Wer hat Schuld --> Tödlicher Motorradunfall
Guten Morgen,
in der letzten Woche gab es im entfernten Familienkreis einen tödlichen Unfall. Der Motorradfahrer und der Fahrer des Pkw sind beide verstorben. Der Unfall ereignete sich abends in der Dämmerung.
Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.
Jetzt prallen hier natürlich Anschuldigungen aufeinander. Wie seht ihr die Schuldfrage?
Ich bin der Ansicht, dass der Motorradfahrer einen größeren Anteil an dem Unfall hat, da er, höchstwahrscheinlich bewusst, das Tempolimit weit überschritten hat. Der Autofahrer hat zwar die Vorfahrt genommen, dies aber sicherlich nicht bewusst, sondern in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Motorrades.
Falls eine solche Frage hier nicht hingehört, bitte löschen!
Viele Grüße,
Fachwirt10
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:
Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.
Nett.
Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).
Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.
Gruß Metalhead
329 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. August 2017 um 21:24:03 Uhr:
Nö, nur und höchstens dann, wenn der Unfall nachweisbar bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit hätte vermieden werden können.
Warum der Unfall? Und wenn auch nur ein halbes leben gerettet worden wäre, hätte es sich gelohnt.
Ich finde dem Thread ist nichts hinzuzufügen. Ich hätte an meiner 70er Zone vor dem Dorf den Motorradfahrer höchstwahrscheinlich auch umgefahren. Warum? Wenn die Geschwindigkeit schwer einschätzbar ist (was bei jedem Bike der Fall ist) , dann geht man als Ortskundiger davon aus dass eine den Schildern ähnliche Geschwindigkeit gefahren wird und nicht das 1,5 bis 2 Fache.
Die moralische Schuld liegt definitiv beim Motorradfahrer. Was die Rechtswege betrifft können wir hier gerne zusammenlegen um uns einen Rechtsverdreher zu kaufen. Am besten gleich zwei, denn die sind meist nicht in der Lage gegen sich selbst zu Argumentieren.
Noch einmal gaaaaanz langsam zum mitmeißeln - es ist bisher allein eine VERMUTUNG, der Motorradfahrer sei zu schnell gewesen.
Man hat als Wartepflichtiger nicht davon auszugehen, dass der Vorfahrtsberechtigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält - man hat zu gewährleisten, dass der Vorfahrtsberechtigte weder behindert noch gefährdet wird!
Es geht nämlich nicht um moralische Bewertungen, sondern allein um rechtliche Bewertung. Ratio schlägt Emotio 😉
Zitat:
@twindance schrieb am 24. August 2017 um 21:59:16 Uhr:
.... Ratio schlägt Emotio 😉
Das wäre mal ein Vorschlag für die NUB. 🙂
Zitat:
@twindance schrieb am 24. August 2017 um 21:59:16 Uhr:
Noch einmal gaaaaanz langsam zum mitmeißeln - es ist bisher allein eine VERMUTUNG, der Motorradfahrer sei zu schnell gewesen.
"Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen."
Zitat TE. Wenn es denn wirklich so war , was anhand der Bremsspuren und es Aufpralls eigentlich feststellbar sein müsste, dann stehe ich hinter meiner Aussage.
Wenn wir jedoch die gegebenen Informationen allesamt hinterfragen müssen, dann kann man auf so einer Basis eh nicht diskutieren.
Ähnliche Themen
Zitat:
@twindance schrieb am 24. August 2017 um 21:59:16 Uhr:
Man hat als Wartepflichtiger nicht davon auszugehen, dass der Vorfahrtsberechtigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält - man hat zu gewährleisten, dass der Vorfahrtsberechtigte weder behindert noch gefährdet wird!
Dann les mal diese nette Sammlung: http://www.verkehrslexikon.de/Module/VorfahrtGeschwindigkeit.php
So einfach ist das alles nicht.
Zitat:
@twindance schrieb am 24. August 2017 um 21:59:16 Uhr:
Man hat als Wartepflichtiger nicht davon auszugehen, dass der Vorfahrtsberechtigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält - man hat zu gewährleisten, dass der Vorfahrtsberechtigte weder behindert noch gefährdet wird!
Mach es dir da nicht zu einfach.
Hier ein Urteil , zwar kein Motorrad , aber 50km/h drüber. Da hilft einem Vorfahrtsrecht auch nichts mehr:
https://www.anwalt.de/.../...-ueberhoehter-geschwindigkeit_015379.html
🙄 ... man kann und darf nicht darauf vertrauen, dass andere VT sich immer innerhalb des Tempolimits bewegen. Da steht nichts anderes. Könnte man auch bemerkt haben. 😰
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. August 2017 um 18:31:51 Uhr:
🙄 ... man kann und darf nicht darauf vertrauen, dass andere VT sich immer innerhalb des Tempolimits bewegen. Da steht nichts anderes. Könnte man auch bemerkt haben. 😰
Ach ja?
u"s den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Ist der Fahrer eines Pkw innerorts deutlich zu schnell und er kann ein Verschulden des Unfallgegners nicht nachweisen, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das entschied das Landgericht (LG) Coburg nach Mitteilung der Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV).
