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Wer hat hier Vorfahrt?

Themenstarteram 3. Januar 2022 um 12:39

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Straße hier in Frankfurt, wo es regelmäßig Unstimmigkeiten gibt, die ich aber eigentlich nicht ganz nachvollziehen kann. Und zwar geht es um die Straße "Am Burghof" in Frankfurt Bonames. Dort ist eine 30er Zone, in der eigentlich rechts vor links gilt. An einigen Stellen gibt es das Zeichen 301, was Vorfahrt an der nächsten Stelle bedeutet. Dann kommt aber eine Stelle, an der es kein Schild gibt - es müsste sich also um rechts vor links handeln. Es gibt aber auf der Straße eine gestrichelte Linie und dort sind alle Autofahrer der Meinung, dass die Seitenstraße von rechts daher warten muss. Das sind zwar kleine Straßen, an deren Ende z.B. eine Sackgasse ist aber an der Stelle, wo die Straßen sich treffen, sind es zwei normale Straßen. Es ist auch keine Spielstraße oder so.

Daher ganz konkret meine Frage:

Seht ihr das unter den von mir beschriebenen Umständen auch so, dass bei dem angehängten Bild rechts vor links gilt? Ich denke, ja!

Rechts-vor-links?
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114 Antworten

Im Forum zu fragen ist kein Problem.

Aber die richtige Lösung rauszufiltern könnte dauern ;)

Ich verlinke mal ein Bild aus einer anderen Perspektive, vielleicht wird es dann klarer.

https://www.google.de/.../...pitch%3D0%26thumbfov%3D100!7i13312!8i6656

Der Peugeot scheint immer vor dem Haus zu stehen, fast im Einmündungsbereich.

Zitat:

@Deloman schrieb am 3. Januar 2022 um 17:32:12 Uhr:

Ich verlinke mal ein Bild aus einer anderen Perspektive, vielleicht wird es dann klarer.

https://www.google.de/.../...pitch%3D0%26thumbfov%3D100!7i13312!8i6656

Der Peugeot scheint immer vor dem Haus zu stehen, fast im Einmündungsbereich.

Das ist definitiv nicht als Straße zu werten. Daher vermutlich auch keine Beschilderung.

am 3. Januar 2022 um 16:41

darauf sieht es wie eine Einfahrt/Zufahrt aus.....

Für mich stellt sich hier die Frage, ob der TE wirklich eine abgegrenzte 30er Zone meint oder ein 30er Abschnitt. Das wird ja oft durcheinander gewürfelt. In 30 er Zonen, gibt es da überhaupt eine andere Vorfahrtsreglung als Rechts vor Links ?

Zitat Wiki :“ Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt, für ältere lichtzeichengeregelte Einmündungen besteht jedoch Bestandsschutz.“

Weiter sieht man hier keine Beschilderung, ein weiteres Indiz für Rechts vor Links.

Was die unterbrochene Linie dort bedeutet erschließt sich mir nicht.

Edit, die zweite Verlinkung ändert die Sache etwas, die im ersten Bild von rechts kommende „Straße „ sieht hier aus wie eine Ausfahrt.

auf dem 2. dem verlinkten bild würde ich auch sagen, die durchgangstraße hat vorfahrt, dann könnte man die strassenmalerei als haltelinie für diejenigen, die aus der "ausfahrt" kommen deuten

Oder als Designerzebrasteifen um Farbe zu sparen ;)

am 3. Januar 2022 um 16:47

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 3. Januar 2022 um 17:42:19 Uhr:

auf dem 2. dem verlinkten bild würde ich auch sagen, die durchgangstraße hat vorfahrt, dann könnte man die strassenmalerei als haltelinie für diejenigen, die aus der "ausfahrt" kommen deuten

- und als Begrenzung der Fahrbahn in Ermangelung eines Bordsteines.....

Zitat:

@Deloman schrieb am 3. Januar 2022 um 15:11:47 Uhr:

 

Und Verkehrszeichen gelten auch, wenn sie witterungsbedingt nicht sichtbar sind.

Interessant. Wie muss ich mich denn verhalten, wenn ich auf ein völlig zugeschneites Verkehrszeichen treffe?

am 3. Januar 2022 um 16:48

anhalten, online gehen und im MT-Forum nachfragen - da wirst Du geholfen... :D:D

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Januar 2022 um 17:47:24 Uhr:

Zitat:

@Deloman schrieb am 3. Januar 2022 um 15:11:47 Uhr:

 

Und Verkehrszeichen gelten auch, wenn sie witterungsbedingt nicht sichtbar sind.

Interessant. Wie muss ich mich denn verhalten, wenn ich auf ein völlig zugeschneites Verkehrszeichen treffe?

dafür haben die 3 wichtigsten extra formen, die selbst du auch erkennen können solltest wenn sie zugeschneit sind

welche das wohl sein könnten musst du dir aber selbst ergoogeln

Na, wenn @verkehrshindernis dann schon anhält, sollte er das Schild auch vom Schnee befreien, damit er weiß, was es regelt.

Gaaaaanz heißer Tipp dazu: Einmal kurz am Schild rappeln und schon wird der Schnee runter fallen...... und beim vorherigen Anhalten ggf. das Anschalten der Warnblinkanlage nicht vergessen ;).

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Januar 2022 um 17:47:24 Uhr:

Wie muss ich mich denn verhalten, wenn ich auf ein völlig zugeschneites Verkehrszeichen treffe?

Prüfen, ob es an der Stelle und zu der Zeit überhaupt hätte schneien dürfen.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 3. Januar 2022 um 17:51:44 Uhr:

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 3. Januar 2022 um 17:47:24 Uhr:

 

Interessant. Wie muss ich mich denn verhalten, wenn ich auf ein völlig zugeschneites Verkehrszeichen treffe?

dafür haben die 3 wichtigsten extra formen, die selbst du auch erkennen können solltest wenn sie zugeschneit sind

Und wie erkenne ich ob da 80, 100 oder 120 drauf steht?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Januar 2022 um 17:41:01 Uhr:

Für mich stellt sich hier die Frage, ob der TE wirklich eine abgegrenzte 30er Zone meint oder ein 30er Abschnitt. Das wird ja oft durcheinander gewürfelt. In 30 er Zonen, gibt es da überhaupt eine andere Vorfahrtsreglung als Rechts vor Links ?

Das soll der Regelfall sein, aber unter bestimmten Umständen ist auch eine Vorfahrtsregelung durch Zeichen 301 möglich. Das Zeichen 306 hingegen ist grundsätzlich nicht zulässig.

Über diesen Sachverhalt bin ich mir ziemlich sicher, weil ich mich vor einigen Jahren damit beschäftigen musste. Allerdings weiß jetzt nicht mehr, in welchem Gesetz bzw. Verordnung dies zu finden ist.

Vielleicht hat ja einer von euch diese Information, so dass wir dies auch nachlesen können. Danke.

 

Gruß

Uwe

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