Wer hat auf einer gleichzeitigen Auf- und Abfahrt Vorfahrt?

Ich habe eine Frage und zwar muss ich ab und zu auf der Autobahn eine Stelle passieren, bei der ein Abfahrtsstreifen gleichzeitig der Beschleunigungsstreifen einer Auffahrt ist.

Jetzt möchte ich mal wissen, wer hier Vorfahrt hat, denn ich denke, dass der Verkehr, der Abfahren will, Vorfahrt haben müsste.

Angehängt ist ein Bild und das zeigt die Situation an. Meiner Meinung nach hat das rote Auto das Recht, in die Abfahrt zu fahren und das blaue Auto muss die Vorfahrt gewähren.

Joscha

Beste Antwort im Thema

Hallo,

bei einem Spurtausch müssen sich die Fahrer angemessen verständigen..bei einem Crash bekommen beide Teilschuld.
so habe ich es zumindest in Erinnerung...😉

Grüße Andy

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Der rote PKW hat Vorrang, da er auf der Hauptspur fährt und der Andere muss die Vorfahrt achten. Steht doch auch da!

Der Verkehr auf der Autobahn hat auch Vorfahrt und nicht die Auffahrenden.

Zitat:

Hier ist der auf der linken Spur bevorrechtigt, was aber ihm jedoch nicht das Recht gibt, ohne Vorsicht auf die rechte Spur zu wechseln.

Und das ist schon ein gewaltiger Unterschied zum Vorfahrtsbegriff an Kreuzungen und Einmündungen. Wenn ich mich auf eine Vorfahrtsstraße befinde und an einer Kreuzung komme, so kann ich diese i.d.R. ohne besondere Vorsicht passieren (sprich ich muss mein Geschwindigkeit nicht an jeder Kreuzung reduzieren und bremsbereit sein, weil jemand im Querverkehr mir doch noch verbotenerweise die Vorfahrt nehmen könnte). Der Querverkehr mit Zeichen 205 ist dann eindeutig wartepflichtig!

Dem ist hier aber nicht so, sondern der von rechts kommende (=blaues Auto) mit Zeichen 205 ist höchstens "bremspflichtig" (oder "beschleunigungspflichtig"😉

Wenn es so ist, dass der Einfahrende bremspflichtig ist und der Abfahrende aber dennoch nicht "ohne besondere Vorsicht" Abfahren darf, sprich warten muss, bis die Abfahrspur zum Spurwechsel frei gemacht wurde: Dann ist es doch immer noch ein Spurwechselvorgang, nur dass der von rechts kommende dann in jedem Fall verpflichtet ist dem von links kommenden Platz zu machen und nicht länger auf gleicher Höhe weiter fahren darf? Aber wo ist diese besondere Situation in der STVO geregelt? Oder ist das doch nur eine von vielen eigenen Meinungen?

ich finde es hier immer höchst amüsant, wie über "Standard-Situtionen" im Straßenverkehr seitenweise debattiert wird... 🙄

ich kenne keinen, der sich beim Befahren einer derart gestalteten Auf/Abfahrt im RL Gedanken über Vorfahrt macht; da wird kurz die Situation gecheckt, Schulterblick, Geschwindigkeiten mehr oder weniger angeglichen und wer vorne ist, fährt, wer hinten ist, bremst, ziemlich simpel...
Ich komme täglich am Kreuz Breitscheid vorbei, das in FR D´dorf ebenso gestaltet ist; selbst wenn es da sehr voll wird, ist sich noch keiner ins Gehege gekommen 😉

Zitat:

Original geschrieben von SamEye


ich kenne keinen, der sich beim Befahren einer derart gestalteten Auf/Abfahrt im RL Gedanken über Vorfahrt macht;

Drum kracht's ja, weil sich die Leute keine Gedanken machen.

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von SamEye


ich kenne keinen, der sich beim Befahren einer derart gestalteten Auf/Abfahrt im RL Gedanken über Vorfahrt macht;
Drum kracht's ja, weil sich die Leute keine Gedanken machen.

Krachen tuts hier wohl meist eher wegen Abstandssünderreien und nicht wegen der Vorfahrt.

Oder weil sie sich zuviele Gedanken machen 😁

Eigentlich ist das doch ganz simpel, "Vorfahrt gewähren" heißt doch ggf. abbremsen bis zum Stehenbleiben. Das kann ja wohl auf der Autobahn, auch beim Abfahren, niemand ernsthaft als gesetzliche Vorgabe in Erwägung ziehen, sondern nur auf der Auffahrt.

