ForumVolkswagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Wer hatte schon mal ein Schleudertrauma??

Wer hatte schon mal ein Schleudertrauma??

Themenstarteram 9. Oktober 2002 um 20:42

Hi Leute,

hatte am Dienstag einen Unfall. Viel mehr ist mir hinten einer draufgebrannt. Jetzt habe ich natürlich das übliche Schleudertrauma, war gestern und heute auch krank geschrieben. Werde mich allerdings morgen wohl noch weiter krank schreiben lassen, da ich immer noch Schmerzen habe!! Doch wie sieht´s da eigentlich mit dem Schmerzensgeld aus?? Was kann man da so erwarten?? Denn wer will sich zu Zeiten des T-€uros schon was durch die Lappen gehen lassen?? ;)

Gruss

Ähnliche Themen
22 Antworten

freund von mir hat 3000 DM bekommen....

 

SDI

Hallo @1er_Cabrio_93,

ich habe im Internet folgenden Artikel gefunden.

 

Immer wieder ist zu erfahren, dass unter Verkehrsteilnehmern Sprüche nach der Art kursieren: Falls jemand auffährt, einfach "Aua" rufen, sich den Halswirbelbereich halten und sich vom Arzt ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule (HWS) bescheinigen lassen. Damit ist gutes Schmerzensgeld zu machen. Ob der Patient unter einem gespielten oder tatsächlichen HWS leidet, kann der Arzt in manchen Fällen nur erraten. Die Versicherer lassen es in letzter Zeit zunehmend auf Rechtsstreitigkeiten ankommen.

In mehreren aktuellen Urteilen haben sich Gerichte mit HWS - Syndromen im Rahmen von Bagatellunfällen auseinander gesetzt. Das Kammergericht (KG) in Berlin hatte in einem Urteil vom 21.10.1999 (12 U 8303/95 n. rk. = NJW 2000, 877) über eine Schmerzensgeldforderung von 5.000 DM für ein HWS-Syndrom zu entscheiden. Es wurde klargestellt, dass der unfallgeschädigte Kläger für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Aufprall und Beschwerden beweispflichtig ist. Fest stand, dass die kollisionsbedingte Geschwindigkeitserhöhung ca. 5 km/h betrug. Der gerichtliche Sachverständige meinte, ein solcher Wert sei aus medizinischer Sicht nicht geeignet, ein HWS - Syndrom herbeizuführen. Die ärztlichen Atteste stützten sich nur auf subjektive Äußerungen des Fahrers.

Einen Anscheinsbeweis zugunsten des Klägers für das Vorliegen eines HWS - Syndroms gebe es nicht. Voraussetzung sei eine gewisse Wahrscheinlichkeit aufgrund der Lebenserfahrung. Und die gebe es hier nicht. Jeder Mensch reagiert in solchen Geschwindigkeitsbereichen anders.

Einzelne Sachverständige gehen sogar von einer Folgenlosigkeit bei Kollisionen von bis 15 km/h aus. Andere sehen den Grenzbereich bei 10 km/h. In einem Urteil vom 3.12.1999 (9 U 107/97 n. rk. = NJW 2000, 878) stellt das OLG Hamm den plastischen Vergleich mit Kollisionen beim Autoscooter an. Hier seien zum Teil erhebliche Kollisionen zu verzeichnen, die ohne weiteres folgenlos blieben. Allerdings ist zu beachten, dass die Insassen von Autoscootern auf Kollisionen anderer Wagen eingestellt und entsprechend vorbereitet sind. So äußert sich auch LG Augsburg in einem Urteil vom 30.12.1999 (4 S 228/97). Das Gericht meint, der Autoscooter-Vergleich führe aus diesem Grunde nicht weiter. Überhaupt hält das LG Augsburg die generelle Aussage einer Folgenlosigkeit von Kollisionen mit Geschwindigkeitserhöhung bis 10 km/h für zu abstrakt und deshalb nicht brauchbar. Es müsse eine individuell-konkrete Betrachtung erfolgen. Von Fall zu Fall seien unterschiedliche Faktoren von Bedeutung. Ein Teil davon sei nachträglich ohnehin nicht mehr rekonstruierbar. Die Folgen für die Betroffenen seien völlig unterschiedlich.

