Wer hat hier Vorfahrt?

Hallo,

wer hat eurer Meinung nach hier Vorfahrt? Fahrzeug A oder B? Ich hatte gestern eine Nahtoderfahrung, sage aber nicht, ob ich Fahrzeug A oder B war.

Der Führer des Fahrzeug B ist der Meinung, dass er Vorfahrt hat, weil der Gegenverkehr beim Abbiegen immer Vorfahrt gewähren muss. Dass hier die beiden Straßen um ca. 15 Meter seitlich versetzt sind, spielt aus seiner Sicht keine Rolle.

Der Führer des Fahrzeug A ist der Meinung, dass er Vorfahrt hat, weil direkt vor ihm kein Gegenverkehr ist und er somit niemanden vorbeifahren lassen muss.

Und damit es schwieriger wird noch folgende Abwandlung:

a) nur mit den abgebildeten Verkehrszeichen ohne Ampel
b) mit Ampel, die für beide Fahrzeugführer gleichzeitig grün zeigt (ohne grünen Pfeil!)

Beste Antwort im Thema

B - mit und ohne Ampel

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Zitat:

@stero111 schrieb am 23. September 2020 um 11:57:56 Uhr:


Eine weit verbreitete Fehlannahme!! §2 , Abs. 2 sagt "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, ...." es gibt keine Unterscheidung zwischen innerorts oder ausserorts, es gilt grundsätzlich und überall!

Da bist auf dem Holzweg. Innerorts gilt freie Fahrbahnwahl. Ich könnte also auch auf einer zehnspurigen Fahrbahn ganz links fahren. Gilt aber nur für Fahrzeuge bis 3,5t.

Ja, ihr habt recht... ich habs überlesen.. §7 abs 3...

Ihr habt einstimmig meine Vermutung bestätigt, danke. Ich war übrigens B.

A war ein 20-Tonnen Gelenkbus der mit 50 km/h abgezogen ist und mich fast zum Pflegefall gemacht hat. Deswegen die Nahtoderfahrung.

Ich muss übrigens mein Schaubild abändern: Ich hätte eigentlich nur nach links abbiegen dürfen bin aber „illegal“ nach rechts abgebogen. Das konnte A aber nicht wissen. Er musste trotzdem Vorfahrt gewähren, da ich ihm entgegenkommen bin.

Jetzt ist ja geklärt, was keiner wissen wollte. 😁 Ist das auf den Vorgang des Abbiegens denn auch anzuwenden? Beim Spurwechsel gilt ja, dass dieser nur vollzogen werden darf, wenn der rückwärtige Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Ab wann bin ich denn da nun rückwärtiger Verkehr und bis wann noch abbiegender Gegenverkehr?

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Anbei mal eine Skizze auf Basis der Google Maps Satellitenbilder.
Die Rechtsabbieger A sind in der Überzahl, denn rechts geht es in die Innenstadt, dort kommen noch Fahrzeuge, wenn keiner mehr geradeaus fährt, B könnte nun abbiegen, obwohl aus Richtung A noch mehrere Fahrzeuge abbiegen, einige ziehen aber schon am Fußgängerüberweg recht auf die linke Spur, B muss somit anhalten. Tut er es nicht, kommt es zum Unfall. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Polizei in erster Instanz die Schuld bei B sieht, wer vor Gericht Recht bekommt hängt aber vom Richter und seiner Auslegung ab, oder?

Kreuzung

Zitat:

@Gott123456 schrieb am 23. September 2020 um 12:43:28 Uhr:



Ich muss übrigens mein Schaubild abändern: Ich hätte eigentlich nur nach links abbiegen dürfen bin aber „illegal“ nach rechts abgebogen. Das konnte A aber nicht wissen. Er musste trotzdem Vorfahrt gewähren, da ich ihm entgegenkommen bin.

Das ändert nach meiner Einschätzung einiges und damit würde ich bei B die Hauptschuld bei einem Unfall sehen. Was sind denn das für Lichtzeichen für A? Normale grüne Ampel oder Ampel mit grünen Pfeilen?

