Wer hat jetzt wirklich Schuld?

Habe eine Dringende Frage an Euch
habe folgenden Sachverhalt.
Heute Früh stand auf einmal die polizei vor meiner Tür ich solle kurz mit auf die Inspektion kommen.
Die haben mir erklärt das ich gestern in einem Unfall verwickelt gewesen sei, ich selbst habe aber nichts bemerkt.
Er hat mir die akte vorgelesen, es soll sich so abgespielt haben, ich habe eine Kolone Autos überholt, mich vor AUTO A eingereiht, weil mir ein LKW entgegen kam und habe danach stark abgebremst, sodass das AUTO A das hinter mir gefahren ist eine Notbremsung einführen hat müssen, da es sich bei ihm nicht mehr ausgegangen wäre ohne mein Auto zu beschädigen hat er nach links verissen, drehte sich und das AUTO B das hinter ihm gefahren ist fuhr ihm seitlich an. Ich selber habe aber davon nichts mitbekommen, das es so war. es wurde nur mein Kenzzeichen aufgeschrieben. War überrascht als die Polizei vor meiner Tür stand. Die polizei meint jetzt das ich an allem Schuld sei usw. das die beschädigungen an beiden Autos meine Versicherung bezahlen soll Schaden ca. um die 3000€.

ist das so?? Was kommt da auf mich zu? ist das Fahrerflucht? Komme aus Österreich und ist auch in Österreich passiert.

Beste Antwort im Thema

Eine Frechheit ist eigentlich eher dein Verhalten. Einscheren und sofort voll in die Eisen gehen, kann man dir als Schneiden auslegen...

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einmal sehen was die bezirkshauptmannschaft entscheidet ich kann jetzt ja nur hoffen 🙁

also zahlt meine versicherung das im vollen umfang??

Wenn es sich so zugetragen hat, wie geschildert, dann würde in Deutschland die Versicherung zahlen. Ich vermute, daß das in Österreich genauso ist, weiß es aber nicht..

Ja, dafür ist die Fahrzeughaftfplichtversicherung ja da. Wie das bei euch in Österreich mit Regreßmöglichkeiten gegenüber dem Versicherungsnehmer ausschaut, weiß ich nicht.

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Die Schilderung, dass Du von dem Vorgang hinter Dir nichts mitbekommen hast, wirkt nicht nur auf uns hier sehr unglaubwürdig, sondern wird auch bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft so erscheinen.

Was meinst Du wohl, was praktisch jeder Beschuldige im Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort reflexartig vorbringt? Na, kommst Du drauf?
Genau.
Und aus diesem Grund wird es in einem Verfahren maßgeblich nicht mehr sonderlich drauf ankommen, welche Geschichte Du erzählst, sondern wie die Zeugen das Geschehen wahrgenommen haben und ob das Geschehen für Dich wahrnehmbar war. Das kann man ganz gut rekonstruieren.

An der Stelle ist dann vermutlich Feierabend.

Ich weiß nicht, wie das mit Verfahrenskosten in Österreich ist aber ggf. würde der Spaß günstiger, wenn Du Dir die Kosten eines gerichtlichen Gutachters, der die Wahrnehmbarkeit ermittelt, sparst und Du die Geschichte nochmal genau überdenkst.
Aber das musst Du wissen.

Thema Versicherung. In D ist das unerlaubte Entfernen v.d.U-Stelle eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit und führt dazu, dass die Ansprüche der Geschädigten zunächst reguliert werden, dann der Fahrer aber bis zu 5.000 EUR Regress leisten muss. Die Regelung in A kenne ich nicht, wird aber kaum großartig anders sein.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Was die Versicherungsunternehmen an Kleingedrucktem in ihre Verträge schreiben ist da recht uninteressant.

keineswegs!

denn dort sind die genauen summen aufgeführt, die die vers. fordern

kann

...und diese

können

nunmal von der gesetzl. "höchstgrenze"

(nach unten)

abweichen!

