Wer ist Anspruchstellet bei einem Verkehrsunfall?

Hallo,

Ich hatte einen Unfall, und möchte bei der gegnerischen Versicherung mein Schäden am eigenen Fahrzeug anmeldenm. Ich bin Fahrer und Eigentümer. Meine Frau ist Halterin.

Im Fragebogen der gegnerischem Versicherung steht:
Anspruchsteller, Name und Anschrift des Anspruchstellers (ggf.des Fahrzeughalters).

Muss hier der Eigentümer der Fahrer oder der Halter Ansprüche stellen?

Danke

77 Antworten

Du hinterlässt bei mir einen sehr fragwürdigen Eindruck.

Den Unfall hast du zu 200 % verursacht. Du bist dem Abbiegenden reingefahren, der Beweis ist deine eigene Schilderung und der Treffer am Heck des Gegners. Dieser hatte überhaupt gar keine Chance, den Zusammenstoß zu verhindern.

Und nun versuchst du, dich da kranpfhaft irgendwie rauszuwinden und dumm - dreist sogar selbst Ansprüche zu stellen.

Geht absolut garnicht, sowas.

Ich dürfte dein Gegner nicht sein. ...

Dashcam ist gut, aber wer hat schon eine Dashcam in der Heckscheibe? Und was sollte die beweisen? Dass der andere hinter dir abgebogen ist? Steht auch ohne Aufnahme fest. Dass er beim Abbiegen nicht geblinkt hat? Darfst ihm trotzdem nicht rückwärts in die Karre fahren.

So einfach ist das nicht, wie ihr das schildert. Aber das soll der Anwalt beurteilen, ich hil mir einen Anwalt. Er hat nicht geblinkt und dadurch eine Teilschuld. Natürlich muss man blinken beim Abbiegen, das ist doch klar.

Mach dich auf eine Stundenhonorarvereinbarung gefasst.

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Dein Verstoß beim Rückwärtsfahren ist aber deutlich schwerwiegender. Das wird dir auch der RA bestätigen.

Dein Unfallgegner war nach deiner Schilderung schon deutlich hinter dir, ob mit oder ohne Blinken. Sonst hättest du ihn nicht hinten getroffen. Das spricht dafür, dass du die beim Rückwärtsfahren nötige Sorgfalt nicht hattest.

Wie würde der TE wohl die Sache betrachten, wenn er links abgebogen, und der in der Schlange stehende plötzlich rückwärts gefahren wäre?

Der Unfall kam dadurch zustande, dass du zurückgesetzt hast und nicht weil der Geschädigte nicht geblinkt.

Ich lasse mir eine Teilschuld eingehen, wenn jemand den Fahrstreifen ohne zu blinken wechselt und dadurch einen Zusammenstoß verursacht.

Wie argumentierst deine Ansprüche?
Nur weil der andere nicht geblinkt hat, hat eine Teilschuld?

Woher weiß denn unser TE überhaupt, dass der Typ beim Abbiegen nicht geblinkt hat? Der ist doch hinter ihm abgebogen und wenn er nach hinten gesehen hätte, wäre der Unfall nicht passiert. Gibt schließlich genügend Blinkmuffel, die erst unmittelbar vor dem Abbiegen blinken.
Viel klarer ist für mich, dass man beim Fahren schaut, wohin man fährt. Besonders beim Rückwärtsfahren. Und wenn der andere auf der Abbiegerspur weiter fährt, also am TE direkt vorbei, braucht es keine drei Finger, um Abzuzählen, was der vorhat.

Langsam schleicht sich bei mir ein Gefühl ein - der blinkt nicht, der will hinter mir trotzdem abbiegen, dem mach ich jetzt mal die Lücke zu und ermögliche so dem anderen, der blinkt, das Abbiegen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Oktober 2021 um 18:10:22 Uhr:


Langsam schleicht sich bei mir ein Gefühl ein ...

Da schleicht kein Gefühl, das kommt mit Ansage und Karacho.

...

Mit ein paar Tagen Verzögerung käme da noch eine HWS Distorsion um die Ecke, eine Anzeige wegen Körperverletzung mit Strafantrag und selbstverständlich würden alle Forderungen gegen ihn direkt geltend gemacht.

