Wer den Schaden hat...
...spottet jeder Beschreibung. Oder so ähnlich.🙁
Moin
Ich hätte mal eine Frage an unsere Versicherungsexperten. Ich habe Ärger mit der Beitreibung der Kosten für einen durch einen anderen Autofahrer verursachten Schaden am PKW meiner Tochter, bei dem die Versicherung, die die EVB ausstellte, sowenig zu zahlen bereit ist, wie der Halter oder Fahrer.
Morgens um halb sechs beschädigt der betrunkene Fahrer eines auf seinen Chef zugelassenen BMW den ordnungsgemäß geparkten Polo meines Kindes. Da der Sachverhalt klar und der Schaden mit rund 700 Euro gering ist, hat auf eindringliches Flehen des BMW-Fahrers mein Kind Mitleid und verzichtet auf das Hinzuziehen der Polizei.
Gleich vorweg: An dem jetzigen Problem hätte es auch nichts geändert.
Zuerst will der Halter (Firmenfahrzeug) alles bezahlen, „kein Poblem“ versichert der türkische Mitbürger. Er besitzt einen Handyladen, macht große Sprüche, seltsamerweise erreichen ihn auch eingeschriebene Briefe mit detaillierter Schadenkalkulation und Forderung angeblich nicht.
Nun ist der Versicherer gefragt. Die –nennen wir sie „Zürnberger Waranta“ Versicherung weigert sich zu zahlen, weil man im Mai (Unfall war am 22.8.) 2013 dem zuständigen Landratsamt, mitgeteilt habe, dass das Fahrzeug nicht mehr versichert sei. Damit sei man nach vierwöchiger Nachhaftung aus dem Schneider. Das hat man mir gestern schriftlich mitgeteilt, nachdem mir zunächst telefonisch die Regulierung zugesagt wurde und man mich um übersendung von Fotos und Schadenkalkulation des Autohauses gebeten hatte.
Nebenbei habe ich recherchiert, dass der Halter zwar vor drei Jahren eine EVB von der Zürnberger Waranta erhielt, aber nie einen Vertrag unterschrieben oder eine Zahlung geleistet hat. Das hat man 3 Jahre lang hingenommen, ohne etwas zu unternehmen.
Einmal Hüh – einmal hott. So ganz eindeutig scheint mir die Rechtslage da nicht zu sein, was den Versicherer betrifft. Ein Mensch, der für eine Versicherung tätig ist und den ich beim FST kennen lernte, versicherte mir, dass der Versicherer so lange zahlen müsse, wie das Fahrzeug zugelassen ist.
Nun stelle ich die Frage hier in die Runde an die Versicherungsexperten. Bitte an die wahren.Experten und nicht an jene, die glauben etwas gehört zu haben. Das nützt mir nichts. Was ich zu tun habe, um mir die Kohle zu holen, wenn der Versicherer nicht zahlt, weiß ich selbst. Ich werde Fahrer und Halter „packen“ müssen, notfalls mir das Geld im gerichtlichen Klageverfahren holen.
Mein Anwalt ist zwar informiert, aber der will auch erstmal Kohle. Und das Auto ist aufs Kind zugelassen, die hat keinen Rechtsschutz (unbezahlbar)
Ist der Versicherer tatsächlich aber aus der Haftung, hat das weitere Konsequenzen für Fahrer und Halter: Einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das ist eine Straftat. Dann zeige ich beide zusätzlich noch an.
Nochmal die Frage: Muss der Versicherer, der die EVB ausstellte, noch haften, so lange das Fahrzeug zugelassen ist, oder erlischt diese Pflicht tatsächlich, wie die Zürnberger behaupet, 4 Wochen nach der Meldung an das LRA ?
Man stelle sich einen Unfall mit Personenschaden und Millionenkosten vor....😰
Beste Antwort im Thema
Nö. Nach dem Ärger wünsche ich dem Sammler, daß das mit Titel und Pfändung klappt. Sammlers Tochter soll Ihr Geld bekommen, aber die Verursacher brauchen - offensichtlich! - auch mal eine Quittung für Ihr Handeln. Und eine ordentliche Strafe wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz obendrauf.
Gruß Michael
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Das Landratsamt hat zweimal nen Vollzugsjogi an die Halteradresse geschickt. Das ist der Vater des tatsächlichen Halters. Nach zeri erfolglosen Versuchen, das zwangsstillzulegen, haben sie die Karre im Inpol zur Fahndung und Zwangsstillegung ausgeschrieben. Das weiß ich natürlich längst.Damit haben sie wohl ihre Sorgfaltspflicht erfüllt, ein Staatshaftunggesetz gibt es nicht und eine Klage nach 839 BGB gegen die Behörde macht nur Sinn bei einer nachgewiesenen Sorgfaltspflichtverletzung.