Zitat:

und es gibt keine Möglichkeit Regress zu verlangen.

bei fahrerflucht kann die haftpflicht sehrwohl regress fordern!

die geschichte ist so wie ich sie euch erzählt habe :/ kann ja nichts machen wenn ich es nicht mitbekommen habe nya glauben wird mir ja eh keinen

Zitat:

Original geschrieben von xxchrismoxx


also zahlt meine versicherung das im vollen umfang??

Das hängt von der geklärten Schuldfrage ab. Bekommst du 100% der Schuld, so zahlt deine Versicherung 100% des von dir verursachten Schaden, ein Regress(in D bis 5000€) ist aber Möglich. Bekommst du keine Schuld, zahlt auch deine Versicherung nichts. Dazwischen liegen diverse Möglichkeiten, die sogar von der Wahl des Anwalts, dem zugeteilten Richter und sonstigen Faktoren abhängig sind.

Es kann sein das der Fahrer, welcher in das KFZ direkt hinter dir gefahren ist, auch eine Schuld wg zu geringem Abstand bekommt.....

Das ganze wird wohl letztlich erst vor Gericht geklärt werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Seit wann das denn? In Deutschland sind die Bedingungen, unter denen die Haftpflichtversicherung zahlen muß, durch den Gesetzgeber geregelt. Was die Versicherungsunternehmen an Kleingedrucktem in ihre Verträge schreiben ist da recht uninteressant.

Stimmt nicht.

Der Gesetzgeber regelt in der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung nur den Rahmen, in dem die Versicherer ihre Leistungsfreiheit regeln dürfen.

Wie sie diesen Rahmen ausfüllen, ist reines Vertragsrecht und findet sich in den AKB.

Zitat:

Sollte das in Österreich auch so sein, dann wird der Schaden vollumfänglich von der Haftpflichtversicherung getragen und es gibt keine Möglichkeit Regress zu verlangen.

Doch. Voraussetzung ist, dass gegen eine Obliegenheit verstoßen wurde und das wäre hier das Entfernen. Das muss eben im Strafverfahren nachgewiesen werden.

Kann es das nicht, bleibt der Versicherer (in D) zur Leistung verpflichtet.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


keineswegs!

denn dort sind die genauen summen aufgeführt, die die vers. fordern kann...und diese können nunmal von der gesetzl. "höchstgrenze" (nach unten) abweichen!

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme sollte auf jeden Fall ausreichend sein.

Zitat:

bei fahrerflucht kann die haftpflicht sehrwohl regress fordern!

Das ist richtig. Deshalb gilt meine Aussage auch vorbehaltlich dessen, daß die Angaben des TE korrekt sind.

ja die angaben sind korrekt.

Dann wird es auch strafrechtlich keine Konsequenzen haben und die Versicherung wird leisten, ohne dass Regress genommen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Dann wird es auch strafrechtlich keine Konsequenzen haben und die Versicherung wird leisten, ohne dass Regress genommen wird.

Bin ja keiner der vom Unfall abhaut oder weiterfährt bin ja selber froh wenn wer anhält wenn mir das gleiche passiert. mal sehen was die Bezirkshauptmannschaft dazu sagt dann sehe ich weiter

Aber ich glaube dennoch das ich einen Beitrag an denn Staat als Strafe ablegen muss.

Wurde hier schon angesprochen. Ich denke, dass die Versicherungsregelungen und Verkehrsvorschriften zwischen Österreich und Deutschland nicht stark abweichen. Daher besteht die Gefahr, dass man Dir eine Verkehrsunfallflucht unterstellt und die Versicherung möglicherweise einen Leistungsausschluß erkennt. Bevor Du Dich also irgendwo äußerst, enmpfehle ich Dir dringend, hier einen fachlichen Rat einzuholen, besser einen Verkehrsrechtsanwalt zu konsultieren und mit diesen den Sachverhalt zu erörtern. Unter fachlichen Rat verstehe ich nicht die Auskünfte in diesem Forum, weil hier keine Rechtsauskünfte erteilt werden dürfen und erteilte Rechtsauskünfte schlichtweg falsch sein können. Das investierte Geld in einen Anwalt könnte sich lohnen.

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