Gutachten, Nutzungsausfall und Rechtsanwalt sowieso.

Das wäre meine Reaktion auf den TE weil das die einzige Sprache solche Typen verstehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:40:41 Uhr:


Mach dich auf eine Stundenhonorarvereinbarung gefasst.

Ne, ich kläre die Deckungszusage der Rechstschutz vor Mandatserteilung.

https://www.anwalt-suchservice.de/.../...itschuld_am_unfall_22870.html
Und da steht:
Praxistipp
Auch beim Thema Blinken bzw. nicht Blinken ist die Schuld- und damit Haftungsfrage nicht ganz so einfach zu klären, wie man sich dies gerne vorstellt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen im Ernstfall helfen, zu Ihrem Recht zu kommen

Es geht mir in erster Linie zu klären ob der Unfallgegner eine Mitschuld hat. Und das kann ich als Laie nicht beurteilen, das kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht deutlich besser beurteilen.

Zitat:

@born_hard schrieb am 21. Oktober 2021 um 19:48:58 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:40:41 Uhr:


Mach dich auf eine Stundenhonorarvereinbarung gefasst.

Ne, ich kläre die Deckungszusage der Rechstschutz vor Mandatserteilung.

https://www.anwalt-suchservice.de/.../...itschuld_am_unfall_22870.html
Und da steht:
Praxistipp
Auch beim Thema Blinken bzw. nicht Blinken ist die Schuld- und damit Haftungsfrage nicht ganz so einfach zu klären, wie man sich dies gerne vorstellt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen im Ernstfall helfen, zu Ihrem Recht zu kommen

Es geht mir in erster Linie zu klären ob der Unfallgegner eine Mitschuld hat. Und das kann ich als Laie nicht beurteilen, das kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht deutlich besser beurteilen.

Und aus welchem Grund fragst du dann noch hier?
Es haben hier schon einige geantwortet, die die entsprechende Qualifikation haben.

Dein Problem mit der Beauftragung habe ich hier

https://www.motor-talk.de/.../...inem-verkehrsunfall-t7177622.html?...

umrissen. Für den Anwalt ist es günstiger, eine Erstberatung mit 15-30min durchzuführen und abzurechnen, als das Mandat zu übernehmen, es sei denn es wird eine Stundenhonorarvereinbarung oder eine Abrechnung nach einem deutlich höheren Streitwert abgeschlossen. Das zahlt die RS aber nicht.

Zitat:

@born_hard schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:02:26 Uhr:



So siehts aus, und so werde ich es machen. Die Frage ist nur noch ob ich die Dashcam Aufnahme beilegen soll, damit ich die Haftungsqu0te von 100% Schuld auf 70% Schuld drücken kann. Allerdings riskiere ich damit Datenschutzverletzungen die mir vorgeworfen werden könnten.

mach mal. einfacher kannst du es dem sachbearbeiter nicht machen. 🙂

wie du allerdings damit deine schuld auf 70% drücken willst, ist mir schleierhaft.. wenn überhaupt, dann kommt beim unfallgegner maximal die einfache betriebsgefahr von 20% zum tragen.. aber gemäß dem schadenbild geht die sache gewiss, wie viele schon schrieben, zu 100% auf deine kappe. zeige eier und verschwende nicht deine wertvolle lebenszeit mit forderungen, die offensichtlich ohnehin aussichtslos sind.

Heute ist es glaube ich nicht mehr modern, einfach mal zu sagen bzw. einzusehen dass man einen Fehler gemacht hat und sich dementsprechend zu verhalten. Ein Fahrzeug zu rammen, dass man nachweislich wahrgenommen hat (hat ja nicht geblinkt) und dann noch die Schuld weitergeben zu wollen. Respekt für soviel Unverfrorenheit. Oder sollte man es Frechheit nennen? Nicht dass man dem TE zum Schluss noch Absicht vorwirft.

Ich weiss gar nicht was Du hast... der Hintermann hat einfach frech die Distanz verkürzt.... menno aber auch....

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