Im verhandelten Fall wurde das Kraftfahrzeug des Klägers zum Unfallzeitpunkt von einem Verwandten mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit innerhalb einer Ortschaft auf einer Bundesstraße gefahren. Der beklagte Unfallgegner wollte kurz nach dem Ortschild auf diese vorfahrtsberechtigte Bundesstraße einbiegen. Der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs versuchte, einen Unfall zu vermeiden, geriet dabei ins Schleudern und prallte gegen einen Laternenmast. Der Kläger hatte behauptet, der Unfallgegner hätte sein Fahrzeug, bevor er auf die bevorrechtigte Bundesstraße einfuhr, sehen können und müssen. Daher hätte er nicht auf die Bundesstraße einfahren dürfen und müsse ihm daher Ersatz von über 6.000 Euro für den Fahrzeugschaden bezahlen. Die Beklagten haben eingewendet, dass der Fahrer des klägerischen Pkw auf Höhe des Ortsschilds eine geschätzte Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gehabt habe. Der beklagte Unfallgegner habe den Pkw des Klägers außerdem gar nicht sehen können.
Das LG wies die Klage ab. Es stellte fest, dass die Beklagten nicht haften, da der Fahrer des klägerischen Pkw einen groben Verkehrsverstoß begangen hatte. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen war das Gericht von einer Geschwindigkeit des klägerischen Pkw in Höhe des Ortsschildes von mindestens 100 km/h überzeugt. Der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs und seine Beifahrerin hatten entsprechende Angaben bei der Polizei gemacht. Der eingeschaltete Sachverständige kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug des Klägers nach dem Ortsschild noch 100 km/h schnell gewesen sein muss. Daher hat der Fahrer die innerorts vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h grob missachtet. Ein Verschulden des Unfallgegners konnte der Sachverständige dagegen nicht feststellen.
Aufgrund der groben Alleinschuld des Fahrers des klägerischen Fahrzeugs mussten der Unfallgegner und seine Versicherung nicht zahlen (LG Coburg Urteil vom 27.08.2009, Az: 21 O 655/08)"
Mal alles lesen, gelle?
Ich versuche es nochmal ganz höflich:
In dieser Einzelfallentscheidung steht u.a., dass der Vorfahrtsverletzer den "Raser" nicht hat sehen können. Das wissen wir im Fall des TE aber nicht.
Verstehendes Lesen ist der Schlüssel zur Erkenntnis. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. August 2017 um 19:10:11 Uhr:
Verstehendes Lesen ist der Schlüssel zur Erkenntnis. 😉
Genau. Deswegen erkläre ich es dir noch mal ganz langsam: die Fälle gleichen sich und du mußt davon ausgehen, daß der andere sich halbwegs an die StVO hält. Ansonsten bretter ich demnächst mit 200 auf dem Gehweg an deiner Tür vorbei und nehm dich auf den Kühler und verlange von deinen Hinterbliebenen Schadenrsatz, denn damit hättest du ja rechnen können.
Das dies eine Einfallentscheidung ist, weiß ich selber, stell dir das mal vor 😛
Ob sie sich gleichen, das steht eben nicht fest. Aber es mag schon sein, dass ich da einen profunderen Blick dafür habe.
Wenn ich mich darauf verlassen müsste und würde, dass andere VT einigermaßen die StVO einhalten, wäre ich schon mehrere Tode gestorben.
Die Nummer mit dem "vor-der-Haustür-umnieten" ist hier leider garnicht so selten. Meist sind es Radfahrer(Innen) auf dem von Fußgängern "zweckentfremdeten" Fußweg. Gerne folgen dahinter kleine Kinder ihren gehetzten "Vorbildern". Die Realität ist halt so.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. August 2017 um 19:30:17 Uhr:
Wenn ich mich darauf verlassen müsste und würde, dass andere VT einigermaßen die StVO einhalten, wäre ich schon mehrere Tode gestorben.
Nicht nur du, das ist der Instinkt. Ich wollte dir nichts ans Bein pinkeln, warten wir lieber ab, was der TE noch berichtet.
Zitat:
@Haasinger schrieb am 25. August 2017 um 16:47:45 Uhr:
Zitat:
@twindance schrieb am 24. August 2017 um 21:59:16 Uhr:
Noch einmal gaaaaanz langsam zum mitmeißeln - es ist bisher allein eine VERMUTUNG, der Motorradfahrer sei zu schnell gewesen.
"Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen."Zitat TE. Wenn es denn wirklich so war , was anhand der Bremsspuren und es Aufpralls eigentlich feststellbar sein müsste, dann stehe ich hinter meiner Aussage.
Wenn wir jedoch die gegebenen Informationen allesamt hinterfragen müssen, dann kann man auf so einer Basis eh nicht diskutieren.
Doch, genau auf dieser Basis müssen wir diskutieren.
