel und Schramme an Alufelge.
Dann wäre ich an seiner Stelle mit "jeder zahlt seinen Schaden selbst" auch nicht einverstanden.
Zitat:
@born_hard schrieb am 20. Oktober 2021 um 17:07:33 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 20. Oktober 2021 um 16:22:51 Uhr:
Die Klärung dieser Fragen sind selbstverständlich ausschlaggebend für deine Ursprungfrage. Denn ohne Analyse des Unfallgeschens ist es nicht möglich, Fragen ob Eigentümer oder Halter einzutragen ist, zu beantworten.Wie war denn das Wetter am Unfallort?
Wenn du ohne Grund manövriert hast, verdreifacht sich die Quote. Also nicht zugeben.Ich hab nicht ohne Grund zurückgesetzt, ich wollte einfach Platz machen für ein Fahrzeug welches vor mir abbiegen wollte.
Wetter war normal, also nicht neblig.
Und was heisst nicht zugeben? Die Polizei hat doch schon alles aufgemommen, und mich verwarnt. Also dass ich zurückgesetzt habe, ist schon klar. Die Schuld allerdings habe ich der Polizei gegenüber nicht
zugegeben.Und wie soll jetzt ein Laie das Unfallgeschehen analysieren und korrekt bewerten um die Frage zu beantworten ob Eigentümer oder Halter einzutragen ist?
Niemand. Das war misslungenen Ironie zu einigen Kommentaren hier. Diese Fragen dienen nur der Bekämpfung der Langeweile. Sorry für das Missverständnis.
Also die Ausgangsfrage kann mit Eigentümer beantwortet werden, oder?
Und auf die Frage gegen wen die Ansprüche gerichtet sind, trage ich die gegnerische Versicherung ein.
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Dein Anspruchsgegner sind Fahrer, Halter und Versicherung des beteiligten Fahrzeugs.
Ok.
Und die Höhe des Schadens kann ich im Formular schätzen, mit der Begründung ea liegt noch kein Kostenvoranschlag vor.
Ich würde mich ausschließlich an den Versicherer wenden und käme niemals auf die Idee, eine solche Frage in diesem Fall anders zu beantworten.
Du kannst aber auch später den Halter auf die 1,50 EUR verklagen, welche der Versicherer nicht zahlen will (Anwalt und Gerichtskosten selbst bezahlen, wenn du dich nicht durchsetzen kannst. Wird immer vergessen, zu erwähnen).
Na klar, dank des Direktanspruchs (Pflichtversicherungsgesetz) wende ich mich fast immer ausschließlich an die Versicherung; die haftet aber nur, wenn der Fahrer/Halter haften muss. Ich käme also nie auf die Idee, im Fragebogen als Anspruchsgegner nur die Versicherung einzutragen.
Ich zum Beispiel würde als Halter keinen Cent rausrücken, wenn ich gar nicht hafte (der Versicherer schützt mich davor). Ausnahme: Besonders soziale Phasen.
Zitat:
@born_hard schrieb am 20. Oktober 2021 um 17:24:33 Uhr:
Also die Ausgangsfrage kann mit Eigentümer beantwortet werden, oder?
Und auf die Frage gegen wen die Ansprüche gerichtet sind, trage ich die gegnerische Versicherung ein.
siehe Seite 1......
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 20. Oktober 2021 um 18:59:13 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 20. Oktober 2021 um 18:59:13 Uhr:
Zitat:
@born_hard schrieb am 20. Oktober 2021 um 17:24:33 Uhr:
Also die Ausgangsfrage kann mit Eigentümer beantwortet werden, oder?
Und auf die Frage gegen wen die Ansprüche gerichtet sind, trage ich die gegnerische Versicherung ein.siehe Seite 1......
Auf Seite 1 schon gibts unterschiedliche Aussagen. Von dir und von Pauline.
Dein Unfallgegner wurde im hinteren Bereich getroffen. Wenn der selber nicht rückwärts gefahren ist, spricht vieles dafür, dass du beim Rückwärtsfahren nicht aufgepasst hast. Das ist aber nur meine persönliche Meinung...
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 20. Oktober 2021 um 20:52:55 Uhr:
@born_hardDein Unfallgegner wurde im hinteren Bereich getroffen. Wenn der selber nicht rückwärts gefahren ist, spricht vieles dafür, dass du beim Rückwärtsfahren nicht aufgepasst hast. Das ist aber nur meine persönliche Meinung...
Wie konnte der Unfalgegner im hinteren Berecih getroffen werden?
Frag doch nicht mich, sondern den TE, denn er hat von Schäden an der hinteren Tür, hinteren Kotflügel und Felge beim Gegner berichtet.
Wo hast Du das gefunden?
Passt dann aber nicht zu den anderen Aussagen....