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Wer ist Anspruchstellet bei einem Verkehrsunfall?

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 12:53

Hallo,

Ich hatte einen Unfall, und möchte bei der gegnerischen Versicherung mein Schäden am eigenen Fahrzeug anmeldenm. Ich bin Fahrer und Eigentümer. Meine Frau ist Halterin.

Im Fragebogen der gegnerischem Versicherung steht:

Anspruchsteller, Name und Anschrift des Anspruchstellers (ggf.des Fahrzeughalters).

Muss hier der Eigentümer der Fahrer oder der Halter Ansprüche stellen?

Danke

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77 Antworten

Zitat:

@born_hard schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:58:45 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:43:23 Uhr:

Was ist überhaupt passiert, dass die Schuldfrage unklar ist?

Die Schuldfrage ist deswegen unklar, weil es immer 2 Wahrheiten gibt und bei einem Unfall in einer unübersichtlichen Verkehrssituation nicht immer eindeutig zu beantworten ist. Je näher man die Dashcamaufnahmen anschaut, desto mehr Fehler kann man bei dem Gegner erkennen.

Super, dann wissen wir ja alle was passiert ist. :D

Dann können wir die Antworten ja würfeln :D

Zitat:

@germania47 schrieb am 20. Oktober 2021 um 16:05:16 Uhr:

Zitat:

@born_hard schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:58:45 Uhr:

 

Die Schuldfrage ist deswegen unklar, weil es immer 2 Wahrheiten gibt und bei einem Unfall in einer unübersichtlichen Verkehrssituation nicht immer eindeutig zu beantworten ist. Je näher man die Dashcamaufnahmen anschaut, desto mehr Fehler kann man bei dem Gegner erkennen.

Super, dann wissen wir ja alle was passiert ist. :D

:D:D

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 14:11

Ja was soll großes passiert sein, rumrangieren im Stau, also leicht zurückgesetzt um anderen Platz zu machen und im selben Moment wo ich zurücksetzebiegt jemand hinter mir ab. Allerdings hat der Unfallgegner nicht geblinkt um den Abbiegevorgang anzukündigen.

Wo war der Stau?

Stau innerorts, Landstraße oder Autobahn?

 

Welchen Grund gibt es, im Stau zu rangieren?

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 14:22

Stau war innerorts im Berufsverkehr. Der Verkehr ist auf meiner Spur zum Stillstand gekommen. Vor mir wollte jemand aus einem Parkplatz rausfahren, und hinter mir war Platz, also hab ich zurückgesetzt, langsam. Bin aber nur 5 cm weit gekommen, denn gleichzeitig hat jemand aus meinem Gegenverkehr abgebogen.

am 20. Oktober 2021 um 14:22

Die Klärung dieser Fragen sind selbstverständlich ausschlaggebend für deine Ursprungfrage. Denn ohne Analyse des Unfallgeschens ist es nicht möglich, Fragen ob Eigentümer oder Halter einzutragen ist, zu beantworten.

Wie war denn das Wetter am Unfallort?

Wenn du ohne Grund manövriert hast, verdreifacht sich die Quote. Also nicht zugeben.

Zurücksetzen heißt rückwärts fahren und da sieht die StVO erhöhte Sorgfaltspflichten vor...

Beim Rückwärtsfahren muss man besondere Vorsicht walten lassen.

Laienhaft könnte das mit der Schuldfrage sogar nach hinten losgehen. Da bin ich gespannt auf die Meinung der Experten in solchen Fällen.

Und 5 cm??? Hast Du den denn gar nicht gesehen?

am 20. Oktober 2021 um 14:28

Ich halte den TE für völlig unschuldig. Was hilft es, wenn nach 5 ... 6 cm jemand von irgendwo einschert. Da hilft der Schulterblick auch nicht..

Ich hatte da mal so einen Fall ...

Schaden zwischen 200 und 1.000,- €, da nutzt auch eine RS-Versicherung mit Selbstbeteiligung nicht viel. Viel Arbeit, wenig Lohn - kein Wunder, dass der Anwalt den TE an seine Haftpflichtversicherung verwiesen hat.

Gibt es denn Fotos von den Schäden an beiden Fahrzeugen?

am 20. Oktober 2021 um 14:52

Ja, wenn der TE nicht einmal Fotos einstellt, wie soll man da klären, was er ins Formular eintragen soll. TEs gibts ....

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 15:07

Zitat:

@situ schrieb am 20. Oktober 2021 um 16:22:51 Uhr:

Die Klärung dieser Fragen sind selbstverständlich ausschlaggebend für deine Ursprungfrage. Denn ohne Analyse des Unfallgeschens ist es nicht möglich, Fragen ob Eigentümer oder Halter einzutragen ist, zu beantworten.

Wie war denn das Wetter am Unfallort?

Wenn du ohne Grund manövriert hast, verdreifacht sich die Quote. Also nicht zugeben.

Ich hab nicht ohne Grund zurückgesetzt, ich wollte einfach Platz machen für ein Fahrzeug welches vor mir abbiegen wollte.

Wetter war normal, also nicht neblig.

Und was heisst nicht zugeben? Die Polizei hat doch schon alles aufgemommen, und mich verwarnt. Also dass ich zurückgesetzt habe, ist schon klar. Die Schuld allerdings habe ich der Polizei gegenüber nicht

zugegeben.

Und wie soll jetzt ein Laie das Unfallgeschehen analysieren und korrekt bewerten um die Frage zu beantworten ob Eigentümer oder Halter einzutragen ist?

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