Da ist eine Klage gegen den Halter aussichtsreicher.
Das ich das richtig verstehe: Die haben den Wagen seit
dreiJahren zur Zwangsstillegung ausgeschrieben und bis heute keinen Erfolg damit gehabt?
Ich sähe die Aussicht auf Erfolg nach 839BGB ähnlich vage wie Du, aber wenn der Eigentümer und damit der Halter des verursachenden Fahrzeugs nicht in der Lage ist, seinem Filius das Führen eines nicht versicherten Fahrzeugs zu untersagen, liegt hier bereits m.E. eine Straftat nach §6 PflVersG vor. Darüber hinaus könnte gegen den Fahrer doch schon ein Verfahren nach §69 StGB eingeleitet werden und im Rahmen des Verfahrens könntest Du als Nebenkläger Deinen Schaden geltend machen.
Unter diesen Gesichtspunkten würde ich meine RS in Anspruch nehmen und arbeiten lassen.
Es gibt dazu folgende Texte:
"Belehrung über den Zahlungsverzug der Erstprämie im Versicherungsschein
LG Duisburg
Befindet sich auf dem Versicherungsschein in Fettdruck der Hinweis "Belehrung nach § 37 Abs. 2 VVG" und folgt eine vollständige Belehrung über den Zahlungsverzug der Erstprämie und wird zudem erläutert, was unter einer "rechtzeitigen Zahlung" zu verstehen ist, so genügt die Belehrung den Anforderungen des § 37 Abs. 2 S. 2 VVG. "
"Bei Nichtzahlung der Erstprämie hat Versicherung im Schadensfall Regressanspruch gegen Versicherungsnehmer
LG Duisburg
Hat ein Versicherungsnehmer trotz Belehrung beim Versicherungsabschluss, dass der Versicherungsschutz nur gewährt werden kann, wenn die vereinbarten Beiträge nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden, die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, so ist die Versicherung im Innenverhältnis nicht leistungspflichtig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht beweisen kann, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Behauptet er lediglich, eine Lastschriftermächtigung erteilt zu haben, lässt sich dies jedoch nicht beweisen, so hat die Versicherung im Schadensfall einen Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer. "
Hallo Dan. Vielen Dank für Deine Mühe, den anderen natürlich auch. Eure Unterstützung wirkt sehr beruhigend.
Die Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherunggesetz ist bereits geschrieben und geht am Mittwoch an das zuständige Polizeirevier. Bis Dienstag hat der Türke eine letzte Zahlungsfrist, dann wird das Strafverfahren in die Wege geleitet. Die Forderung dann im Wege der Nebenklage an ein Strafverfahren anzuhängen, ist eine grandiose Idee.
Die Zulassungsstelle erfuhr erst mit Schreiben vom 8. Mai 2013 von dem fehlenden Versicherungsschutz. Die Zürnberger hat das drei Jahre lang hingenommen. Das scheint ein großer Sauladen zu sein.
Auf dieses Datum kommen vier Wochen Nachhaftung, das heißt bis Anfang Juni hätte die Versicherung zahlen müssen.
Seit etwa 10. Mai versucht die Zulassungsstelle den BMW zwangsstillegen zu lassen. Das ist bisher nicht gelungen, das Fahrzeug ist nicht auffindbar. Deshalb ist es auch im Fahndungssystem ausgeschrieben. Das habe ich nachgeprüft. Denen kann man keinen Vorwurf machen, zumal die Polizei zumindest in BW diese Zwangsstilllegungsersuchen nicht mehr übernimmt.
Aber MagirusDeutzUlm hat mich noch auf eine andere Idee gebracht, wo man den Sack evtl. packen könnte. Nein, ich bin nicht Eigentümer des Fahrzeugs, aber genau da liegt der Hase im Pfeffer. Meine Tochter nämlich auch nicht. Sie ist Besitzerin und Halterin, aber der Polo ist ein Leasingfahrzeug und gehört streng genommen VW Stuttgart.
Da wittere ich Morgenluft denn die haben zweifellos gute Anwälte.
Zudem ist der Polo vollkasko versichert. Das heißt die müssten sonst zahlen, nach Abzug der SB. Und auch die VVD holt sich das Geld wieder, wenn es einen Verursacher gibt. Dabei können die gleich die SB mit eintreiben.
