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Wer hat Vorfahrt?

Hallo ich hätte da eine frage und zwar :
Ich (Roter Pfeil) hab an der Kreuzung Grün plus (grüner pfeil) und biege nach links ab , aus der Einmündung kommt der andere PKW (blauer pfeil) und fährt einfach rein und trifft mich hinten rechts, an seiner Einmündung ist ein vorfahrt Gewähren schild, Polizei hat alles aufgenommen und ihn als schuldig gesehen und 1 Punkt strafe vertreilt , jetzt sagt er das ich doch ausweichen hätte können und mit der Versicherung mir Probleme machen will. Kann er das?

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Nachtrag: Es gibt in der Kreuzung auf der Verkehrsinsel einen Signalgeber mit Grünpfeil:
https://maps.app.goo.gl/JGcvZSUoRH6HXQna6

Der signalisiert konfliktfreies Abbiegen, weil die entgegen kommenden Rechtsabbieger in der Zeit durch eine Zweiphasen-Ampel angehalten werden:
https://maps.app.goo.gl/r5cc3RXcSB52f9k8A

Wenn aber vor Rot noch einer durchfuhr und es bis zum Zeichen "Vorfahrt gewähren" geschafft hat, dann interessiert ihn die Ampel nicht mehr. Und "Vorfahrt gewähren" gilt nun mal nur gegenüber dem Querverkehr, nicht gegenüber entgegen kommenden Linksabbiegern. Daher halte ich die Schuld des anderen nicht für so eindeutig.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Dezember 2023 um 08:10:58 Uhr:



Und dann würde deine Wartepflicht gegenüber einem entgegen kommenden Rechtsabbieger davon abhängen, ob du noch Linksabbieger warst oder ob das Abbiegen schon beendet war und du dich an der Unfallstelle wieder auf der Vorfahrtstraße befandest.

Die Rechtsabbieger müssen IMMER warten.

Entweder haben die rot (wegen der Fußgängerampel) oder müssen am Vorfahrtgewährenschild ggf. warten.

Es gab im Grunde KEINE Spur zum rechts abbiegen an der Ampel, dieser Abzweig ist VOR der Ampel.

Der TE muss also nur dem geradeaus Verkehr Vorfahrt gewähren.

Hier in München gibt es einige Kreuzungen dieser Art.
Da wurde in letzter Zeit zum Schutz der Fußgänger Rufampeln installiert, wo der Abbiegende dann rot bekommt. Es fehlt dann aber das grüne Signal.
Früher gab's da nur ein gelbes Blinklicht, was die meisten Kfz-Lenker nun mal seltenst interessiert hat.

Das Missverständnis liegt wohl daran, dass viele der Meinung sind, dass sie problemlos abbiegen können, sobald das rote Licht ausgeht. Das Schild 205 wird halt bei Auffahrten an BABs bzw. bei Vorhandensein von Lichtsignalanlagen an Einmündungen gerne ignoriert...

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 5. Dezember 2023 um 09:45:03 Uhr:


Die Rechtsabbieger müssen IMMER warten.

Sie müssen das grundsätzlich nicht gegenüber entgegen kommenden Linksabbiegern. Das Zeichen "Vorfahrt gewähren" bezieht sich nur auf den Querverkehr.

Im konkreten Fall müssen sie es vielleicht - nämlich dann, wenn man das Linksabbiegen an der Stelle schon als beendet ansieht und man sich gegenüber dem Rechtsabbieger schon wieder "geradeaus" auf der Vorfahrtstraße befindet. So ist es hier behördlich wohl gedacht, weil sonst die Gestaltung der Kreuzung keinen Sinn ergeben würde. Aber eindeutig ist es hier nicht. Und ob es bei einem Unfall auch die Gerichte so sehen, ist ebenfalls eine andere Frage.

Der Linksabbieger befindet sich schon auf der querenden Straße wenn er an der Insel vorbei fährt.
Und damit es da auch keine Probleme mit solchen Lösungen gibt steht da das Vorfahrt achten Schild.
Seit wann sucht man sich aus wann das gilt oder nicht?
Es gilt ausdrücklich und grundsätzlich für die Strasse auf die man auffährt,wie die Verkehrsführung da vorher aussieht spielt da gar keine Rolle.

