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Wer hat hier Vorfahrt?

Themenstarteram 22. September 2020 um 17:37

Hallo,

wer hat eurer Meinung nach hier Vorfahrt? Fahrzeug A oder B? Ich hatte gestern eine Nahtoderfahrung, sage aber nicht, ob ich Fahrzeug A oder B war.

Der Führer des Fahrzeug B ist der Meinung, dass er Vorfahrt hat, weil der Gegenverkehr beim Abbiegen immer Vorfahrt gewähren muss. Dass hier die beiden Straßen um ca. 15 Meter seitlich versetzt sind, spielt aus seiner Sicht keine Rolle.

Der Führer des Fahrzeug A ist der Meinung, dass er Vorfahrt hat, weil direkt vor ihm kein Gegenverkehr ist und er somit niemanden vorbeifahren lassen muss.

Und damit es schwieriger wird noch folgende Abwandlung:

a) nur mit den abgebildeten Verkehrszeichen ohne Ampel

b) mit Ampel, die für beide Fahrzeugführer gleichzeitig grün zeigt (ohne grünen Pfeil!)

Beste Antwort im Thema

B - mit und ohne Ampel

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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 22. September 2020 um 21:37:39 Uhr:

Zitat:

Was ist, wenn einer links abbiegt, der Andere "geradeaus" Fährt?

Geht da aber, weil beides sind Einbahnstraßen.

Die dazugehörigen Schilder sind aufgemalt und es gibt auch für beide Nebenstraßen keine Geradeausspur. Bei 15m Versatz der Straßen, sowoeso nicht möglich, da geradeaus durchzufahren.

Stimmt! [facepalm]

Trotzdem ist das Gedankenspiel gegeben. Jetzt könnte ich aber eine Garageneinfahrt an der Straßenecke zur linken Hand für B konstruieren... Oder an der rechten Straßenecke?

Ohne Kommunikation gibt das auf jeden Fall lustige Verwicklungen. Darauf wollte ich hinaus.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 22. September 2020 um 21:40:01 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. September 2020 um 20:49:31 Uhr:

A hat nur dann Vorrang, wenn A schon deutlich vor B auf der Hauptstraße drauf ist.

Und B kann dann, bei 15m Versatz der Straßen, nur noch nen Auffahrunfall produzieren. ;)

Lass bitte die Straße von B links von der Straße von A sein.

A fährt auf B auf. B 100% Schuld: Vorfahrt missachtet. A hatte Anwalt, B hat keinen Anwalt eingesetzt.

Ich bin mit B verwandt. Als ich es erfahren habe, war das Urteil rechtskräftig. Ich konnte es nicht fassen.

B hat nur dann Vorfahrt, solang A nicht ich bin. In sich schlüssig.

Im Prinzip ist es ganz einfach.

A kommt angefahren, schaut nach links, alles frei, schaut nach rechts und sieht B schon beim rechts Abbiegen. A muss jetzt B den Vorrang gewähren.

Zitat:

Lass bitte die Straße von B links von der Straße von A sein.

Und konstruiert nicht immer Dinge hinein, die der diskutierten Situation/Darstellung nicht entsprechen!

 

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. September 2020 um 21:52:21 Uhr:

B hat nur dann Vorfahrt, solang A nicht ich bin. In sich schlüssig.

Was ich dir auch absolut zutraue. ;)

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 22. September 2020 um 21:54:57 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. September 2020 um 21:52:21 Uhr:

B hat nur dann Vorfahrt, solang A nicht ich bin. In sich schlüssig.

Was ich dir auch absolut zutraue. ;)

Quatsch :D

Ich bin der rücksichtsvollste Autofahrer der Welt. Wenn ein schnellerer kommt mach ich immer brav Platz z.B.

In dieser Situation ist A so ziemlich der Letzte, der fahren darf. Erst recht als Linksabbieger.

Und wo ist die Auflösung, @Gott123456 ? Wer warst du? ;)

Ich frage mich hier, wie man überhaupt den gegenüberliegenden Straßen eine gleichzeitige Grünphase gewähren kann.

Bei A gibt es 2 Linksabbiegerspuren, wobei die mittlere auch eine Rechtsabbiegerspur ist, somit müssen dort alle gleichzeitig grün haben. Die Linksabbieger müssen in ihrer Spur bleiben, die Rechtsabbieger auch, also beim Abbiegen die beiden Fahrspuren der "Hauptstraße ausnutzen. Wenn von gegenüber nun auch gleichzeitig Fahrzeuge abbiegen wollen, haben die Rechtsabbieger Vorfahrt, die Linksabbieger müssen trotz grüner Ampel warten, von unten kommend ist es umgekehrt. Das macht gar keinen Sinn, die Ampeln können unmöglich eine gleichzeitige Grünphase haben, da sind Chaos und Unfälle vorprogrammiert.