Es war eine sehr gute Idee, Euch um Rat zu fragen.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Da wittere ich Morgenluft denn die haben zweifellos gute Anwälte.
die wird das aber nicht interessieren!
die versicherung bzw. die leasinggesellschaft habt ihr doch hoffentlich bereits von dem unfall in kentnis gesetzt? desweiteren wenn das soen kombinierter leasing/versicherungsvertrag ist - guck mal nach, was ihr da für ne sb vereinbart habt! nicht selten sind das 500 bzw. 1000€...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die versicherung bzw. die leasinggesellschaft habt ihr doch hoffentlich bereits von dem unfall in kentnis gesetzt?
Ja, natürlich. Aber bislang gingen ja alle davon aus, dass das ein klarer Fall ist, bei dem die Versicherung des Verursachers zahlt. Ich kenne das Vertragswerk (noch) nicht.
Wie gesagt ist das der Polo von meiner Tochter. Die hat das abgeschlossen. Ich muss mich erst noch schlau machen.
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Nachtrag:
In der Sache bin ich noch nicht weiter. Aber dass Versicherungen nicht zahlen wollen, scheint gerade in Mode zu sein. Wenige Tage bevor der Unfall mit dem Polo war, ist einer -auch beim Wenden- in den ebenfalls ordnungsgemäß geparkten MX5 Roadster reingefahren. Der Schaden beträgt 1800 Euro. Seit dem 17.9. liegt dem Versicherer das Gutachten und die Forderung vor. Der Fall ist eindeutig.
Von der "IXI" - Versicherung ist kein Sterbenswörtchen zu hören, geschweige denn Geld zu sehen.
Dann werde ich mal zum Anwalt gehen. Hier ist die Sache mit dem Rechtsschutz eindeutig.
Ich hatte im April einen unverschuldeten Unfall, mir ist eine Frau mittleren Alters in mein stehendes Fahrzeug gefahren. Nachdem der ganze Papierkram mit der Polizei erledigt war, bin ich Richtung Werkstatt gedüst. Noch auf dem Weg dorthin , nach ca. 40 Minuten, hat mich die Versicherung (ALLIANZ) der Frau angerufen und die Bearbeitungsnummer mitgeteilt.
Während der Gutachter den Schaden aufgenommen hat, hatte ich die Zusage zur Schadensübernahme. Nach nicht mal 2 Stunden war somit alles geregelt. Ich brauchte mich um nichts zu kümmern, die gesamte Schadensregulierung incl. Gutachterkosten, Ersatzfahrzeug und Wertminderung wurden sofort und ohne Beanstandungen erledigt.
Tja, so kenne ich das auch. Allianz Schaden- Schnelldienst. Aber bei der "IXI " sei man etwas im Bearbeitungsrückstand, meinte eine recht unfreundliche Dame heute früh. Aber die Kohle soll wohl noch diese Woche überwiesen werden.
edit:
Ich habe das Pech gepachtet. Jetzt pack ich den gebrauchten Kotflügel aus, den ich zur Reparatur des MX5 gekauft habe, ausdrücklich genau nachgeschaut: MX5 II, Typ NB 2001 und was ist im Paket ?
Ein Kotflügel vom NA, gebaut bis 1997. Passt natürlich überhaupt nicht, der NA hat "Schlafaugen"
Dann wollte ich mit dem Türken Kontakt aufnehmen, ob er die Kohle für den Polo überwiesen hat, drückt der Sausack jeden Versuch einfach weg. Ich hätte nicht übel Lust, ---editiert --
Scheißtag heute.
*rufnummer unterdrücken..*schulterzuck
*persönlich dort aufkreuzen *kopfschüttel
*guten Kumpel schicken *händereib
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
... bei der "IXI " sei man etwas im Bearbeitungsrückstand, meinte eine recht unfreundliche Dame heute früh...
Na, das kann durchaus sein. Ich kenn einen Versicherungs-Agenten, und der ist gerade sowas von am Rödeln... Die ganzen Hagelschäden müssen begutachtet und bewertet werden; vor allem bei uns in der Gegend. Es gab Orte, da blieb kaum ein Rolladen heile. Da sind die jetzt so ganz langsam mit durch. Also, Geduld.
Mal interessehalber: Wenn der Typ ohne Versicherung rumfährt - ist dann die Pappe fällig? Und was ist mit der des Halters?
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Mal interessehalber: Wenn der Typ ohne Versicherung rumfährt - ist dann die Pappe fällig? Und was ist mit der des Halters?
Wenn jemand ohne Versicherungsschutz herumfährt, dann wird er sich durch einen Mangel an Fahrerlaubnissen auch nicht aufhalten lassen.
