Wer hat den richtigen Durchblick ob das verändern der Übersetzung eintragungspflichtig ist?
Hier scheinen sich die Aussagen von Händlern und einigen Spezis zu unterscheiden. Nach einem Besuch persönlich beim TÜV Rheinland wird mir erklärt, das die ABE erlischt und eine Veränderung der Übersetzung eintragungspflichtig ist.
Einige Tuneingspezis wiederum meinen, dass es sich hier um keine Leistungssteigerung handelt und somit auch nicht eingetragen werden muss. Dazu muss es doch dann einen Gesetzes oder StVO Hinweis geben?
Hat jemand von euch die Lösung?
Beste Antwort im Thema
Der Tüv hat recht.
Mit einer anderen Übersetzung kann sich das Abgas- und Geräuschverhälten ändern. Das gilt es zu prüfe. Also eintragen.
Was machen deine Tuningspezis bei einem Lenker? Steigert auch nicht die Leistung...
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27 Antworten
Der Tüv hat recht.
Mit einer anderen Übersetzung kann sich das Abgas- und Geräuschverhälten ändern. Das gilt es zu prüfe. Also eintragen.
Was machen deine Tuningspezis bei einem Lenker? Steigert auch nicht die Leistung...
solch einen schmarrnn hab ich noch nicht gehört.
man ändert doch lediglich die endgeschwindigkeit bzw.die anfahrtsbeschleunigung.sorry
Es handelt sich um eine technische Veränderung, oder???
Zudem wird vermutlich die Endgeschwindigkeit deutlich verändert...
Reichen die Bremsen und das restliche Fahrwerk dann noch aus???
Ich denke auch dass der Tüv wohl besser Bescheid weiß wie ein Tuningspezi (?).
Zitat:
Original geschrieben von minimot
man ändert doch lediglich die endgeschwindigkeit bzw.die anfahrtsbeschleunigung.sorry
Ist ja auch egal ob dass Bike dann 50 km/h schneller fährt und die Bremsen die Masse nicht mehr bremsen können... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von minimot
solch einen schmarrnn hab ich noch nicht gehört.
Genau.... 😉
Siehe auch:
"Grundsätzlich gilt: Wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen."
Quelle:
www.tuev-sued.de/.../umbau_und_tuning
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Es handelt sich um eine technische Veränderung, oder???
Zudem wird vermutlich die Endgeschwindigkeit deutlich verändert...
Reichen die Bremsen und das restliche Fahrwerk dann noch aus???Ich denke auch dass der Tüv wohl besser Bescheid weiß wie ein Tuningspezi (?).
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Ist ja auch egal ob dass Bike dann 50 km/h schneller fährt und die Bremsen die Masse nicht mehr bremsen können... 🙄Zitat:
Original geschrieben von minimot
man ändert doch lediglich die endgeschwindigkeit bzw.die anfahrtsbeschleunigung.sorry
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Genau.... 😉Zitat:
Original geschrieben von minimot
solch einen schmarrnn hab ich noch nicht gehört.
hallo ! die übersetzung ist bestandteil der abe für das fz. und deshalb ist diese änderung einzutragen...auch ändert es das abgas und gereuschverhalten das ist auch wieder ein bestandteil der abe..........................deshalb sind auch manche motorräder zu lang übersetzt..mfg
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Es handelt sich um eine technische Veränderung, oder???
Zudem wird vermutlich die Endgeschwindigkeit deutlich verändert...
Reichen die Bremsen und das restliche Fahrwerk dann noch aus???Ich denke auch dass der Tüv wohl besser Bescheid weiß wie ein Tuningspezi (?).
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Ist ja auch egal ob dass Bike dann 50 km/h schneller fährt und die Bremsen die Masse nicht mehr bremsen können... 🙄Zitat:
Original geschrieben von minimot
man ändert doch lediglich die endgeschwindigkeit bzw.die anfahrtsbeschleunigung.sorry
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Genau.... 😉Zitat:
Original geschrieben von minimot
solch einen schmarrnn hab ich noch nicht gehört.
du kannst ein bike so schnell übersetzen wie du willst,wirst aber nicht schneller fahren wenn der motor nicht die kraft dazu hat.im extremfall wirst du evtl.noch langsamer sein.
Zitat:
Original geschrieben von minimot
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Es handelt sich um eine technische Veränderung, oder???
Zudem wird vermutlich die Endgeschwindigkeit deutlich verändert...
Reichen die Bremsen und das restliche Fahrwerk dann noch aus???Ich denke auch dass der Tüv wohl besser Bescheid weiß wie ein Tuningspezi (?).