Natürlich schließt das nicht nicht aus das es Situation geben kann in der,je nach Kreuzungsart und Gegebenheit,der Bevorrechtigte eine Teilschuld bekommen kann.
Aber das entscheiden dann Gerichte,das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Bedeutung des Schildes.

Sehe ich auch so.

Verstehe hier die Einwände auch nicht so ganz.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 5. Dezember 2023 um 16:48:41 Uhr:


Es gilt ausdrücklich und grundsätzlich für die Strasse auf die man auffährt,wie die Verkehrsführung da vorher aussieht spielt da gar keine Rolle

Das ist natürlich völliger Unsinn. Das Zeichen "Vorfahrt gewähren" gilt nicht gegenüber jedem, sondern nur gegenüber dem Querverkehr. Und Querverkehr sind Fahrzeuge, die auf der Vorfahrtstraße von links oder von rechts kommen. Das Zeichen gilt nie gegenüber dem Gegenverkehr. Also kommt es nur darauf an, ob der TE noch Gegenverkehr war oder ob er bereits auf der Vorfahrtstraße war. Und ja, da kann es auf ein paar Meter ankommen.

Bei den angehängten Bildern hat A Vorrang vor B. Jetzt kann man sich die Kreuzung noch etwas weiträumiger vorstellen, dann ist B irgendwann nicht mehr Linksabbieger. Aber ab wann gilt das deiner Meinung nach? Im Falle des TE hatte der Unfallgegner einen freilaufenden Rechtsabbieger. Aber die Distanz zum Hauptknotenpunkt beträgt gerade mal ca. 3 bis 4 Meter. Also auch nicht mehr als in den angehängten Bildern.

Kreuzung1
Kreuzung2

So eine Straße war das doch gar nicht wenn ich nicht irre.

Ich weiß jetzt nicht, was in diesem Zusammenhang "so eine Straße" sein soll. Alle Ansichten der Kreuzung aus beiden Perspektiven sind weiter vorne verlinkt.

Ich finde das es anders ost

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Dezember 2023 um 23:25:35 Uhr:


Ich weiß jetzt nicht, was in diesem Zusammenhang "so eine Straße" sein soll. Alle Ansichten der Kreuzung aus beiden Perspektiven sind weiter vorne verlinkt.

Und die zeigen eine völlig andere Kreuzung mit einer ganz anderen Situation. Einfach mal im ersten Beitrag nachsehen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 5. Dezember 2023 um 22:30:46 Uhr:


So eine Straße war das doch gar nicht wenn ich nicht irre.
Aber so eine.

Und da muss der Rechtsabbieger ganz eindeutig den Linksabbieger von gegenüber durchlassen, wie sich ein Kollege von mir richterlich bestätigen lassen durfte...

Genau um sowas geht es doch,natürlich muss er den durchlassen.
Sonst wäre das Vorfahrt achten Schild doch völlig sinnfrei.

Ich weiß es, nur der Kollege Rockville war ja anderer Meinung.

Bin da ganz deiner Meinung Hannes.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Dezember 2023 um 09:52:15 Uhr:



Sie müssen das grundsätzlich nicht gegenüber entgegen kommenden Linksabbiegern. Das Zeichen "Vorfahrt gewähren" bezieht sich nur auf den Querverkehr.

Was außer Querverkehr auf der Hauptstraße soll es wohl sonst sein?

Habe die gleiche Situation hier, nur etwas größer:

https://maps.app.goo.gl/wbVoU6p7sUjsxRdw8

Interessant ist die hier:
https://maps.app.goo.gl/EWJpUnSPQMreT3TE8

Die war früher wie oben, hat man jetzt zugunsten der Fußgänger entschärft.

Aber was ist mit der hier?
https://maps.app.goo.gl/kiFoqam1VLAsnc7J6

Ist bei uns und es wartet eigentlich jeder, der nach rechts auf die Bundesstraße abbiegen will.
Witzig ist dann eher der Fall, wo der gegenüber in die kleine Gasse einbiegt.
https://maps.app.goo.gl/SdH7MnhxZJr4Qjmp8

VG

Können ja, dürfen nein

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