Und die Moral von der Geschicht': Nichts Genaues weiß man nicht ...

Cu Moonricky :)

Hier habe ich nochmal einen Artikel vom AVD gefunden.

 

mid Berlin - Für ein Schleudertrauma nach einem Auffahrunfall oder einen glatten Knochenbruch gibt es künftig kein Schmerzensgeld mehr. Dies sieht die Neufassung des Schadenersatzrechts vor. Danach soll für alle Verletzungen, die bislang mit bis zu 1 000 DM entschädigt wurden, nicht mehr gezahlt werden. Nach Ansicht des Bundesjustizministeriums soll es nur Schadensersatz geben, wenn die Verletzung `nicht unerheblich ist'.

Bisher erhielten Unfallopfer, die das als Schleudertrauma bekannte HWS-Syndrom erlitten, etwa 600 DM bis 1 200 DM Schmerzensgeld zugesprochen. Das Syndrom entsteht, wenn der Kopf ruckartig nach hinten geschleudert wird. Medizinisch ist es aber nicht nachzuweisen. Das Gesetz über die Reform des Schadensersatzrechts soll nach einem Bericht der Zeitschrift `AutoStraßenverkehr' im Herbst in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Dann könnte es am 1. Januar 2002 in Kraft treten. mid/dt

Der AvD wird sich mit allen Mitteln GEGEN Einführung dieser Regelung wenden, denn das HWS-Trauma ist keine Simulanten-Krankheit, sondern eine oft nicht erkannte schwere Verletzung, die noch Wochen später zu schweren Schäden, dauerhaften Lähmungen und sogar zum Tod führen kann. Es ist unverantwortlich, dass die Unwissenheit und Ignoranz im Bundes-Justizministerium dem lebensgefährlichen Verhalten Vorschub leisten, wegen des "leichten Genickschmerzes" etwa nach Auffahr-Unfällen nicht zum Arzt zu gehen und auf Versicherungsleistungen zu verzichten, die wegen Frührente und Spätschäden unverzichtbar sind. Der AvD fordert HWS-Opfer zu Protestschreiben an den Bundes-Justizminister auf und wird selbst ggf. eine Protestaktion in Berlin durchführen.

Cu Moonricky :)

Hallo @1er_Cabrio_93,

der nachfolgende Link dürfte sehr interessant sein, da er vom 22.03.2002 ist (also Aktuell) und ein Aktenzeichen angegeben wird.

www.sommerfeld-schiller.de/aktuelles/art44.htm

Viel Glück!!

Grüße Moonricky :)

Nimm einem Anwalt! Den zahlt die gegnerische Versicherung, wenn Du keine Schuld hast!!!

Es gibt zu viele Dinge, die man meißt nicht weiß. Die kann er Dir sagen. Er erledigt auch den ganzen Briefkram für Dich usw.

Man rechnet mit ca. 500 DM pro krankgeschriebene Woche! Wohl gemerkt: krankgeschriebene Woche!

So ein Schleudertrauma ist nicht witzig, wünsche Dir gute Besserung!!!

Gruß Carsten

Hi @all,

für einen glatten Knochenbruch oder einem Schleudertraume möglicherweise kein Schmerzensgeld?

Selbst Radfahrer, die auf einem Fahrradweg von einem unachtsamen Fußgänger zu Boden gestürzt werden, erhalten Schmerzensgeld, wenn sie sich dabei das Knie blutig schürfen.

Klar, ein glatter Knochenbruch oder Schleudertraume ist dagegen natürlich nur wie ein Dorn im Finger.