Zitat:

@detten83 schrieb am 23. September 2020 um 12:53:44 Uhr:


Anbei mal eine Skizze auf Basis der Google Maps Satellitenbilder.
Die Rechtsabbieger A sind in der Überzahl, denn rechts geht es in die Innenstadt, dort kommen noch Fahrzeuge, wenn keiner mehr geradeaus fährt, B könnte nun abbiegen, obwohl aus Richtung A noch mehrere Fahrzeuge abbiegen, einige ziehen aber schon am Fußgängerüberweg recht auf die linke Spur, B muss somit anhalten. Tut er es nicht, kommt es zum Unfall. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Polizei in erster Instanz die Schuld bei B sieht, wer vor Gericht Recht bekommt hängt aber vom Richter und seiner Auslegung ab, oder?

Da täuscht dich dein Bauchgefühl nicht. Die Polizei wird das so aufnehmen, weil der Rechtsabbieger beim Abbiegen die freie Wahl hat, welchen Fahrstreifen er unmittelbar nach bzw. beim Abbiegevorgang wählt. Der Linksabbieger muss wie immer Vorrang gewähren und hat zu warten. Von dem her ist aus verkehrsrechtlicher Sicht der Linksabbieger Unfallverursacher.
Was dann hinterher zivilrechtlich entschieden wird.....?

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 23. September 2020 um 12:57:00 Uhr:



Zitat:

@Gott123456 schrieb am 23. September 2020 um 12:43:28 Uhr:



Ich muss übrigens mein Schaubild abändern: Ich hätte eigentlich nur nach links abbiegen dürfen bin aber „illegal“ nach rechts abgebogen. Das konnte A aber nicht wissen. Er musste trotzdem Vorfahrt gewähren, da ich ihm entgegenkommen bin.

Das ändert nach meiner Einschätzung einiges und damit würde ich bei B die Hauptschuld bei einem Unfall sehen. Was sind denn das für Lichtzeichen für A? Normale grüne Ampel oder Ampel mit grünen Pfeilen?

Absolut, damit bist du zu 100% Schuld, denn der Busfahrer kennt dort die Gegebenheiten und weiß, dass du nicht hättest rechts abbiegen dürfen. Wenn du falsch herum in die Einbahnstraße gefahren wärst, hast du ja auch Schuld am Unfall. diese Ampelschaltung funktioniert nur, weil eben keiner rechts abbiegen darf, deshalb ist ja auch an vielen Ampeln das Wenden verboten.

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. September 2020 um 13:05:10 Uhr:



Zitat:

@detten83 schrieb am 23. September 2020 um 12:53:44 Uhr:


Anbei mal eine Skizze auf Basis der Google Maps Satellitenbilder.
Die Rechtsabbieger A sind in der Überzahl, denn rechts geht es in die Innenstadt, dort kommen noch Fahrzeuge, wenn keiner mehr geradeaus fährt, B könnte nun abbiegen, obwohl aus Richtung A noch mehrere Fahrzeuge abbiegen, einige ziehen aber schon am Fußgängerüberweg recht auf die linke Spur, B muss somit anhalten. Tut er es nicht, kommt es zum Unfall. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Polizei in erster Instanz die Schuld bei B sieht, wer vor Gericht Recht bekommt hängt aber vom Richter und seiner Auslegung ab, oder?

Da täuscht dich dein Bauchgefühl nicht. Die Polizei wird das so aufnehmen, weil der Rechtsabbieger beim Abbiegen die freie Wahl hat, welchen Fahrstreifen er unmittelbar nach bzw. beim Abbiegevorgang wählt. Der Linksabbieger muss wie immer Vorrang gewähren und hat zu warten. Von dem her ist aus verkehrsrechtlicher Sicht der Linksabbieger Unfallverursacher.
Was dann hinterher zivilrechtlich entschieden wird.....?

Ist glaube ich so leicht gar nicht zu sagen, findet der Spurwechsel erst nach dem Fußgängerüberweg statt (so wie es eigentlich fast immer der Fall ist, weil es einfach der Abbiegedynamik entspricht) so befinde ich mich als Abbieger aus Richtung B ja auch schon seit einigen Metern auf dieser Straße, wenn man sich die Linien dort mal anschaut. Ist es dann nicht schon ein Unfall beim Spurwechsel, anstatt einer mit dem abbiegenden Gegenverkehr? Baulich ist diese Ampel durch den Versatz natürlich auch eine Besonderheit.