Aus
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 22. August 2017 um 07:43:09 Uhr:
Guten Morgen,
xxxxxxxx
Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.
xxxxxxxxx
wurde
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 22. August 2017 um 20:40:17 Uhr:
xxxxxxx
Die 120 kmh sind relativ sicher, da ein anderer Bekannter das selbe Tempo mit einigem Abstand gefahren ist. Der Unfall ereignete sich im Scheitelpunkt einer langezogenen Kurve.
xxxxxx
und letztlich
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 24. August 2017 um 09:04:56 Uhr:
xxxxxxxx
Es wir hier ja viel darüber gesprochen, ob der andere Motorradfahrer die Geschwindigkeit richtig wieder geben kann, oder nicht. M. E. kann er das. Er selbst fuhr mit ca. 120 in die 70er Begrenzung, der Verunglückte fuhr ca. 200 Meter voraus. Der hintere Motorradfahrer ließ ab kurz nach dem Schild "ausrollen" und der Verunglückte verschwand aus dem Sichtfeld, da es in die Kurve ging. Der Abstand zwischen den beiden wurde größer. Als er ihn dann wieder sah, war der Unfall schon passiert. Somit kann man durchaus davon ausgehen, dass die 120 km/h realistisch sind.
aus
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 22. August 2017 um 20:40:17 Uhr:
xxxxxxx
Die 120 kmh sind relativ sicher, da ein anderer Bekannter das selbe Tempo mit einigem Abstand gefahren ist. Der Unfall ereignete sich im Scheitelpunkt einer langezogenen Kurve.
xxxxxx
und
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 24. August 2017 um 09:26:44 Uhr:
Genau, die Einmündung, in der der Pkw abbiegen wollte, liegt so ziemlich am Scheitelpunkt der Kurve.
wurde dann doch
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 24. August 2017 um 10:34:27 Uhr:
https://www.google.de/maps/@52.9568662,10.1825371,344m/data=!3m1!1e3Der Pkw kam aus der Salzwedeler Straße. Ist doch nicht so ganz der Scheitelpunkt der Kurve...da hat mich meine Wahrnehmung wohl getäuscht, fahre da aber auch nur selten lang.
Du hast wahrscheinlich den Thread doch nur diagonal gelesen 😉
Nochmal gern - wir wissen NICHTS über die wirkliche Geschwindigkeit. Alle "Fakten" sind Mutmaßungen von nur indirekt Beteiligten, die sich aus bestimmten Indizien eine subjektive Meinung gebildet haben, die jetzt nach nochmaliger subjektiver Filterung durch den TE geschildert werden. Nicht böse gemeint - aber bei jeder Schilderung eines Ereignisses kommt es zu subjektiven Bewertungen. Fällt Oma Meier im Unterdorf auf die Nase und hat eine Platzwunde am Knie, hat sie sich im Oberdorf schon das Genick gebrochen.
Zu den verlinkten Urteilen- in fast allen Urteilen bekam der "Raser" keine oder nur eine Teilschuld, solange ausreichende Sicht bestand. Diese ist nach den geschilderten Umständen und den google maps ausreichend gegeben. Lediglich im letzten Link wurde der Raser alleinschuldig gesprochen - da kam es aber auch NICHT zu einem Unfall mit dem "Vorfahrtnichtgewährer" - somit ergibt sich die Beweislastumkehr!
Wie ich schon einmal schrieb - ungeachtet all der eigenen Emotionen und Sympathie/Antipathie für irgendeinen Beteiligten muss man ganz nüchtern und sachlich sich allein von FAKTEN leiten lassen. Von WIRKLICHEN Fakten!
@ R 129 Fan
Alles gut. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. August 2017 um 19:30:17 Uhr:
Die Nummer mit dem "vor-der-Haustür-umnieten" ist hier leider garnicht so selten. Meist sind es Radfahrer(Innen) auf dem von Fußgängern "zweckentfremdeten" Fußweg. Gerne folgen dahinter kleine Kinder ihren gehetzten "Vorbildern". Die Realität ist halt so.
Kinder bis zu einem gewissen Alter
müssenauf dem Gehweg fahren; ihre Eltern oder begleitenden Erwachsenen dürfen dieses seit der letzten Änderung auch tun. Freilich haben Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang.
Niemand muß damit rechnen, daß jemand mit 120 km/h um die Kurve brettert, wo nur 70 km/h zulässig sind; das allgemeine Vorfahrtsrecht darfst Du Dir da sonstwo hinnageln.
Es wird eine der künftigen, EU-weiten gesetzlichen Änderungen sein, daß ein etwaiges Vorfahrtsrecht Makulatur ist, wenn sich der Vorfahrtsberechtigte außerhalb der vor Ort üblichen Verhältnisse bewegt. Heißt konkret, fährst Du innerorts in der 50er Zone auf einer Hauptstraße, hast Du Vorfahrt; fährst Du 100, hast Du 100% Alleinschuld, wenn es zum Unfall kommt und(!) Dir diese deutlich überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden kann. Punkt! Freilich gilt dieses Beispiel auch für außerhalb von Ortschaften.
Es muß mit der Verhätschelung von Rasern im Unfallfalle einfach mal aufhören. Solange nix passiert, wird keiner "herumkrähen"; wenn was passiert, trägt der Raser 100% Alleinschuld.
Es ist alles gesagt; von mir kein weiteres Statement in diesem Thema.