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Wer den Schaden hat...

Themenstarteram 28. September 2013 um 6:07

...spottet jeder Beschreibung. Oder so ähnlich.:(

Moin

Ich hätte mal eine Frage an unsere Versicherungsexperten. Ich habe Ärger mit der Beitreibung der Kosten für einen durch einen anderen Autofahrer verursachten Schaden am PKW meiner Tochter, bei dem die Versicherung, die die EVB ausstellte, sowenig zu zahlen bereit ist, wie der Halter oder Fahrer.

Morgens um halb sechs beschädigt der betrunkene Fahrer eines auf seinen Chef zugelassenen BMW den ordnungsgemäß geparkten Polo meines Kindes. Da der Sachverhalt klar und der Schaden mit rund 700 Euro gering ist, hat auf eindringliches Flehen des BMW-Fahrers mein Kind Mitleid und verzichtet auf das Hinzuziehen der Polizei.

Gleich vorweg: An dem jetzigen Problem hätte es auch nichts geändert.

Zuerst will der Halter (Firmenfahrzeug) alles bezahlen, „kein Poblem“ versichert der türkische Mitbürger. Er besitzt einen Handyladen, macht große Sprüche, seltsamerweise erreichen ihn auch eingeschriebene Briefe mit detaillierter Schadenkalkulation und Forderung angeblich nicht.

Nun ist der Versicherer gefragt. Die –nennen wir sie „Zürnberger Waranta“ Versicherung weigert sich zu zahlen, weil man im Mai (Unfall war am 22.8.) 2013 dem zuständigen Landratsamt, mitgeteilt habe, dass das Fahrzeug nicht mehr versichert sei. Damit sei man nach vierwöchiger Nachhaftung aus dem Schneider. Das hat man mir gestern schriftlich mitgeteilt, nachdem mir zunächst telefonisch die Regulierung zugesagt wurde und man mich um übersendung von Fotos und Schadenkalkulation des Autohauses gebeten hatte.

Nebenbei habe ich recherchiert, dass der Halter zwar vor drei Jahren eine EVB von der Zürnberger Waranta erhielt, aber nie einen Vertrag unterschrieben oder eine Zahlung geleistet hat. Das hat man 3 Jahre lang hingenommen, ohne etwas zu unternehmen.

Einmal Hüh – einmal hott. So ganz eindeutig scheint mir die Rechtslage da nicht zu sein, was den Versicherer betrifft. Ein Mensch, der für eine Versicherung tätig ist und den ich beim FST kennen lernte, versicherte mir, dass der Versicherer so lange zahlen müsse, wie das Fahrzeug zugelassen ist.

Nun stelle ich die Frage hier in die Runde an die Versicherungsexperten. Bitte an die wahren.Experten und nicht an jene, die glauben etwas gehört zu haben. Das nützt mir nichts. Was ich zu tun habe, um mir die Kohle zu holen, wenn der Versicherer nicht zahlt, weiß ich selbst. Ich werde Fahrer und Halter „packen“ müssen, notfalls mir das Geld im gerichtlichen Klageverfahren holen.

Mein Anwalt ist zwar informiert, aber der will auch erstmal Kohle. Und das Auto ist aufs Kind zugelassen, die hat keinen Rechtsschutz (unbezahlbar)

Ist der Versicherer tatsächlich aber aus der Haftung, hat das weitere Konsequenzen für Fahrer und Halter: Einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das ist eine Straftat. Dann zeige ich beide zusätzlich noch an.

Nochmal die Frage: Muss der Versicherer, der die EVB ausstellte, noch haften, so lange das Fahrzeug zugelassen ist, oder erlischt diese Pflicht tatsächlich, wie die Zürnberger behaupet, 4 Wochen nach der Meldung an das LRA ?

Man stelle sich einen Unfall mit Personenschaden und Millionenkosten vor....:eek:

Beste Antwort im Thema

Nö. Nach dem Ärger wünsche ich dem Sammler, daß das mit Titel und Pfändung klappt. Sammlers Tochter soll Ihr Geld bekommen, aber die Verursacher brauchen - offensichtlich! - auch mal eine Quittung für Ihr Handeln. Und eine ordentliche Strafe wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz obendrauf.

 

Gruß Michael

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Ohjemine, der Ärger hört wohl nie auf :rolleyes:

Ich hab das mal gefunden : Lies mal

Die Versicherung kann sich da leider wirklich aus der Verantwortung ziehen. Aber an dein Geld solltest trotzdem dank dem Garantiefond kommen.

Viel Glück

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe

Aber an dein Geld solltest trotzdem dank dem Garantiefond kommen.

Nein, das wird wohl leider nichts!

Zitat:

Zitat:

In den sogenannten "Fahrerfluchtfällen" werden, um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.

Quelle:

http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds.html

Ähm "Fahrerflucht" :rolleyes: .. wenn du meinst Ramses.

@ Stefan

Bist du nicht beim ADAC? Haben die nicht eine gratis Rechtsberatug?