Bei uns war neulich offenbar Großkontrolle. Da haben sie auch einen ohne Versicherungsschutz erwischt, der hatte aber schon entstempelte Kennzeichen.
http://www.goslarsche.de/Home/harz/goslar_arid,425547.html
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Na, das kann durchaus sein. Ich kenn einen Versicherungs-Agenten, und der ist gerade sowas von am Rödeln... Die ganzen Hagelschäden müssen begutachtet und bewertet werden; vor allem bei uns in der Gegend. Es gab Orte, da blieb kaum ein Rolladen heile. Da sind die jetzt so ganz langsam mit durch. Also, Geduld.Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
... bei der "IXI " sei man etwas im Bearbeitungsrückstand, meinte eine recht unfreundliche Dame heute früh...Mal interessehalber: Wenn der Typ ohne Versicherung rumfährt - ist dann die Pappe fällig? Und was ist mit der des Halters?
Sorry, dass ich so spät nachlege: Nein, der Führerschein ist nicht in Gefahr. Zumal ich langsam meine Zweifel habe, ob der Türke überhaupt einen hat.
Sachstand MX5:
Unfalltag: 19. August
Gutachten eingereicht (weg. Urlaub) 17. September
Bis heute (6.Oktober) keine Reaktion des Haftpflichtversicherers. Weder habe ich je eine Mitteilung über Anerkennung des Schadens und/oder Schadensnummer erhalten, noch eine Zwischenmitteilung, geschweige denn einen Bescheid oder eine Zahlung.
Die "IXI" - Versicherung bekommt jetzt Post von meinem Anwalt. Ich hab die Faxen dick.
Sachstand Polo:
Gegen den Türken und seinen angestellten Fahrer, der den Unfall verursachte, ebenso wie gegen seinen Vater, der auf dem Papier der Halter des Fahrzeugs ist, ist ein Strafverfahren eingeleitet.
Zivilrechtliche Forderung per Einschreiben mit Rückschein ist gestellt, notfalls klage ich.
O Mann, gleich 2x so ein Pech.
Naja, mir habens die komplette Seite auf m Parkplatz demoliert anfangs Sommer.........Anzeige gegen Unbekannt brachte leider nichts (war ja fast zu erwarten), also wurde es ein VK Schaden mit 5.800,- lt. Gutachten 🙁
Ich hole mir mein Geld. Es dauert eben. Gerade bin ich am Prüfen, bzw. lasse den Anwalt prüfen, ob es eine Zeitobergrenze für den Versicherer gibt, in der er bei klarem Sachverhalt zu zahlen hat.
Eindeutiger als wenn einer rückwärts gegen ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug donnert, gehts ja kaum.
Wenn da Überschreitungen sind, zahlt AXA einen täglichen Nutzungsausfall, der bei einem 140 PS - Roadster bei etwa 60 Euro pro Tag liegen dürfte. Im Fall des Roadsters ist das easy, der ist auf mich zugelassen und ich habe ein Premium Rechtsschutzversicherung.
Im anderen Fall zahlt keine Versicherung. Aber ich habe einen Verursacher und den Halter und die haften dann mit ihrem Privatvermögen. Ich habe jetzt die Rechnung gestellt, nach zwei Wochen kommt die Mahnung, danach werde ich mir einen Vollstreckungstitel holen und dem Türken den Gerichtsvollzieher schicken. Beim Geschäftsführer eines Vodafone - shops in Tübingen wird da ja wohl was zu pfänden sein.
Aber ich muss schon sagen, ich hbe mittlerweile ine solche Sauwut auf den kerl, dass ich am liebsten... 😠😠😠 ... ähm die Polizei eingeschaltet habe.
Hier muss ich zivilrechtlich allerdings selbst handeln oder für den Anwalt Vorkasse leisten, denn der Polo gehört meiner Tochter und die hat keine Rechtsschutzversicherung. Das ist für junge Menschen heute unbezahlbar.
Allerdings ist der Polo mit 300 SB VK-versichert. Dafür steigt dann eben die Prämie.
Ich kann das nur zu gut nachempfinden 🙁
Hoffe das die gegnerischen Partein doch noch einlenken, damit das schneller über die Bühne geht!!!
Nö. Nach dem Ärger wünsche ich dem Sammler, daß das mit Titel und Pfändung klappt. Sammlers Tochter soll Ihr Geld bekommen, aber die Verursacher brauchen - offensichtlich! - auch mal eine Quittung für Ihr Handeln. Und eine ordentliche Strafe wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz obendrauf.
Gruß Michael