Auf ner Autobahnauffahrt kann aber auch keiner der noch halbwegs bei Verstand ist ernsthaft in Erwägung ziehen stehen zu bleiben. Spätestens wenn man in ner Baustelle mal dazu gezwungen wurde, weiß man wieso.

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00


Also tatsächlich in der Kurve vor dem Schild warten? Selbst wenn es eine halbe Stunde dauert, bis im Berufsverkehr auf der 3spurige Hauptstraße mal kein Fahrzeug kommt?
Oder andere Situation: Fährt auf der Spur schon jemand, der von der Auffahrt gekommen ist, kann ich, wenn ich von der Hautstraße komme, ruhig seitlich reinfahren, da er ja schuld ist? Auch wenn das "Ende der Auffahrt" schon 50-100m hinter uns liegt?

Außerdem: Woher wissen die von der Hauptstraße kommenden Fahrzeuge eigentlich, dass sie Vorfahrt haben? Man kann doch nicht ein "Vorfahrt Gewähren"-Verkehrszeichen aufstellen und den anderen nicht sagen, dass sie auch beim Spurwechsel auf die neue Spur Vorfahrt haben?

Wer sich auf dem Hauptfahrstreifen befindet hat immer Vorfahrt.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2



Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer


... Das Vorfaht achten sagt doch eigentlich schon alles aus, das blaue Fahrzeug ist wartepflichtig und dabei ist es egal, ob es auffahren will oder der Auf- und Abfahrspur folgen möchte.
In dieser Formulierung trifft das nicht zu. Wenn das blaue Auto nach links auf die Spur des roten Fahrzeugs wechseln will, dann muss es dessen Vorfahrt achten. Wenn das rote Auto abfahren will, muss der Fahrer sich vergewissern, dass die Spur rechts von ihm frei ist und gegebenenfalls eine Lücke "suchen" (nicht anhalten, sondern blinken und die auf der rechten Spur müssen ihm die Gelegenheit geben die Spur zu wechseln).

Anhalten und gucken muss der auf der rechten Spur nicht, denn es wäre doch ein Ding der Unmöglichkeit für Fahrer auf der rechten Spur zu erahnen, wann vielleicht von hinten einer auf der AB angeschossen kommt und abfahren mag. Da käme man ja nie auf die AB.

Dann hätte man sich meiner Meinung nach die Beschilderung schenken können. Wenn das blaue Fahrzeug auffahren will, ist es eh "wartepflichtig", nur wenn es gar nicht auffahren sondern auf der Beschleunigungsspur bleiben wollte hätte es vor dem abfahrendem Verkehr vorfahrt, weil der Abfahrende die Spur wechselt.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Auf ner Autobahnauffahrt kann aber auch keiner der noch halbwegs bei Verstand ist ernsthaft in Erwägung ziehen stehen zu bleiben. Spätestens wenn man in ner Baustelle mal dazu gezwungen wurde, weiß man wieso.

Ehe Du die Fahrer auf der Autobahn zum starken Abbremsen zwingst solltest Du das Anhalten durchaus in Erwägung ziehen. Alleine aus rechtlichen Gründen.

Aber nimm meinetwegen starkes Abbremsen, wenn einer von beiden stark bremsen müsst um einen Unfall zu vermeiden, was wäre dann sinnvoller: daß der auf der Autobahn bremst oder daß der auf der Auffahrt bremst?

Wennn egal wer an so ner Stelle stark bremsen muss, ist im Vorfeld schon so viel falsch gelaufen sein, dass es einer einheitlichen Regelung durch Gesetze spottet. Keiner von beiden soll stark bremsen.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wennn egal wer an so ner Stelle stark bremsen muss, ist im Vorfeld schon so viel falsch gelaufen sein, dass es einer einheitlichen Regelung durch Gesetze spottet. Keiner von beiden soll stark bremsen.

Wenn alles ideal liefe brauchten wir keine StVO.

"Vofahrt gewähren" heißt nunmal im Extremfall ggff. bis zum Stillstand abbremsen um den anderen vor zu lassen.

Wenn alles ideal liefe, könnte man sich theoretisch auch uneingeschränkt an die StVO halten.

Wenn man bis zum Stillstand abbremsen müsste um den anderen vor zu lassen, ist es besser, selbst vor zu fahren.

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