Wer hat den richtigen Durchblick ob das verändern der Übersetzung eintragungspflichtig ist?
Hier scheinen sich die Aussagen von Händlern und einigen Spezis zu unterscheiden. Nach einem Besuch persönlich beim TÜV Rheinland wird mir erklärt, das die ABE erlischt und eine Veränderung der Übersetzung eintragungspflichtig ist.
Einige Tuneingspezis wiederum meinen, dass es sich hier um keine Leistungssteigerung handelt und somit auch nicht eingetragen werden muss. Dazu muss es doch dann einen Gesetzes oder StVO Hinweis geben?
Hat jemand von euch die Lösung?
Beste Antwort im Thema
Der Tüv hat recht.
Mit einer anderen Übersetzung kann sich das Abgas- und Geräuschverhälten ändern. Das gilt es zu prüfe. Also eintragen.
Was machen deine Tuningspezis bei einem Lenker? Steigert auch nicht die Leistung...
27 Antworten
Hier geht es um die Verbindung "Leistungssteigerung" und "Legalität".
Die ist im von TE beschrieben Zusammenhang definitiv nicht gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von minimot
du kannst ein bike so schnell übersetzen wie du willst,wirst aber nicht schneller fahren wenn der motor nicht die kraft dazu hat.im extremfall wirst du evtl.noch langsamer sein.
Ich glaube, +über diese Aussage solltest Du nochmal nachdenken.
Wenn es nur auf die Leistung des Motors ankäme, dann wären Gänge wohl überflüssig - hmm?
Ansonsten gilt: Eintragung ist notwendig, ansonsten erlischt die ABE des Fahrzeuges und damit auch der Versicherungsschutz.
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Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Hier geht es um die Verbindung "Leistungssteigerung" und "Legalität".
.
Mit anderen Worten:
Wenn ich bei meinem 98PS Moped am Hinterrad 2 Zähne mehr draufpacke, kann ich mir beim TÜV 105PS eintragen lassen?
Vielen Dank ersteinmal ! Ich habe nun mit dem TÜV-Chef gesprochen und er würde bis max.8% Übersetzungsänderung diese eintragen.
Bringt das überhaupt den gewünschten Durchzugshit ?
Zitat:
Original geschrieben von Beaster77
Mit anderen Worten:Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Hier geht es um die Verbindung "Leistungssteigerung" und "Legalität".
.
Wenn ich bei meinem 98PS Moped am Hinterrad 2 Zähne mehr draufpacke, kann ich mir beim TÜV 105PS eintragen lassen?
Ähhhh, ja.
Wenn Dir der Tüv dass eintragen sollte wäre es ja legal.
Die Eingangsfrage war doch: Kann man die Übersetzung ändern ohne dass eine Tüv-Eintragung notwendig ist?
Dazu ist bereits alles geschrieben.
Naja, ne 8% kürzere Übersetzung bringt... lass mal überlegen... 8% besseren Durchzug. Haste vorher 5s von 0 auf 100 (oder welchen Geschwindigkeitsbereich auch immer) gebraucht, brauchste dann nur noch 4,6s - grob gesagt.
Aber das sowas eintragungspflichtig ist, wusste ich auch noch nicht. Wisst ihr, ob das evtl. entfällt wenn die kürzere Übersetzung zu nem Drosselkit gehört?
Ach ja: An der Leistung ändert sich natürlich nada. Je nachdem wie die Kiste vorher im letzten Gang übersetzt war, kann sie dadurch schneller (vorher im letzten Gang nicht am Begrenzer) oder langsamer (vorher im letzten Gang bereits im Begrenzer) werden. Die (Hoch-)Schaltpunkte verschieben sich ebenfalls nach unten.
Wenn dein Drosselkit ein Gutachten hat, dann sollte das da mit aufgeführt sein.
Abgas- und Geräusche werden etwa von 30 auf 50km/h Beschl. gemessen in einem vorgegebenem Gang. Jetzt hast du im 3. etwa 400U/min mehr eh. also mehr Sprit (Abgas), höhere Drehzahl was zu einem erhöhtem Geräusch führt...
Zitat:
Original geschrieben von Domany
Vielen Dank ersteinmal ! Ich habe nun mit dem TÜV-Chef gesprochen und er würde bis max.8% Übersetzungsänderung diese eintragen.
Bringt das überhaupt den gewünschten Durchzugshit ?
Dann ist der Gute aber mutig (oder schlichtweg etwas inkompetent) , denn bis 8% ist man bei der Sache mit den Abgasvorschriften "ziemlich" legal unterwegs (richtig wäre eher Grauzone), aber ich könnte mir vorstellen, dass das Moped, wenn es vorher schon nah am maximal zulässigen Wert von 80dB beim Fahrgeräusch dran ist, nach der Übersetzungsverkürzung zu laut ist. -> Illegal, obwohl es eingtragen ist.
Kann dir aber vorerst egal sein, solang das niemand von den Grünen/TÜV/Unfallgutachter usw. anzweifelt.
Gruß Viech
DanachZitat:
Original geschrieben von viech
Kann dir aber vorerst egal sein, solang das niemand von den Grünen/TÜV/Unfallgutachter usw. anzweifelt.
entgeht man aber auch durch eine Änderung der eigenen Ansichten nicht möglichen Sanktionen...
Es ist möglich eine geänderte Übersetzung eintragen zu lassen.
Allerdings macht es keinen Sinn da folgende Punkte zu beachten sind:
-In den meisten Fällen muss der Tacho angepasst werden, da nach der Übersetzung der Tacho starke abweichungen hat.
-Die Höchstgeschwindigkeit verändert sich
-Geräuschentwicklung verändert sich
-Abgasentwicklung verändert sich (sollte aber das kleinste Problem sein, da der Tolleranzbereich bei Motorrädern recht groß ist)
Allerdings ist bei einer Veränderten übersetzung eine Vollabnahme nötig welche sehr sehr teuer ist. Macht also keinen Sinn.
Die meisten die eine andere Übersetzung fahren wollen, tun es einfach. Wenn du das vordere Ritzel veränderst ist es nämlich bei keiner Kontrolle zu erkennen.
Wie es dann bei einem Unfall aussieht muss jeder für sich selbst entscheiden ob er das Risiko eingeht, dass jemand nachschaut.