Zitat:

@detten83 schrieb am 23. September 2020 um 13:30:28 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 23. September 2020 um 13:05:10 Uhr:


Da täuscht dich dein Bauchgefühl nicht. Die Polizei wird das so aufnehmen, weil der Rechtsabbieger beim Abbiegen die freie Wahl hat, welchen Fahrstreifen er unmittelbar nach bzw. beim Abbiegevorgang wählt. Der Linksabbieger muss wie immer Vorrang gewähren und hat zu warten. Von dem her ist aus verkehrsrechtlicher Sicht der Linksabbieger Unfallverursacher.
Was dann hinterher zivilrechtlich entschieden wird.....?

Ist glaube ich so leicht gar nicht zu sagen, findet der Spurwechsel erst nach dem Fußgängerüberweg statt (so wie es eigentlich fast immer der Fall ist, weil es einfach der Abbiegedynamik entspricht) so befinde ich mich als Abbieger aus Richtung B ja auch schon seit einigen Metern auf dieser Straße, wenn man sich die Linien dort mal anschaut. Ist es dann nicht schon ein Unfall beim Spurwechsel, anstatt einer mit dem abbiegenden Gegenverkehr? Baulich ist diese Ampel durch den Versatz natürlich auch eine Besonderheit.

Das muss dann im Einzelfall entschieden werden. Deshal sagte ich ja auch beim Abbiegen. Hier in dem Bild beginnen die Fahrstreifenmarkierungen erst jenseits des Überweges. Ein Wechseln schon im Bereich des Überweges ist hier eigentlich gar nicht möglich bzw. würde eine sehr ungewöhnliche Fahrstrecke/Lenbewegung mit sich bringen. Ich würde sagen, dass der Wechsel am Beginn der Fahrstreifenmarkierungen hier noch dazu führen würde, den Linksabbieger als Verursacher zu sehen. Ein wenig später sehe ich das schon nicht mehr so klar. Aber da werden sich dann schon die Versicherungen mit auseinander setzen. Polizei wird nach meiner Erfahrung erst mal gegen B entscheiden, wobei das ja auch nur eine Einschätzung der Beamten ist, die natürlich vor Gericht revidiert werden kann.

Edit: Abbiegedynamik ist ein treffendes Wort für meine Beschreibung der Fahrtstrecke. Zu spät gesehen.🙂

Zitat:

@Gott123456 schrieb am 23. September 2020 um 12:43:28 Uhr:


Ihr habt einstimmig meine Vermutung bestätigt, danke. Ich war übrigens B.

A war ein 20-Tonnen Gelenkbus der mit 50 km/h abgezogen ist und mich fast zum Pflegefall gemacht hat. Deswegen die Nahtoderfahrung.

Ich muss übrigens mein Schaubild abändern: Ich hätte eigentlich nur nach links abbiegen dürfen bin aber „illegal“ nach rechts abgebogen. Das konnte A aber nicht wissen. Er musste trotzdem Vorfahrt gewähren, da ich ihm entgegenkommen bin.

Ich dachte zuerst, du (B) wolltest rechts abbiegen!
Aus der etwas ungelenken Zeichnung schwer zu erkennen.
Wieso rechts abbiegen illegal? Auf deinem Bild hast Du „Pfeile re.und li. eingezeichnet.
Sowohl als die bek.blauen Schilder mit weißen Pfeilen, als auch auf den Fahrspuren aufgemalt.
Ein Screenshot von Google Earth wäre besser gewesen.
Heißt das, Du hast Dich auf der Linksabbieger Spur eingeordnet, bist aber dann rechts abgebogen?
Schade, daß Du den Fehler mit dem Rechtsabbiegen nicht gleich erwähnt hast.
Das ändert die Lage natürlich und gibt Dir vermutlich mindestens eine Teilschuld.
Und woher willst Du wissen, daß der Gelenkbusfahrer die Verkehrslage dort nicht kennt?
Er hat sich sicher genau deshalb so aufgeregt. Weil Du eben entgegen der Vorschriften falsch abgebogen bist.