Zitat:
Original geschrieben von minimot
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Ist ja auch egal ob dass Bike dann 50 km/h schneller fährt und die Bremsen die Masse nicht mehr bremsen können... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von minimot
du kannst ein bike so schnell übersetzen wie du willst,wirst aber nicht schneller fahren wenn der motor nicht die kraft dazu hat.im extremfall wirst du evtl.noch langsamer sein.Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Genau.... 😉
deine antworten sind der wahnsinn ,er wollte ne lösung und die ist entweder eintragen oder originalübersetzung fahren oder niemanden was davon erzählen.
Zitat:
Original geschrieben von minimot
du kannst ein bike so schnell übersetzen wie du willst,wirst aber nicht schneller fahren wenn der motor nicht die kraft dazu hat.im extremfall wirst du evtl.noch langsamer sein.
Sorry, aber was Du hier schreibst ist sowohl technisch als auch rechtlich falsch und ausserdem illegal!!!
Zitat:
Original geschrieben von harrymoto
Zitat:
Original geschrieben von minimot
Zitat:
Original geschrieben von harrymoto
Zitat:
Original geschrieben von minimot
Zitat:
Original geschrieben von harrymoto
deine antworten sind der wahnsinn ,er wollte ne lösung und die ist entweder eintragen oder originalübersetzung fahren oder niemanden was davon erzählen.Zitat:
Original geschrieben von minimot
du kannst ein bike so schnell übersetzen wie du willst,wirst aber nicht schneller fahren wenn der motor nicht die kraft dazu hat.im extremfall wirst du evtl.noch langsamer sein.
wenn der höchste gang die höchstdrehzahl erreicht,brauche ich auch keine andere übersetzung,und somit ist doch eine andere übersetzung überflüssig.sorry
Eintragungpflicht besteht aber definitiv.
Zitat:
...
wenn der höchste gang die höchstdrehzahl erreicht,brauche ich auch keine andere übersetzung,und somit ist doch eine andere übersetzung überflüssig.sorry
Häää...???
Was hat dass mit der Eingangsfrage zu tun???
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Was hat dass mit der Eingangsfrage zu tun???
Definitiv nichts....😁
Original geschrieben von minimot
deine antworten sind der wahnsinn ,er wollte ne lösung und die ist entweder eintragen oder originalübersetzung fahren oder niemanden was davon erzählen.wenn der höchste gang die höchstdrehzahl erreicht,brauche ich auch keine andere übersetzung,und somit ist doch eine andere übersetzung überflüssig.sorryWenn ich aber aus div. Gründen länger übersetze (nervige Vibrationen, Spritverbrauch etc), und mir 300 auf der Landstrasse nicht sonderlich wichtig sind, kann ich auch länger fahren. Ohne dass die max. Drehzahl erreicht wird.
Die antwortet lautet ein klares JEIN! Es hängt mal wieder vom Baujahr ab!
Tatsache ist:
Der liebe Herr Gesetzgeber macht Regeln die Teilweise keiner Versteht. Eine davon ist das einhalten von Abgas und Lärm Emission (Hoffe ist richtig geschrieben, gemeint ist damit der Dreck bzw Krach den ein Ottonormal Mensch neben deiner Kiste ertragen muss)
Früher war das einem Wurst, da konnte man auch noch mit offenem Trichter am Vergaser fahren, hat keinen gejuckt.
Seit Baujahr XY-Ungelöst schreibt der Gesetztgeber aber vor, wie laut ein Moped im stand und bei der Vorbeifahrt mit Tempo X sein darf. Diese Gesetze werden von Jahr zu Jahr härter, sieht man daran das die Töpfe mittlerweile ausmaße eines Dampfkessels haben.
Was hat das jetzt mit der Übersetzung zu tun?
Ganz einfach: Ein Moped fährt bei Tempo 80 mit 5000Touren. Alles im grünen Bereich. Jetzt werden die Gesetze verschärft und scheiße: Die Güllepumpe ist zu laut! Also machen wir das Trunk länger! Jetzt dreht sie bei 80 nur noch 4600, ist wieder im Rahmen des Gesetzes und alle sind glücklich.
(Wie weit es die Hersteller treiben: Die Nackte 1400er Suzi läuft glaube ich knappe 230, ist im letzten Gang aber auf theoretische 3xx übersetzt.)
Mein letzter Stand: In den 90er wo das anfing, bekamen die entsprechenden Mopeds eine Eintragung ab Werk mit der Original Übersetzung. Diese und auch alle aktuellen (sofern nicht ein Gutachten dafür vorliegt) dürfen die Übersetzung nicht mehr ändern. Alle davor haben freie Auswahl!