Frage 2 ist, darf B überhaupt beim Abbiegen direkt auf die linke Spur ziehen? Gibt es da Regeln?

Ich biege häufig auf eine 2-spurige Straße trotz Rechtsabbieger Gegenverkehr ab, wenn keiner mehr geradeaus fährt, da ja dort 2 Spuren verfügbar sind. Manche entgegen kommenden Rechtsabbieger biegen aber direkt auf die Linke Spur ab, obwohl es nicht nötig wäre. Damit rechne ich und verhalte mich auch dementsprechend vorsichtig, aber wie ist da die Gesetzeslage im Falle eines Unfalls zwischen mir und dem entgegen kommenden?

Zitat:

@detten83 schrieb am 23. September 2020 um 09:39:12 Uhr:

 

Frage 2 ist, darf B überhaupt beim Abbiegen direkt auf die linke Spur ziehen? Gibt es da Regeln?

Ich biege häufig auf eine 2-spurige Straße trotz Rechtsabbieger Gegenverkehr ab, wenn keiner mehr geradeaus fährt, da ja dort 2 Spuren verfügbar sind. Manche entgegen kommenden Rechtsabbieger biegen aber direkt auf die Linke Spur ab, obwohl es nicht nötig wäre. Damit rechne ich und verhalte mich auch dementsprechend vorsichtig, aber wie ist da die Gesetzeslage im Falle eines Unfalls zwischen mir und dem entgegen kommenden?

m.E. ist das ein Spurwechsel. Lt STVO gilt das Rechtsfahrgebot... das interpretire ich so das die rechte Spur zu nutzen ist, auch beim Abbiegen. Ein Wechsel auf die linke Spur ist zulässig wenn dies entsprechend STVO RECHTZEITIG durch blinken angekündigt wird. diese rechtzeitige Ankündigung ist hier nicht möglich, daher ist m.E. der Spurwechsel beim Abbiegen so nicht zulässig sondern erst später.... aber wen interessiert das schon???

Beim Rechtsabbiegen hat man freie Spurwahl, solange dies nicht durch Markierungen o.ä. verhindert wird.

Zitat:

@stero111 schrieb am 23. September 2020 um 10:18:14 Uhr:

… Lt STVO gilt das Rechtsfahrgebot... …

Aber nicht innerorts.

2 Antworten, 3 Meinungen. :D Sind aber auch nur Meinungen, keine durch Gesetze belegte Tatsachen. Ich weiß es ja auch nicht, würde mich nur mal interessieren. Häufig sind ja tatsächlich Spuren aufgezeichnet, aber nur leicht gestrichelte Linien, die aber auch nur deshalb nicht durchgezogen sind, weil es den Rahmen einer Kreuzung sprengen würde. Dort wo es mit durchgezogenen Linien vorgegeben ist, da braucht man natürlich nicht diskutieren.

Wäre in der Zeichnung die untere mittlere Spur nicht für beide Abbieger freigegeben, sondern einfach eine Sperrfläche, so könnte man ja tatsächlich aus beiden Richtungen in alle Richtungen abbiegen, man müsste lediglich durch Linien das spurtreue abbiegen vorschreiben.

Wo soll diese Kreuzung denn sein? Ist da sonst kein Verkehr oder der Verkehrsplaner geistig zurückgeblieben?

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. September 2020 um 10:34:46 Uhr:

Zitat:

@stero111 schrieb am 23. September 2020 um 10:18:14 Uhr:

… Lt STVO gilt das Rechtsfahrgebot... …

Aber nicht innerorts.

Eine weit verbreitete Fehlannahme!! §2 , Abs. 2 sagt "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, ...." es gibt keine Unterscheidung zwischen innerorts oder ausserorts, es gilt grundsätzlich und überall!

In § 7 sind einige Situationen und Bedingungen beschrieben wann man nicht rechts fahren muss. Wenn diese nicht zutreffen muss man auch im Dorf auf einer 10-Spurigen Strasse rechts fahren ;-)

In dem hier geschilderten Fall sehe ich keine der Bedingungen erfüllt... also: rechts fahren!

Zitat:

@stero111 schrieb am 23. September 2020 um 11:57:56 Uhr:

Eine weit verbreitete Fehlannahme!! …

Nö.

Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen gemäß § 7 StVO abgewichen werden. Außer auf Autobahnen dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in dieselbe Richtung den Fahrstreifen frei wählen und rechts schneller fahren als links – auch auf autobahnähnlichen Straßen (§ 7 Abs. 3 StVO).

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