Ansonsten gibts Rechtsforen. Bei einigen zahlt man sogar nichts.

edit: Die Versicherung muss aber nachweisen können, das keine Versicherung vorlag - also Meldung beim der Zulassungsstelle, dass das KFZ nicht versichert ist und Schreiben an den Versicherten.

Wenn das LRA tatsächlich im Mai 2013 von der Versicherung informiert wurde, dass kein Versicherungsschutz besteht, der Unfall aber im August war, liegen da 3 Monate dazwischen.

Dann stellt sich die Frage, ob das LRA nicht früher hätte reagieren müssen und ob die jetzt nicht regresspflichtig gemacht werden können. Die wissen bei der Zulassungsstele dann ja, dass da ein Fahrzeug ohne Versicherung unterwegs ist und können nicht einfach monatelang warten.

Ich meine mal aufgeschnappt zu haben, dass solch ein Fahrzeug innerhalb von 3-5 Tagen zwangsweise stillgelegt werden muss. Notfalls wird danach gefahndet.

Ein Anruf lohnt sich vielleicht.

Allerdings haben die LRAs eigene Rechtsabteilungen, sind pleite und wehren sich gegen eine Zahlung. Das muss also auch sicher vor Gericht und kann Jahre dauern.

Ich bin kein Versicherungsexperte, trotzdem die Antwort. Weil mir das da oben als neuer Aspekt erschien.

Themenstarteram 28. September 2013 um 10:53

Das Landratsamt hat zweimal nen Vollzugsjogi an die Halteradresse geschickt. Das ist der Vater des tatsächlichen Halters. Nach zeri erfolglosen Versuchen, das zwangsstillzulegen, haben sie die Karre im Inpol zur Fahndung und Zwangsstillegung ausgeschrieben. Das weiß ich natürlich längst.

Damit haben sie wohl ihre Sorgfaltspflicht erfüllt, ein Staatshaftunggesetz gibt es nicht und eine Klage nach 839 BGB gegen die Behörde macht nur Sinn bei einer nachgewiesenen Sorgfaltspflichtverletzung.

Da ist eine Klage gegen den Halter aussichtsreicher.

bist du sicher, das du nicht der eigentümer des fahrzeuges bist? :confused:

weil wenn du der eigentümer bist, bist du auch anspruchsteller und damit würde deine rechtschutzversicherung greifen.... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe

...

Die Versicherung kann sich da leider wirklich aus der Verantwortung ziehen. Aber an dein Geld solltest trotzdem dank dem Garantiefond kommen.

Viel Glück

Wieso leider?

Möchtest du mit höheren Beiträgen mitfinanzieren, dass andere gar keine Beiträge bezahlen und die Versicherung dann die Kosten auf Alle umlegt?

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe

...

Die Versicherung kann sich da leider wirklich aus der Verantwortung ziehen. Aber an dein Geld solltest trotzdem dank dem Garantiefond kommen.

Viel Glück

Wieso leider?

Möchtest du mit höheren Beiträgen mitfinanzieren, dass andere gar keine Beiträge bezahlen und die Versicherung dann die Kosten auf Alle umlegt?

Du schreibst Blödsinn, weil sowohl die Leistungen aus der Versicherung als auch die Leistungen aus dem Garantiefonds über Beiträge finanziert sind.

Mit etwas Glück treff ich am Diestag einen Versicherungs-Agenten. Ich hab da was im Hinterkopf.... mal schauen.

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe

Ähm "Fahrerflucht" :rolleyes: .. wenn du meinst Ramses.

Der Fall ist, was den "Garantiefond" angeht, sogar noch aussichtsloser. Denn so oder so hat die Tochter des moppedsammlers ja Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher.

Der Verursacher ist bekannt, wieso also sollte da ein Fond einspringen?

Ob das Opfer so an seine Ansprüche kommt, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

Spätestens wenn der Wagen fahrbereit ist, handelt es sich nicht um einen Härtefall.

So what?

Ich würde da übrigens "egoistisch" handeln.

Eine Anzeige würde ich in Aussicht stellen, wenn keiner (Halter oder Fahrer) mit der Kohle herüberkommt.

Allerdings weiß ich nicht, ob der moppedsammler als Polizist eine Wahl hat, eine Straftat nicht zur Anzeige zu bringen.

Man Ramses,wenn du was liest, dann lies es richtig *nerv"

In dem link steht:

Wenn das Fahrzeug Ihres Unfallgegners pflichtwidrig nicht versichert war, können Sie die Ansprüche beim Garantiefonds anmelden.

Wie würd der sammler sagen *Himmelarschundwolkenbruch*

edit:

Der Garantiefonds ist für die Bearbeitung eines Unfalls zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland ereignet hat und das gegnerische Fahrzeug unbekannt, unversichert oder absichtlich dazu benutzt wurde, den Schaden herbeizuführen

Du hast Recht!

Ich habe es mir noch einmal durchgelesen. Die Einschränkungen gelten tatsächlich (nur) für den Fall einer Fahrerflucht.

Das wundert mich allerdings. Es würde mich interessieren, ob das Geld tatsächlich vom Fond so unkompliziert erstattet wird.

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