Wer den Schaden hat...

...spottet jeder Beschreibung. Oder so ähnlich.🙁

Moin

Ich hätte mal eine Frage an unsere Versicherungsexperten. Ich habe Ärger mit der Beitreibung der Kosten für einen durch einen anderen Autofahrer verursachten Schaden am PKW meiner Tochter, bei dem die Versicherung, die die EVB ausstellte, sowenig zu zahlen bereit ist, wie der Halter oder Fahrer.

Morgens um halb sechs beschädigt der betrunkene Fahrer eines auf seinen Chef zugelassenen BMW den ordnungsgemäß geparkten Polo meines Kindes. Da der Sachverhalt klar und der Schaden mit rund 700 Euro gering ist, hat auf eindringliches Flehen des BMW-Fahrers mein Kind Mitleid und verzichtet auf das Hinzuziehen der Polizei.
Gleich vorweg: An dem jetzigen Problem hätte es auch nichts geändert.

Zuerst will der Halter (Firmenfahrzeug) alles bezahlen, „kein Poblem“ versichert der türkische Mitbürger. Er besitzt einen Handyladen, macht große Sprüche, seltsamerweise erreichen ihn auch eingeschriebene Briefe mit detaillierter Schadenkalkulation und Forderung angeblich nicht.

Nun ist der Versicherer gefragt. Die –nennen wir sie „Zürnberger Waranta“ Versicherung weigert sich zu zahlen, weil man im Mai (Unfall war am 22.8.) 2013 dem zuständigen Landratsamt, mitgeteilt habe, dass das Fahrzeug nicht mehr versichert sei. Damit sei man nach vierwöchiger Nachhaftung aus dem Schneider. Das hat man mir gestern schriftlich mitgeteilt, nachdem mir zunächst telefonisch die Regulierung zugesagt wurde und man mich um übersendung von Fotos und Schadenkalkulation des Autohauses gebeten hatte.
Nebenbei habe ich recherchiert, dass der Halter zwar vor drei Jahren eine EVB von der Zürnberger Waranta erhielt, aber nie einen Vertrag unterschrieben oder eine Zahlung geleistet hat. Das hat man 3 Jahre lang hingenommen, ohne etwas zu unternehmen.

Einmal Hüh – einmal hott. So ganz eindeutig scheint mir die Rechtslage da nicht zu sein, was den Versicherer betrifft. Ein Mensch, der für eine Versicherung tätig ist und den ich beim FST kennen lernte, versicherte mir, dass der Versicherer so lange zahlen müsse, wie das Fahrzeug zugelassen ist.

Nun stelle ich die Frage hier in die Runde an die Versicherungsexperten. Bitte an die wahren.Experten und nicht an jene, die glauben etwas gehört zu haben. Das nützt mir nichts. Was ich zu tun habe, um mir die Kohle zu holen, wenn der Versicherer nicht zahlt, weiß ich selbst. Ich werde Fahrer und Halter „packen“ müssen, notfalls mir das Geld im gerichtlichen Klageverfahren holen.
Mein Anwalt ist zwar informiert, aber der will auch erstmal Kohle. Und das Auto ist aufs Kind zugelassen, die hat keinen Rechtsschutz (unbezahlbar)

Ist der Versicherer tatsächlich aber aus der Haftung, hat das weitere Konsequenzen für Fahrer und Halter: Einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das ist eine Straftat. Dann zeige ich beide zusätzlich noch an.

Nochmal die Frage: Muss der Versicherer, der die EVB ausstellte, noch haften, so lange das Fahrzeug zugelassen ist, oder erlischt diese Pflicht tatsächlich, wie die Zürnberger behaupet, 4 Wochen nach der Meldung an das LRA ?

Man stelle sich einen Unfall mit Personenschaden und Millionenkosten vor....😰

Beste Antwort im Thema

Nö. Nach dem Ärger wünsche ich dem Sammler, daß das mit Titel und Pfändung klappt. Sammlers Tochter soll Ihr Geld bekommen, aber die Verursacher brauchen - offensichtlich! - auch mal eine Quittung für Ihr Handeln. Und eine ordentliche Strafe wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz obendrauf.

Gruß Michael

47 weitere Antworten
47 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


Gefunden! Hatte ich gar nicht mehr gesehen..

Ja gern!

Gut. Dann werfen wir mal einen gemeinsamen Blick in die Kiste "Hebel und Ständer"

Von links: Uralt, Kawasaki GPZ mit Schalter, Kawasaki hydraulisch, Kawasaki GPZ ohne Schalter (Anschlag), zweimal einfache Seilzughebel, die stammen sehr sicher von Yamahas.

Such Dir einen aus.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Original geschrieben von Dessie


Gefunden! Hatte ich gar nicht mehr gesehen..

Ja gern!

Gut. Dann werfen wir mal einen gemeinsamen Blick in die Kiste "Hebel und Ständer"

Von links: Uralt, Kawasaki GPZ mit Schalter, Kawasaki hydraulisch, Kawasaki GPZ ohne Schalter (Anschlag), zweimal einfache Seilzughebel, die stammen sehr sicher von Yamahas.

Such Dir einen aus.

*rotwerd..

ich weiß nu aus'n Kopf nicht genau..-die beiden rechts sollte hinkommen. Ich bin mir nur mit diesem eleganten Schwung nicht sicher....

Ich guck morgen früh!

Da sieht man mal, wie genau man Teile kennt, die man täglich, ständig in die Hand nimmt und benutzt.

Der elegante Schwung ist bums. Die Aufnahme muss passen. Dann schicke ich Dir den zweiten von rechts. Der ist schöner.

Deine Antwort
Ähnliche Themen