Ich hoffe, dass es Schmerzensgeld bei Autounfällen bald nicht nur im Todesfall gibt. Natürlich kann man nicht bei jeder Gelegenheit Schmerzensgeld fordern, sonst würde sich ja bald keiner mehr auf die Straße trauen, aber wenn der Verursacher fahrlässig gehandelt hat (Also Handy, zu hohe Geschwindigkeit, Übermüdung, ...), dann sollte der auch ordentlich zur Kasse gebeten werden.

Gruss,

Das Radlager

Wenn ich da an die USA denke, wo man schon ein paar 100000$ für irgendwelche Kleinigkeiten kriegt...

Ne Bekannte von mir hat letztes Jahr noch 2000DM Schmerzensgeld wegen nem Schleudertrauma gekriegt. Und simuliert hat die bestimmt net, wer rennt schon freiwillig mehrere Wochen mit so ner dummmen Halskrause rum.

Jedenfalls wünsch ich dir auch gute Besserung und viel Schmerzensgeld :D

ALso mir is vor einem monat auch ( eine Frau ) auf meinen scheenen Golf 2 Edition one gefahren ganz toll natürlich hatte ich auch nen HWS versicherung meinte 500 euro genügen .. naja immerhin :) aber dafür auto totalschaden

Themenstarteram 14. Oktober 2002 um 13:06

@highjack

Na ja, also total hin wird mein Auto wohl auch sein, doch mit 500€ geb ich mich net zufrieden!! War eine Woche krank geschrieben und muss zudem noch zu Massage!! Das müssen die Schmerzen dann schon bezahlt werden!!

Gruss

hmm naja nachdem ich das hier alles lese und auch bischen im netz geschaut habe werd ich da wohl nochmal anrufen evt gibs dann ja nochwas :) ich war auch ne woche krankgeschrieben

Themenstarteram 14. Oktober 2002 um 15:38

Werde erst mit meinem Anwalt sprechen und dann wohl mal vorab so 1000€ veranschlagen plus Fahrtkosten zum Arzt und Massage plus Nutzungsausfall.

Wenn die das nicht überweisen, werde ich meinem Anwalt die Sache kpl. übergeben!!!

Gruss

am 15. Oktober 2002 um 9:03

ich hatte vor längerer zeit mal gelesen, das es inzwischen ne methode gibt schleuderthrauma zu diagnostizieren. da braucht man wohl ne bestimmte aparatur zu, die misst das anhand irgendwelcher elektrischen (gehirn ?) ströme. war aber scho länger her das ich das gelesen hab.

gibt doch eigentlich ne einfache möglichkeit gegen das ST.

einfach die kopfstütze hoch genug stellen, oder nicht?

Themenstarteram 15. Oktober 2002 um 11:54

@MarlboroMan

Ich habe ja das Schleudertrauma nicht simuliert, glaub mir das ist kein Spass. Auf die Schmerzen kann jeder verzichten. Bei mir wurde d nix mit einem Gerät gemessen.

Das verhindern konnte ich auch nicht,habe mich aus dem Sitz nach vorne gelehnt um nach links schauen zu können. Dann ist er drauf gefahren, das heisst das Auto rutscht Dir unterm A***** nach vorne weg und Dein Kopf schleudert nach hinten!!!

Gruss

Hatte vor ca. 2Jahren nen kuriosen Unfall:

War auf der Autobahn unterwegs und fuhr gerade mit 120 auf den Verzögerungsstreifen. Da überholt son Affe und meint noch vor mir in die Ausfahrt fahren zu müssen. Er zieht also rüber und bleibt ein bissi an meiner Stosstange hängen. Kam dann ins schlingern, drehte mich gegen die Fahrtrichtung und überschlug mich 2x im Graben und der fuhr einfach weiter. Hatte gottseidank nur das HWS. Bereits 3 Tage später hatte die Polizei den Kasper anhand von Lackspuren und Zeugenaussagen überführt. Bekam wg. grober Körperverletzung ganze 3200 Mark ohne Gericht. Zusätzlich noch 3000 Mark mehr als mein Wagen noch wert war.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Wer hatte schon mal ein Schleudertrauma??