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. September 2020 um 13:40:38 Uhr:



Zitat:

@detten83 schrieb am 23. September 2020 um 13:30:28 Uhr:


Ist glaube ich so leicht gar nicht zu sagen, findet der Spurwechsel erst nach dem Fußgängerüberweg statt (so wie es eigentlich fast immer der Fall ist, weil es einfach der Abbiegedynamik entspricht) so befinde ich mich als Abbieger aus Richtung B ja auch schon seit einigen Metern auf dieser Straße, wenn man sich die Linien dort mal anschaut. Ist es dann nicht schon ein Unfall beim Spurwechsel, anstatt einer mit dem abbiegenden Gegenverkehr? Baulich ist diese Ampel durch den Versatz natürlich auch eine Besonderheit.

Das muss dann im Einzelfall entschieden werden. Deshal sagte ich ja auch beim Abbiegen. Hier in dem Bild beginnen die Fahrstreifenmarkierungen erst jenseits des Überweges. Ein Wechseln schon im Bereich des Überweges ist hier eigentlich gar nicht möglich bzw. würde eine sehr ungewöhnliche Fahrstrecke/Lenbewegung mit sich bringen. Ich würde sagen, dass der Wechsel am Beginn der Fahrstreifenmarkierungen hier noch dazu führen würde, den Linksabbieger als Verursacher zu sehen. Ein wenig später sehe ich das schon nicht mehr so klar. Aber da werden sich dann schon die Versicherungen mit auseinander setzen. Polizei wird nach meiner Erfahrung erst mal gegen B entscheiden, wobei das ja auch nur eine Einschätzung der Beamten ist, die natürlich vor Gericht revidiert werden kann.

Edit: Abbiegedynamik ist ein treffendes Wort für meine Beschreibung der Fahrtstrecke. Zu spät gesehen.🙂

Wahrscheinlich ist es hier tatsächlich so, dass es keine pauschale Entscheidung gibt. Andererseits tut es ja auch nicht weh, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Das hakelige Abbiegen bzw Abweichen von der "Abbiegedynamik" kommt durch den Fußgängerverkehr zustande, wer rechts bleibt, muss länger warten, stehen dort schon 2 Autos weicht der dritte Rechtsabbieger auf die linke Spur aus um an den Stehenden vorbeizufahren, denn dort sind die Fußgänger ja auch schon weg. Passiert dies in der üblichen "Eile", die diese Fahrweise mit sich bringt, so übersieht man dann auch mal schnell den Wagen, der als entgegen kommender Linksabbieger grade auf diese Spur einfahren wollte bzw sich dort schon befand. Aber ist schon richtig, denke die Polizei würde auch ersteinmal für A entscheiden.

Also zunächst einmal hat die Polizei nicht das Recht, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden. Das ist einzig allein Aufgabe des Gerichts. Und zum anderen ist es gar nicht zu einem Unfall gekommen, wir haben uns nur etwas aufgeregt.

Zitat:

@Gott123456 schrieb am 23. September 2020 um 14:31:47 Uhr:


Also zunächst einmal hat die Polizei nicht das Recht, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden. Das ist einzig allein Aufgabe des Gerichts. Und zum anderen ist es gar nicht zu einem Unfall gekommen, wir haben uns nur etwas aufgeregt.

In einem gewissen Rahmen schon, auch in kniffeligen Fällen. Richter weichen meist nicht von der Entscheidung der Polizisten ab. Das gilt natürlich nur bei Blechschäden, bei Personenschäden wird alles natürlich sehr genau geprüft.

In deinem Fall ist die Entscheidung ja eindeutig, du hättest dort nicht abbiegen dürfen, eben weil die anderen Grün hatten. Somit hätte man dir vermutlich die ganze Schuld zugesprochen.

In welchem Ort/Straße war das denn nun? Dann können wir uns alle mal ein Bild der Schilder etc machen.

Die Polizei bewertet die Sache verkehrsrechtlich, legt sich dann fest wer ihrer Ansicht nach Verursacher ist und trifft dementsprechend Maßnahmen. Aber es ging dir doch wohl darum was wäre wenn’s geknallt hätte.

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